Marokkoforum Archiv Herzlich willkommen beim Marokkoforum, NUR ARCHIV
powered by Marokko.Net
Liebe Forennutzer, dieses Forensystem ist nur als ARCHIV nutzbar. Unser aktuelles Forensystem ist unter (www.forum.marokko.com) erreichbar.
...
Previous Thread
Next Thread
Print Thread
Heirat Marokkaner/Schweizerin #79091
29/02/00 06:24 PM
29/02/00 06:24 PM
Joined: May 2002
Posts: 0
Basel-Schweiz
A
abusarah Offline OP
Junior Member
abusarah  Offline OP
Junior Member
A

Joined: May 2002
Posts: 0
Basel-Schweiz
Mein Freund und ich wollen Anfang Mai in Marokko heiraten. Wer hat Erfahrung mit dem gesamten "Bürokram" und kann uns Tipps geben? Wer weiss, wie das dann läuft, wenn er mich in der Schweiz besuchen will?

Re: Heirat Marokkaner/Schweizerin #79092
01/03/00 01:37 PM
01/03/00 01:37 PM
Joined: Feb 2001
Posts: 111
Deutschland
R
Rainer Guntermann Offline
Member
Rainer Guntermann  Offline
Member
R

Joined: Feb 2001
Posts: 111
Deutschland
Infos zum Familienrecht sind unter den Veröffentlichungen bei http://www.marokko.com.
Darüberhinaus gibt es eine Länderbroschüre "Marokko" der iaf (Verband für binationale Familien und Partnerschaften) in Frankfurt/a.M. (siehe unter http://www.frankfurt-online.net/verein/iaf/), die sich detaliert mit Ehen in Marokko auseinandersetzt.
Desweiteren verfügt die Deutsche Botschaft in Rabat über deutschsprachige Merkblätter über Voraussetzung einer Ehe in Marokko.

Für spezielle Aufenthaltsgenehmigungen in der Schweiz können Auskünfte sicherlich vor Ort bei der zuständigen Kantonsverwaltung o.ä. eingeholt werden.
In Deutschland würde jedenfalls eine nach marokkanischem Recht rechtsgültig geschlossene Ortsehe nach Art. 11 EGBGB anerkannt werden müssen, so das daraufhin i.d.R. ein Recht auf ein Visa aufgrund der Familienzusammenführung geltend gemacht werden kann.

Re: Heirat Marokkaner/Schweizerin #79093
02/03/00 12:31 AM
02/03/00 12:31 AM

A
Anonymous
Unregistered
Anonymous
Unregistered
A



Hallo Heiratslustige,

ich habe vor fast zwei Jahren in Casablanca geheiratet und möchte Euch kurz unsere Erfahrungen mitteilen. Meine Frau ist Marokkanerin. Wir haben für die Beschaffung der Papiere 12 Tage benötigt. Es gibt aber auch Fälle wo dieser Zeitraum bis ein Jahr in Anspruch nimmt.
Ihr brauch viel Geduld, viel Kraft, vile Geld und viel Beziehungen.
Vielleicht einige Vorrausetzungen bei einer Eheschließung - Deutscher mit Marokkanerin die so oder ähnlich auch für Euch zutreffen werden.
1.Ausländer können vor dem örtlichen Standesbeamten (zivile Eheschließung, falls keienr der Verlobten Muslime ist)oder dem zuständigen Adoulen(bei Eheschließung nach islamischen Recht) heiraten,wenn mindestens einer der beiden seit mindestens sechs Monaten Wohnsitz in Marokko hat.
2.Dei marokkanische Gesetzgebung sieht bei Zivilehen eine Aufgebotsfrist von 10 Tagen vor,bei Eheschließungen nach dem islamischen Recht ist keine Aufgebotsfrist vorgesehen.
3. Vorzulegende Urkunden sind:
- Geburtsurkunde (höchstens drei Monate alt)
-rechtskräftiges Scheidungsurteilim Falle einer früheren Ehe
-gültiger Reisepaß
-Polizeiliches Führungszeugnis(höchstens drei Monate alt)
-ärtzliche Bescheinigung,daß der Ehegatte frei von ansteckenden Krankheiten ist(kann von einem Arzt in Marokko bestätigt werden)
-Konsularbescheinigung der zuständigen(deutschen) konsularischen Vertretung in Marokko,aus der hervorgeht das nach(deutschen) Recht keine Ehehindernisse bekannt sind,diese Bescheinigung wird ausgestellt nach Vorlage des vom Standesamt erteilten Ehefähigkeitszeugnisses.

Urkunden müssen in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
4.Die Heiratsurkunde muß von zwei Adoulen aufgenommen werden.Weiterhin muß für die(deutsche) Verlobte ein beliebiger christlicher Trauzeuge anwesend sein und sein Einverständnis erklären.
5.Falls einer der zwei Ehegatten Schwierigkeiten hat,sich in arabischer Sprache auszudrücken, können die beiden Notare einen vereidigten Dolmetscher herbeirufen,oder sonst irgendeine Person,die von den Notaren für fähig gehalten wird,diese Aufgabe durchzuführen,und die von den zukünftigen Ehegatten akzeptiert wird.
(war bei uns nicht erforderlich ist wahrscheinlich eine Ermessensfrage).
6.Die Heirat muß für die Anerkennung durch den (deutschen) Standesbeamten von der Botschaft bzw. je nach Zuständigkeit vom Konsul - legalisiert werden.Äußerst wichtig !!!
Die Legalisation setzt Vorbeglaubigungen durch folgende marokkanische Behörden vorraus:

1.Gericht der 1.Instanz
2.Gericht der 2. Instanz
3.Justitzministerium - Rabat
4.Secretariat General du Gouvernement Rabat
5.Außenministerium Rabat

Alles klar ! Noch Fragen.

Vile Glück und Spaß bei der einmaligen Hochzeitsfeier und für die Zeit danach.

Haidar aus Berlin

Re: Heirat Marokkaner/Schweizerin #79094
24/01/04 03:17 PM
24/01/04 03:17 PM
Joined: Jan 2004
Posts: 5
Cortébert
Res Offline
Junior Member
Res  Offline
Junior Member

Joined: Jan 2004
Posts: 5
Cortébert
hallo

dieser beitrag ist schon sehr alt und es war ein deutscher staatsangehöriger, der den letzten beitrag schrieb. ich möchte daher fragen wie es heute ist und was ich als schweizerin für umwege gehen muss um meinen freund, er ist marokkaner der in agadir wohnt, tun muss, falls es zur heirat kommen sollte.


Gruss...Res
-------------
träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum

Search

Forum Statistics
Forums17
Topics18,515
Posts164,845
Members9,959
Most Online12,010
Dec 24th, 2014
Popular Topics(Views)
611,959 Strassenverkehr
Bildergalerie
Marokkoreise KaterKarlo ab 17.03.2016
Flechte als Gewürz
https://goo.gl/maps/xxwhc
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.1