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Beerdigung #81895
02/11/07 01:52 AM
02/11/07 01:52 AM
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Elvire Offline OP
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Guten Abend,

kann mir bitte erklären aus welchen Gründen bei einer islamischen Beerdigung nur männliche Mitglieder dem Sarg zum Grab folgen und die Frauen nicht anwesend sein dürfen?

Danke,
Elvire

Re: Beerdigung [Re: Elvire] #81899
02/11/07 02:32 AM
02/11/07 02:32 AM
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hallo

weil frauen schnell hysterisch werden und das ist am grab nicht erwünscht, da kein grund dazu besteht.

gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

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Re: Beerdigung [Re: Najib] #81901
02/11/07 02:41 AM
02/11/07 02:41 AM
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Elvire Offline OP
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@ Najib,

ist diese deine Antwort ernst zu nehmen ??

Elvire

Re: Beerdigung [Re: Elvire] #81903
02/11/07 03:01 AM
02/11/07 03:01 AM
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hallo
elvire,
ja!

gruss
najib


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Re: Beerdigung [Re: Najib] #81916
02/11/07 03:45 PM
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Elvire
salam
Der Tod
Ist der Tod eingetreten, werden dem Toten unter Gebet für seine gnädige Aufnahme im Jenseits die Augen und der Mund geschlossen. Die Totenklage wird angestimmt, jedoch verurteilen viele Theologen Zeichen übermäßiger Trauer wie das Zerreißen der Kleider, das Schlagen an die Brust oder ins Gesicht, da dies als mangelnder Glaube ausgelegt wird.

Die Familie, zu der der Tote gehörte, ist nun für drei Tage ein Trauerhaus, eine Witwe darf vier Monate und zehn Tage um ihren Mann trauern.

Trauer ist im Islam erlaubt, soll aber nach Meinung der Theologen gefaßt und beherrscht, nicht überlaut und hysterisch geäußert werden. Schwarz ist keine Trauerfarbe im Islam. Grundsätzlich gilt auch in dieser Verlustsituation dasselbe wie für andere einschneidende Ereignisse (wie z. B. eine Geburt), daß Nachbarn und Verwandte Hilfe und Beistand leisten und die Trauernden nicht alleine lassen, ja, für die erste Zeit ihre Versorgung übernehmen.

Der Tote wird nach aller Möglichkeit von Verwandten desselben Geschlechts gewaschen und parfümiert. Ehemänner können auch von ihren Frauen gewaschen werden, nicht alle Theologen erlauben es umgekehrt. Die Waschung zu unterlassen gilt als Sünde. Daher soll, wenn dieser Umstand bekannt wird, ein nichtgewaschener Leichnam, der bereits im Grab liegt, aber noch nicht mit Erde bedeckt ist, nochmals zur Waschung herausgenommen werden. Nur Märtyrer sollen ungewaschen in ihren Kleidern und ihrem Blut beigesetzt werden.

Für die Grablegung wird der Tote in vorzugsweise weiße, in Beschaffenheit und Größe und Anzahl genau festgelegte Leintücher eingehüllt, das sein Pilgergewand sein kann, sofern er die Wallfahrt nach Mekka durchgeführt hat. Diese speziellen Stoffe werden von Frauen jenseits der Wechseljahre hergestellt, so ist gewährleistet, daß sie sie nicht im Zustand der rituellen Unreinheit verarbeiteten.

Grundsätzlich soll ein Toter so rasch wie möglich für die Beerdigung vorbereitet und die Grablegung so bald wie möglich, am besten noch am selben Tag erfolgen. Durch die Berührung eines Toten sowie das Tragen der Totenbahre tritt eine rituelle Verunreinigung ein, die durch eine rituelle Waschung beseitigt werden muß, bevor der Betreffende wieder einen Koran berühren oder das Gebet verrichten kann.

Das Beerdigungsgebet wird beim Leichnam gesprochen, das die Bitte um Vergebung für den Toten einschließt, sowie die Bitte an den Toten, bei Gott Fürsprache für die Lebenden einzulegen. Die Angehörigen bzw. dem Toten Nahestehenden nehmen unter Anleitung eines Qadis oder Imams daran teil.

Die Beerdigung
Nach dem Beerdigungsgebet soll der Leichnam rasch begraben werden. Mit dem Leichenzug wird er zum Friedhof getragen (bei männlichen Toten kann unterwegs in der Moschee für ihn gebetet werden), wobei er auf einem rein muslimischen oder zumindest einem Muslimen vorbehaltenen Gräberfeld beigesetzt werden muß.

Es ist eine Ehre, einer der Sargträger sein zu dürfen, auch Passanten an der Straße können den Toten ein Stück des Weges begleiten. Nach der Überlieferung bewirkt das Tragen der Totenbahre Sündenvergebung.

Zu diesem Leichenzug gehören traditionell ausschließlich Männer, da die Überlieferung Frauen verbietet, an der Grablegung - und sei es die ihres Ehemannes oder ihrer Kinder - teilzunehmen.

Der Tote wird bei der Grablegung auf die rechte Seite gelegt und sein Kopf in Richtung Mekka ausgerichtet. Die Anwesenden füllen die Erde in das offene Grab und bitten nochmals um seine Vergebung, rezitieren Korantexte und belehren ihn erneut über das Glaubensbekenntnis, damit er in der Lage sein wird, den Grabesengeln Antwort auf die Frage nach seinem Glauben zu geben.

Eine Verbrennung ist nicht statthaft, auch nicht auf Wunsch des Toten. Es ist nicht erlaubt, Steine auf dem Grab aufzurichten oder Schmuckelemente anzubringen, natürlich auch kein Kreuz.

Nach muslimischer Auffassung darf die Totenruhe nicht mehr gestört werden. Muslimische Gräberfelder dürfen daher nicht nach Ablauf einer bestimmten Frist von 20 bis 30 Jahren wiederbelegt werden. Diese Auffassung hat dort zu Konflikten geführt, wo Muslime nicht - wie noch heute die absolute Mehrheit - zur Bestattung in ihr Heimatland überführt werden, sondern auf einem deutschen Friedhof beerdigt werden, auf dem in jedem Fall eine Wiederbelegungsfrist existiert.

Möglichkeiten zur rituellen Totenwaschung werden mehr und mehr gewährt, die sarglose Bestattung ist hierzulande fast überall ausgeschlossen.

Bei den anschließenden Beileidsbezeugungen und Besuchen von Freunden, Nachbarn und Verwandten halten sich Männer und Frauen an getrennten Orten auf. Männer werden von Männern und Frauen von Frauen besucht. Frauen werden von Nachbarinnen und Verwandten versorgt, Männer lesen Korantexte und gedenken des Toten. Almosen werden verteilt.

Nach einer bestimmten Frist, etwa 40 Tagen nach dem Tod, wird ein Totenmahl für Verwandte und Nahestehende gehalten, an dem manchmal auch das ganze Dorf teilnimmt.

Aus christlicher Sicht
Die Bestattung eines Toten ist im Islam mit zahlreichen Einzelvorschriften verbunden, deren Unterlassung als Sünde gilt. Beachtet man alle Vorschriften genau (Wortlaut des Gebetes, Waschung, vorschriftsmäßige Einhüllung u.v.m.), ist eine Beerdigung durchaus eine komplizierte Angelegenheit, die den Ausführenden bei Einhaltung der Vorschriften zum Guten, andernfalls als Sünde angerechnet werden.

Sodann bleibt die Frage der Gewißheit der Sündenvergebung für den Toten offen, auf Gottes Erbarmen wird gehofft. Sowohl für den Toten als auch für die Angehörigen ist es wichtig, ja heilsmitentscheidend, alle Regeln zu beachten, die mit der Beerdigung in Zusammenhang stehen.



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Institut für Islamfragen
Frauen habe ich erlebt sind sehr emotional und können sich nicht beherrschen sowie es der Respekt gegenüber den Toten erfordert
am dritten Tag dürfen Frauen so habe ich es in Maroko erlebt die Frauen dann zum Gran gehen
Gräberpflege und Kult ist in Islam verpönt man soll sich den Lebenden Menschen widmen, gutes tun solange der jenige lebt wenn er tot ist man kann ihn mit Gbete behäufen aber Blumen und Nippes sind nicht erwünscht
liebe Grüße
rachida

Re: Beerdigung [Re: Rachida Azercane] #81964
04/11/07 12:32 AM
04/11/07 12:32 AM
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Elvire Offline OP
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Guten Abend,

@ Rachida
 Antwort auf:
Zu diesem Leichenzug gehören traditionell ausschließlich Männer, da die Überlieferung Frauen verbietet, an der Grablegung - und sei es die ihres Ehemannes oder ihrer Kinder - teilzunehmen


danke für Deine Ausführungen, die mir im grossen und ganzen bekannt waren. Die einzige Frage, die mir auch in Marokko nicht beantwortet wurde als ich bei einem Todesfall im engen Bekanntenkreis anwesend war, ist eben jene, weswegen Frauen an der Grablegung nicht teilnehmen dürfen; eine Ehefrau darf ihrem verstorbenen Mann nicht folgen, die Kinder ihrem Vater nicht die letzte Ehre erweisen.

Du schreibst "traditionell ausschliesslich Männer" - basiert dies auf der Festlegung durch muslimische Rechtsgelehrte?

Behandelt Koran und sunna auch dieses Thema, dass Frauen nicht dem Leichnam folgen dürfen?

Wie du weisst, bin ich keine Muslima und deshalb bitte ich um Antwort, die mir hilft, diese "Vorschrift" zu verstehen. Danke.


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