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Visum für meinen marokkanischen Freund #78521
02/09/05 01:12 AM
02/09/05 01:12 AM
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Claudia E. Offline OP
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Hilfe... wer hat Erfahrung mit Visa für Marokkaner?

Ich hatte meinen Freund für den Sommer nach Deutschland eingeladen und alles für ein Besuchs-Visum getan, aber er hat kein Visum bekommen, mit der Begründung: "Seine Rückkehr nach Marokko sei nicht zu gewährleisten."

Muss ich ihn gleich heiraten um eine Chance zu haben, einen Aufenthalt für ihn hier in Deutschland zu bekommen? Was gibt es für Möglichkeiten?

Dass er nicht hierher kommen konnte hat nicht nur mir den Sommer verdorben und das Gefühl zu haben sich nicht einfach zu treffen zu können (mal abgesehen von der Entfernung an und für sich), macht uns fertig..

Bin für jeden Tipp dankbar.

Liebe Grüße

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78522
02/09/05 02:38 AM
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Karim Habbouri Offline
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@cesara

Es ist leider so, dass es fast unmöglich ist als Marokkaner ein Visum zu erhalten.
Die Bedingung ist, dass die Rückkehrbereitschaft erkennbar sein muss (was eine Ermessenssache ist).
Ein Besuchervisum ist nur für einen bestimmten Zeitraum ausgelegt. Nach diesem Zeitraum muss der Betroffene wieder das Land verlassen.
In der Vergangenheit haben dieses Besuchervisum viele Personen benützt um nicht mehr nach Marokko zurück zu gehen. Diese blieben entweder illegal oder verliessen die Bundesrepublik z.B. nach Belgien oder Frankreich.

Wenn du aber die Heirat als Argument angegeben hättest so hätte er kein Besuchervisum stellen dürfen, denn ein Besuchervisum kann nicht nachträglich geändert werden (heiratet der Besucher in Deutschland, so muss er dennoch ausreisen).

Wichtig auch:
Hat dein Freund einen Job, Versicherung, hast du eine Kaution angeboten, hast du genug Wohnraum für deinen Gast, ist dein Einkommen ausreichend für den Gast?
Er kann im Zweifelsfall eine Remonstration einlegen.

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78523
02/09/05 04:57 PM
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gina Offline
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ich hab mal gelesen, es gibt ein visum, das stellt man, wenn man vorhat irgendwann zu heiraten, aber noch nicht direkt. also quasi um zu testen, ob es funktioniert oder nicht. visum zur begründung einer lebenspartnerschaft heißt es glaub ich

mein freund lebt auch in marokko, aber ich weiß, bevor ich nicht mit der ausbildung fertig bin und "richtiges" gehalt nachweisen kann, haben wir keine chance das er ein visum bekommt.

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78524
02/09/05 05:08 PM
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Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78525
02/09/05 05:31 PM
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Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78526
02/09/05 05:39 PM
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@Gina

Es ist die Frage wie lange bei einem Regierungswechsel dieses Visum noch erteilt wird (Denn dieses Visum ist für eine eingetragene Lebenspartnerschaft).
Das es überhaupt in Marokko angeboten wird, obwohl es dort nicht zulässig ist.
Am besten jetzt beantragen. Den Antrag stellt der Deutsche bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78527
02/09/05 05:43 PM
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was ist eine eingetragene lebenspartnerschaft??? heißt das ich muß als deutsche irgendwo in marokko registriert sein? ich will das mein freund genau das visum beantragt... aber das geht erst nächstes jahr... hab mich noch nicht so genau damit befasst, aber uns ist gesagt worden, daß wenn überhaupt das das einzige wäre, was wir versuchen könnten, was nicht direkt abgelehnt wird

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78528
02/09/05 06:08 PM
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@Gina

Ich glaube du hast es nicht verstanden.


Die eingetragene Lebenspartnschaft gibt es in Deutschland und ist wie ein Ehe, nur das hier beide Personen gleichen Geschlechts sind (z.b. Mann-Mann).
In Marokko gibt es nur die Form der Ehe (Mann-Frau).

Zur Lebenspartnerschaft hier ein Link:

http://www.leschiak.de/recht/recht.html

Die Lebenspartnerschaft ist nicht gedacht für Mann-Frau in Form einer wilden Ehe. \:D

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78529
02/09/05 06:30 PM
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Claudia E. Offline OP
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@Karim Habbouri

Das hatte ich mit der Lebenspartnerschaft auch so verstanden. Schade eigentlich dass es mit der "wilden Ehe" nicht geht.. \:D

Du scheinst dich auszukennen: Weißt du für wie lange so ein Visum zur Eheschließung dann gilt? Und wie gut die Chancen sind es zu bekommen?
Ich nehme mal an, wenn dann nicht geheiratet wird, muss er wieder zurück?

Wie ist es wenn man in Marokko heiratet?

Wir hätten ja eigentlich einfach erstmal einen Besuch vorgezogen, aber da wir ohnehin anstreben zusammen zu bleiben, heirate ich ihn wenn's gar nicht anders geht. (Hätte halt nur gerne am liebsten ohne anderen Grund als Liebe geheiratet bzw. überhaupt nicht unbedingt, da ich's schonmal war und mittlerweilen meine eigene Einstellung zur "Institution der Ehe", zumindest ihre rechtliche Stellung habe.... \:\(

Der Link den du geschickt hast, ist dass das Neueste Ehe- /Familienrecht?

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78530
02/09/05 06:32 PM
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Claudia E. Offline OP
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@ Karim Habbouri

Die Bemerkung zu deinem Link vergiss einfach. Das habe ich mir jetzt genauer angesehen... \:\)

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78531
02/09/05 06:46 PM
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Claudia E. Offline OP
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@Gina

Der Unterschied zwischen Besuchs-Visum und Heirats- /Lebenspartnerschaft-Visum, ist dass das Konsulat in Rabat für die Erteilung des Ersteren zuständig ist (ich hatte dort Mail-Kontakt mit dem Zuständigen...), während das Zweite durch die deutsche Ausländerbehörde erstellt wird.

Leider denke ich mal, dass bei beiden Visa-Arten ein Ermessens-Spielraum vorhanden ist. Vorteil für das Heirats-Visum ist, dass man direkt mit den Bearbeitern der Ausländerbehörde zu tun hat, schlecht, wenn man mit denen nicht kann.

Insgesamt finde ich dies Prozeduren hart an der Grenze zur Entwürdigung, aber wenn ich höre, dass mein Freund mir erzählte in Rabat werden jeden Tag ca. 200 Visa beantragt....
Trotzdem müsste es bessere Lösungen geben und die Aufenthaltsrechte hier, finde ich teilweise äußerst merkwürdig. Aber wie soll das besser geregelt sein?

Meiner Meinung nach, sollte jeder der hier ernsthaft leben und arbeiten möchte eine Chance bekommen, wer hier nur kriminell ist, sollte abgeschoben werden können..
aber ganz so einfach ist es wohl halt nicht..

Traurig, wenn man selber davon betroffen ist

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78532
02/09/05 11:25 PM
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ui, da hab ich wohl wirklich was falsch verstanden, das ist aber doof... aber jetzt kenn ich eine neue art von visum und das wird dann wohl auch für uns in frage kommen

ich finde die visaregelungen richtig, ich finde es auch gut, daß nicht jeder x-beliebige nach deutschland kommen kann. denn die bestimmungen sind nicht umsonst so verschärft worden!!!! natürlich ist es nicht schön, selber davon betroffen zu sein, aber ich werde, wenn es nicht anders geht heiraten und dann weiterschauen.

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78533
03/09/05 12:08 AM
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Claudia E. Offline OP
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@Gina

Naja, du wirst so ein Visa-Problem für dich selber kaum jemals haben.

Und ich stelle mir sehr schwierig vor entscheiden zu müssen, wer rein darf und wer nicht, schade dass mit Geld fast alles geht

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78534
03/09/05 01:24 AM
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@Gina, Cesara

Das Zuwanderungsgesetz ist in einigen Vorgehensweisen nicht gut durchdacht. Da gibt es Bezeichnungen, wie aussergewöhnliche Härte, welche dann nach Laune der Mitarbeiter behandelt werden.
Da gibt es dann ausländische Rechtssysteme wie die Polygamie welche einer 2. Frau die Einreise verhindern aber diese Frau dennoch voll von der Steuer abgesetzt werden kann (vor kurzem erlaubte ein OVG die einreise der 2. Frau).
Länder wie Frankreich oder Belgien sind da besser in ihren Regelungen, in dem unabhängig vom Schengener Visum, für Marokko einige Regelungen geschaffen wurden.

Die deutsche Politik hingegen verfährt nach dem Prinzip "wir wollen nicht die ganze Welt aufnehmen".
Interessant ist auch die Praxis in Deutschland in dem Personen die keine gültige Papiere haben, dennoch immer ohne Probleme ein Visum erhalten (z.b. Aupair).
Eine andere interessante Sache ist das Personen aus Honduras ohne Visum einreisen können (Honduras ist ja so reich) während jemand aus Dubai ein Visum braucht.

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78535
03/09/05 03:06 AM
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Claudia E. Offline OP
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@Karim

Genau das Gefühl habe ich auch. Mir ist klar, dass nicht "jeder" kommen kann. Aber dieser persönliche Spielraum, der gefällt mir nicht. Diese Macht, die ein Einzelner hat und das betrifft ja nicht nur die Vergabe von Visa, das ist z.B. mit Steuergesetzen nicht anders. Wie auch immer...

Darf ich dich fragen, ob du gebürtiger Marokkaner bist? Vermutlich hier aufgewachsen, deinem fehlerfreien Deutsch nach. Außerdem habe ich in dein Profil geschaut (Frauen sind halt neugierig \:\) und festgestellt, dass du Beamter bist, also hast du natürlich die deutsche Staatsangehörigkeit.

Ich finde einfach diese Willkür die in solchen Entscheidungen steckt zum "heulen"...

Naja, eine Lösung dafür zu finden ist sicherlich nicht einfach und Mensch sein alleine reicht halt leider auf der Welt nicht.

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78536
03/09/05 03:08 AM
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Claudia E. Offline OP
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@Karim

Genau das Gefühl habe ich auch. Mir ist klar, dass nicht "jeder" kommen kann. Aber dieser persönliche Spielraum, der gefällt mir nicht. Diese Macht, die ein Einzelner hat und das betrifft ja nicht nur die Vergabe von Visa, das ist z.B. mit Steuergesetzen nicht anders. Wie auch immer...

Darf ich dich fragen, ob du gebürtiger Marokkaner bist? Vermutlich hier aufgewachsen, deinem fehlerfreien Deutsch nach. Außerdem habe ich in dein Profil geschaut (Frauen sind halt neugierig \:\) und festgestellt, dass du Beamter bist, also hast du natürlich die deutsche Staatsangehörigkeit.

Ich finde einfach diese Willkür die in solchen Entscheidungen steckt zum "heulen"...

Naja, eine Lösung dafür zu finden ist sicherlich nicht einfach und Mensch sein alleine reicht halt leider auf der Welt nicht.

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78537
03/09/05 02:40 PM
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Hallo an @ alle

Diese eigenmächtige Ausnutzung der Vormachtstellung auf den Konsulaten bzw. auch bei anderen Behörden beschränkt sich nicht nur auf die Deutschen. Ich habe jemanden bereits zum zweiten Male nach Spanien eingeladen mit all den Kosten und Wegen für die notarielle Einladung, Hotelreservierung, Mietwagenbuchung usw. Und mein Gast verfügt in Marokko über ein monatliches Einkommen von 1.300 € und hat Grundbesitz über rd. 100.000 €, sowie das Hin- und Rückflugticket vorgelegt. Die stereotype Ablehnung des Visaantrages lautet "... unzureichende finanzielle Mittel...". Auf meine Anfrage nach dem "Mindestreichtum", den jemand vorweisen muss, haben sie nicht mal geantwortet, sondern nur, dass man nach einer Ablehnung nicht mehr intervenieren kann, sondern einen neuen Antrag stellen muss (der an Gebühren auch noch mal 40 € kostet.

Da die Gesprächspartner per Telefon oder über e-mails außerdem anonym sind, kann man ihnen nicht mal gelegentlich in die Fr... hauen. Sorry, regt mich auf.

Gruß von Drake

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78538
03/09/05 04:29 PM
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@casera: Wir haben schon viel daueber hier geschrieben. Vielleicht schaust Du mal bei der Suchfunkion nach.
Ich selber weiss, wie niederschnetternd es sein kann, wenn der Visumsantrag eines langjaehrigen Bekannten abgelehnt wird.
Ich weiss aber auch, dass es anders geht und nicht reine Willkur der dt. Beamten ist.
Das Hauptproblem fuer die recht hohen Huerden fuer die Visumsvergabe sind leider die vielen die nicht mehr zurueck kehren, wenn sie einmal in Europa sind.
Das Zuwiederhandeln dieser Leute geht leider auf Kosten jener, die in "ehrlicher Absicht" kommen moechten!


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78539
03/09/05 08:57 PM
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@drake

Das auf eine Visumsablehnung kein Widerspruch zulässig ist das ist mir neu.
Eine Visumsablehnung ermöglicht eine Remonstration und anschließend eventuell eine Klage.
Wichtig ist es die Begründung zu erfahren warum abgelehnt wurde.
Ein Neuantrag macht auf jedenfall keinen Sinn, da auch dieser abgelehnt wird.

Ich habe einen Verwandten bei der marokkanischen Botschaft in Madrid, dieser lässt seine Familie immer zu Besuch kommen. Keiner von denen hat ein Einkommen und könnte eigentlich als nicht Rückkehrwillig bezeichnet werden.
Eine Anfrage in Marokko dass seine Familie (2 Töchter und Ehefrau)nachziehen kann wurde abgelehnt.

@Thomas
Ich gebe dir Recht das keine Willkür ausgeübt wird. Doch sind in einigen Entscheidungsfällen in denen die Gesetzgeber etwas unpräzise sind oder etwas vergessen haben, die Entscheidungen nicht verständlich und sind dann doch mit einer Ablehnung beschieden werden, obwohl eigentlich keine Ablehnung erfolgen dürfte.
Der Begriff aussergewöhnliche Härte ist ein Willkürbegriff weil dieser in keinster weise geregelt ist. So kann es kommen das 2 verschiedene Personen mit gleichen Daten (Gehalt, Alter und Vermögen) unterschiedlich beurteilt werden. DEr eine erhält ein Visum und der andere wird abgelehnt.

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78540
04/09/05 01:06 AM
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@alle

Wir überlegen jetzt das "Heirats-Visum" zu beantragen, da wir für nächstes Jahr ohnehin geplant hatten, dass er hierher kommt. Er sollte nur diesen Sommer schonmal zu Besuch kommen.

Dazu die Frage: Könnte es Auswirkungen auf auf die Vergabe dieses Visums haben, dass das Besuchs-Visum abgelehnt wurde? (Es wurde etwas in seinen Pass gestempelt.)
Wie sind die Chancen auf das Heirats-Visum. (Wir wollen wirklich zusammenbleiben.)

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78541
04/09/05 01:47 AM
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@Cesara

Dann empfehle ich die Heirat in Marokko.
Anschließend läuft das ganze unter einem Visum für Familienzusammenführung.

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78542
04/09/05 01:53 AM
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@ Karim

Das meint mein Freund auch. Vielleicht sollte ich ihm einfach mal glauben \:\)

Weißt du wie lange die Formalitäten dauern, wenn ich die Papiere zusammen habe?

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78543
04/09/05 02:09 AM
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@Cesara

Du musst deine deutschen Unterlagen in arabisch übersetzen lassen. Am besten fragst du direkt im zuständigen Konsulat nach. Die arabischen Unterlagen
sind dann vom Generalkonsul abgezeichnet, so dass diese in Marokko anerkannt werden.
Wenn du im Vorfeld marokkanische Unterlagen brauchst (z.b. wegen Ehefähigkeitszeugnis), dann lasse die vom Freund nur französischsprachige geben (die Geburtsurkunde ist grün und 2 seitig- hier nur die französische Seite ausfüllen lassen). Achtung diese Unterlagen am besten von der deutschen Botschaft legalisieren lassen (deutsche Standesbeamte sind sehr kleinlich).
Er besorgt sich seperat alle Unterlagen für Marokko in arabisch (nicht französisch).
Vom eintragen Hochzeit bis zum fertig stellen der Heiratsurkunde sind es in etwa ein Monat. Als Frau muss du persönlich anwesend sein (der Mann kann sich vertreten lassen, was auch bei deutschen Standesbeamten akzeptiert wird (internationales Privatrecht).

Die Heiratsurkunde muss anschließend legalisiert werden. Dann gleich den Familienzusammenführungsantrag ausstellen.
In Deutschland die Unterlagen beim zuständigen Ausländeramt vorlegen (Wohnraum etc.). 2 Monate warten (Die Ausländerbehörde kann erst arbeiten wenn von der Botschaft das Original da ist (Antragsunterlagen) obwohl bereits ein Fax vorhanden ist.

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78544
04/09/05 02:20 AM
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@Karim

Das hört sich ein wenig kompliziert an und ziemlich bürokratisch, aber nun gut.

Ich brauche also auch eine ganze Menge Unterlagen von ihm.

Das ist ok, dass ich persönlich anwesend sein muss (Möchte ich auch). Wie lange werde ich in Marokko sein müssen um die Heirat durchzuführen? bzw. kann er die Formalitäten dort vorbereiten?

Ich kann halt nicht so viel Urlaub haben...

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78545
04/09/05 02:44 AM
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@Cesara

Wenn du am Anfang vom Urlaub heiratest, dann sind 4 Wochen ganz gut. Die andere Variante ist am Jahreswechsel Urlaub zu machen was dann noch mehr Wochen ermöglicht.

Für deine Unterlagen gehst du zum Standesamt, die sagen dir was sie brauchen um das Ehefähigkeitszeugnis zu erstellen.
Beim Generalkonsulat in Frankfurt fragst du nach den nötigen Papieren für eine Heirat in Marokko (am besten persönlich hinfahren).

Wenn du alles zusammen hast (auch ein ärztliches Gesundheitszeugnis nicht vergessen). Lässt du im Konsulat alles auf arabisch übersetzen. In Marokko angekommen reist du nach Rabat und lässt dort die Unterlagen vom marokkanischen Außenministerium abstempeln).

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78546
04/09/05 02:54 AM
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@Karim

4 Wochen? Das ist verdammt viel... Muss ich die unbedingt vor Ort sein?

Da muss ich mal sehen wie das zu organisieren ist. Vielleicht kann ich zweimal hin?

Auf jeden Fall vielen Dank für die ganzen Informationen. Wir werden den Weg finden und es wird uns zeigen wie ernst es uns ist.

Liebe Grüße

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78547
04/09/05 03:31 AM
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@Cesara
Du kannst es auch anders machen dort heirtaen nach hause reisen und warten bis die Heiratsurkunde fertig ist. Dann wieder kurz nach Marokko und die Urkunde abholen.

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78548
04/09/05 01:46 PM
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@Karim,
u.a. ist ein deutsches polizeiliches Fuehrungszeugnis erforderlich.
Hast Du schon einmal davon gehoert, dass die Hochzeit verweigert (o.ae.) werden kann, wenn da bestimmte Eintraege sind?


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78549
04/09/05 03:36 PM
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@Karim

 Antwort auf:
Das auf eine Visumsablehnung kein Widerspruch zulässig ist das ist mir neu.
Eine Visumsablehnung ermöglicht eine Remonstration und anschließend eventuell eine Klage.
Sorry, habe mich falsch ausgedrückt. Ein Widerspruch beim Konsulat auf einen negativ beschiedenen Antrag ist zwecklos. Aber du hast Recht, es kann Einspruch und Klage bei irgendeiner Regierungsstelle in Madrid eingelegt werden. Doch bringt das was außer noch mehr Mühe und Kosten?

Gruß von Drake

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78550
05/09/05 12:03 AM
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@Thomas

Ich will nicht das schlechteste annehmen. Ich gehe mal vom Normalfall aus.

@Drake
Selbst wenn man weis, dass die Klage keinen Erfolg hat (weil im Staat ein defizit vorhanden ist, obwohl man im Recht ist), so ermöglicht das die Klage beim europäischen Gerichtshof.

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78551
05/09/05 12:17 AM
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@Karim

Das wäre eine Möglichkeit für mich, denn ich kann auf keinen Fall 4 Wochen bleiben. Soviel Urlaub kann ich am Stück nicht haben und auch sonst ginge es organisatorisch nicht.

Jedenfalls ist das jetzt ein LIchtblick und wir werden das so versuchen denke ich mal, obwohl ich nicht unbedingt heiraten wollte.

Aber in Marokko können wir uns unverheiratet ja auch nur eingeschränkt bewegen. Zumindest war das unsere Erfahrung.

NOch eine Frage: Ich habe irgendwo gelesen, dass weibliche "Verlobte" anderer Glaubensrichtung einen Zeugen der gleichen Glaubensrichtung haben müssen. Was ist damit?

@Thomas, Karim

Naja, mein Führungszeugnis müsste eigentlich blütenweiß sein und seins ist es auch..
Das sollte also das geringste Problem sein.. \:\)

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78552
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mougi Offline
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Hallo @ alle,

zum Thema Religion & heiraten habe ich auch eine Frage: Als weibliche Verlobte muss man ja für eine Heirat in Marokko einen "Nachweis der zugehörigkeit zu einer Buchreligion" vorlegen. Was passiert denn, wenn man zwar Christ ist, aber nicht Mitgleid einer Kirche?

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78553
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@ Muriel @ Holger

Ok, die Diskussion mit Karim ueber Preise in MA passte hier nicht, darum verschoben! Jetzt geht's um Religion & Hochzeit, da ist doch noch weniger Zusammenhang mit Tourismus, oder?

Das ist jetzt nix, aber auch gar nix gegen dieses Thema!!!

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78554
10/09/05 03:03 PM
10/09/05 03:03 PM
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Karim Habbouri Offline
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@Mougi

 Antwort auf:
Hallo @ alle,

zum Thema Religion & heiraten habe ich auch eine Frage: Als weibliche Verlobte muss man ja für eine Heirat in Marokko einen "Nachweis der zugehörigkeit zu einer Buchreligion" vorlegen. Was passiert denn, wenn man zwar Christ ist, aber nicht Mitgleid einer Kirche? [Durcheinander]
Das ist wie mit Muslimen die sich zwar dem Islam zugehörig fühlen. Diese müssen denn nach marokkanischen Recht konvertieren.
Als Deutsche ist eigentlich entscheidend was amtlich gemeldet ist. Bist du dort als christlich registriert dann genügt das eigentlich (auf einer amtlichen Meldebescheinigung steht es drauf).
Fehlt dieses so musst du einer Buchreligion beitreten (nicht für Männer die immer Muslime sein müssen).

@Haskamp
Das du Muriel fragst is ok.
Warum aber Holger? Ist der Moderator?

Der Beitrag gehört in andere Themen.

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78555
10/09/05 03:38 PM
10/09/05 03:38 PM
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@ Karim

Holger war derjenige, der unsere ""Diskussion"" moniert hatte, jetzt sagt er aber nix!

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78556
10/09/05 03:40 PM
10/09/05 03:40 PM
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hallo

 Antwort auf:
Holger war derjenige, der unsere ""Diskussion"" moniert hatte, jetzt sagt er aber nix!
vielleicht ist er gerade im aldi einkaufen

gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

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Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78557
10/09/05 03:41 PM
10/09/05 03:41 PM
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Hallo Cesara,

das mit dem Trauzeugen stimmt. Ich habe in Marokko gehreiratet und es war sehr anstrengend und stressig.

Du brauchst aber auf jedenfall, wenn du Kath. bist, einen Kath. Männlichen Trauzeugen.

Diesen aufzutreiben, kann je nach Ortslage ziemlich schwierig werden. Wir sind z.B. einfach in Casablanca in die Kath. Kirsche und haben den Pfarer gefragt. Dieser wußte auch gleich warum wir gekommen sind und hat mitgemacht.

Und etwas anderes noch, auch wenn Ihr Heiratet hat dein Freund/Mann kein recht darauf eine Aufenthaltsgenemigung zu erhalten. Wenn ein verdacht auf Scheinehe aufkommt, kann dies auch abgelehnt werden. So ist es mir nämlich gegangen. Uns wurde das Visa auf Familienzusammenführung zuerst abgelehnt. Ich bin dann mit einem Rechtsanwalt dagegen angegangen. Mein Mann durfte erst 1Jahr und 3Monate nach dem wir Geheiratet hatten nach Deutschland einreisen.

Grüße
Nataly

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78558
10/09/05 09:58 PM
10/09/05 09:58 PM
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@Nataly


 Antwort auf:
Und etwas anderes noch, auch wenn Ihr Heiratet hat dein Freund/Mann kein recht darauf eine Aufenthaltsgenemigung zu erhalten. Wenn ein verdacht auf Scheinehe aufkommt, kann dies auch abgelehnt werden. So ist es mir nämlich gegangen. Uns wurde das Visa auf Familienzusammenführung zuerst abgelehnt. Ich bin dann mit einem Rechtsanwalt dagegen angegangen. Mein Mann durfte erst 1Jahr und 3Monate nach dem wir Geheiratet hatten nach Deutschland einreisen.
Seit Juli 2002 ist es so dass Ehepartner aus Drittstaaten der Aufenthalt erteilt werden muss, wenn ihre Identität feststeht und sie einen dokumentarischen Beleg der Eheschließung vorlegen. Ferner besteht für sie unter Berufung auf den besonderen Schutz des Familienlebens von Gemeinschaftsbürgern ein unmittelbares Aufenthaltsrecht sowie Abschiebeschutz.
(EuGH 25. Juli 2002 (Az: C-459/99))

Wichtig ist es Arbeit und ausreichenden Wohnraum zu haben.
Der Verdacht einer Scheinehe muss das Amt beweisen
(wie soll das gehen?).
Wer hat die Anwaltskosten bezahlt?

Anders sieht es aus wenn man in Deutschland heiratet.
Das eine ist eine Visum als Familienzusammenführung das andere eher ein Eheschließungsvisum.

Für eine bestehende Ehe eines Deutschen mit einem Ausländer gilt GG Art.6 Abs.1

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78559
11/09/05 11:28 AM
11/09/05 11:28 AM
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Hallo Karim,

dies wußte ich nicht, das sich da etwas Gesetzlich geändert hat. Wir haben 1999 Geheiratet.

Die Anwaltskosten habe ich getragen. Ich habe damal mein ABI abgebrochen und mir einen Job gesucht. Hatte Glück einen zu erhalten bei dem ich sehr gut verdient habe.

Nataly

Re: Visum für meinen marokkanischen Freund #78560
12/09/05 10:40 PM
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Hallo Cesara,

hatte im Jahr 2003 das gleiche Problem wie du.
Meinem Freund wurde auch ein Besuchsvisum abgelehnt mit Stempel, danach beantragte ich ein Heiratsvisum.
Ich hatte mich aber dafür entschieden in Deutschland zu heiraten, d enn das ist eigentlich einfacher, man braucht nicht so viele Papiere wie in MA. Außerdem hatten wir dadurch auch ein knappes halbes Jahr "probezeit" hier. Wir hatten nach seiner Einreise im Juli im Standesamt einen Termin für Dezember ausgemacht, und die haben mir damals ohne Probleme das Visum bis dahin verlängert.
Ich finde, in D zu heiraten eigentlich die bessere Alternative deswegen.
Gruß
Ela

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