Wir haben g e h e i r a t e t
#79231
09/12/06 04:30 AM
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theomarrakchi
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Sabah & Karim Theo P.S. Nach dem ersten Trubel werde ich noch ausfuehrlich ueber den Behoerdenterror berichten. Als "Experte" in Sachen Eheschliessung in Marokko stehe ich gerne zur Verfuegung.
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Re: Wir haben g e h e i r a t e t
#79234
09/12/06 11:55 AM
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Keela
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Hallo THeo und Sabah, ganz herzlichen Glueckwunsch auch von mir!!! Schoen, dass ihr diesen langen Atem hattet. Moege das ein gutes omen sein alle guten und weniger guten Zeiten auch miteinander durchzustehen. Sehe ich euch noch in Essaouira bis zum Jahresende? Ihr macht doch sicher auch eine Hochzeitsreise ;-) Liebe Gruesse Keela
Ich bin nicht dumm, ich hab' nur voll so Pech beim Denken...
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Re: Wir haben g e h e i r a t e t
#79240
10/12/06 02:47 PM
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Zina
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Lieber Theo, liebe Sabah, die besten Glückwünsche auch von mir! Euer gemeinsamer Beginn war von einem guten Engel begleitet. Möge der Engel bei euch bleiben und immer seine Flügel schützend über euch halten. Grüße
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Re: Wir haben g e h e i r a t e t
#79241
10/12/06 02:48 PM
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fortutto
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Liebe Frischvermählte, herzliche Glückwünsche und Alles Gute auf Eurem gemeinsamen Lebensweg. Franco & Familie PS: Die Frau ist das Kamel, das uns hilft, die Wüste des Lebens zu durchqueren
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Re: Wir haben g e h e i r a t e t
#79242
10/12/06 07:49 PM
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Lieber Peter, Meine Tochter befindet sich in Deutschland und ist gluecklich verbunden mit einem Marokkaner, waehrend ich hier im kalten und regnerischen Marrakech sitze, und aus diesem Grunde uebermittelte sie mir ihre Wuensche nicht nur telefonisch, sondern auch noch durchs Forum, worueber ich mich natuerlich sehr gefreut habe, ebenso wie ueber Deine Wuensche. Willst Du mir etwa Angst machen wegen meiner marokkanischen Frau? Ganz im Vertrauen unter uns: Es gibt keine besseren Frauen als die marokkanischen. Schau Dich hier einmal um, dann weisst Du was ich meine. In diesem Sinne liebe Gruesse in die Alpenrepublik Theo
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Re: Wir haben g e h e i r a t e t
#79244
10/12/06 11:25 PM
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Die Frau ist das Kamel, das uns hilft, die Wüste des Lebens zu durchqueren
Es gibt keine besseren Frauen als die marokkanischen Ein Mensch bleibt ein Mensch ist ein Mensch, bleibt ein Mensch! kopfschüttelnd
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Re: Wir haben g e h e i r a t e t
#79245
10/12/06 11:28 PM
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Carasophie
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Alles Gute für Euch (unbekannterweise) !!
und klasse, dass Ihr den Behörden widerstanden habt ... das schweisst zusammen. Bin schon gespannt auf den Bericht!
Grüssle, Carasophie
MB LA 911 Womo
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Re: Wir haben g e h e i r a t e t
#79246
11/12/06 12:15 AM
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Rachida Azercane
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Liebe TNs ich habe die Beiträge von Peterbolzen gelöscht rachida
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Re: Wir haben g e h e i r a t e t
#79250
11/12/06 03:49 AM
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Liebe Elissa, Ich habe damit nicht gesagt, dass die Frauen anderer Nationen schlechter sind, man bemerke den feinen Unterschied. Anders waere die Sache,wenn ich gesagt haette, die marokkanischen Frauen sind die besten. Ich hoffe, dass damit dieses Missverstaendnis ausgeraeumt ist. Laesst Du Dich irgendwann einmal wieder in Marrakech sehen? Es wuerde mich freuen. Liebe Gruesse aus dem nasskalten Marrakech, Theo
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Re: Wir haben g e h e i r a t e t
#79252
11/12/06 05:51 PM
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linda41
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ich kann mich nur allen anderen anschließen und euch alles glück dieser erde wünschen > incha allah< auch ich freue mich, mehr über deinen bericht zu lesen, wie es euch denn nun bei den behördlichen regelungen und fristen ect. erging. du weißt ja sicher noch aus welchem grund. also habt noch eine schöne zeit in marokko. ich muss leider noch 31 tage warten. aber dann!!! liebe grüsse aus der schweiz linda
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Re: Wir haben g e h e i r a t e t
#79253
11/12/06 07:44 PM
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@ An Alle, Wir danken Euch ganz herzlich fuer die zahlreichen Glueckwuensche und sind froh, dass wir den Papierkram fast bewaeltigt haben. Jetzt steht "nur" noch Legalisierung der Heiratsurkunde beim deutschen Konsulat sowie der Visumsantrag an, und auch das werden wir noch bewaeltigen. Sobald das alles erledigt ist, werde ich ausfuehrlich ueber den ganzen Ablauf berichten. @Keela, Ich denke schon, dass wir uns sehen werden. In welcher Zeit bist Du denn in Eassaouira? @Drake, Das will ich ja hoffen, dass wir uns mal in Marrakech treffen, denn offensichtlich treibt's Dich ja auch staendig hierhin. @"Toechterlein" Auch freue mich wahnsinnig auf unser Wiedersehen, und natuerlich ist auch Sabah neugierig auf ihre "Stieftochter". @Elissa, Die eigene Frau ist doch immer die schoenste und beste, egal welchen Ursprungs sie ist. @Thomas, Ich werde mir Muehe geben und hoffe, dass meine Frau damit einverstanden ist. Ich hoffe, dass wir Dich in diesem Winter endlich mal zu Gesicht bekommen. @Linda, Du wirst wieder eine mail von mir bekommen, wenn der ganze Rummel erst vorbei ist. Wuerde mich freuen, auch von Dir wieder zu hoeren. Vielen Dank nochmals Euch allen und ganz herzliche Gruesse aus Marrakech, Sabah und Theo
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Re: Wir haben g e h e i r a t e t
#79254
11/12/06 10:42 PM
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Lieber Theo, damit nicht gesagt, dass die Frauen anderer Nationen schlechter sind da bin ich ja froh - so eine platte Verallgemeinerung hätte auch irgendwie nicht zu dir gepasst. Aber du hast dem Herrn da empfohlen, sich unter den marokkanischen Frauen umzuschauen und das sollte man den marokkanischen Frauen vielleicht ersparen. Ich bin sicher, Theo, du wirst deiner Frau sehr viel Liebe schenken, das hat man schon hier im Forum gespürt. Und man kann sie fast ein bisschen darum beneiden, einen Mann gefunden zu haben, der so offen und kompromisslos zu seiner Liebe steht. Viel Glück euch beiden und schöne Grüße an Sabah! @fortutto, auch dir wollte ich keine Frauenfeindlichkeit unterstellen, aber eine Frau mit einem Kamel zu vergleichen... Dann doch lieber die Gazelle.
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Re: Wir haben g e h e i r a t e t
#79255
13/12/06 08:25 PM
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Claudia E.
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Hallo Theo, hiermit schließe ich mich auch noch den Glückwünschen zu eurer Hochzeit an, mit den allerbesten Wünschen für eure gemeinsame Zukunft und einem, sicherlich nicht ganz neuen, für mich sehr schönen, Auszug aus Khalil Gibran's "Der Prophet" zum Thema Ehe: Ihr wurdet zusammen geboren, und ihr werdet immer zusammen sein. Ihr werdet zusammen sein, wenn die weißen Flügel des Todes eure Tage scheiden. Wahrlich, selbst im Schweigen des Gedenkens Gottes werdet ihr zusammen sein. Aber lasst Raum zwischen euch, und lasst die Winde des Himmels zwischen euch tanzen. Liebt einander, aber macht aus der Liebe keine Fessel. Lasst sie vielmehr ein wogendes Meer zwischen den Ufern eurer Seelen sein. Füllt einander den Becher, aber trinkt nicht aus einem Becher. Gebt einander von eurem Brot, aber esst nicht vom selben Laib. Singt und tanzt zusammen und seid fröhlich, aber lasst einander auch alleine sein, so wie die Saiten einer Laute alleine sind, aber doch durch dieselbe Musik schwingen. Gebt einander eure Herzen, aber nicht in die gegenseitige Aufsicht, denn nur die Hand des Lebens kann eure ganzen Herzen umfassen. Steht einer beim anderen, aber steht nicht zu nah, denn die Säulen des Tempels stehen einzeln, und Eiche und Zypresse wachsen nicht im gegenseitigen Schatten. Ich weiß genau, was für ein besonders gutes Gefühl es ist dieses Ziel erreicht zu haben, nach einem Behörden-Marathon... (Der hier übrigens nicht immer unbedingt viel besser ist. ) Liebe Grüße Claudia
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Re: Wir haben g e h e i r a t e t
#79256
14/12/06 01:21 AM
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theomarrakchi
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Hallo Claudia, auch Dir lieben Dank fuer Deine Glueckwuensche und das treffende Zitat von Khalil Gibrane, das ich vor etlichen Jahren auch schon mal gelesen hatte, dessen ich mich jedoch nicht mehr erinnerte. Wie recht Du hast mit Deiner Aussage, dass das Spiessrutenlaufen noch lange nicht beendet ist. Das durften wir heute in Rabat erfahren. Die marokkanischen Behoerden in Rabat arbeiten vorbildlich, so hatte ich mein Fuehrungszeugnis vom Jutizministeriom innerhalb von 2 Stunden, und keine Beglaubigung beim Aussenministerium brauchte mehr als 1-2 Stunden. Doch dann mussten wir zum deutschen Konsulat, und da begannen auch schon wieder die Schwierigkeiten. Da ich in Spanien lebe und gemeldet bin, brauchen wir fuer ein Besuchs- oder Touristenvisum fuer Deutschland eine Einladung von irgendjemand in D fuer meine Frau. Der naechste Weg war dann zum spanischen Konsulat, das sich auch zustaendig erklaerte, aber zunaechst die Anerkennung der Ehe von den Deutschen haben will sowie das Familienbuch. Danach geht's vielleicht in die naechste Runde. Da wir unseren Lebensschwerpunkt eher in Marokko als in Deutschland suchen, brauchen wir ja auch kein Familienzusammenfuehrungsvisum, sondern lediglich Besuchs- oder Touristenviaum. Nun ja, morgen frueh wird die naechste Runde beim deutschen Konsulat eingelaeutet. Nur die Liebe laesst einen dieses Spiessrutenlaufen durchhalten.
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Re: Wir haben g e h e i r a t e t
#79257
14/12/06 01:48 AM
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Rachida Azercane
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Theo wenn die Spanier dir ein Vidum für Sabah geben, brauchst doch die Deutschen nicht denn das Schengenvisa-laut des schengen abkommen- reicht für ganze Eu oder nicht? Alles Gute für Euch Claudia
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Re: Wir haben g e h e i r a t e t
#79259
17/12/06 02:42 AM
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Claudia E.
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Hallo Theo, ja, nur die Liebe lässt einen diesen Spießrutenlauf aushalten und noch so manches mehr.. Zum Familienbuch: Mein Standesbeamter hier erklärte mir, dass das Familienbuch nicht unbedingt nötig ist. Nur wenn Kinder kommen, sollte es auf jeden Fall angelegt werden.. bzw. das Bestreben geht wohl dahin Familienbücher in der Form wie sie zur Zeit existieren abzuschaffen und alles nur noch elektronisch zu verwalten. Für die Anerkennung der Ehe in Deutschland ist das Familienbuch nicht erforderlich. Viele Grüße Claudia
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Re: Wir haben g e h e i r a t e t
#79261
18/12/06 12:53 PM
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Lmarrakchi
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Mabrouk as Theo zwaj !! Herzlichen Glückwunsch Glück wünsche ich euch beiden!!! es ist echt erfreulich sowas zu hören und vorallem deine Freude mitzuempfinden !! Ich habe nur Angst, nach deiner Werbung für die marokanischen Frauen, das sie bald vergriffen werden eher ich einer gefunden habe
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Re: Wir haben g e h e i r a t e t
#79262
18/12/06 02:13 PM
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theomarrakchi
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Hallo Lmarrakchi, Danke fuer Deine Glueckwuensche und keine Bange: es gibt noch genug heiratswillige Damen in Marrakech, und um ihre Zahl nicht zu reduzieren, habe ich eine Frau aus Fes geheiratet, um auf diese Weise auch die Beziehungen zwischen Fassis und Marrakchis zu verbessern. Ich wuensche Dir viel Glueck auf Deinem Weg in den Ehehafen Hallo Claudia und Drake, Bin gerade wieder fuer ein paar Tage auf Ibiza gelandet um von hier aus die naechsten Schritte zu unternehmen. Es mag ja sein, dass das Familienbuch bald "out" sein soll, wie Ihr beide sagt, doch das Konsulat in Rabat empfahl mir auf jeden Fall die Beantragung eines solchen. Ausserdem fragte das spanische Konsulat mich danach, neben der von den Deutschen anerkannten Heiratsurkunde das Familienbuch vorzulegen zwecks Familienzusammenfuehrung in Spanien. Das hatte ich eigentlich ueberhaupt nicht beabsichtigt, doch nach Erwaegen aller Fakten scheint es das Sinnvollste zu sein, um staendig ein- und ausreisen zu koennen. Die Deutschen rieten mir davon ab bei ihnen ein Besuchsvisum zu beantragen, da sonst die Spanier Probleme machen koennten, wenn sie einen Einreisestempel nach Spanien im Pass meiner Frau sehen. Es scheint noch ein langer Weg durch die Instanzen zu werden, und ich werde Euch ueber die Entwicklung auf dem Laufenden halten. Das wesentliche Ziel haben wir auf jeden Fall schon mal erreicht: wir sind verheiratet. Liebe Gruesse aus Ibiza Theo
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Re: Wir haben g e h e i r a t e t
#79263
19/12/06 08:35 AM
19/12/06 08:35 AM
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mimhaat
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Lieber spät als nie, dann will ich mich den vielen Glückwünschen auch anschließen und wünsche euch beiden nur das Beste und alles Liebe für die Zukunft!!! Vielleicht werde ich irgendwann auch mal von deinen Erfahrungen im Behördendjungle profitieren können - so groß können ja die Unterschiede zwischen Ägypten und Marokko nicht sein, schon gar nicht was Status und Einreise in Deutschland betrifft... viele liebe Grüße
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Re: Wir haben g e h e i r a t e t
#79264
20/12/06 03:31 AM
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Hallo Mimhaat, Auch Dir ein herzliches Dankeschoen fuer die guten Wuensche. Zu gegebener Zeit werde ich Dir gerne den einen oder anderen Tip geben, sofern Du Fragen hast zum Behoe{ue}rdenlauf. Nachdem wir nun verheiratet sind, kann uns eigentlich nichts mehr erschuettern, denn das war der groesste und wichtigste Schritt von allen. Meine Frau hat jetzt den Status einer verheirateten Frau, und das ist fuer eine marokkanische Frau schon wichtig sowohl innerhalb ihrer Familie als auch in der Gesellschaft. Was uns nun noch erwartet sind peanuts gemessen an dem, was wir hinter uns haben, wobei die "peanuts" wahrscheinlich vom zeitlichen Aufwand her noch mehr Zeit brauchen. Da ich in der gluecklichen Lage bin, zwischen Ibiza und Marrakech hin- und herpendeln zu koennen, sind wir bei Weitem nicht so betroffen wie einige TNs aus dem Forum, deren zeitliche und raeumliche Trennung wesentlich schmerzhafter ist. Uebermorgen beginnt fuer mich beim hiesigen deutschen Konsulat die naechste Etappe unseres Huerdenlaufes. Liebe Gruesse, Theo
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Re: Wir haben g e h e i r a t e t
#79267
21/04/07 04:58 AM
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Unser Behoerdenhindernislauf ist noch immer in vollem Gange und entwickelt sich allmaehlich zur unendlichen Geschichte. Inzwischen haben wir den Antrag fuer das Familienzusammenfuehrungsvisum beim spanischen Konsulat eingereicht, wo man uns wenig Hoffnung machte es zu bekommen solange das deutsche Familienbuch nicht vorgelegt werden kann. In etwa einer Woche wissen wir wieder etwas mehr, denn dann kommt entweder das Visum oder der Ablehnungsbescheid. Parallel dazu laeuft der Antrag fuer das deutsche Familienbuch, und von der Seite bekam ich heute die Aufforderung, nochmals entweder eine Geburtsurkunde meiner Frau in franzoesischer Sprache oder eine beglaubigte Abschrift der Identitaetskarte meiner Schwiegermutter beizubringen, da in den vorgelegten Urkunden der Vorname meiner Schwiegermutter einmal als Fatouma und einmal als Fattouma mit 2 t geschrieben ist. Mit solchen Spielereien haelt sich unsere Verwaltung am Leben und macht den Buergern das Leben schwer. Ich weiss inzwischen schon nicht mehr, wie oft wir mittlerweile bereits in Rabat waren, ueberlege jedoch ernsthaft ob es nicht sinnvoll waere sich dort eine Zweitwohnung zu mieten um staendig in der Naehe der Konsulate zu sein. Wenn es so weitergeht, werde ich demnaechst Wetten darauf anbieten, wann wir dann endlich das Visum bekommen. Liebe Gruesse aus Marrakech, Karim Theo und Sabah
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Re: Wir haben g e h e i r a t e t
#79268
21/04/07 09:03 PM
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Hallo theo! Warum beantragt ihr -family permit- nicht, es geht ueber EU recht und es ist viel einfacher and schneller. http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/freetravel/thirdcountry/fsj_freetravel_thirdcountry_de.htm Reiserechte für Nicht-EU-Bürger genau definiert Bürger aus Drittländern dürfen für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten in und durch die Europäische Union reisen, sofern sie bestimmte Einreisebedingungen erfüllen; so müssen sie u. a. im Besitz eines gültigen Reisedokuments oder, wenn gefordert, eines Visums sein. Besondere Regeln gelten für Drittstaatsangehörige, die Familienmitglieder von Unionsbürgern sind; ihre Reiserechte unterscheiden sich je nachdem, ob sie mit dem Unionsbürger oder allein reisen. Außerdem kann eine von einem Mitgliedstaat der EU, der die Schengen-Bestimmungen anwendet, ausgestellte gültige Aufenthaltsgenehmigung einem Nicht-EU-Bürger gestatten, visumfrei in andere Mitgliedstaaten des Schengen-Raums zu reisen. Bürger aus Drittländern können für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, die die Schengen-Bestimmungen anwenden, einreisen und sich dort frei bewegen, sofern sie die im Schengen-Besitzstand festgeschriebenen und nun in die EU integrierten Einreisebedingungen erfüllen. Diese Bedingungen umfassen: den Besitz eines gültigen Reisedokuments und, wenn gefordert, eines Visums; die Auflage, über den Zweck der Reise Auskunft zu geben und den Nachweis, über ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt für die Zeit des Aufenthalts und die Rückreise zu verfügen. Außerdem dürfen Drittstaatsangehörige nicht im Schengener Informationssystem zwecks Verweigerung der Einreise aufgelistet sein und sie dürfen nicht als Gefahr für die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit für alle Schengen-Länder gelten. Die Freizügigkeitsrechte innerhalb der Europäischen Union von Drittstaatsangehörigen, die sich legal auf dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten, sind auch in der Charta der Grundrechte der EU aufgeführt. Die Charta bekräftigt das Recht für jeden europäischen Bürger, sich frei auf dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten. Sie fügt hinzu, dass diese Rechte auch Drittstaatsangehörigen gewährt werden „können“. Derzeit können die Staatsangehörigen bestimmter Drittländer unter Vorzeigen ihres Passes in den Schengen-Raum einreisen, sofern sie die oben genannten Einreisebedingungen erfüllen. Bürger aus anderen Drittländern benötigen ein Visum (Verordnung (EG) Nr. 539/2001). Die Mitgliedstaaten der EU, die das Schengener Durchführungsübereinkommen anwenden, sowie Norwegen und Island stellen einheitliche Visa für Kurzaufenthalte für Reisen in den gesamten Schengen-Raum aus. Die Bedingungen und Kriterien für die Ausgabe von einheitlichen Visa sind in Artikel 9 – 17 des Schengener Durchführungsübereinkommens festgelegt und in der „Gemeinsamen Konsularischen Instruktion“ (ABl. C 313, 16.12.2002, S. 1) im Einzelnen spezifiziert. Welche Staatsangehörige benötigen ein Visum? Der Vertrag von Amsterdamer, der am 1. Mai 1999 in Kraft getreten ist, hat die Visumbestimmungen für Reisen von Nicht-EU-Bürgern harmonisiert. Die Mitgliedstaaten der EU – mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands, die auf der Basis eines Protokolls im Anhang an den Vertrag von Amsterdam eine autonome Visum-, Einwanderungs- und Asylpolitik behalten – dürfen nicht einseitig Visumregeln für den kurzfristigen Aufenthalt von Staatsangehörigen aus Drittländern erlassen. Dementsprechend hat der Rat eine gemeinsame Liste von Ländern aufgestellt, deren Staatsangehörige ein Visum für Reisen durch die Mitgliedstaaten der EU benötigen (Verordnung Nr. 539/2001 (PDF-Datei 144 KB)). Diese Verordnung – und dadurch die Liste der Länder – wurde durch die Verordnung Nr. 2414/2001 und die Verordnung Nr. 453/2003 geändert. Für bestimmte Personengruppen gelten einige wenige Sonderregelungen und Ausnahmen, speziell aufgrund des Völkerrechts und der völkerrechtlichen Gepflogenheiten. Deshalb können die Mitgliedstaaten die folgenden Personengruppen von der Notwendigkeit eines EU-Visums befreien oder umgekehrt für sie die Visumpflicht wiedereinführen (ABl. C 68, 21.3.2003, S. 2): Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen und anderen amtlichen Pässen; ziviles Flug- und Schiffspersonal; Flug- und Begleitpersonal eines Hilfs- oder Rettungsflugs und sonstige Helfer bei Katastrophen- und Unglücksfällen ziviles Schiffspersonal in internationalen Binnengewässern; Inhaber von Passierscheinen, die zwischenstaatliche internationale Organisationen ihren Beamten ausstellen. Welche Dokumente benötigen Familienangehörige, die keine EU-Bürger sind? Wenn sie mit einem Unionsbürger reisen, müssen sich die Familienangehörigen des Unionsbürgers im Besitz eines gültigen Passes oder Personalausweises befinden. Für Minderjährige schreiben die Gesetze der einzelnen Mitgliedstaaten normalerweise die Ausgabe eines speziellen Personalausweises oder einen Eintrag in den Pass eines Elternteils vor. Wenn die Familienmitglieder keine Unionsbürger sind, können der (die) EU-Mitgliedstaat(en), in oder durch den (die) eine Reise beabsichtigt ist, in Abhängigkeit von ihrer Staatsangehörigkeit ein Einreisevisum verlangen. Dieses Visum sollte von den zuständigen Konsularbehörden kostenfrei und ohne unnötige Formalitäten ausgestellt werden. Diese Freiheiten gelten nur für Familienangehörige mit einer Drittstaatsangehörigkeit, wenn sie mit einem Unionsbürger reisen. Wenn sie allein reisen, haben Familienmitglieder, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind, keinen Anspruch auf die oben genannten Visumregelungen. Nicht-EU-Bürger, die innerhalb der EU allein reisen wollen, müssen die für ihre Staatsangehörigkeit geltenden normalen Visumanforderungen erfüllen. Ist die Aufenthaltsgenehmigung eine Alternative zum Visum? Auf der Basis des Schengener Durchführungsübereinkommens, das nun in den EU-Rahmen integriert ist, kann die gültige Aufenthaltsgenehmigung eines Schengen-Landes zusammen mit einem Reisedokument ein Visum ersetzen. Einem Drittstaatsangehörigen, der seinen Pass und eine Aufenthaltsgenehmigung vorweist, kann also die Einreise zu einem Kurzaufenthalt in ein anderes Schengen-Land gestattet werden, ohne dass er ein Visum benötigt. Diese Äquivalenz gilt nicht für Aufenthaltsgenehmigungen, die vom Vereinigten Königreich und Irland ausgestellt wurden, da sie den Schengen-Besitzstand nicht anwenden (wenngleich sie die Anwendung einiger Bestimmungen betreffend die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen beantragt haben). Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind, brauchen also kein Einreisevisum zu beantragen, wenn sie allein reisen, sofern sie sich in einem Land aufhalten, das den Schengen-Besitzstand anwendet, und sie in ein anderes Schengen-Land reisen wollen. Diese Familienmitglieder können frei und ohne Visum im Schengen-Raum reisen, vorausgesetzt sie befinden sich im Besitz ihres Personaldokuments und einer Aufenthaltsgenehmigung der EU. Nationale Visa für einen längerfristigen Aufenthalt Im Prinzip erlauben nationale Visa für einen längerfristigen Aufenthalt, die von einem Mitgliedstaat erteilt wurden, nur die Durchreise durch das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates. Unter besonderen Umständen können Visa für einen längerfristigen Aufenthalt, die von einem Mitgliedstaat ausgestellt wurden, der den Schengen-Besiztstand anwendet, gleichzeitig als einheitliche Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt gelten und dadurch das Recht verleihen, im gesamten Schengen-Raum für einen Zeitraum von drei Monaten ab dem Gültigkeitsdatum des Visums zu reisen. Neuer Vorschlag der Kommission Nach der Aufnahme des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union hat die Kommission einen Vorschlag unterbreitet (KOM(2001) 388 endg (PDF-Datei 58 KB)) in dem alle Reisemöglichkeiten für die verschiedenen Gruppen von Drittstaatsangehörigen zusammengefasst sind. Dieser Vorschlag führt eine besondere Reisegenehmigung ein, mit der sich Drittstaatsangehörige bis zu sechs Monate im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten dürfen, vorausgesetzt, sie verweilen nicht länger als drei Monate in einem Mitgliedstaat.
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Re: Wir haben g e h e i r a t e t
#79269
21/04/07 09:07 PM
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Hallo theo! Warum beantragt ihr -family permit- nicht, es geht ueber EU recht und es ist viel einfacher and schneller. http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/freetravel/thirdcountry/fsj_freetravel_thirdcountry_de.htm Reiserechte für Nicht-EU-Bürger genau definiert Bürger aus Drittländern dürfen für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten in und durch die Europäische Union reisen, sofern sie bestimmte Einreisebedingungen erfüllen; so müssen sie u. a. im Besitz eines gültigen Reisedokuments oder, wenn gefordert, eines Visums sein. Besondere Regeln gelten für Drittstaatsangehörige, die Familienmitglieder von Unionsbürgern sind; ihre Reiserechte unterscheiden sich je nachdem, ob sie mit dem Unionsbürger oder allein reisen. Außerdem kann eine von einem Mitgliedstaat der EU, der die Schengen-Bestimmungen anwendet, ausgestellte gültige Aufenthaltsgenehmigung einem Nicht-EU-Bürger gestatten, visumfrei in andere Mitgliedstaaten des Schengen-Raums zu reisen. Bürger aus Drittländern können für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, die die Schengen-Bestimmungen anwenden, einreisen und sich dort frei bewegen, sofern sie die im Schengen-Besitzstand festgeschriebenen und nun in die EU integrierten Einreisebedingungen erfüllen. Diese Bedingungen umfassen: den Besitz eines gültigen Reisedokuments und, wenn gefordert, eines Visums; die Auflage, über den Zweck der Reise Auskunft zu geben und den Nachweis, über ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt für die Zeit des Aufenthalts und die Rückreise zu verfügen. Außerdem dürfen Drittstaatsangehörige nicht im Schengener Informationssystem zwecks Verweigerung der Einreise aufgelistet sein und sie dürfen nicht als Gefahr für die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit für alle Schengen-Länder gelten. Die Freizügigkeitsrechte innerhalb der Europäischen Union von Drittstaatsangehörigen, die sich legal auf dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten, sind auch in der Charta der Grundrechte der EU aufgeführt. Die Charta bekräftigt das Recht für jeden europäischen Bürger, sich frei auf dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten. Sie fügt hinzu, dass diese Rechte auch Drittstaatsangehörigen gewährt werden „können“. Derzeit können die Staatsangehörigen bestimmter Drittländer unter Vorzeigen ihres Passes in den Schengen-Raum einreisen, sofern sie die oben genannten Einreisebedingungen erfüllen. Bürger aus anderen Drittländern benötigen ein Visum (Verordnung (EG) Nr. 539/2001). Die Mitgliedstaaten der EU, die das Schengener Durchführungsübereinkommen anwenden, sowie Norwegen und Island stellen einheitliche Visa für Kurzaufenthalte für Reisen in den gesamten Schengen-Raum aus. Die Bedingungen und Kriterien für die Ausgabe von einheitlichen Visa sind in Artikel 9 – 17 des Schengener Durchführungsübereinkommens festgelegt und in der „Gemeinsamen Konsularischen Instruktion“ (ABl. C 313, 16.12.2002, S. 1) im Einzelnen spezifiziert. Welche Staatsangehörige benötigen ein Visum? Der Vertrag von Amsterdamer, der am 1. Mai 1999 in Kraft getreten ist, hat die Visumbestimmungen für Reisen von Nicht-EU-Bürgern harmonisiert. Die Mitgliedstaaten der EU – mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands, die auf der Basis eines Protokolls im Anhang an den Vertrag von Amsterdam eine autonome Visum-, Einwanderungs- und Asylpolitik behalten – dürfen nicht einseitig Visumregeln für den kurzfristigen Aufenthalt von Staatsangehörigen aus Drittländern erlassen. Dementsprechend hat der Rat eine gemeinsame Liste von Ländern aufgestellt, deren Staatsangehörige ein Visum für Reisen durch die Mitgliedstaaten der EU benötigen (Verordnung Nr. 539/2001 (PDF-Datei 144 KB)). Diese Verordnung – und dadurch die Liste der Länder – wurde durch die Verordnung Nr. 2414/2001 und die Verordnung Nr. 453/2003 geändert. Für bestimmte Personengruppen gelten einige wenige Sonderregelungen und Ausnahmen, speziell aufgrund des Völkerrechts und der völkerrechtlichen Gepflogenheiten. Deshalb können die Mitgliedstaaten die folgenden Personengruppen von der Notwendigkeit eines EU-Visums befreien oder umgekehrt für sie die Visumpflicht wiedereinführen (ABl. C 68, 21.3.2003, S. 2): Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen und anderen amtlichen Pässen; ziviles Flug- und Schiffspersonal; Flug- und Begleitpersonal eines Hilfs- oder Rettungsflugs und sonstige Helfer bei Katastrophen- und Unglücksfällen ziviles Schiffspersonal in internationalen Binnengewässern; Inhaber von Passierscheinen, die zwischenstaatliche internationale Organisationen ihren Beamten ausstellen. Welche Dokumente benötigen Familienangehörige, die keine EU-Bürger sind? Wenn sie mit einem Unionsbürger reisen, müssen sich die Familienangehörigen des Unionsbürgers im Besitz eines gültigen Passes oder Personalausweises befinden. Für Minderjährige schreiben die Gesetze der einzelnen Mitgliedstaaten normalerweise die Ausgabe eines speziellen Personalausweises oder einen Eintrag in den Pass eines Elternteils vor. Wenn die Familienmitglieder keine Unionsbürger sind, können der (die) EU-Mitgliedstaat(en), in oder durch den (die) eine Reise beabsichtigt ist, in Abhängigkeit von ihrer Staatsangehörigkeit ein Einreisevisum verlangen. Dieses Visum sollte von den zuständigen Konsularbehörden kostenfrei und ohne unnötige Formalitäten ausgestellt werden. Diese Freiheiten gelten nur für Familienangehörige mit einer Drittstaatsangehörigkeit, wenn sie mit einem Unionsbürger reisen. Wenn sie allein reisen, haben Familienmitglieder, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind, keinen Anspruch auf die oben genannten Visumregelungen. Nicht-EU-Bürger, die innerhalb der EU allein reisen wollen, müssen die für ihre Staatsangehörigkeit geltenden normalen Visumanforderungen erfüllen. Ist die Aufenthaltsgenehmigung eine Alternative zum Visum? Auf der Basis des Schengener Durchführungsübereinkommens, das nun in den EU-Rahmen integriert ist, kann die gültige Aufenthaltsgenehmigung eines Schengen-Landes zusammen mit einem Reisedokument ein Visum ersetzen. Einem Drittstaatsangehörigen, der seinen Pass und eine Aufenthaltsgenehmigung vorweist, kann also die Einreise zu einem Kurzaufenthalt in ein anderes Schengen-Land gestattet werden, ohne dass er ein Visum benötigt. Diese Äquivalenz gilt nicht für Aufenthaltsgenehmigungen, die vom Vereinigten Königreich und Irland ausgestellt wurden, da sie den Schengen-Besitzstand nicht anwenden (wenngleich sie die Anwendung einiger Bestimmungen betreffend die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen beantragt haben). Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind, brauchen also kein Einreisevisum zu beantragen, wenn sie allein reisen, sofern sie sich in einem Land aufhalten, das den Schengen-Besitzstand anwendet, und sie in ein anderes Schengen-Land reisen wollen. Diese Familienmitglieder können frei und ohne Visum im Schengen-Raum reisen, vorausgesetzt sie befinden sich im Besitz ihres Personaldokuments und einer Aufenthaltsgenehmigung der EU. Nationale Visa für einen längerfristigen Aufenthalt Im Prinzip erlauben nationale Visa für einen längerfristigen Aufenthalt, die von einem Mitgliedstaat erteilt wurden, nur die Durchreise durch das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates. Unter besonderen Umständen können Visa für einen längerfristigen Aufenthalt, die von einem Mitgliedstaat ausgestellt wurden, der den Schengen-Besiztstand anwendet, gleichzeitig als einheitliche Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt gelten und dadurch das Recht verleihen, im gesamten Schengen-Raum für einen Zeitraum von drei Monaten ab dem Gültigkeitsdatum des Visums zu reisen. Neuer Vorschlag der Kommission Nach der Aufnahme des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union hat die Kommission einen Vorschlag unterbreitet (KOM(2001) 388 endg (PDF-Datei 58 KB)) in dem alle Reisemöglichkeiten für die verschiedenen Gruppen von Drittstaatsangehörigen zusammengefasst sind. Dieser Vorschlag führt eine besondere Reisegenehmigung ein, mit der sich Drittstaatsangehörige bis zu sechs Monate im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten dürfen, vorausgesetzt, sie verweilen nicht länger als drei Monate in einem Mitgliedstaat.
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