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Adoption in Marokko #78641
18/07/04 09:21 PM
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Ich suche marokkanische oder deutsche Paare, die schon ein Kind aus Marokko adoptiert haben (Kafala)zweck Informationsaustausch.

Alaoui

Re: Adoption in Marokko #78642
19/07/04 05:02 PM
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Manni Offline
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Hallo
Auch wir meine frau ist Marokanerin und ich bin Deutscher haben vor ein Kind aus Marokko zu Adoptieren.

Re: Adoption in Marokko #78643
19/07/04 06:53 PM
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...weil es in deutschland ja keine waisenkinder gibt bzw. ein kleiner marokkaner so herzallerliebst exotisch aussieht?
(und wieder mal fehlt mir der kopfschuettel-smiley)
lobozen


speerspitze der aufklaerung \:\)
Re: Adoption in Marokko #78644
19/07/04 08:32 PM
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Lieber lobozen
Bei dem Kind das wir adoptieren wollen handelt es sich nicht um irgend ein Marokaniches Kind
sondern um den Neffen meiner Frau.
Er ist bei meiner Frau aufgewachsen und wir lieben den Jungen.Die Schwester meiner Frau hat 4
Kinder,aber eben dieses Kind hängt sehr an meiner Frau.
Also bevor du deine meinung hier so negativ äusserst denke erst mal nach,oder frage nach.

Re: Adoption in Marokko #78645
19/07/04 09:39 PM
19/07/04 09:39 PM
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@ All...

Unter der Suchmöglichkeit "Adoption" und hier ist auch Einiges über Adoption beschrieben. Reform des Sorgerechts für marokk. Kinder

Mein Mann und ich pflegen seit längerem Kontakte zu einem Waisenhaus in Marokko, deshalb haben wir einige Informationen. Seit diesem Jahr scheint es wirklich unmöglich geworden zu sein, in Deutschland ein marokkanisches Waisenkind zu adoptieren, egal ob man Deutscher oder Marokkaner ist.

An Manni: Bitte beachte ! Ein Waisenkind ! Dein Neffe, der ja noch Eltern hat, dafür wirst Du auch in Marokko kein Sorgerecht (Kafala) bekommen, geschweige denn, daß Deutschland diesen Fall als "Adoption" laufen läßt. Es muß nämlich in beiden Ländern 100 %ig nachgewiesen werden, daß es sich um ein "verlassenes Kind", ein Waisenkind handelt, das keine Angehörigen mehr hat.

Wie ich schon sagte, es scheint seit 2004 nicht mehr möglich zu sein, in Deutschland ein marokkanisches Waisenkind zu adoptieren. In den Vorjahren wurde ein Adoptionsprozeß von deutscher Seite noch manchmal akzeptiert, vor allem, wenn es sich um ein Kind handelte, daß keine Chance mehr auf eine Vermittlung in eine marokkanische Familie hatte, weil folgende Gründe vorlagen:

Bei "humanitären Notfällen" (z.B. behinderte oder kranke Kinder) oder ältere Kinder (ab ca. 3 - 4 Jahren), die ebenfalls in Marokko so gut wie keine Chance mehr auf Aufnahme in eine Familie mehr haben (Verzeiht - aber salopp gesagt: Marokkaner sind in dieser Hinsicht genauso "blöd" wie die Deutschen, die in der Regel nur solche "Ideal-Kinder" wollen: "Baby-Alter, hellhäutig, gesund".)

Alaoui , ein Adoptionsprozeß in Deutschland muß immer vom deutschen Jugendamt und der deutschen Ausländerbehörde in Deiner Stadt gestartet werden, wenn Du mit dem Kind in Deutschland leben willst. Wenn Du in Marokko leben willst, ist dies natürlich unwichtig.

Wie gesagt, seit diesem Jahr scheint es von deutscher Seite nicht mehr möglich zu sein. Man scheint sich nun STRIKT an die Gesetze zu halten, die lauten:

Deutschland arbeitet im Rahmen von Adoptionsprozessen nur noch mit Ländern zusammen, die
a) die Haager Konvention zum Schutz der Kinder unterschrieben haben
b) über eine Adoptionsvermittlungsstelle verfügen, mit der die deutschen Behörden zusammen arbeiten können.

Beides dient dazu, Kinderhandel zu vermindern oder auszuschließen.

Marokko hat weder die Haager Konvention unterschrieben noch verfügt Marokko über eine Adoptionsvermittlungsstelle. Also keine Chance im Grunde. Es sei denn, daß Du den Behörden nachweisen kannst, daß ein humanitärer Notfall etc. (siehe oben) vorliegt.

Soweit....

Es stimmt mich traurig, daß es so schwer ist. Man sollte die Hoffnung nicht aufgeben. Vielleicht gibt es irgendwann in Marokko in Bezug auf die Waisen-Kinder eine Gesetzes-Änderung und der König unterzeichnet zumindest die Haager Konvention. Immerhin spricht man in Marokko von ca. 10.000 - 30.000 "verlassener Kinder" (das bedeutet in der Regel: Kinder, die auf der Straße, am Strand, an öffentlichen Parkplätzen... gefunden worden sind), meist Kinder von Prostituierten, von "Petites Bonnes" (Hausmädchen), die vom Hausherrn geschwängert wurden oder einfach Kinder, deren Eltern die notwendigen finanziellen Mittel fehlen.

Noch einmal an Dich, Manni: Die Situation, daß Kinder bei Onkel oder Tanten aufwachsen, da man selber schon zuviele eigene Kinder hat, ist ein relativ üblicher Gebrauch in Marokko. Mit Adoption hat das aber nichts zu tun.
Und selbst, wenn Ihr eine Bindung zu dem Neffen habt: Tatsache ist, daß er leibliche Eltern hat, die sich eigentlich um ihn kümmern sollten/könnten. Vielleicht engagiert Ihr Euch lieber für ein Kind, das von Geburt an im Waisenhaus lebt und Niemanden hat, der sich um ihn kümmert ? Dort fände ich Eure Unterstützung, falls Ihr welche geben wollt, noch mehr notwendig.

Viele Grüße, Ulla

P.S. Lobozen, notabene, nur zur Info für Dich: Es gibt in Deutschland kaum deutsche Kinder, die zur Adoption freigegeben werden, auf 20 adoptionswillige Paare kommt ein Kind...


Viele Grüße, Ulla

"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will" Francois Rabelais
Re: Adoption in Marokko #78646
20/07/04 06:03 PM
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Alaoui Offline OP
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Danke Ulla für Deine Infos. Ich war vor 2Wochen in Marokko und hatte mich informiert bei der Vermittlungsstelle für Adoption vor Ort, man kann wohl auch Kinder aus dem familien Kreis "adoptieren" auch wenn die Eltern noch leben. Von der marokkanischen Seite wenn ein Elternteil marokkaner ist und erfühlt bestimmte Voraussetzungen z.B. nicht vorbestraft zu sein, finanzielle Situation darf ein Kind "adoptieren" bei den kindern, wo die Eltern unbekannt ist muss ein Urteil vom Richt vorlegen, dass die Eltern von dem Kind auch tatsächlich unbekannt sind.
Das Problem ist die deutschen Behörden die marokkanische "KAFALA" nicht als Adoption annerkenn und prüfen selbst, ob die leiblichen Eltern des Kindes auch tatsächlich unbekannt sind und, ob die Leute, die ein Kind adoptieren wollen auch dafür geeignet sind.

Alaoui

Re: Adoption in Marokko #78647
20/07/04 09:06 PM
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Hallo Alaoui, ja, in Marokko wird die KAFALA (das Sorgerecht) auch für Kinder ausgesprochen, die aus dem Familienkreis kommen, wahrscheinlich sogar dann, wenn die Eltern des Kindes noch leben. Es gibt dort einfach zuviele Familien, die ihre Kinder nicht ernähren und aufziehen können, deshalb berücksichtigt das marokk. Gesetz diese Situation.

Nur - in Deutschland reicht das nicht. In Deutschland kannst Du auch ein deutsches Kind nicht adoptieren, solange die Eltern noch leben. Nur, wenn die Eltern das Kind misshandeln oder im Gefängnis sind, dann kann das Kind von einer anderen Familie "zur Pflege" aufgenommen werden, jedoch nicht adoptieren.

Zwischen Kafala (Pflegschaft oder Sorgerecht) und Adoption bestehen grundlegende Unterschiede. Eine Adoption in Deutschland stellt das Kind rechtlich einem eigenen Kind gleich. Diese Form der Adoption gibt es in Marokko jedoch nicht. Dort gibt es nur die Pflegschaft.

Alles andere weisst Du ja vermutlich schon. Alles Gute !

Ulla


Viele Grüße, Ulla

"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will" Francois Rabelais
Re: Adoption in Marokko #78648
22/07/04 10:43 AM
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Hallo, zur Ergänzung:

ich erwähnte oben "In Marokko gibt es nur die Pflegschaft (Kafala), keine Adoption."

Für diese marokkanische Praxis gilt die Religion als Basis:

 Antwort auf:
25. Was sagt der Islam zur Adoption?

Adoption, wie sie im westlichen Rechtssystem verstanden wird, kennt der Islam nicht. Ein Ehepaar hat aber durchaus die Möglichkeit, ein Kind zur Pflege aufzunehmen. Dieses Pflegekind behält aber seinen ursprünglichen Namen und übernimmt nicht den Familiennamen der Pflegeeltern, so daß seine Herkunft immer bekannt bleibt. Außerdem hat es nicht die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind derselben Eltern wie z.B. in Erbangelegenheiten (Koran 33:4).
quelle

Etwas mehr Informationen zum religiösen Hintergrund liefert diese Seite, leider nur in Englisch: Adoption in Islam

Hierbei wird ersichtlich, daß der Prophet, der selber ein "adoptiertes" Kind war, die Aufnahme von Waisenkindern ausdrücklich erwünscht hat.

Allerdings war die Praxis recht kompliziert, vor einem aufgenommenen männlichen Kind mußten sich zum Beispiel die weiblichen Familienangehörigen verschleiern, sobald der Junge in die Pubertät kam. Er war durchaus "heiratsfähig" in Bezug auf seine "Schwestern" oder sogar seine Adoptivmutter (wenn diese verwitwet war), da keine gemeinsame "Blutabstammung" vorlag.

Jedoch galt dieses Gebot nicht, wenn das adoptierte Kind von seiner Adoptivmutter gestillt wurde. Durch das Stillen wurde das Kind "mahram".
 Antwort auf:
The question would now become is there a way around any of the formalities? The answer is Yes. Allah has given allowances to make the caring of orphans a bit easier. Through the means of suckling a child by the woman care-giver a mahram relationship is formed between her, her immediate family i.e. mother, father, brother, sisters, daughters, and sons whatever the case may be. If a child is suckled by the woman until the child has gotten his full while he/she is under the age of two years old than a mahram relationship is established. This is based on the Quran and sunnah (way) of the Prophet (s.a.w)
Diese Informationen machen vielleicht deutlich, warum die Ländergesetze von Deutschland (aber auch alle anderen europäischen Länder) und Marokko sehr wenig zusammen passen und Adoptionen zwischen den Ländern so schwierig sind. Und wenn es Kinder von Marokko nach Frankreich, Belgien oder Deutschland schaffen (die Schweiz soll noch "einfacher" sein), dann sind es nur Einzelfälle. (Traurig, wie ich finde.)

-----------------

Nun noch Informationen zur Adoptionspraxis in Deutschland: Die Tatsache, daß in Deutschland adoptierte Kinder die gleichen Rechte (zum Beispiel Erbrechte) und Pflichten haben wie leibliche/eigene Kinder gibt es in Deutschland auch erst seit ca. 15 Jahren. Man wollte adoptierte Kinder nicht länger diskriminieren vor den eigenen Kindern. Wenn Eltern das aber nicht wollen, müssen sie auch nicht adoptieren, sie haben die Möglichkeit, zwischen Adoption und Pflegschaft zu wählen. Die deutsche Pflegschaft entspricht inhaltlich in etwa der marokkanischen Pflegschaft.

Hinsichtlich Adoption hat sich in Deutschland Folgendes entwickelt, was ich sehr positiv finde:

Die Form der "anonymen Adoption" wird immer seltener mehr praktiziert. Man spricht heute von "offenen Adoptionen", das heisst, Kinder erfahren so früh wie möglich, daß sie adoptiert sind und wenn möglich auch, wer ihre biologischen Eltern sind. Es wird auch oft versucht, den Kontakt zu den biologischen Eltern herzustellen/zu erhalten, wenn diese dies wünschen. Dies beeinträchtigt nicht das stabile Aufwachsen in der Adoptivfamilie, aber erleichtert die Identitätsfindung und das Heranwachsen des Kindes in Realität und Wahrheit.

Dir, Alaoui, und allen anderen viel Glück ! Jeder Einsatz für ein verlassenes Kind lohnt sich.

Viele Grüße, Ulla


Viele Grüße, Ulla

"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will" Francois Rabelais
Re: Adoption in Marokko #78649
22/07/04 01:02 PM
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Hallo an Alle
Ich kenne 2 Fälle wo ein 13 Järiges Marokkanisches Kind der noch beide Eltern hat und noch ein 22 Järigen von den selben Marokkanischen familie ; beide würden von Deutschen , nur Männer ohne Frauen addoptiert. der den 22 Järigen adoptiert hat ist Schwul der andere weiss ich nicht . Der 13 järiges kind könnte sofort Deutsche Papiere haben der 22 Leider nicht . Es sind aber schon 10 Jahre her und ich habe kein Kontakt mehr zu den beiden . es kann sein das sich die Gesetze geändert haben .
mit freundlichem Gruß

Re: Adoption in Marokko #78650
22/07/04 02:45 PM
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Salut, Maroc G, es stimmt - viele Gesetze haben sich in den letzten Jahren geändert. Aber vielleicht kannst Du noch einmal recherchieren. Die von Dir genannten Fälle scheinen mir doch merkwürdig.

 Antwort auf:
beide würden von Deutschen , nur Männer ohne Frauen addoptiert.
Egal - ob schwul oder nicht: Es war bis März 2003 unmöglich, daß marokkanische Behörden marokkanische Kinder einzelnen Personen überlassen haben. Das marokkanische Recht sah bis zu diesem Zeitpunkt vor, daß NUR Ehepaare ein Kind aufnehmen dürfen. (Dieses Gesetz hat sich 2003 geändert - seitdem dürfen auch alleinstehende Frauen (aber nicht Männer) das Sorgerecht erhalten.)

 Antwort auf:
Der 13 järiges kind könnte sofort Deutsche Papiere haben der 22 Leider nicht .
Kinder, die aus dem Ausland nach Deutschland zur Adoption kommen, erhalten nie sofort deutsche Papiere. Erst vergewissert sich das deutsche Jugendamt, daß die Integration positiv verläuft und sich das Kind in der Familie wohl fühlt. Dies geschieht in einem aufwendigen Prozeß, Gespräche und Hausbesuche. Erst, wenn alles gut gelaufen ist (das dauert ca. 1 bis 1,5 Jahre), spricht der deutsche Richter die Adoption nach deutschem Recht aus und erst dann bekommt das Kind einen deutschen Pass.

Es stimmt jedoch, daß in den letzten 10 - 15 Jahren marokkanische Kinder nach Deutschland gekommen sind und hier auch nach deutschem Recht adoptiert wurden. Insgesamt sind es vielleicht 30 - 40 Kinder, aber nicht mehr. Dies war bis 2002 auch noch eher möglich, weil das deutsche Gesetz noch nicht so streng war. Erst seit 2003 gilt die Regelung, daß Deutschland eigentlich nur noch Kinder aus Ländern akzeptiert, die die Haager Konvention unterschrieben haben und die über eine Adoptionsvermittlungsstelle verfügen.

Bitte fragt bei solchen Geschichten genau nach. Es spuken nämlich auch in Marokko eine Menge merkwürdige Geschichten herum !

Ebenso freundlichen Gruß, Ulla


Viele Grüße, Ulla

"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will" Francois Rabelais
Re: Adoption in Marokko #78651
22/07/04 03:57 PM
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Hallo Ula,
---------------------------------------------
Es war bis März 2003 unmöglich
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Doch glaub mir es war möglich die Beiden kammen übrigens aus Agadir"
_______________________________________----
Das ist kein Scherz . ich kenne die Leute wirklich .der Grosse könnte kein Deutschen Pass haben weil er kein Arbeit hat. Übrigens er ist hier in Deutschland adoptiert worden ,vorher ist mit N Turisten Visum gekommen .über den Kleinen weisse ich nicht vieles . Ich rate dir, Frag mal bei deinem Bezirksamt im Bürgerbüro vielleicht können sie dir weiter helfen . Bei dem 22 Järigen würde der Antrag Mehmals abgelehnt aber dann hat es nach hin und her geklapt. ich erkundige mich nochmal .

Re: Adoption in Marokko #78652
25/07/04 09:58 PM
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Hallo, liebe Forumsteilnehmer, auf Bitten von Einigen von Euch:

hier die Haager Konvention in Französisch

http://www.hcch.net/f/index.html

und hier die deutsche Internet-Seite zum Thema Auslandsadoption und zur Haager Konvention:

http://www.bundeszentralregister.de/adoption/index.htm

Ich habe inzwischen von 2 deutschen Paaren erfahren, die eine Adoption versuchten und die bestätigen: Deutschland ist mittlerweile für marokkanische Kinder ZU ! Wortlaut einer Sachbearbeiterin im Jugendamt, Abteilung Auslandsadoptionen:

 Antwort auf:
Wenn sie (die Marokkaner) die Haager Konvention nicht unterschreiben, dann sollen sie selbst mit ihren Kindern fertig werden.
- Zwischen den Rechtsinstituten der verschiedenen Staaten: die Kinder, unschuldig an ihrer Geburt und ihrem Leben, unschuldig für ihren Herkunftsort...

In Deutschland kommen 20 - 30 wartende Elternpaare auf 1 Kind. Warten auf ein Kind aus dem Ausland, das zur Adoption freigegeben wird ! Meistens warten sie jahrelang.

Und in Marokko "blühen" die Fertilisations-Praxen für künstliche Befruchtung - um den marokkanischen Elternpaaren zu helfen, die jahrelang verzweifelt versuchen, ein eigenes Kind zu bekommen.

Und was ist mit den rund 10.000 verlassener Kinder, die in Waisenhäusern oder auf der Straße Marokko's (oder anderswo) leben ?

Sorry für meine letztgeschriebenen, emotionalen Sätze. Aber die Situation stimmt mich sarkastisch.

Gruß, Ulla


Viele Grüße, Ulla

"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will" Francois Rabelais
Re: Adoption in Marokko #78653
26/07/04 11:42 AM
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Hallo, hier noch ein sehr interessanter Link zu einer französischsprachigen Internet-Seite aus der Schweiz.

http://www.espace-adoption.ch/f/pays.php?country=MA

In diesem Adoptionsforum diskutieren und schreiben auch viele Marokkaner aus Frankreich. (In Frankreich gelten zum Thema Adoption die gleichen Gesetze wie in Deutschland.)

Die Diskussionen hier machen die Tragik der allgemeinen Rechtslage besonders deutlich. In Frankreich leben viele Marokkaner bereits seit mehreren Generationen. Und darunter auch solche, deren Brüder oder Schwestern in Marokko verstorben sind.

Verständlicherweise liegt es nahe, daß der in Frankreich lebende marokkanische Onkel oder die marokkanische Tante seine/ihre Nichte oder Neffen an Kindes statt annehmen möchte. Damit in Frankreich ein endgültiges Bleiberecht (Visum) für das Kind ausgesprochen wird, verlangt der französische Staat die „Adoption pleinière“. Und Frankreich setzt für die Adoption (genauso wie Deutschland) voraus, daß das Land, aus dem das Kind kommt, die Haager Konvention unterschrieben hat und über eine Adoptionsvermittlungsstelle verfügt. Was bei Marokko nicht der Fall ist.

Es schließt sich somit der Kreis des „Unmöglich Machen’s“.

Ich persönlich finde, man kann weder das Rechtsinstitut für die Aufnahme von Kindern in Marokko (die Kafala), noch die in Deutschland, Frankreich (die Voll-Adoption)kritisieren.

Beide sind vor dem Hintergrund der jeweiligen Landes-Traditionen und -Religionen entstanden und haben ihre Berechtigung in ihrem Landes-Kontext und in der Praxis Vor- und Nachteile.

Bedauerlich jedoch finde ich, daß die Staaten nicht in der Lage sind, landesübergreifende Rechtsformen zu etablieren, die Kindern ohne Eltern HELFEN, statt Hilfe zu verhindern.

Das Wohl der Kinder schreibt sich jedes Land als Motto auf die Fahne, die islamisch sowie die christlich geprägten Länder. Aber es sind enge Sichtweisen, die Zusammenleben und Globalisierung nicht zulassen und die nicht berücksichtigen, daß in der Praxis schon längst geschieht, was die vielleicht etwas kurzsichtigen Augen nicht sehen wollen:

Ein friedliches Zusammenleben über die Landesgrenzen hinaus von Menschen aller Nationalitäten, Religionen, Hautfarben.

Im Sinne der Kinder wünsche ich mir, daß Politiker aufeinander zugehen und Lösungen finden, statt die Grenzen gegenseitig „dicht“ zu machen.

Übrigens, wenn jemand über entsprechende Kontakte verfügt (sei es in Marokko oder in Deutschland) – mein Mann und ich sind gerne bereit, Zeit und Mühe in Initiativen zu investieren, die rechtliche Änderungen zum Wohle der Kinder herbeiführen können.

Viele Grüße, Ulla

P.S. Zitat aus der oben genannten Homepage:
 Antwort auf:
Auteurs: xxx
Date: 29-06-04 15:49

...J'ai la kafala pour ma nièce dont la mére est décèdée et le pére inconnu
j'ai essayé en 2000 et 2001 d'obtenir un visa mais le consulat francais me la refusé
j'ai reussi a faire entrer ma nièce illégalement et à la scolarisée depuis septembre 2002 mais je ne peux malheureusement pas la faire sortir du territoire francais... Merci de l'attention que vous porterez à ma demande . J'attends votre réponse .

Deutsche Übersetzung: Ich habe die Kafala (marokkanisches Sorgerecht) für meine Nichte, deren Mutter verstorben und deren Vater unbekannt ist. Im Jahr 2000 und 2001 habe ich versucht, ein Visum für das Kind zu bekommen, aber das französische Konsulat hat das abgelehnt. Es ist mir gelungen, das Kind illegal nach Frankreich einreisen zu lassen und es geht hier seit September 2002 zur Schule. Leider kann ich das Kind nun nicht mehr aus Frankreich ausreisen lassen.. Vielen Dank für Eure Ratschläge !


Viele Grüße, Ulla

"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will" Francois Rabelais
Re: Adoption in Marokko #78654
26/07/04 05:00 PM
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Hallo Leute,

hab mich gerade gefragt, was Marokko bis jetzt abgehalten hat, diese Konvention zu unterschreiben!?!

Ihr kennt doch sicher diesen molligen Schauspieler bei "Ein Fall fuer Zwei", der den aufdringlichen Anwalt spielt, zum Geier nochmal, ich hab seinen Namen vergessen!

Na jedenfalls hab ich gehoert, das er auch zwei marokkanische Kinder adoptiert hat, aber ist bestimmt schon laenger her. Geld und Bekanntheitsgrad haben sicher auch eine Rolle gespielt!

MfG

SOULIMAN

Re: Adoption in Marokko #78655
26/07/04 11:37 PM
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Hallo Souliman,

Du fragst:
 Antwort auf:
hab mich gerade gefragt, was Marokko bis jetzt abgehalten hat, diese Konvention zu unterschreiben!?!
Die Antwort ist religiös begründet. Der Islam kennt keine "Voll-Adoption" (bei der das Kind rechtlich einem eigenen Kind gleichgestellt wird und ´zum Beispiel auch den Namen der Adoptivfamilie bekommt, so wie es in Europa der Fall ist).

Gemäß dem Islam ist es wichtig, den Unterschied zwischen leiblichen Kindern (Blutsverwandtschaft) und Pflege-Kindern (die Kafala bedeutet eine Pflegschaft) immer nach außen hin deutlich zu machen.

Das Kind, das durch die marokkanische Kafala (Pflegschaft) in einer Familie aufgenommenen wird, behält seinen ursprünglichen Namen, tritt nicht in die Erbfolge mit den leiblichen Kindern ein, und kann auch seine Adoptiv-Schwestern heiraten, da keine Blutsverwandtschaft besteht.

(Letzteres wäre wiederum bei einem in Europa adoptierten Kind nicht möglich.)

Hauptgrund für die strikte Unterscheidung in "biologische" und "zur Pflege aufgenommene Kinder" war wohl, daß der Prophet Mohammed vor allem Erbstreitigkeiten in der Familie vermeiden wollte.

Das Jugendrecht in Marokko hält sich strikt an den Islam, kann also nicht die "europäische Version" der Adoption anerkennen, sonst würde Marokko gegen die Religion verstoßen. Das ist die Sichtweise aus marokkanischer Sicht.

Und durch die Unterschrift der Haager Konvention würde Marokko die europäisch praktizierte Form der Adoption anerkennen, was aus den genannten Gründen nicht möglich ist.

Viele Grüße, Ulla

P.S. Von dem Schauspieler habe ich gehört, das war wohl vor einigen Jahren, als Deutschland noch nicht so strikte Vorschriften hatte (die zum Schutz der Kinder dienen, was man beim Studium der Haager Konvention bemerkt).


Viele Grüße, Ulla

"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will" Francois Rabelais
Re: Adoption in Marokko #78656
28/07/04 07:52 PM
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Wird endlich mal Zeit das Marokko sein Recht nach internationalen Standards auslegt, und nicht nach einer Religion!

Marokko braeuchte mal ein Refom nach dem Vorbild eines Kemal Atatuerks, der in der Tuerkei den Laizismus begruendet hat.

MfG

SOULIMAN

Re: Adoption in Marokko #78657
29/07/04 11:10 AM
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Souliman,

ich bin hin- und hergerissen und möchte eigentlich keinem Land die Schuld in die Schuhe schieben.

Sicher - Marokko „könnte“, „sollte“... Marokko ist aber so wie es ist. Und Marokko hat das Recht und die Freiheit, sich in so und so einer Form an seíne Staatsreligion anzulehnen.

Letztendlich:

Ich finde, Deutschland "könnte" ja auch... Ausnahmegenehmigungen vergeben, zum Beispiel, wenn nachgewiesen wäre, daß die Kinder nicht „gekauft“ wären (sicher schwierig, wenn sich keine amtliche Stelle in Marokko für „Voll-Adoptionen“ zuständig sieht, da es diese ja offiziell gar nicht gibt.)

Also, Deutschland bzw. Europa könnte versuchen, ein Regelwerk speziell für Marokko aufzustellen.

Ich gebe die Hoffnung nicht auf.

„Le maroc bouge“ habe ich wieder irgendwo gelesen:

Generell: Vor einem Jahr haben sich in Marokko einige Gesetze zugunsten der Frauen geändert. Und speziell zur Thematik der Waisenkinder: Vor zwei Jahren hat Marokko eine Reform bezüglich der „Kafala“, der marokkanischen Pflegschaft auf den Weg gebracht, die ermöglicht, daß nun auch alleinstehende Frauen (vormals nur Ehepaare) eine Pflegschaft für ein aufgegebenes Kind übernehmen können.

Die Regierung scheint einsichtig – es ist ein Fakt, daß es in Marokko mittlerweile sehr viele geschiedene Frauen gibt, die durchaus auch eine Berufsausbildung haben und sich alleine ernähren können – warum sollte man diesen Frauen also nicht zutrauen, ein Kind ohne Ehemann aufzuziehen. Aber für ein Land wie Marokko, in dem früher Frauen erst als „Ehefrau“ ihren Stand in der Gesellschaft sichern konnten, ist diese Reform revolutionär !

Von dem, was ich über Marokko erfahren habe, vor Ort, im Gespräch mit Betroffenen, habe ich den Eindruck, daß man sich im Grunde sehr bemüht, einem marokkanischen Waisenkind ein Leben in einer Familie zu ermöglichen, sei es in Marokko oder in Europa. Nur vor dem letzten Schritt, der offiziellen gegenseitigen Akzeptanz aller Gesetze, davor haben alle Angst. Aber das ist in Deutschland nicht anders. Jeder Sachbearbeiter, der die Thematik "Marokko und Adoption" hört, bangt um seinen Posten ! (Übrigens, verwirrend mag sein, daß selbst wenn Marokkaner das Wort "Adoption" in den Mund nehmen, sie immer nur die Kafala meinen, nicht die europäische Voll-Adoption).

Warum sich nicht noch mehr tut in Bezug auf die internationale Zusammenarbeit bezüglich Adoptionen ? Bisher hat vielleicht der Druck von den im Ausland lebenden Marokkanern auf die Regierung in Marokko gefehlt. Denn nur diese im Ausland lebenden Marokkaner haben das Problem, daß sie die „Kafala-Kinder“ nicht in ihre neue Heimat Frankreich, Belgien, Deutschland... mitnehmen können.

Apropos - Tunesien hat es – obwohl auch ein islamisches Land – geschafft, eine Ausnahmeregelung für Adoptionen mit Europa zu treffen. Tunesien hat die europäische „Voll-Adoption“ letztendlich offiziell anerkannt, unter der Voraussetzung, daß einer der Ehepartner Tunesier ist. Auch hier fand sich anscheinend ein Kompromiß. (Aber ich habe gehört, daß Tunesien von den arabischen Staaten oft als Verräter-Land bezeichnet wird, weil sie zu eng mit dem Westen zusammenarbeiten.)

„Le Maroc bouge“ – ich wünsche mir das sehr für die Kinder.

Gruß, Ulla


Viele Grüße, Ulla

"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will" Francois Rabelais
Re: Adoption in Marokko #78658
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Holger R. Offline
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gestern gab es in Deutschlandfunk ein Feature über die Adoption (eines Kindes) durch den Bundeskanzler.

Seltsamerweise wurde dort berichtet, Schröder hätte das Kind adoptieren können, *weil* Russland nicht an das Haager abkommen gebunden ist, sonst gäbe es einen maximalen Altersabstand von 40 Jahren, das erinnerte mich an Eure Diskussion hier. Der Zuständige Beamte meinte im Interview es hätte keinen Kanzlerbonus gegeben und alles sei absolut rechtens.

Ich kenne mich hier nicht aus, und gebe hier mal aus dem Kopf wieder wie von mir verstanden, vieleicht hilft es Euch ja irgendwie. Leider habe ich den Beitrag nicht auf die schnelle Online gefunden.

Lief gestern zw. 1410 und 1430 in der Sendung Deutschland heute, ggf gibt es ja doch etwas auf der Homepage oder in denn Google News.

Re: Adoption in Marokko #78659
20/08/04 11:44 PM
20/08/04 11:44 PM
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amin Offline
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Hallo Maroc-q, Du hast Recht. So einen Fall
kenne ich auch.
Ein in Agadir zur Zeit lebender schwuler Hamburger hat
ein Kind aus einer bestehenden Familie
"adoptiert" und nach Deutschland mitgenommen.
Als es aber in Deutschland Probleme gab, wurde
der mittlerweile Volljährige "scheinverheiratet".
Als die "Ehefrau" nicht mehr mitmachte, hat dieser
Mann den Marokkaner einfach selber "geheiratet".
Tja, das ist alles möglich.

Re: Adoption in Marokko #78660
25/10/04 11:39 PM
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Karim Habbouri Offline
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Hallo, nach solanger Zeit melde ich mich auch wieder einmal zu Wort.
Mein Frau hat seit August 2003 eine Kafala welche auch als Kafala ausgeübt werden soll (später im Text mehr).

@Alaoui und Manni
Generell ist keine Adoption von marokkanischen Kindern möglich. Siehe im Text.

Adoption und Kafala:
In Marokko gibt es nur die Kafala.

Die Adoption ist unter Artikel 83 geregelt und verhält sich nach dem islamischen Recht.
Mit entscheidenden Ausnahmen: Es kann durch ein Testament 1/3 des Vermögens vererbt werden.

Die Kafala ist in der Dahir no. 1-93-165 vom 10.9.1993 genau geregelt.
Hier ein kurzer Überblick:

Art. 1. Gültigkeit des Gesetzes für Kinder bis zum vollendeten 18 Lebensjahr.

- von unbekannten Familienmitgliedern
- Waisenkinder
- wer Familienmitglieder hat die unfähig sind für das Kind zu sorgen (verschiedenste Formen).

Art. 2. Der Antrag der Aufgabenerklärung wird dem Gericht erster Instanz vorgelegt, durch den Staatsanwalt des Königes der auf seine eigenen Initiative oder auf Antrag eines Dritten handelt.

Art. 4. Das Gericht erster Instanz erklärt durch ein Urteil, daß das Kind aufgegeben wurde, wenn sich durch die Untersuchung erweist, das sich das Kind in einer Situation nach Art. 1 befindet.

Art. 7. Kinder die durch ein Urteil als verlassen (aufgegeben)erklärt wurden werden folgenden Personen anvertraut:
1. öffentlichen Institutionen, die mit dem Schutz der Kindheit beauftragt wurden, sowie die wiedererkannten Organismen und Organisationen von sozialem Charakter von Gemeinnützigkeit
2. Muslimischen Ehepaaren, die seit 3 Jahren verheiratet sind, und die folgende Bedingungen erfüllen:
a) Moralisch und sozial geeignet sein, die Kafala des Kindes zu gewährleisten und über durchschnittliche ausreichende Mittel verfügen, um für seine Bedürfnisse aufzukommen;
b) Nicht getrennt leben, keine moralische Verstöße, Straftaten begangen haben.
c) Frei von ansteckenden Krankheiten sein.

Art. 8. Liegen mehrere Anträge für das Kind vor, so werden kinderlose Ehepaare bevorzugt berücksichtigt

Art. 9. Die Tatsache das Ehepaare, Kinder haben stellt kein Hindernis für eine Kafala verlassener Kinder dar, unter der Bedingung, das all diese Kinder gleichmäßig von den Mitteln profitieren können, über die die Familie verfügt.

Art. 10. Eine Kafala für ab 10 Jahre alte Kinder werden, seiner persönlichen Einwilligung untergeordnet. (Anmerkung: Die Gerichte fragen bereits ab 8 Jahren persönlich).

Art. 11. Eine Kafala für ein Kind kann nicht gleichzeitig von mehreren Personen übernommen werden.

Art. 13. Der Teil, der wünscht, Kafala eines verlassenen Kindes zu übernehmen, muß dem zuständigen Ausschuß einen Antrag vorlegen, die rechtfertigen, daß sie die Bedingungen gemäß Artikel 7 erfüllen.


Art. 14. Der zuständige Ausschuß sammelt Daten und holt Informationen ein betreffend der Umstände des Kindes betreffend.

Art. 15. Der zuständige Ausschuß kann durch Entscheidung demjenigen die Kafala anvertrauen, das den Antrag formuliert hat, wenn die Ergebnisse von untersuchen, aufzeigen, daß alle Bedingungen, die durch die vorliegende dahir gefordert wurden, die das Gesetz trägt, erfüllt sind.


Art. 16. Die Kafala wird gemäß einer Handlung anvertraut, die durch zwei (2) Adouls vom Ort des Wohnsitzes der Ehegatten oder der betroffenen Institution aufgestellt wurde, in der Frist von 15 Tagen, die vom Datum der Entscheidung an laufen, die im vorhergehenden Artikel erwähnt wurde.


Art. 18. Der betroffene Ausschuß kann angesichts der Berichte, die ihm von den zuständigen Gerichtsbarkeiten vorgelegt werden, diese abändern, oder die Entscheidung der Kafala in Anbetracht des Interesses des Kindes annullieren. Die Abänderung oder die Annullierung der Entscheidung bewirken die Änderung oder die Auflösung der Kafala unter den Bedingungen gemäß Artikel 16 erwirken.


Art. 19. Wenn eine Person, die eine Kafala für ein verlassenes (aufgegebenes) Kind übernommen hat, darauf verzichtet die Kafala auszuführen, so kann der betroffene Ausschuß ein Urteil des Gerichts erster Instanz erwirken, um alle geeigneten Maßnahmen im Interesse des Kindes zu ergreifen.


Art. 22. Das verlassene Kind unbekannter Familienmitglieder muß einen patronymischen Namen tragen, der sich von jenem der Person unterscheidet, die die Kafala gewährleistet.

Art 23. Die Person, die die Kafala gewährleistet, achtet auf die Ausführung der Verpflichtungen betreffend den Schutz des verlassenen Kindes und muß ihre Erziehung in einer gesunden Familienumgebung gewährleisten, indem man für seine wesentlichen Bedürfnisse aufkommt bis, daß er die legale Volljährigkeit erreicht.

Art 24. Marokkaninische Behörden und konsularische Dienste, überwachen die Einhaltung der Kafala.


Art. 25. Wer die Verbindlichkeiten gegenüber dem verlassenen Kind nicht erfüllt, ist verantwortlich für die Sanktionen, die im Strafgesetzbuch hier für vorgesehen sind.


Das Gesetz zeigt hier klar und deutlich wie genau verfahren wird. Nach Art. 22 wird der Name eines Kindes beibehalten, es sei denn der Annehmende hat den gleichen Familienname. Dann wird der Name des Kindes geändert (nur dann).
Wenn nun Deutsche eine Adoption machen wollen, so wird in der Regel eine Kafala in Marokko gemacht. Diese lässt sich aber laut Art. 83 nicht zur Adoption wandeln. Dieses heißt ganz klar für die deutschen Behörden dass hier keine Adoption möglich ist. Dieses ist absolut korrekt (siehe marokk. Recht).
Das zweite Problem ist dann die Kafala für sich selbst, denn diese ist für Deutsche nicht anwendbar (nur in Marokko).
Wenn ein Ehepartner marokk. Staatsbürger/in ist, so ist die Kafala eigentlich überall gültig. Entscheidend ist hier allerdings ob andere Staaten eine Einreise ermöglichen (hier zu später mehr).
@Ulla
Pflegschaft und Kafala sind nicht vergleichbar.
Die Gründe:
Eine Pflegschaft ist in der Regel für eine bestimmte Zeit und die Behörden haben eine Vormundschaft und können diese Pflegschaft von sich her beenden. Es gibt ein Pflegegeld.
Die Kafala ist endgültig. (Z.b. können Eltern die vorher das Kind misshandelt haben, dass Kind nicht mehr zurück bekommen). Die Erziehungsgewalt liegt wie beim eigenen Kind, ausnahmslos beim Annehmenden.
Die Wirkung ist eher der Adoption ähnlich, mit der Ausnahme, dass kein Verwandschaftsverhältnis entsteht, kein Erbrecht (außer Testament) und kein Namensrecht.
Die Kafala:
Die Kafala wurde in der Konvention für die Rechte der Kinder der UNO in gleichen Atemzug mit der Adoption erwähnt.
In dem Haager Abkommen für Adoptionen waren auch marrok. Experten anwesend welche die Kafala aufnehmen wollten.
(Convention of 29 May 1993 on Protection of Children and Co-operation in respect of Intercountry Adoption)


Kafala im deutschen Recht:
Erwähnt in:
Convention of 19 October 1996 on Jurisdiction, Applicable Law, Recognition, Enforcement and Co-operation in respect of Parental Responsibility and Measures for the Protection of Children
Diese Konvention wurde von Deutschland unterzeichnet aber man ist kein Mitglied der Konvention.
Wäre Deutschland Mitglied dieser Konvention, so könnte dort nach Art 15. Abs.3. eine Kafala zur Adoption gewandelt werden (von einem Gericht).
Sowie in der UN-Kinderrechtskonvention vom 20.11.89
Nach deutschen Recht ist die Kafala nicht geläufig.

Kafala als spätere Adoption:
Dieses ist eine schwierige Situation. Der deutsche Schauspieler muss eine Kafala gemacht haben und anschließend adoptiert haben. Hier gibt es nun gravierende Folgen. Diese sind: 1. selbst wenn das Kind eine deutsche Staatsbürgerschaft hat, so ist es immer noch gleichzeitig Marokkaner; 2. hin und her konvertieren (sind die Deutschen nun Muslime oder haben sie den Glauben mehrmals gewechselt? Haben sie vielleicht 2 Religionen gleichzeitig gehabt? 3. strafbare Handlung nach marrok. Recht. 4. die marrok. Behörden können das Kind jederzeit zurück verlangen (in der Praxis aber nicht vorkommend denn wohin mit dem Kind?).

Kafala Ausübung:
Für Deutsche ist die Kafala nur in Marokko gültig. In Deutschland ist sie nicht gültig weil sie in Deutschland unbekannt ist. Folge daraus ist dass ein Deutscher eigentlich keine Kafala machen darf.
Gründe: 1. Pflegeform nicht zulässig; 2. Umgehung des Haager Adoptionsabkommen (29.5.93); 3. Verstoß gegen das Haager Übereinkommen vom 19.10.96:
Bei Marokkanern ist die Kafala auch in Deutschland gültig, da sie rein nach marokkanischen Recht gesprochen wurde (alle Beteiligten sind Marokkanisch). Hier ist die Ausübung der Kafala aber nicht möglich da in der Regel kein Härtefall erlangt werden kann. Dieses hat fatale Auswirkungen.
Ein Beispiel:
Eine Marokkanerin mit zwei Kindern in Marokko (eines mit Kafala) heiratet einen Deutschen und migriert anschließend nach Deutschland. Als Familiennachzug darf nur das leibliche Kind nachziehen. Das Kind mit der Kafala verbleibt in Marokko da es nicht zur Familie gehört (laut AuslG).
Wir kämpfen seit über einem Jahr persönlich um ein marokkanisches Kind um die Kafala in Deutschland ausüben zu dürfen. Unsere erste Ablehnung hieß „keine vollgültige Adoption“ und dass obwohl hier nicht adoptiert werden sollte. Die Remonstration wurde abgewiesen wegen dem fehlenden Härtefall und wegen angeblicher zukünftiger Integrationsprobleme, Verlust der Verwandten sowie Kulturverlust und wegen dem Mangel deutscher Sprache. Und das obwohl wir marokkanische Kultur leben und das Kind sowieso mit der Familie verwand ist.
Nun läuft eine Klage die die Bundesrepublik versucht vorher bereits abweisen zu lassen. Das wohle des Kindes interessiert die nicht (wir wollten eine Anhörung in der deutschen Botschaft ermöglichen, dieses wurde aber ignoriert.).

Re: Adoption in Marokko #78661
25/10/04 11:53 PM
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Ich habe etwas vergessen.

In Frankreich kann ein Kind dass durch die Kafala angenommen wurde einreisen, wenn folgendes vorliegt:
- marokkanische Staatsbürgerschaft
- In Marokko geboren
- ein dauerhafter Wohnsitz in Morokko
- keine zweite Staatsbürgerschaft
- keine französische Staatsbürgerschaft
- aureichende Geldmittel
- genügend Wohnraum
- einwandfreier Leumund
- eine Kafala durch einen gerichtl. Beschluss
- Das Kind darf sich bei Antragsabgabe nicht in Frankreich befinden

Dann kann man die Kafala ausüben. Eine Adoption geht aber generell nicht.
Wir müssten dann wohl nach Frankreich wechseln und dort ein Visum beantragen und dann nach Deutschland zurück kehren. Was für eine Logik. Es lebe der deutsche Amtsschimmel!!!

Re: Adoption in Marokko #78662
26/10/04 02:43 PM
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Hallo Karin, in Eile, deswegen habe ich die Rechtstexte oben nur überlesen. Soweit.

Aber lieber Karim, was lese ich: Du schreibst, Du und Deine Frau habt seit August 2003 eine Kafala für ein Kind in Marokko. Das heißt, Ihr habt das volle Sorgerecht für das Kind übernommen.

Ihr aber lebt hier in Deutschland. Was ist mit dem Kind, warum seid Ihr nicht bei ihm ? Wenn die Gesetze es nicht ermöglichen, daß das Kind nach Deutschland kommt, dann hat es trotzdem ein Recht auf die Liebe und Fürsorge seiner Eltern. Du schreibst: Das Kind ist schon älter. Umso schlimmer: Das heißt, die erste bewußte Erfahrung mit seinen Eltern lautet: Und wieder werde ich verlassen. Und selbst wenn Du das Kind bei Verwandten “hinteläßt”, das ersetzt die Eltern nicht. Ein Kind braucht stabile Bezugspersonen, nicht heute Papa, morgen Onkel, übermorgen Großmutter, dann wieder Papa. Das Kind wird irgendwann auf seinen Papa pfeifen, der nicht bei ihm geblieben ist. Ich wäre immer bei meinem Kind, egal was passiert, egal in welchem Land, ein Kind darf nie verlassen werden, wie sonst soll es denn jemals ein Ur-Vertrauen entwickeln ? Ihr solltet, wenn Ihr Euch nicht mit den deutschen Gesetzen anfreunden könnt, Euch schleunigst auf den Weg zu EUREM Kind machen.

Zum Zweiten: Wenn Du in Deutschland leben willst, mußt Du Dich an die deutschen Gesetze halten. Du kannst beispielsweise auch nicht in Marokko 4 Frauen heiraten und verlangen, daß diese vor einem deutschen Gesetz anerkannt werden. Es ist in allen Rechtsangelegenheiten so, daß Du Dich in Deutschland nach dem deutschen Gesetz richten mußt, in Marokko nach dem marokkanischen.

Bitte sehe mir meine etwas heftigen Worte nach, ich kenne Euch nicht und kann mir kein Urteil erlauben. Allerdings bin ich frustriert, da ich immer wieder von Fällen höre, daß Marokkaner blauäugig in Marokko eine marokkanische Kafala beantragen, ohne sich vorher Gedanken gemacht zu haben, wie das Kind nach Deutschland kommen soll.

Es gibt einige marokkanische Kafala-Kinder in Deutschland (alle aus den 20 Jahren vor dem Jahr 2000), die Kinder kamen alle als Baby nach Deutschland, leben bei deutschen oder gemischt (marokkanisch-deutschen) Eltern. Teilweise sind sie mittlerweile schon fast volljährig, sind integriert und glücklich, daß ihr Schicksal in Marokko in Deutschland eine andere Wendung nehmen durfte.

In Marokko sind diese Kinder Kafala-Kinder und bleiben marokk. Staatsbürger.

In Deutschland sind diese Kinder adoptiert nach deutschem Recht, ohne das hätten sie nicht die deutsche Aufenthaltserlaubnis und den deutschen Pass erhalten können.

Was ist daran schlimm - in Marokko bleiben sie Kafala-Kinder - in Deutschland adoptierte Kinder.

Gott beschütze diejenigen, die den ausgesetzten und verlassenen Kindern ihre Liebe und eine Familie schenken. Nur das zählt.

Ich wünsche Euch viel Glück bei Eurer Klage gegen die Gesetzgebung und hoffe, daß Ihr Erfolg habt. Um des Kindes willen. Bitte halte uns darüber auf dem Laufenden, es wäre ein Licht am Horizont, wenn die Gesetzgebung (auf beiden Seiten - Marokko und Deutschland) sich miteinander mehr um eine Lösung bemüht.

Viele Grüße, Ulla


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"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will" Francois Rabelais
Re: Adoption in Marokko #78663
28/10/04 01:53 PM
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"Aber lieber Karim, was lese ich: Du schreibst, Du und Deine Frau habt seit August 2003 eine Kafala für ein Kind in Marokko. Das heißt, Ihr habt das volle Sorgerecht für das Kind übernommen."

Nein meine Frau hat die Kafala alleine erhalten.

"Ihr aber lebt hier in Deutschland. Was ist mit dem Kind, warum seid Ihr nicht bei ihm ? Wenn die Gesetze es nicht ermöglichen, daß das Kind nach Deutschland kommt, dann hat es trotzdem ein Recht auf die Liebe und Fürsorge seiner Eltern. Du schreibst: Das Kind ist schon älter. Umso schlimmer: Das heißt, die erste bewußte Erfahrung mit seinen Eltern lautet: Und wieder werde ich verlassen. Und selbst wenn Du das Kind bei Verwandten “hinteläßt”, das ersetzt die Eltern nicht. Ein Kind braucht stabile Bezugspersonen, nicht heute Papa, morgen Onkel, übermorgen Großmutter, dann wieder Papa. Das Kind wird irgendwann auf seinen Papa pfeifen, der nicht bei ihm geblieben ist. Ich wäre immer bei meinem Kind, egal was passiert, egal in welchem Land, ein Kind darf nie verlassen werden, wie sonst soll es denn jemals ein Ur-Vertrauen entwickeln ? Ihr solltet, wenn Ihr Euch nicht mit den deutschen Gesetzen anfreunden könnt, Euch schleunigst auf den Weg zu EUREM Kind machen."

Ich bin deutscher Staatsbürger und habe deshalb die Kafala nicht gemacht. Mein Frau hat aber nur die marokkanische Staatsbürgerschaft und ist erst seit drei Jahren in Deutschland. Sie hat bereits davor für das Kind gesorgt." Jetzt müssen wir also Deutschland verlassen?!

"Zum Zweiten: Wenn Du in Deutschland leben willst, mußt Du Dich an die deutschen Gesetze halten. Du kannst beispielsweise auch nicht in Marokko 4 Frauen heiraten und verlangen, daß diese vor einem deutschen Gesetz anerkannt werden. Es ist in allen Rechtsangelegenheiten so, daß Du Dich in Deutschland nach dem deutschen Gesetz richten mußt, in Marokko nach dem marokkanischen."
Es ist richtig ein Deutscher muss sich an deutsche Gestze halten und ein Marokkaner an marokkanische Gesetze. Eine Meehrehe kann ein Marokkaner auch in Deutschland ausüben (hier gilt dann marokkanisches Recht). ein Deutscher kann keine Mehrehe machen (Marokkaner können seit 2003 keine Mehrehe mehr machen).
Ein Deutscher kann deshalb auch keine Kafala machen, weil diese im deutschen Recht nicht gibt.
Entscheidend ist immer dass das die betroffene Person eine Migrationsperson ist (also aus dem Ausland stammend).

"Bitte sehe mir meine etwas heftigen Worte nach, ich kenne Euch nicht und kann mir kein Urteil erlauben. Allerdings bin ich frustriert, da ich immer wieder von Fällen höre, daß Marokkaner blauäugig in Marokko eine marokkanische Kafala beantragen, ohne sich vorher Gedanken gemacht zu haben, wie das Kind nach Deutschland kommen soll."

Wie bereits gesagt, meine Frau lebte vor bis 2001 in Marokko und hat dort für das Kind bereits gesorgt (das Kind war damals 7 Jahre alt). Deine Aussage würde heissen dass durch die Heirat mit einem in Deutschland lebenden, eine Kafala dann auf einmal ungültig ist.


"Es gibt einige marokkanische Kafala-Kinder in Deutschland (alle aus den 20 Jahren vor dem Jahr 2000), die Kinder kamen alle als Baby nach Deutschland, leben bei deutschen oder gemischt (marokkanisch-deutschen) Eltern. Teilweise sind sie mittlerweile schon fast volljährig, sind integriert und glücklich, daß ihr Schicksal in Marokko in Deutschland eine andere Wendung nehmen durfte."
Wie bereits von mir geschrieben: Die Adoptionen die getätigt wurden, sind faktisch illegal, denn sobald die kinder Marokko betreten, wären sie wieder marokkanische Staatsbürger, da eine Adoption in Marokko nicht geht. Zum Wohle des Kindes sind sie in Deutschland legalisiert worden (was auch gut so ist). Für zukünftige Kafalas wird es keine Adoptionen geben. Ein einreiseverbot für diese Kinder ist pauschal aber nicht gerechtfertigt.

"In Marokko sind diese Kinder Kafala-Kinder und bleiben marokk. Staatsbürger.
In Deutschland sind diese Kinder adoptiert nach deutschem Recht, ohne das hätten sie nicht die deutsche Aufenthaltserlaubnis und den deutschen Pass erhalten können."

Eine Aufenthaltserlaubnis gibt es auch ohne deutschen Pass, entsprechend nach Ausländerrecht.

"Was ist daran schlimm - in Marokko bleiben sie Kafala-Kinder - in Deutschland adoptierte Kinder.
Gott beschütze diejenigen, die den ausgesetzten und verlassenen Kindern ihre Liebe und eine Familie schenken. Nur das zählt.
Ich wünsche Euch viel Glück bei Eurer Klage gegen die Gesetzgebung und hoffe, daß Ihr Erfolg habt. Um des Kindes willen. Bitte halte uns darüber auf dem Laufenden, es wäre ein Licht am Horizont, wenn die Gesetzgebung (auf beiden Seiten - Marokko und Deutschland) sich miteinander mehr um eine Lösung bemüht."
Die Haager konvention von 1996 ist die Lösung.

Re: Adoption in Marokko #78664
28/10/04 02:57 PM
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Hallo Karim,

Was Euer Kind in Marokko angeht, hattest Du vorher geschrieben, daß es sich nicht um ein verlassenes/ausgesetztes Kind handelt, sondern um ein Familienmitglied aus der Verwandtschaft Deiner Frau.

Das passiert in islamischen Ländern häufiger, daß man eine Kafala/das Sorgerecht für ein Kind aus der Verwandtschaft bekommt, auch aus finanziellen Gründen, wenn z. B. die Familie eines Familienmitglieds "zu groß" geworden ist. (Frage am Rande: Wäre es dann nicht menschlicher + hilfreicher, der Familie Geld zukommen zu lassen, statt ihnen ein Kind abzunehmen ?)

Den Status "Kafala = islamische Pflegschaft" gibt es in fast allen islamischen Ländern, auch in Algerien, Tunesien etc. Und die Kafala ist in diesen Ländern relativ einfach zu bekommen, die Voraussetzungen sind nicht schwer zu erfüllen und in manchen Gegenden soll auch immer noch Bakschisch hilfreich sein - habe ich über Algerien gehört.

Kann das der Grund sein, warum die westlichen Staaten die Kafala nicht akzeptieren ? (Und daß es in Frankreich nun möglich sein sollte, wäre brandneu !) Vielleicht hat man in Europa Bedenken, daß Maghrebiner, die in Europa leben, per Kafala die Hälfte ihrer Verwandtschaft nachholen ?

Ich frage nach den Gründen, weil durch die Analyse der Ursachen könnte man versuchen, in die Zukunft hinein zu argumentieren und hier bestehende Ängste abzubauen.

Du schreibst, Du willst das Kind Deiner Frau, für das sie eine Kafala hat, nur hierherholen, aber nicht adoptieren. Ein Szenario: Würden die Behörden in Deutschland denn dann zustimmen, wenn Du für eine Adoption bereit wärst ?

Ich springe jetzt mal auf die Seite der deutschen Jugendämter und frage... Und wenn Du nicht adoptierst und angenommen, die Kafala Deiner Frau endet (sie kann ja vom marokk. Richter bei Verletzung der Fürsorgepflicht zurückgenommen werden oder Deine Frau stirbt ) - was ist dann mit dem Kind ? Du persönlich bist nicht verantwortlich. Verantwortlich kann man auch nicht andere Verwandte machen, denn mit dem Tod des Kafala-Inhabers oder der Zurücknahme der Kafala erlischt die Verantwortung.

Wer macht dann was ? Kommt das Kind, das ja mittlerweile dann ca. 10 Jahre alt ist, in ein deutsches Pflegeheim oder fliegt man es nach Marokko ? Wer übernimmt die Kosten ? (Erben kann ein Kafala-Kind ja auch nicht, die Verwandtschaft ist nicht verantwortlich.)

Ich glaube, die deutschen Behörden vermissen bei der Kafala die Verpflichtung und Verantwortung, die in der Kafala nur begrenzt abgedeckt werden. In Frankreich wird deshalb bei der Kafala auch über "schwache Adoption" gesprochen.

Bei einem adoptierten Kind, da ist ganz klar, wer das Kind in Notlagen auffängt, denn es ist - rechtlich gesehen - einem leiblichen Kind gleichgestellt.

Übrigens dazu: Und das finde ich gut. Denn früher waren adoptierte Kinder in Deutschland rechtlich den leiblichen Kindern nicht gleichgestellt. Die Folge war, daß sich ein adoptiertes Kind immer als Mensch 2. Klasse fühlen mußte.

Erst vor wenigen Jahren trat das neue Gesetz in Kraft, welches bewirkte, daß adoptierte Kinder den eigenen Kindern nun rechtlich (merke: nicht biologisch) gleichgestellt sind. Damit einher ging ein Sinneswandel: Heute gibt es fast nur offene Adoptionen, das bedeutet, daß das Kind weiß, daß es adoptiert wird und auch, wer die leiblichen Eltern sind. Adoptionen, bei denen das Kind nicht erfährt, daß seine Eltern nicht die leiblichen Eltern sind, gibt es heutzutage so gut wie gar nicht mehr. Und das finde ich gut.

Kafala und Adoption haben vollkommen unterschiedliche Hintergründe und Traditionen.

Aber solange Ressentiments von den Muslimen gegenüber Adoptionen und Ressentiments von Europäern gegenüber der Kafala nicht ausdiskutiert werden können und EINE Lösung (frei von Religion und Dogmen) gefunden werden kann, kann sich immer eine Seite zurückziehen und der anderen Seite vorwerfen:

"Euch geht es wohl überhaupt nicht um das Kindeswohl !!!"

Und:

"Amtsschimmel seid Ihr in Deutschland ! " -

oder

"religiöse Dogmatiker seid Ihr in Marokko".

Nur, kommt man so weiter ?

Ich mache ein Riesen-Fragezeichen !

Viele Grüße, Ulla


Viele Grüße, Ulla

"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will" Francois Rabelais
Re: Adoption in Marokko #78665
28/10/04 07:45 PM
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Hallo Ulla,

das Kind ist ein verlassenes Kind (dennoch mit meiner Frau verwandt) und wurde zur Kafala damals persönlich befragt.
Das kind wird von uns finanziell versorgt, wobei das Geld für unser deutsches Kind halt für das Kind in Marokko verwendet wird. Das Kind ist in Marokko bei dem Wohnsitz in Marokko von meiner Frau, wo meine Schwiegermutter das Kind versorgt, wenn meine Frau nicht in Marokko ist. Die schwiegermutter ist allerdings gesundheitlich (nachweisbar) angeschlagen und müsste stets ärztlich betreut werden.
Man könnte ja noch andere Verwandte anführen.
Doch diese sind halt ebenso in Europa (einer in Madrid und der andere in Paris, jweils direkt bei den Botschaften tätig). beide hätten auch keinen Wohnraum für das Kind.
Zur kafala in islamischen Ländern: Marokko ist der einzigste islamische Staat der das Haager Abkommen von 1996 unterschrieben und umgesetzt hat.
Frankreich: Nein in Frankreich ist es nicht brandneu. Immer wiedere behaupten Leute etwas anderes. Dieses ist aber falsch. Frankreich hat mit Algerien 1968 ein Abkommen geschlossen, wo die Kafala ganz klar geregelt wurde. Dieses Abkommen blieb auch mit dem Inkrafttreten des Haager Übereinkommens für Adoptionen in Kraft. Dieses wurde von der französischen Regierung, so auch noch einmal bestätigt.
Marokko wird hier obwohl kein Abkommen existiert, genauso behandelt, zumal hier klarere Regeln sind als bei der algerischen Kafala.
Hier noch einmal die Bedingungen:
- marokkanische Staatsbürgerschaft
- In Marokko geboren
- ein dauerhafter Wohnsitz in Morokko
- keine zweite Staatsbürgerschaft
- keine französische Staatsbürgerschaft
- aureichende Geldmittel
- genügend Wohnraum
- einwandfreier Leumund
- eine Kafala durch einen gerichtl. Beschluss
- Das Kind darf sich bei Antragsabgabe nicht in Frankreich befinden

Dieses bedeutet ein Franzose kann keine Kafala in Frankreich ausüben. Ein Algerier oder Marokkaner kann keine Kafala ausüben, wenn dieser nicht emigriert ist. Personen mit mehreren Staatsbürgerschaften können eine Kafala nicht ausüben. Eine Kafala kann keine Adoption werden.

Dass eine Kafala keine Adoption werden kann ist auch der Standpunkt der Landesjugendämter.

Dieser Standpunkt ist nur teilweise richtig.
Bedenken zum nachholen von Kindern hat Frankreich definitiv nicht. Das größere Problem ist für Frankreich das hereinholen der Kinder auf illegalen Weg, wobei Frankreich dann abschiebt( die Kinder sind ihnen egal, denn das Recht ist wohl wichtiger).

"Du schreibst, Du willst das Kind Deiner Frau, für das sie eine Kafala hat, nur hierherholen, aber nicht adoptieren. Ein Szenario: Würden die Behörden in Deutschland denn dann zustimmen, wenn Du für eine Adoption bereit wärst?"

Es wird in Zukunft keine Adoptionen von Kindern aus Marokko geben da, die Personen die eine Kafala machen und deutsche Staatsbürger sind es nicht dürfen. Die Einreise wird dann generell daran scheitern, weil eine Adoption verboten ist Art. 84 (marokk. Recht). Siehe B.

"Ich springe jetzt mal auf die Seite der deutschen Jugendämter und frage... Und wenn Du nicht adoptierst und angenommen, die Kafala Deiner Frau endet (sie kann ja vom marokk. Richter bei Verletzung der Fürsorgepflicht zurückgenommen werden oder Deine Frau stirbt ) - was ist dann mit dem Kind ? Du persönlich bist nicht verantwortlich. Verantwortlich kann man auch nicht andere Verwandte machen, denn mit dem Tod des Kafala-Inhabers oder der Zurücknahme der Kafala erlischt die Verantwortung."
A:Diese Sicht ist nur Richtig wenn man nicht den genauen Sachverhalt des Rechtes kennt. (siehe B.)

"Wer macht dann was ? Kommt das Kind, das ja mittlerweile dann ca. 10 Jahre alt ist, in ein deutsches Pflegeheim oder fliegt man es nach Marokko ? Wer übernimmt die Kosten ? (Erben kann ein Kafala-Kind ja auch nicht, die Verwandtschaft ist nicht verantwortlich.)"
A: Es kommt weder in ein Pflegeheim, zurück nach Marokko und erben kann es auch. Laut marokk. Recht sind es per Testament 1/3 des Vermögens. (siehe B.)

"Ich glaube, die deutschen Behörden vermissen bei der Kafala die Verpflichtung und Verantwortung, die in der Kafala nur begrenzt abgedeckt werden. In Frankreich wird deshalb bei der Kafala auch über "schwache Adoption" gesprochen."
A: Wenn man die Adoption mit der Kafala vergleicht, so ist es eine schwache Adoption.

"Bei einem adoptierten Kind, da ist ganz klar, wer das Kind in Notlagen auffängt, denn es ist - rechtlich gesehen - einem leiblichen Kind gleichgestellt."
A: Bei dem Kind der Kafala auch (siehe B.).

"Kafala und Adoption haben vollkommen unterschiedliche Hintergründe und Traditionen."
A: Die Kafala ist durch den glauben geprägt. Die adoption dient eigentlich den adoptierenden Eltern. Hier zu gibt es auch eine klare Meinung der Unesco. (mehr unter C.)

"Aber solange Ressentiments von den Muslimen gegenüber Adoptionen und Ressentiments von Europäern gegenüber der Kafala nicht ausdiskutiert werden können und EINE Lösung (frei von Religion und Dogmen) gefunden werden kann, kann sich immer eine Seite zurückziehen und der anderen Seite vorwerfen:
"Euch geht es wohl überhaupt nicht um das Kindeswohl !!!"
Und:
"Amtsschimmel seid Ihr in Deutschland ! " -
oder
"religiöse Dogmatiker seid Ihr in Marokko".
Nur, kommt man so weiter ?
Ich mache ein Riesen-Fragezeichen !"
A: Es ist einfach den Marokkanern Buhmann zuzuschieben. Schuld sind aber die Staaten die das Haager Abkommen für Adoptionen, so umgesetzt haben wie es nun einmal heute ist.
Damals (1993) waren auch marokk. Experten anwesend, die die Aufnahme der kafala in das Adoptionsrecht vornehmen wollten, dieses wurde aber mit dem Hinweis auf andere Abkommen abgelehnt (Abkommen von 1961).

B: Das Haager Übereinkommen von 1996:
Dieses sieht folgendes vor dass das Recht wo das Kind und der Annehmende lebt, dass das dort geltende Recht zählt. D.h. in Marokko wird die Kafala gesprochen und ist für alle Vertragsstaaten geltend.
Wenn das Kind nun in einen anderen Vertragsstaat wechselt, so kann das dortige geltende recht verwendet werden. Es kann auch das vorherigee Recht umgeändert werden, wenn es dem Wohle des Kindes widerspricht.
Da kommt dann nun die interessante Situation: Diese lautet, dass man dann sogar adoptieren könnte (da hat Marokko ganz gut gepokert und ein dickes Ei hingelgt). Laut dem Übereinkommen, müssen dieses alle Unterzeichnerstaaten akzeptieren. Deutschland hat am 1.4.2003 unterzeichnet.
Retifiziert haben es: Australien, Tcheschien, Estonien, Lettland, Litauen,Monaco, Slovakei und Marokko. Die Ratifizierer können Infos zum Wohle des Kindes austauschen. Marokko wolte hier einen wichtigen Schritt für Kinder tun.
Ich schreibe später mehr.

C: Auch die jüdische Religion kennt keine Adoption, und es ist eine Mehrehe möglich.
Frauen haben nicht einmal ein Erbrecht.
Später hierzu mehr.

Re: Adoption in Marokko #78666
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Das Haager Übereinkommen von 1996:
Das Übereinkommen ersetzt das Abkommen von 1961.

Dieses regelt, die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Annerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz der Kinder.
Marokko hat das Abkommen 2002 ratifiziert und Deutschland hat es unterzeichnet (1997).
Anwendungsbereich:
Artikel 1:
a. Welcher Staat ist zuständig
b. die Behörden dieses Staates bestimmen das anzuwendene Recht.
c. das auf die elterliche Verantwortung anzuwendene Recht bestimmen.
d. Annerkennung und Vollstreckung der Schutzmaßnahmen in allen Vertragsstaaten sicherzustellen.
Zusammenarbeit der Behörden der Vertragstaaten.

Artikel 2:
Anwendung auf alle Kinder von Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Artikel 3:
Maßnahmen die möglich sind

unter e. Betreuung durch eine Kafala

Artikel 4:
nicht anzuwendene Maßnahmen.

a. feststellung und Anfechtung des Eltern-Kind Verhältnisses
b. auf Adoptionsentscheidungen und Maßnahmen zur Vorbereitung einer Adoption, Ungültigerklärung und Widerruf einer Adoption.
c. Namen und Vornamen des Kindes

Dieses Abkommen sagt aus dass das Recht gilt in dem Land wo sich das Kind aufhält und dass bei einem wechsel des Landes sich auch dias Recht des Kindes ändern kann, wobei das Wohl des Kindes immer im Vordergrund stehen muss.

Hier ergibt sich theoretisch die Möglichkeit doch ein Kafala-Kind zu adoptieren in dem der Staat wo das Kind sich gerade aufhält, einfach zum Wohle des Kindes entscheidet.
Dieses nartürlich mit der Einschränkung, dass der Annehmende des Kindes aus dem gleichen Land wie das Kind kommt.


Kafala und der ausnahmefall:
In den letzten Jahren gab es viele Gespräche innerhalb der UNHCR. Diese betrafen vor allem die Kafala in Marokko.
Hier zu gab es einige sehr interessante Äusserungen von Seitens Marokkos.
Diese sind unter anderen die folgende:
Die Kafala gilt nur für Kinder islamischen Glaubens. Kinder die nicht islamisch sind können adoptiert werden!
Dieses bedeutet, wenn ein Kind nicht islamisch ist und man eine Kafala machen würde, so wäre die Adoption möglich. Dieses würde dann für christliche Kinder gelten. Jüdische Kinder hingegen sind nur adoptierbar, wenn sie den israelischen Pass hätten (Haager Abkommen wurde von Israel ratifiziert).


Jüdisches Recht:
Laut jüdischen Recht gibt es keine Adoption, in folge dessen kann ein Jude eigentlich nicht adoptieren (Israel hat dennoch unterzeichet).
Mehrehen sind laut jüdischen Recht möglich, einige Glaubensrichtungen üben dieses auch aus.

Re: Adoption in Marokko #78667
30/10/04 10:53 PM
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hallo karim!!

ich kann die von ulla schon geschriebenen zeilen hier eigentlich nur wiederholen.da steckt alles wichtige zu diesem thema drin,was man wissen sollte wenn man als dt.staatsbürger ein kind aus marokko adoptieren/zu sich nehmen will.

wenn du erfolg haben willst und das kind hierher holen willst,dann musst du dich auch an die gesetzte der deutschen halten müssen. in marokko habt ihr für die kafala ja auch alle bedingungen erfüllt,wieso ist es denn hier so ein problem für dich??? in marokko geht so eine "kindesannahme" halt viel über religiöse wege,hier in deutschland dafür mehr über bürokratische wege-ganz ohne religion. das ist halt der unterschied und verträgt sich in manchen punkten nicht. die marokkaner wissen das und die deutschen auch. und wir sollten doch einfach froh sein das es trotzdem einen absolut legalen weg gibt das man ein kind aus marokko hierher annehmen kann wie sein eignes kind.

das euer angenommenes kind "allein" in marokko(das heisst ohne euch beide als eltern) lebt ist zb auch schon ein punkt für die deutschen behörden der sie stutzig werden lässt. ein kind gehört zu seinen eltern.in eurem fall dann eben bis das kind einreisen darf umgekehrt. die eltern zum kind,oder zumindest ein elternteil.das euer kind dort vielleicht gut versorgt ist von verwandten( weil ihr das organisiert und finanziert) das interessiert hier keinen,bzw kann das eher noch zu dem ergebnis führen das man euch die einreise mit dem grund verweigert,das das kind ja ausreichend in marokko versorgt wäre und kein zwingender bedarf besteht das kind hierher zu holen.

ich wünsche euch viel glück!!

gruss michaela

Re: Adoption in Marokko #78668
07/11/04 10:16 PM
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Hallo Michaela, Du schreibst
 Antwort auf:
wir sollten doch einfach froh sein das es trotzdem einen absolut legalen weg gibt das man ein kind aus marokko hierher annehmen kann wie sein eignes kind.
Naja, ganz richtig ist das nicht und man kann ihn Karim nicht vorwerfen: Marokko kennt keine Adoption, da sich die marokk. Gesetzgebung in diesem Punkt streng an den Islam hält (ein notabene ;\) an JM - schon wieder "Islam" - aber das ist so !). Der Islam erlaubt die Adoption in europäischem Sinne (das heißt: adoptiertes Kind ist leiblichem Kind rechtlich gleichgestellt) nicht.

Aus diesem Grund hat Marokko weder die Haager Konvention zum Schutz der Kinder unterschrieben. Die Konvention gibt Regeln für eine dem Kindeswohle dienende Adoption vor. Noch hat Marokko die für den Abwicklungsprozeß notwendigen staatlich anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen eingerichtet, mit denen deutsche Behörden zusammen arbeiten könnten. Beides wäre Voraussetzung, daß Deutschland der Adoption eines marokk. Kindes zustimmen würde.

Karim, Du schreibst, in Frankreich wäre es möglich. Haben sich die Gesetze dort geändert ? Wie erklären sich die Klagen der in Frankreich lebenden Marokkaner in französischsprachigen Foren zum Thema Adoption ? Ich auf jeden Fall würde mich freuen, wenn es dort zu einer Gesetzesänderung gekommen wäre.

Viele Grüße, Ulla


Viele Grüße, Ulla

"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will" Francois Rabelais
Re: Adoption in Marokko #78669
18/12/04 05:38 AM
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@Ulla
Es tut mir leid dass du solange warten musstest.
Nun meine Antwort.
Frankreich und Marokko haben ein Abkommen, dass es ermöglicht eine Kafala in Frankreich auszuüben. Dieses gilt nur für marokkanische Migranten (kein Pass eines anderen Staates).
Diese Kafala darf auch nicht umgewandelt werden.

Nun noch eine allgemeine Frage meinerseits.
Diese Frage geht an die die ein Kind als Deutsche in Marokko adoptiert haben (das Kind reiste mit der gültigen Kafala nach Deutschland und wurde nachodoptiert). Mit welcher Begründung durfte das Kind einreisen? Nach welchen Paragraphen im AuslG?

Diese Frage ist für niemanden eine Gefahr. Nur interessiert mich, welche Begründung zur Einreise führte.
Tel.:089-89041041 für die die sich nicht trauen, was zu schreiben.

Re: Adoption in Marokko #78670
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Hallo Karim, tut mir leid, daß auch Du lange auf eine Antwort warten mußt, aber ich war 4 Wochen im Ausland und ohne Internet-Anschluß.

Dein Fall ist ja anders: Ihr möchtet ein Kind aus Eurer Verwandtschaft zu Euch holen. Die mir bekannten Fälle in Deutschland waren jedoch Adoptionen von Waisenkindern bzw. „enfants abandonnés“.

Das genaue Gesetz kenne ich nicht, jedoch war es ja bis 2002 in Deutschland wohl nach dem Gesetz möglich, eine Adoption eines marokkanischen Waisenkindes anzustreben. Danach erfolgte die Gesetzesänderung, die verlangte, daß das Ursprungsland des Kindes die „Haager Konvention zum Schutz der Kinder“ unterschrieben hatte UND daß die Behörden im Ursprungsland AKTIV mit den deutschen Behörden zusammen arbeiten. Beides ist bei Marokko bisher - nach meinen Kenntnissen - nicht der Fall.

Es gibt wohl Ausnahmeentscheidungen von Seiten der deutschen Behörden, zum Beispiel „humanitäre Notlagen“, in denen die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sein müssen. So ist mir ein Fall bekannt, in dem ein deutsches Paar ein marokk. Waisenkind aufgenommen hat, daß an der unheilbaren Glasknochenkrankheit leidet. In Marokko war das Kind bereits im Alter von 5 Jahren ein Krüppel und konnte nicht mehr laufen, weil diverse Knochenbrüche von den dortigen Ärzten nicht adäquat versorgt werden konnten. Inzwischen ist das Kind in Deutschland, wurde hier operiert und kann wieder laufen. Und im Fall von neuen Brüchen ist die medizinische Versorgung hier optimal. So ist dieser Fall gut gelaufen. Aus humanitären Gründen hat man hier wohl die Augen zugedrückt. Was ja ein Zeichen ist, daß es neben der Bürokratie auch noch Menschen mit Herz in Deutschland gibt.

Es tut mir leid für Euch, daß bisher alle Türen verschlossen scheinen für die Einreise und die Aufenthaltserlaubnis Eurer Nichte, für die Ihr eine marokkanische Kafala habt. Wenn ich mir vorstelle, daß im Falle des Todes der Eltern meiner Nichte ich diese nicht zu mir ins Ausland holen könnte, dann fände ich das auch sehr unmenschlich.

Rechtlich Klage einzureichen ist wohl eine Möglichkeit und ich würde mich freuen, wenn Du uns im Forum auf dem Laufenden hältst, was den Ausgang der Klage angeht, da mir immer wieder Fälle bekannt werden, in denen deutsche Paare ein marokkanisches Waisenkind adoptieren möchten. Wenn die Kafala Akzeptanz in Deutschland fände, dann wäre das ein wesentlicher Schritt auf dem Weg dorthin.

Momentan ist es so, daß es nach deutschem Recht nur 3 Rechtsformen gibt für den Status von Kindern in Familien:

1. Leibliche Kinder
2. Adoptierte Kinder
3. Pflegekinder

Die Kafala entspricht bedeutungsgemäß am ehesten der Pflegschaft. Hier haben die deutschen Behörden allerdings Angst, ausländische Kinder auf der Basis der Pflegschaft ins Land zu holen, denn für Pflegekinder bekommst Du vom deutschen Staat monatlich Geld und zahlreiche Vergünstigungen wie z. B. kostenlose Fortbildungen für Pflegeeltern. Der deutsche Staat lehnt sicherlich aus diesem Grunde die Kafala ab. Bleibt die Adoption, die Du aber als Muslim gemäß den religiösen Vorschriften nicht akzeptierst. - Bleibt zum Schluß - gar nichts ? Ich hoffe es nicht für Euch bzw. vielleicht findet sich doch noch eine Lösung ?

Mit welcher Begründung lehnen die deutschen Behörden konkret Euren Wunsch ab ?

Ich sehe nur eine Lösungsmöglichkeit für Euren Fall:

Wenn das marokkanische Sozialamt bestätigt, daß es in Marokko keine Möglichkeit der Bleibe für das Kind gibt – und aktiv einen Brief an das deutsche Jugendamt schreibt – inklusive der Bestätigung, daß sie mit einer Adoption nach deutschem Recht einverstanden sind, dann ist zumindest die Hälfte der Forderungen der deutschen Behörden erfüllt. Die deutsche Adoption wäre ja nur eine Rechtsform in Deutschland, in Marokko bliebe das Kind ja weiterhin ein "Kafala-Kind".

Dieser Schritt könnte eine Möglichkeit bedeuten, da wie ich gehört habe, ein deutsches Paar es gerade auf diesem Wege bei einem Waisenkind versucht, und die deutschen Behörden kooperativ scheinen. Aber ob die marokkanischen Behörden mitmachen ? Hier habe ich größere Zweifel. Ausgang noch ungewiß.

Letztendlich müssen aber beide Seiten aufeinander zugehen und Zugeständnisse machen.

Alles Gute, Ulla


Viele Grüße, Ulla

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Re: Adoption in Marokko #78671
28/12/04 06:02 AM
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@Ulla

Das ein Deutsches Paar versucht ein marokkanisches Waisenkind zu adoptieren, ist ja lobenswert.
Die deutschen bEhörden sind kooperativ?
Die Landesjugendämter (alle) lehnen Adoptionen aus Marokko definitiv ab. Sie sagen dass dieses nicht geht, da Marokko keine Adoption zulässt.

Marokko und Adoption:
Die Kafala in der neuen Dahir 1-02-172, ist so ausgelegt dass sogar eine Namensänderung möglich wäre. Denn der alte Artikel wurde gestrichen.
Das Gesetzt spricht auch generell von Annahme nicht von Pflege.
Ebenso ist der Hinweis im Gesetz dass die Kafala nur in bestimmten Fällen endet. Dieses sind:
Tod des Kindes
Tod der Annehmenden
Straftat gegen das Kind
Volljährigkeit wobei das Kind für sich selbst sorgen können muss. Bei weibl. Kindern bis zur Heirat. Behinderte Kinder bleiben immer unter dem Schutz der Kafala.
Das Kind ist wie ein eigenes Kind zu behandeln. Alle Zuwendungen für leibliche Kinder stehen auch dem Kind der Kafala zu. Erbrecht erfolgt durch ein notarielles Testament. Volles Erziehungsrecht wie bei leiblichen Kindern. Namensrecht?


Die Pflegschaft ist hingegen ganz anders gefasst.
Die Adoption ist ein Stück stärker, da diese das Namensrecht und das Erbrecht berücksichtigt.
Das alte Verwandschaftsverhältnis wird ebenso aufgelöst.

Nun zur Adoption in Marokko. Es gibt in Marokko nur die Kafala welche eine Ersatzform für die Adoption ist. Wenn nun ein deutsches Paar diese Kafala macht, so ist sie eigentlich nicht zulässig, da die Kafala im deutschen Rechtssystem unbekannt ist. Follglich ist die Anwendung nicht zulässig. Etwas anderes ist es für Staatsbürger die in ihrem Land die Kafala als Rechtsform haben. Diese können die Kafala verwenden.
Nun aber der Hammer!!!
Laut UNHCR Protokoll ist eine Adoption auch Marokko möglich. Dieses äußerten zumindestens die Marokkaner, denn die Kafala ist eine islamische Annahme-Form. In folge dessen sind christliche Kinder adoptierbar. Deshalb liegen auch die Landesjugendämter falsch, denn eine generelle Adoptionsverweigerung ist falsch.


"Dieser Schritt könnte eine Möglichkeit bedeuten, da wie ich gehört habe, ein deutsches Paar es gerade auf diesem Wege bei einem Waisenkind versucht, und die deutschen Behörden kooperativ scheinen. Aber ob die marokkanischen Behörden mitmachen ? Hier habe ich größere Zweifel. Ausgang noch ungewiß.
Letztendlich müssen aber beide Seiten aufeinander zugehen und Zugeständnisse machen."

Welche Behörden sind kooperativ und welches Bundesland?
Wurde die Adoption, nach dem Merkblatt des auswärtigen Amtes durchgeführt?
In Bayern geht da rein garnichts.
Das auswärtige Amt schlug uns im November die Adoption noch einmal vor. Anfang Dezember hieß es dann aber dass eine Adoption nicht möglich ist.

Am 23.12.04 sprach ich mit unserem Standesamt. Hier kam der Vorschlag der Nachadoption.

Hier noch ein kleiner Amtsschelm:
Equador: Ist Mitglied des Adoptionsabkommens und hat folgende Dinge im Gesetz stehen:
Art.343 "Der Adoptierte bleibt seiner natürlichen Familie zugehörig, in der er alle seine Rechte behält. Die Eltern, welche in die Adoption einwilligen, verlieren die elterliche Gewalt, die auf die Adoptierenden übergeht."
Art. 345 "Die Adoption hat weder ein Erbrecht des Annehmenden gegenüber dem Adoptierten und dessen Verwandten zur Folge, noch ein Erbrecht ds Adoptierten gegenüber den Verwandten des Annehmenden."

Eine solche Adoption ist aber in Deutschland gültig. Das Adoptionskind bleibt Staatsbürger von Equador.

Re: Adoption in Marokko #78672
28/12/04 11:00 AM
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Karim, danke für Deine Schilderungen Eurer Verhandlungen mit den Behörden. Ich drücke Euch die Daumen. Nur kurz zur Ergänzung:

Du schreibst
 Antwort auf:
Wenn nun ein deutsches Paar diese Kafala macht, so ist sie eigentlich nicht zulässig, da die Kafala im deutschen Rechtssystem unbekannt ist.
Meine Ergänzung: Das Paar kann aber in Marokko eine Kafala beantragen, wenn das Paar islamischen Glaubens ist! Und in der Vergangenheit (bis 2002) rutschte die Kafala wohl punktuell noch durch bei den deutschen Behörden.

Wenn die Kafala Deiner Meinung nach eher einer Adoption statt einer Pflegschaft gleich kommt (was die Deutschen aber nicht so sehen) dann dürften die Marokkaner kein Problem mit der Nach-Adoption des Kindes nach deutschem Recht haben.... Die deutsche Adoption ist lediglich eine Rechtsform, kein religiöser Akt (In Deutschland sind Religion und Staatsrecht bekanntermaßen getrennt). Soweit ich weiß, hat aber bisher keine einzige marokkanische Behörde ihr O.K. zur deutschen Nach-Adoption gegeben.

Ich habe Dir aber trotzdem den Vorschlag dieser Vorgehensweise für Deinen Fall in meinem letzten Beitrag gemacht, weil es mir die derzeit einzige Lösungsmöglichkeit scheint.

Denn - soweit ich weiß, ging ein Brief eines deutschen Jugendamtes vor einigen Wochen an eine marokkanische Sozialbehörde, mit dem Angebot der Adoption eines marokkanischen Waisenkindes durch ein deutsch/muslimisches Ehepaar. Die Voraussetzungen, die das Jugendamt dem marokkanischen Sozialamt nannte:

- Einhaltung der Vorschriften der Haager Konventionen für Adoptionen durch das marokkanische Sozialamt, u. a. Prüfung des Sozialberichts der Eltern und danach Auswahl und Entscheidung , für welches Kind diese Eltern geeignet scheinen (z.B. unter Berücksichtigung des Alters der Eltern, der Geschwisterfolge in der Familie, aber auch, ob die Eltern ein behindertes oder krankes Kind akzeptieren). Ausdrücklich wird auch verlangt, daß das marokkanische Sozialamt von sich aus einen Kindesvorschlag macht und es wird absolut nicht gestattet, daß die Eltern dorthin reisen und sich selbst ein Kind aussuchen. (Vermeiden wollen die Deutschen auf diese Weise, daß man sich z. B. das "schönste", "jüngste" Kind aussucht oder dort gegen Geld ein Kind einer Mutter "abkauft".) Soweit zu den "Spielregeln" der Haager Konvention.

- Desweiteren wird verlangt: Eine offizielle Bestätigung durch das Land Marokko, daß sie mit der deutschen Nachadoption des Kindes einverstanden sind.

Sollten alle diese Voraussetzungen erfüllt sein, dann wären die deutschen Behörden bereit zu einer Durchführung der Adoption !

Das ist kooperationsbereit ! Es sind aus meiner Sicht nachvollziehbare und nicht unmenschliche Forderungen der deutschen Behörden, denen Marokko eigentlich nachkommen könnte. Der momentane Stand ist aber wohl, daß man von Seiten Marokko bisher nur mit Schweigen reagiert. So wird also dieser Fall vermutlich im Sande verlaufen.

Deswegen sage ich: Es geht nur, wenn beide Seiten - Deutschland und Marokko - aufeinander zugehen und Zugeständnisse machen. Daß die andauernden - ich nenne es - "Übersetzungsschwierigkeiten von Rechtsformen" und "Mißverständnisse hinsichtlich Religion" zwischen den Ländern in all diesen Fällen - egal ob bei Adoptionen von Waisenkindern wie auch Adoptionen von Familienangehörigen (wie in Deinem Fall), nur zum Nachteil der Kinder gereichen, sollte doch Jedem zu Denken geben.

Gruß, Ulla

P.S. Apropos, nein, die deutsche Behörde ist nicht in Bayern. Ich kann Dir aber nicht sagen, wo.


Viele Grüße, Ulla

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Re: Adoption in Marokko #78673
04/03/05 03:30 AM
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aktueller Stand der Kafala.

Am 10.11.04 wurde von mir die Akte im VG Berlin eingesehen.
Das Resultat war sehr überraschend. Denn der Originalantrag zur Familienzusammenführung fehlte und es war ein unbekannter Antrag in der Akte. Dieser war so geändert, dass es unweigerlich zur Ablehnung kommen musste. Meine Frau wurde nicht einmal als Erziehungsberechtigt geführt, so dass Briefe die direkt an das Kind gingen, so wieder an die Botschaft zurück gingen (da die Adresse im vorliegenden Antrag falsch).
Anmerkung: der erste Ablehnungsbescheid wurde an das Kind gesendet und dass obwohl es eine erziehungsberechtigte Person gibt.

11.11.2004: Es wurden von mir das auswärtige Amt um Stellungnahme gebeten.
12.11.2004: Das auswärtige Amt weist jegliche Schuld von sich ab. Wir senden Kopien vom Originalantrag an das auswärtige Amt.

15.11.04: Die zuständige Ausländerbehörde wird in das Klageverfahren mit einbezogen.

16.11.04: Es werden Familienmitglieder von der Deutschen Botschaft telefonisch befragt (in Marokko).

19.11.04: Abklärung wegen eines Gutachtens zur Kafala (Prof. Rohe).

22.11.04: Der ZMD bietet eine Gutachtenerstellung an.

23.11.04: Ein Gerichtsurteil zur Kafala wird bekannt (Dank an Herrn Prof. Muckel).

24.11.04: das zuständige Gericht wird um den Gesetzestext zum Urteil erbeten.
Marokkanische Botschaft möchte sich mit dem Fall befassen.

27.11.04: Der Gesetzestext liegt nun vor. Hier weist ein OLG darauf hin dass eine Kafala als Pflegeform für Marokkaner in Deutschland in Betracht kommt. Verher ergangene Urteile von anderen Gerichten wurden aufgehoben.

28.11.04: Anruf aus Marokko, mit der Mitteilung das die Botschaft(Deutschland) Personen anhören will(auch das Kind). Als Termin wurde der 1.12.04 genannt.

1.12.04 Kindesbefragung

5.12.04 Schreiben des Auswärtigen Amtes, dass das Kind bestätigt ohne Eltern zu sein.
Der gepflegte Zustand des Kindes wird kritisiert.
Das auswärtige Amt meint eine andere Person in Marokko kann für das Kind sorgen.

10.12.04 Aufforderung das Anhörungsprotokoll in die Gerichtsakte aufzunehmen. Schriftlicher Nachweis von uns, dass die Kinsdesversogung ausschließlich von uns in Deutschland getätigt wird (in Marokko hat keiner ein Einkommen).

14.12.04 UNHCR wird informiert und meldet sich einige Tage später.

5.1.05 Gespräche mit marokkanischen Behörden.
Ergebnis: selbst bei einer Adoption nach deutschen Recht bleibt das Kind marokkanisch. Die Kafala ist eine Annahmeform. Es werden Unterlagen vorgelegt (vom deutschen auswärtigen Amt), die belegen wie man in Marokko ein Kind adoptiert und wie man kritische marokkanische Behörden umgeht.
Das marokkanische Auswärtige Amt
äußert seine Sorge, will aber einen diplomatischen
Zwischenfall vermeiden.
13.1.05 Standesbeamte prüfen möglichkeiten, ob die
Kafala zur Adoption werden kann.
Hier ergibt sich als Beispielfall Ecuador:
Dort ist das Adoptionskind weiterhin nach der Adoption verwandt mit der Ursprungsfamilie. Ein Erbrecht für das Adoptionskind gibt es nicht.
Das Standesamt teilt mit dass eine Adoption nach deutschen Recht möglich ist.
Es wird ein Notar gesucht.

31.1.05 Nach langen Diskussionen und Vorlage etlicher Unterlagen, korrigiert der Übersetzer die
Übersetzungen seiner Unterlagen (Wichtig: Kafala ist keine Pflegschaft).

17.2.05 Es wird ein Notar gefunden welcher bereit ist den Adoptionsantrag zu stellen.

24.2.05 Adoptionsantrag wird gestellt

25.2.05 Das Gericht erhält die Aufforderung zu prüfen, in wie weit der Verwaltungsakt des Auswärtigen Amtes fehlerhaft ist (eventuell sogar nichtig).

26.2.05 Auswärtiges Amt stellt erneut den Antrag die Klage abzuweisen, da eine Kafala keine Adoption sei. Es erfolgen aber keinerlei ausreden mehr im Bezug auf das Kind.

28.2.05 Die Erklärung §68 AufenthG wird unterschrieben (ehemals §84 AuslG).

2.3.05 Der Einreiseantrag wird an das Gericht gestellt, da alle Bedingungen zur Einreise erfüllt sind.

Re: Adoption in Marokko #78674
04/03/05 04:37 PM
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Hallo Karim, viele, viele Glückwünsche ! Ist damit die Kafala in Deutschland akzeptiert als Basis für eine Adoption in Deutschland ? kann Dein Fall auch anderen Paaren helfen ? Was ist das "UNHCR" ?

Gestern nacht habe ich nach Marokko telefoniert. Elf Jungen mußten nun aus dem Waisenhaus (das Waisenhaus nimmt nur Kinder bis zum Alter von 6 Jahre auf) ins Armenhaus gehen. Dort sind sie mit 6 Jahren (!!!) auf sich allein gestellt und für ihren Tagesablauf, ihre Kleidung selbst verantwortlich. Essen und Unterkunft wird gestellt. (Als ob ein 5-6jähriger sich schon alleine anziehen und organisieren kann.) Aus deutschen Spendengeldern wird momentan eine Frau bezahlt, die extra für diese 11 Kinder angestellt werden konnte, um Ihnen in der Anfangszeit zu helfen.

Wenn ich mir vorstelle, daß es hier Familien gibt, die Kinder aufnehmen wollen und dort Kinder, die dringend eine Familie brauchen - aber nichts geht !

Karim, ich habe auch gehört, daß das Gesetz zur Kafala von dem marokkanischen Verantwortlichen noch einmal überarbeitet werden soll. Ist das so ? Weißt Du Näheres ? Du kannst mir auch ein privates e-mail senden.

Viele Grüße, Ulla


Viele Grüße, Ulla

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Re: Adoption in Marokko #78675
08/03/05 02:30 AM
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"Ist damit die Kafala in Deutschland akzeptiert als Basis für eine Adoption in Deutschland ? kann Dein Fall auch anderen Paaren helfen ? Was ist das "UNHCR" ?"

UNHRC (UN Flüchtlingshochkommissariat):
Hier wurden auch die Heirat ab 15 Jahren von Mädchen in Marokko bemängelt. Marokko stellte dieses ja 2004 ab.

Basis als Adoption in Deutschland: Man muss sehen was passiert. Das Auswärtige Amt ist eigentlich dafür. Die Jugendämter degegen.
Rechtlich gesehen kann ein Deutscher keine Kafala ausüben, da diese für Deutsche unbekannt ist (wenn ein Deutscher in Algerien eine Mehrehe macht so ist diese ungültig). Andererseits ist unser Rechtssystem so ausgelegt, dass eine Kafala zur Adoption gemacht werden könnte. Dafür müsste aber das deutsche Paar eine normale Adoptionsbewerbung abgeben.
Sagt ein Paar Marokko als Staat für die Adoption, so schrillen die Alarmglocken, obwohl es möglich ist.
Für Marokkaner ist die Kafala Rechtsgültig. Nur in Deutschland ist die Einreise einer solchen Familie nicht möglich. Das Kind bleibt allein zurück. Der einzigste Weg ist die Deutsche Adoption. Das Ergebnis ist eine vollgültige Kafala mit einer vollgültigen Adoption. Ein Kind mit 2 Namen und 2 Pässen (alle marokkanischen Adoptionskinder in Deutschland haben immer noch die marokkanische Staatsbürgerschaft).

Ob es helfen kann? Ich kann nur hoffen, dass die Last des Haager Adoptionsübereinkommen einbricht, denn es gibt Belege die Eindeutig belegen, dass Marokko die Kafala auch im Adoptionsabkommen erwähnt haben wollten. Die Kommission hielt dieses nicht für nötig, da andere vorherige Abkommen, dieses bereits getan hätten. Das Egebnis von 1993 sieht man heute.
Marokko ist nicht das Problem. Das Problem ist Deutschland mit seinen Jugendämtern.

Kafala und Überarbeitung:
Es gibt einige Punkte die verbessert/geändert werden müssen. Am schlimmsten ist Artikel 25 dieser legt fest wann die Kafala endet. Dort sind Dinge die im Widerspruch zueinander stehen, so dass selbst ein marokkanischer Richter fragen stellt.
Das andere Problem ist eher das Haager Abkommen von 1996 welches von Marokko 2002 ratifiziert wurde. Dieses verbietet die Kafala zur Adoption zu wandeln.
Solange aber in Deutschland das nicht ratifiziert ist, so ist bei Gericht eine Adoption sehr wohl möglich.
Interessantes:
Ecuador: Dort ist das Adoptionskind weiterhin nach der Adoption verwandt mit der Ursprungsfamilie. Ein Erbrecht für das Adoptionskind gibt es nicht.

Marokko steht da nicht schlechter dar. Dennoch ist das Kind aus Ecuador ein Adoptionskind und darf einreisen. Die Adoption wird im deutschen Recht automatisch anerkannt.

Ein Tip:
Ist ein Kind christlich so kann man es in Marokko adoptieren.

Re: Adoption in Marokko #78676
11/03/05 10:49 PM
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.........Die deutschen bEhörden sind kooperativ?
Die Landesjugendämter (alle) lehnen Adoptionen aus Marokko definitiv ab. Sie sagen dass dieses nicht geht, da Marokko keine Adoption zulässt.....

ja die jugendämter lehnen es ab,können sie ja auch soviel sie wollen. wenn "wir" die ein kind aus marokko "adoptieren"wollen und uns mit dieser antwort zufrieden geben oder sie glauben sind wir doch selber schuld.
die entscheidung über eine adoption egal aus welchem land dieser welt trägt immer noch ein gericht mit ihrem zuständigen jugendrichter. bei diesem gericht muss ein adop-antrag gestllt werden.auch für marokkanische kinder. dann bekommt das jugendamt den "auftrag" vom gericht die familie auf ihre adoptionsfähigkeit zu prüfen.das ist ihre aufgabe-und mehr nicht.sie sollen,können,dürfen lediglich ihre meinung zur adoptionfähigkeit der familie abgeben. alles andere und weitere geht vom gericht aus.
auch wenn du meinst die dt. behörden wären unkooperativ....sehe ich nicht unbedingt so.wenn sie einen fall auf den tisch bekommen für den sie keine vorgeschriebene lösung haben wird eben erstmal auf "warteschlage" oder "nein geht nicht" geschaltet. das ist bei den marokkanischen behörden nicht anders.man muss hier nur den weg richtig gehen und finden dann klappt das auch mit den deutschen behörden.

gruss michaela

Re: Adoption in Marokko #78677
11/03/05 11:05 PM
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..................Sagt ein Paar Marokko als Staat für die Adoption, so schrillen die Alarmglocken, obwohl es möglich ist.
Für Marokkaner ist die Kafala Rechtsgültig. Nur in Deutschland ist die Einreise einer solchen Familie nicht möglich. Das Kind bleibt allein zurück. Der einzigste Weg ist die Deutsche Adoption. Das Ergebnis ist eine vollgültige Kafala mit einer vollgültigen Adoption. Ein Kind mit 2 Namen und 2 Pässen (alle marokkanischen Adoptionskinder in Deutschland haben immer noch die marokkanische Staatsbürgerschaft)............

ja die marokkanische staatsbürgerschaft haben die kinder aber auch nur noch weil marokko es nicht akzeptiert das diese eigentlich abgelegt wurde mit der annahme der dt. staatsbürgerschaft.

der einzigste weg für deutsche(oder auch einen dt. partner mit marokk. partner) in marokko die kafala zu bekommen ist auch das man alle bedingungen nach marokkanischem recht erfüllt.für deutsche auch nicht so ganz verständlich. auch wir "müssen" zb zum islam konvertieren um die kafala zu erhalten.
wo ist also das problem das deutschland die "nachadoption" fordert?? finde ich voll in ordnung!!!somit hat das kind wenigstens die chance auch deutscher zu werden....wenn es "kafala"kind bleibt,bleibt es auch immer marokkanischer staatsbürger,kann also jederzeit nach marokko von den dortigen behörden zurückgeholt werden,(auch zb später zum millitärdienst in marokko)ohne jeglichen schutz oder unterstützung der dt. behörden,denn diese unterstützen ja überwiegend dt. staatsbürger.
wenn das kind also "deutsch" wird durch die adoption hier dann hat es auch den schutz des staates.
es hat doch nur vorteile durch diese beiden "annahme"formen die hier miteinander verbunden werden. es ist doch ein guter weg den man ohne ein spezielles adoptionsgesetz für marokko gefunden hat.

gruss michaela

Re: Adoption in Marokko #78678
12/03/05 10:16 AM
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@ Michaela: Bei einigen mir bekannten Paaren mußte nur der Mann Muslim sein.

@ Karim: Du sagst:
 Antwort auf:
Das andere Problem ist eher das Haager Abkommen von 1996 welches von Marokko 2002 ratifiziert wurde.
Ist es nicht umgekehrt ? Meiner Kenntnis nach hat Marokko die Haager Konvention nie ratifiziert und unterschrieben, Deutschland jedoch sehr wohl. Und solange Marokko die Haager Konvention nicht unterschreibt und anerkennt, unterstützt man keine Adoptionen von marokkanischen Kindern.

Viele Grüße, Ulla


Viele Grüße, Ulla

"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will" Francois Rabelais
Re: Adoption in Marokko #78679
13/03/05 12:07 AM
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@Ulla

"Ist es nicht umgekehrt ? Meiner Kenntnis nach hat Marokko die Haager Konvention nie ratifiziert und unterschrieben, Deutschland jedoch sehr wohl. Und solange Marokko die Haager Konvention nicht unterschreibt und anerkennt, unterstützt man keine Adoptionen von marokkanischen Kindern."

Ulla, die Konvention die du meinst ist die Konvention von 1993 für Adoptionen. Diese hat Marokko nicht unterzeichnet. Die Ursachen hier für waren aber ganz andere als viele vermuten.

Die Konvention von 1996 ist eine andere, die vor allem die Kafala nennt und sie als Annahmeform anerkennt. Diese Konvention erklärt aber auch das eine Kafala nicht für eine Adoption verwendet werden darf (ohne Ausnahme).
Marokko hat dieses Abkommen 2002 ratifiziert, genauso wie Monaco, Australien und Litauen usw.
Die EU-Staaten werden dieses Abkommen nicht einzeln ratifizeren sondern gemeinsam. 2004 wurde von den Mitgliedstaaten dieses Abkommen unterzeichnet. Der Termin der Ratifizierung ist noch offen.

Selbst wenn ein Staat das Haager Adoptionsabkommen nicht unterzeichnet, dann kann dennoch adoptiert werden. Dieses geschieht dann auf dem notariellen Weg, direkt beim zuständigen Gericht. Für Marokko geht das nur noch solange bis auch Deutschland das Abkommen von 1996 ratifiziert.

"Bei einigen mir bekannten Paaren mußte nur der Mann Muslim sein."

Das stimmt.

@Michaela
Marokko entlässt keine Staatsbürger.

"ja die jugendämter lehnen es ab,können sie ja auch soviel sie wollen. wenn "wir" die ein kind aus marokko "adoptieren"wollen und uns mit dieser antwort zufrieden geben oder sie glauben sind wir doch selber schuld.
die entscheidung über eine adoption egal aus welchem land dieser welt trägt immer noch ein gericht mit ihrem zuständigen jugendrichter. bei diesem gericht muss ein adop-antrag gestllt werden.auch für marokkanische kinder. dann bekommt das jugendamt den "auftrag" vom gericht die familie auf ihre adoptionsfähigkeit zu prüfen.das ist ihre aufgabe-und mehr nicht.sie sollen,können,dürfen lediglich ihre meinung zur adoptionfähigkeit der familie abgeben. alles andere und weitere geht vom gericht aus."

Ist richtig.
Hinzu kommt aber dass die zuständigen Landesjugendämter alles daran setzen diesen jetzigen Fall möglichst zu kippen. Gerade der Leiter des LJA Bayern hat dieses zur obersten Aufgabe gemacht.

Entscheidend ist aber auch das ein Deutscher keine Annahmeform verwenden kann die es in seinem Rechtssystem nicht gibt. Aus den Auswärtigen Amt Akten sind mir einige Fälle von 2004 bekannt welche mit der Kafala scheiterten. Unser Fall hingegen hat eine vollgültige Kafala (da marokkanische Staatsbürger), welche nun nach Deutschen Recht zur Adoption gewandelt werden soll (das OLG Karlsruhe entschied vor Jahren einen solchen Fall wie folgend: Die Kafala darf in Deutschland dann ausgeübt werden, weil dieses die kulturell richtige Annahmeform ist.

Das Deutsche Recht und deutsche Staatsbürger:
Als Annahmeform haben wir die Adoption; Die Kafala wird zwar durch die die UN-Menschenrechtskonvention für Kinder (KRK) genannt, aber Deutschland hat diese bei Ratifizierung wie folgend vermerkt: "im deutschen Rechtssystem nicht bekannt".
Dieses bedeutet dass die Verwendung der Kafala für Deutsche nicht möglich ist. Denn wenn das Rechtssystem dieses nicht kennt, so kann ein Deutsches Gericht auch nicht für die Kafala sprechen. Die Kafala ist nur dann möglich, wenn mindestens einer Marokkaner ist. Sind beide Marokkaner, dann ist die Adoption nicht möglich.
(s. auch OLG Karlsruhe).

"auch wenn du meinst die dt. behörden wären unkooperativ....sehe ich nicht unbedingt so.wenn sie einen fall auf den tisch bekommen für den sie keine vorgeschriebene lösung haben wird eben erstmal auf "warteschlage" oder "nein geht nicht" geschaltet. "

Nein, die Behörden in Deutschland verzögern mit vollem Wissen über die Sachlage. Nicht umsonst hielt das VG Berlin unsere Klage aufrecht. Wenn nach deutschen Behörden geht, dann wären wir schon längst gescheitert.

Vormundschaftsgericht:
Da in diesem Fall die Kafala vollgültig ist (egal was das Jugendamt entscheidet, da die eigentliche Kafala fortbesteht), so hat das Gericht eigentlich nur die Aufgabe diese für das Deutsche Rechtssystem als Gültig zu erklären.
Bei rein Deutschen Ehepaaren ist dieses schwieriger, denn die Kafala ist zwar in Marokko gültig, aber deckt sich nicht mit der KRK (Bundesgesetz). Der einzigste Weg ist dann dass das Gericht zum Wohle des Kindes entscheidet (das Kind muss dafür aber in Deutschland sein).

Gab es 2003 und 2004 noch Kafalas die zur Adoption verwendet wurden?

Re: Adoption in Marokko #78680
14/03/05 09:24 AM
14/03/05 09:24 AM
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karim,du schreibst die deutschen behörden verzögern es..... ja klar das macht wohl jede behörde in fast jedem land....auch die behörden in marokko prüfen und prüfen und prüfen bis sie dann kein evtl"nein" mehr finden was eigentlich nie ein "nein"war.auch sie versuchen so einen kafala-antrag möglichst lange hinauszuzögern.
ich habe mit meinem mann ein kind aus marokko "adoptiert" und auch wir haben sehr viel ärger gehabt hier. aber nur aus dem grund,das wir uns haben hinhalten lassen von den behörden hier.!!!!das jugendgericht allein hier entscheidet!!!!über eine adoption,da können die behörden machen was sie wollen.man muss halt hier als erstes zum notar und den adop-antrag stellen und nicht erst alle behörden abklappern und um "erlaubnis"fragen ein solches kind zu adoptieren,denn diese haben das nicht zu entscheiden. klar das sie nein sagen,wer lädt sich schon gern unbekannte und aufwendige fälle auf. wenn du es beim gericht beantragst dann geht es automatisch seinen weg und auch eigentlich ohne grössere probleme.
so wie man jetzt ein kind "adoptieren" kann ist es doch okay,es geht,auch ohne haager abkommen. keines der beiden länder unterschreibt aber sie machen es möglich zu adoptieren,das reicht doch fürs erste. also sollten wir zufrieden sein,es könnte schlimmer sein.
marokko entlässt nicht aus der staatsbürgerschaft....ja marokko tut es nicht und genau das ist das problem das marokko damit macht,die meisten länder dieser welt(soweit ich das nachforschen konnte) entlassen ihre staatsbürger,nur marokko nicht.

gruss michaela

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