Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland
[Re: sonnenschein71]
#82391
25/11/07 10:55 PM
25/11/07 10:55 PM
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Joined: Oct 2007
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LeVonW
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Hallo Sonnenschein71! wie lange kann es dauer bis mein mann in deutschland ist und hier her darf? Rechne mit 2 Monaten oder länger bis er das Visum hat,und freu dich wenn es schneller geht was für vorraussetzungen gibt es die ich haben muss, um das er nach deutschland darf? 1. Muss er nachweisen das er genügend Deutsch kann.Das kann er,wenn er z.B. im Goethe Institut in Marokko zur Schule geht und dort den Deutschkurs besucht und den anschließenden Test macht. 2.Wenn Ihr Glück habt,reicht es wenn er auf der Botschaft durch ein Gespräch,einen Test nachweist das er genug Deutsch kann. 3. Ihr müsst die Heiratsurkunde in Marokko vom deutschen Konsulat legaliesieren lassen. 4. Der Antrag für das Visum zur Familienzusammenführung muss in mehrfacher Ausführung ausgestellt werden. 5. guckst du hier : http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat/de/02/Botschafter__und__Abteilungen/nationale__visa.html
Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer. Aristoteles
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Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland
[Re: sonnenschein71]
#82440
26/11/07 10:06 PM
26/11/07 10:06 PM
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Joined: Oct 2007
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LeVonW
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Hallo Sonnenschein!
Kommt drauf an was für ein Visum ihr haben wollt.Wenn ihr eins zum Heiraten in Deutschland braucht oder ein Besuchervisum,dann musst du nachweisen,dass du genug Geld verdienst um deinen Verlobten zu unterhalten.Für die Familienzusammenführung wird keine sogenannte Verpflichtungserklärung benötigt.Zumindest steht das so auf der Internetseite der Deutschen Botschaft in Rabat.Ich kann dir darüber aber wahrcjeinlich im Dezember genaue Auskunft geben,da ich am Donnerstag zu meinem Schatz fliege und auch danach fragen will wenn wir bei der Botschaft sind.
Ich glaube/hoffe aber das man für die Familienzusammenführung nicht ein bestimmtes Grundgehalt nachweisen muss.Aber wie geschrieben kann ich dir dazu mehr sagen wenn ich am 07.12. wieder im kalten Deutschland bin.
LG LeVonW
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Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland
[Re: DaniM]
#82461
27/11/07 04:45 PM
27/11/07 04:45 PM
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MeryamIman
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Hallo, guck doch mal in Ruhe bei http://www.info4alien.deDa bekommst Du alles was Du brauchst! Ansonsten: Eheschließungsvisum = Heirat in Deutschland, kein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Visum + Verpflichtungserklärung erforderlich (hier in NRW verlangen sie derzeit einen Gehaltsnachweis von monatlich mind. 1.200 EUR netto). In einem Fall hatte eine Bekannte von mir eben nicht diesen Mindestlohn. Sie bekam eine schriftliche Erklärung von ihren Eltern, daß diese sie monatlich mit XXX EURO unterstützen. Dies wurde von der ABH anerkannt. Familiennachzug (auch bekannt als Familienzusammenführung(FZF)-Visum = Bereits verheiratet (durch erfolgte Heirat in Marokko) somit Rechtsanspruch auf ein Visum vorhanden, keine Verpflichtungserklärung erforderlich! Also am besten in Marokko heiraten! Allerdings müssen Deutsch-Grundkenntnisse nachgewiesen werden...oder sprichst Dein Freund schon deutsch...dann hat sich das natürlich erledigt! Viel Glück!
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Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland
[Re: sonnenschein71]
#82465
27/11/07 06:45 PM
27/11/07 06:45 PM
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Joined: Oct 2007
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LeVonW
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Hallo! ich wünsch dir auf alle fälle viel spass in marokko.siehst du,du kommst am 7.dezember wieder und ich fliege das erste mal am 8.dezember zu meinem schatz.du kannst dir ja bestimmt vorstellen,wie aufgeregt ich bin.darf ich dich fragen wohin du nach marokko fliegst.mein schatz wohnt in fes. Vielen Dank!Ich wünsche dir auch viel Spass!Ich kann nachvollziehen wie aufgeregt du bist,ging mir bei meinem ersten Besuch auch so!Mein Verlobter wohnt nicht weit weg von Fes in einem kleinen Dorf!Ich lande in Fes!Klar würde ich mich freuen wenn wir bei MSN schreiben würden.Meine Addy ist tinatinw@hotmail.de.Ich weiß aber nicht,ob ich bevor ich fliege noch mal online gehe.Ich muss noch ein bißchen was organisieren,und packen und putzen Und wegen deiner Aufregung: das ist verständlich aber mach dir keine großen Gedanken,alle Leute die ich bisher getroffen habe sind nett und sehr gastfreundlich!Und Marokko ist IMMER eine Reise wert. LG LeVonW
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Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland
[Re: DaniM]
#82935
25/12/07 11:25 AM
25/12/07 11:25 AM
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sonnenschein71
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hallo dani, ich war jetzt 2 wochen in marokko und habe die zeit dort sehr genossen,leider war sie viel zu kurz. wir waren auf der deutschen botschaft und da habe ich ein zettel bekommen wo drauf steht das sie ein einkommensnachweis haben wollen auch wenn ich in marokko heirate.ich bin völlig durcheinander,weil jeder etwas anderes erzählt.genauso hab ich erfahren das ich einer religionangehören muss,sonst kann ich nicht heiraten.kennst du dich da aus und kannst mir weiter helfen??es ist zum verrückt werden.immer wieder kommt was neues dazu.vllt kennst du dich ja etwas aus und kannst mir helfen,würde mich freuen. ich wünsche dir und deiner familie einen schönen ersten weihnachtsfeiertag und lass dir liebe grüße da...heike
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Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland
[Re: MeryamIman]
#82937
25/12/07 08:13 PM
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HeinzMann
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Familiennachzug (auch bekannt als Familienzusammenführung(FZF)-Visum = Bereits verheiratet (durch erfolgte Heirat in Marokko) somit Rechtsanspruch auf ein Visum vorhanden, keine Verpflichtungserklärung erforderlich!
Also am besten in Marokko heiraten! Viel Glück!
Dem kann ich nur zustimmen. Wie verhält es sich aber im Falle des Ehegattennachzugs bzw. der Familienzusammenführung, wenn der Ehepartner in Deutschland ALG-II Empfänger ist? Bei Frage Nr. 24 im "Antrag auf Aufenthaltserlaubnis" wird gefragt: "Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten?" Wenn dann "ALG-II" angegeben würde, stimmt da die ABH auch zu oder wird "die Tür dichtgemacht?" Oder muß diese Frage von bereits Verheirateten nicht beantwortet werden, sondern nur im Falle von Touristen-, Studium- oder anderen Visa? Gruß, Der Heinz
Last edited by HeinzMann; 25/12/07 08:14 PM.
Es gibt nicht nur einen Idealpartner auf der Welt. Das Problem ist, denjenigen/diejenige zu finden!
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Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland
[Re: tantantan]
#82941
25/12/07 11:39 PM
25/12/07 11:39 PM
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HeinzMann
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Wie verhält es sich aber im Falle des Ehegattennachzugs bzw. der Familienzusammenführung, wenn der Ehepartner in Deutschland ALG-II Empfänger ist? ...
Dann gerät der (die) marokkanische Ehepartner(in) womöglich vom Regen in die Traufe!
Mit Grüssen! @ tantantan Hm, Dein Kommentar ist ein Kommentar, aber im Grunde genommen keine Antwort auf die gestellte Frage.
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Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland
[Re: DaniM]
#83061
28/12/07 09:01 PM
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HeinzMann
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Hallo Sonnenschein71,
brauchst keine Angst haben, ........ noch genügend Wohnraum nachweisen. LG Dani
Sicherlich steht's so im Gesetzbuch. Ich wurde von der Ausländerbehörde aber trotzdem aufgefordert, eine Wohnbescheinigung vom Vermieter ausfüllen und unterschreiben zu lassen. In der Wohnbescheinigung wird nach der Anschrift und Name des Vermieters, nach Größe und monatl. Warmmiete incl. NK, nach der Anzahl der Mitbewohner sowie nach der Anzahl der Räume gefragt. Diese Angaben sollen anscheinend mit in die Entscheidung zur Erteilung des FZF-Visums einfliessen. Ich frage mich jetzt natürlich nur, warum wird sowas verlangt, wenn's laut Gesetzbuch nicht erforderlich ist....?!?
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Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland
[Re: sonnenschein71]
#83123
31/12/07 06:10 PM
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Najib
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hallo über den wohnraum kann ich dir nichts sagen, aber genauso hab ich gelesen braucht man eine bescheinigung das man gesund ist und frei von ansteckenden krankheiten?auch eun führungszeugnis mus da sein. ja, das muss sein. es muss aber nicht bescheinigt werden, dass du kerngesund bist, sondern nur, dass du keine ansteckenden krankheiten, sprich aids oder syphillis und was es alles so gibt, hast. das machst du am besten in ma, wenn's möglich ist. bei mir hat dem marokkanischen arzt ein blick in die augen und eine ehrliche antwort auf eine ehrliche frage gereicht, um die bescheinigung zu erhalten. die famillie deines bräutigams kennt da bestimmt einen passenden arzt. du must dann die bescheinigung auch nicht mehr übersetzten lassen. ein führungszeugnis ist ja kein problem. das bekommst du auf deiner gemeinde. ob es allerdings probleme gibt, wenn was anderes als "kein eintrag" drinsteht, weiss ich auch nicht, das wäre aber eine interessante frage. hat jemand einen entfernten bekannten hat, oder jemanden, den er vom hörensagen kennt, und weiss was dann passiert? gruss Najib
Last edited by Najib; 31/12/07 06:18 PM. Reason: ergänzung
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
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Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland
[Re: sonnenschein71]
#83147
02/01/08 10:21 AM
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DaniM
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Langen
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Hallo Sonnenschein71,
Erstmal wünsche ich Dir und allen anderen ein frohes neues Jahr und bitte um Entschuldigung für die Verspätung. Eigentlich wollte ich mich ja schon früher melden.
Hier kommt nun die Liste der Dokumente, die wir benötigt haben. Diese Unterlagen mußt Du aus Deutschland mitbringen: 1. Reisepass 2. Personalausweis 3. Geburtsurkunde 4. deutsches polizeiliches Führungszeugnis 5. Meldebescheinigung 6. Ledigkeitsbescheinigung 7. Religionsnachweis 8. Ehefähigkeitszeugnis 9. Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber 10. die 3 letzten Gehaltsnachweise Zu 3. -7. : Diese Unterlagen mußt Du bereits in Deutschland übersetzen und bei einem der marokkanischen Konsulate (Düsseldorf, Frankfurt) legalisieren lassen. Eventuell macht das auch die marokkanische Botschaft in Berlin. Zu 6. : Oft reicht es, wenn in der Meldebescheinigung steht, dass Du ledig bist. Dein Freund sollte sich erkundigen, ob eine separate Ledigkeitsbescheinigung erforderlich ist. Zu 7. : Als Religionsnachweis kann ebenfalls die Meldebescheinigung mit eingetragener Religionszugehörigkeit dienen. Zu 8. : Das Ehefähigkeitszeugnis muss NICHT übersetzt werden. Zu 9. : Dein Freund soll sich erkundigen, was in diesem Fall (momentan kein Arbeitgeber) zu tun ist. Ich vermute, dass eine schriftliche Erklärung von Dir ausreicht. Zu 10. : Dafür brauchst Du wahrscheinlich eine Bescheinigung vom Arbeitsamt. Das ist wieder etwas, nach dem sich Dein Freund erkundigen sollte. Wenn Du in Marokko bist, müssen noch folgende Unterlagen besorgt werden: 11. marokkanisches polizeiliches Führungszeugnis 12. Staatsangehörigkeitsbescheinigung 13. Ehefähigkeitsbescheinigung 14. ärztliches Attest 15. Schwangerschaftstest Zu 11. : Das bekommst Du im Justizministerium in Rabat. Du mußt dort ein Passfoto und eine Kopie Deiner Geburtsurkunde (incl. Übersetzung ins Arabische) abgeben. Zu 12. : Als Staatsangehörigkeitsbescheinigung reicht NICHT Dein Reisepass. Diese Bescheinigung bekommst Du bei der Deutschen Botschaft in Rabat. Zu 13. : Die Ehefähigkeitsbescheinigung bekommst Du ebenfalls bei der Deutschen Botschaft. Sie wird auf Grundlage des Ehefähigkeitszeugnisses ausgestellt. Die marokkanischen Behörden bekommen nur die Ehefähigkeitsbescheinigung, nicht das Ehefähigkeitszeugnis zu sehen, deshalb muss es auch nicht übersetzt werden. Zu 12. + 13. : Beide Bescheinigungen werden in französischer Sprache ausgestellt. Da das Familiengericht in Fès aber arabische Dokumente gefordert hat, mussten wir sie noch übersetzen lassen. Zum Abschluss müssen beide Bescheinigungen vom Außenministerium in Rabat legalisiert werden. Zu 14. : Dieses Attest wird von jedem Arzt ausgestellt. Oft sogar ohne jede Untersuchung. Zu 15. : Attest über eine Ultraschall-Untersuchung beim Gynäkologen. Was Dein Freund an Unterlagen braucht, weiß ich nicht so genau. Mit Sicherheit: - Geburtsurkunde - Ausweis - Meldebescheinigung - Verlobungsbescheinigung - Ledigkeitsbescheinigung - polizeiliches Führungszeugis - ärztliches Attest - ...? Wenn ihr alle Unterlagen zusammengestellt habt, muss alles 5 Mal kopiert werden. Die Dokumente durchlaufen verschiedene Stationen und jede behält einen Satz Kopien da. Normalerweise werden Unterlagen an die einzelnen Stationen geschickt. Wenn ihr die "Zustellung" selbst übernehmt, geht es schneller. Wenn ihr nur wenig Zeit in Rabat verlieren wollt, würde ich folgendermaßen vorgehen: Am ersten Tag gleich morgens zur Botschaft und Staatsangehörigkeitsbescheinigung + Ehefähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Danach zum Justizministerium wegen des Führungszeugnisses. Dann könnt ihr dem Übersetzer schon mal Kopien der beiden Bescheinigungen von der Botschaft geben. So kann er alles schon mal Übersetzen und braucht am nächsten Tag nur noch die Legalisierung des Außenministeriums hinzuzufügen. Am zweiten Tag solltet ihr schon sehr früh beim Außenministerium sein. Wir waren um 6.30 dort und das war auch gut so. Am besten stellst Du Dich in die "Frauen-Schlange". Die ist wesentlich kürzer und bei den Männern gibts immer Gedrängel und Geschubse. Das kannst Du auch ohne Französisch- oder Arabisch-Kenntnisse leicht selbst erledigen. Wenn Du die Legalisierungen bekommen hast, muss der Übersetzer sie nur noch anfügen und ihr habt alles in 2 Tagen geschafft.
Den Mietvertrag braucht ihr schon, denn das Visum wird nicht genehmigt, wenn Dein Mann hier in Deutschland obdachlos wäre.
LG Dani
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Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland
[Re: DaniM]
#83153
02/01/08 02:45 PM
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HeinzMann
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Da kann man doch mal sehen, wie unterschiedlich das alles ist. Was der eine braucht(e), braucht(e) der andere wiederum (bei seiner erfolgten Eheschliessung in Marokko) nicht. Man kann natürlich auch zu seinem hiesigen Standesamt in D gehen und sich den sogenannten "Laufzettel" holen, wo dann alles drinsteht, was "er" und "sie" in Deutschland und Marokko an Dokumenten zu besorgen (und zu schicken) haben, um erstmal ein Ehefähigkeitszeugnis (vom örtlichen Standesamt) zu bekommen, damit man überhaupt im Ausland heiraten darf.
Zusätzlich/zeitgleich kann (sollte) man sich mit der Deutschen Botschaft in Rabat in Verbindung setzen um zu erfahren (ebenfalls per Auflistung auf einem "Laufzettel"), was wiederum "er" und "sie" an Dokumenten brauchen, um dort (in Marokko) eine Eheschliessung unter Dach und Fach zu bringen.
Viel Erfolg - und Glück. Gruß, HeinzMann
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Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland
[Re: sonnenschein71]
#83164
02/01/08 10:19 PM
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HeinzMann
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die adresse und telefonnummer von der botschaft in rabat
Wenn Du auf der Internetseite nachschaust, ist sicherlich besser. Da hast Du alles schriftlich. Die Adresse ist Dir ja schon mitgeteilt worden. Der marokkanische Part(ner) sollte von seiner Seite aus ebenfalls sich ein Papier geben lassen (also von der Botschaft), wo draufsteht, was er zu machen hat. Das ist das Sicherste. Denn dann machst Du das, was da draufsteht, was "die" haben wollen. Ich kann Dir nur sagen, das ich von einem Führungszeugnis auf marokkanischer Seite für eine Heirat wirklich noch nie was gehört habe. Der marokkanische Partner braucht eins, ja, für den Antrag zur Familienzusammenführung, aber die steht doch erst viel später auf dem Plan, nämlich erst nach dem Deutschzertifikat... Du brauchst aber als Deutsche ein polizeiliches Führungszeugnis für eine Eheschließung im Ausland (es gibt nämlich zwei Sorten!). Dieses Führungszeugnis bestellt Du beim Einwohnermeldeamt (Kostenpunkt ca. 14 oder 16 Euro, hab's vergesen) und dieses wird Dir nach ca. 14 Tagen aus Bonn zugeschickt. Dieses kannst Du in Marokko übersetzen und beglaubigen (und kopieren) lassen. Von einem Übersetzer, der von der Botschaft anerkannt ist. Die haben dort eine entsprechende Liste. Trotz allem: mach' das, was man Dir auf Deinem Standesamt sagt. In dem "Laufzettel" ist alles vermerkt, was Du für Papiere brauchst und der marokkanische Partner nach D schicken muß, damit Du überhaupt erstmal Dein Ehefähigkeitszeugnis bekommst. Und zwischenzeitlich soll(te) der marokkanische Partner das machen (also seine Papiere komplettieren), was man ihm in Marokko selbst aufgetragen hat, wenn er dann später mit Dir in Marokko heiraten will. Internet schön und gut, aber was machen denn die, die nicht auf's Internet zugreifen können/wollen und auch zu heiraten beabsichtigen? Da muß und geht es doch auch... Gruß, HeinzMann
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Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland
[Re: DaniM]
#83169
03/01/08 03:49 PM
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HeinzMann
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In der Auflistung der Botschaft befindet sich übrigens auch das marokkanische Führungszeugnis (Auszug aus dem marokkanischen Strafregister). Wow...das verwundert mich. Es gibt wirklich überall Unterschiede. Daher habe ich ja auch immer betont, dort nachzufragen, wo man wohnt, also der deutsche Partner beim örtlichen Standesamt, der marokkanische Partner in seiner Heimat. Warum wir neulich bei unserer Heirat in Marokko ohne Führungszeugnis ausgekommen sind und erst beim Antrag für die Familienzusammenführung eines von ihr brauchten, weiß der Geier... Na, dann dürfte ja nun alles hier in dieser Hinsicht besprochen und geklärt sein. Viel Glück, wünscht HeinzMann
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Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland
[Re: sonnenschein71]
#83200
05/01/08 11:30 PM
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HeinzMann
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Hi HeinzMann, was meint ihr eigentlich immer..mit Familiezusammenführung und was bedeutete es so richtig??? Und wann genau passiert das ?
Ich versuche das mal ganz einfach zu erklären. Jetzt auch speziell bezogen auf unsere Situation(en). D.h., wir, die bereits einen Ausländer bzw. eine Ausländerin im Ausland geheiratet haben oder dieses beabsichtigen. Wenn jemand "seinen Schatz" im Ausland geheiratet hat (also in unserem Fall in Marokko), dann darf "Schatzilein" nicht gleich nach erfolgter Heirat mit nach Deutschland kommen, so gerne wir es auch hätten. Denn grad' in der momentanen kalten Jahreszeit in Deutschland ist es im Bett sicherlich wärmer und zweifelsfrei entschieden angenehmer (seufz...), wenn man zu zweit drin liegt...;-)..Ich will jetzt aber nicht abschweifen......;-)...zurück zum Thema.... Der Ehepartner/die Ehepartnerin aus Marokko soll also mal zu uns nach Deutschland kommen, denn sonst hätte man sich ja den ganzen vorherigen Aufwand sparen können.... Dieser "Ehegattennachzug" oder diese "Familienzusammenführung" ist aber von bestimmten gesetzlichen Bestimmungen abhängig. Neben wichtigen Heiratsdokumenten, Paßfotos, pol. Führungszeugnis, der Pass selbst usw. muß eben beim Visaantrag, der vom ausländischen Ehepartner in dessen Heimatland gestellt werden muß, u.a. auch das Deutschzertifikat vorgelegt werden. Dann erst kann alles seinen Gang nehmen, d.h., alle Unterlagen werden zur ABH (Ausländerbehörde) nach Deutschland (zu Deinem Wohnort) geschickt. Zu gegebener Zeit setzt sich dann die ABH mit Dir in Verbindung. Und wenn die AHB keine Einwände hat, das ihr zukünftig zusammenlebt, geht von der ABH eine positive Nachricht zur Botschaft nach Marokko und dann kann mit viel Glück "Schatzilein" nach einer weiteren Wartezeit das Einreisevisum für Deutschland abholen...that's all. Die Bezeichnung "Familienzusammenführung" verwendet man meines Wissens treffender, wenn beabsichtigt ist, das mal weitere Familienangehörige des ausländischen Ehepartners mit nach Deutschland kommen sollen. Bei uns als (meist) einzelnen Personen würde ich persönlich eher von "Ehegattennachzug" sprechen. Solltes ich irgendwas nicht korrekt beschrieben haben, korrigiert mich bitte. Für mich ist diese ganze Thematik nämlich auch neu und allwissend bin ich schon gar nicht... Liebe Grüße, HeinzMann
Last edited by HeinzMann; 05/01/08 11:32 PM.
Es gibt nicht nur einen Idealpartner auf der Welt. Das Problem ist, denjenigen/diejenige zu finden!
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