Guten Morgen!
Ihr müßt Euch nach deutschem und nach marokkanischem Recht scheiden lassen.
Am Besten laßt Ihr Euch vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V.
www.verband-binationaler.de einen Anwalt in Eurer Nähe nennen, der sich damit auskennt. Wichtig ist, daß er sich mit IPR (internationales Privatrecht) auskennt, was bei Scheidungen mit Auslandsberührung im Vordergrund steht.
Yours,
I.