Re: Visum für meinen marokkanischen Freund
#78524
02/09/05 05:08 PM
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Karim Habbouri
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Re: Visum für meinen marokkanischen Freund
#78525
02/09/05 05:31 PM
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gina
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Re: Visum für meinen marokkanischen Freund
#78528
02/09/05 06:08 PM
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Karim Habbouri
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@Gina Ich glaube du hast es nicht verstanden. Die eingetragene Lebenspartnschaft gibt es in Deutschland und ist wie ein Ehe, nur das hier beide Personen gleichen Geschlechts sind (z.b. Mann-Mann). In Marokko gibt es nur die Form der Ehe (Mann-Frau). Zur Lebenspartnerschaft hier ein Link: http://www.leschiak.de/recht/recht.html Die Lebenspartnerschaft ist nicht gedacht für Mann-Frau in Form einer wilden Ehe.
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Re: Visum für meinen marokkanischen Freund
#78529
02/09/05 06:30 PM
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Claudia E.
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@Karim Habbouri Das hatte ich mit der Lebenspartnerschaft auch so verstanden. Schade eigentlich dass es mit der "wilden Ehe" nicht geht.. Du scheinst dich auszukennen: Weißt du für wie lange so ein Visum zur Eheschließung dann gilt? Und wie gut die Chancen sind es zu bekommen? Ich nehme mal an, wenn dann nicht geheiratet wird, muss er wieder zurück? Wie ist es wenn man in Marokko heiratet? Wir hätten ja eigentlich einfach erstmal einen Besuch vorgezogen, aber da wir ohnehin anstreben zusammen zu bleiben, heirate ich ihn wenn's gar nicht anders geht. (Hätte halt nur gerne am liebsten ohne anderen Grund als Liebe geheiratet bzw. überhaupt nicht unbedingt, da ich's schonmal war und mittlerweilen meine eigene Einstellung zur "Institution der Ehe", zumindest ihre rechtliche Stellung habe.... Der Link den du geschickt hast, ist dass das Neueste Ehe- /Familienrecht?
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Re: Visum für meinen marokkanischen Freund
#78531
02/09/05 06:46 PM
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@Gina Der Unterschied zwischen Besuchs-Visum und Heirats- /Lebenspartnerschaft-Visum, ist dass das Konsulat in Rabat für die Erteilung des Ersteren zuständig ist (ich hatte dort Mail-Kontakt mit dem Zuständigen...), während das Zweite durch die deutsche Ausländerbehörde erstellt wird. Leider denke ich mal, dass bei beiden Visa-Arten ein Ermessens-Spielraum vorhanden ist. Vorteil für das Heirats-Visum ist, dass man direkt mit den Bearbeitern der Ausländerbehörde zu tun hat, schlecht, wenn man mit denen nicht kann. Insgesamt finde ich dies Prozeduren hart an der Grenze zur Entwürdigung, aber wenn ich höre, dass mein Freund mir erzählte in Rabat werden jeden Tag ca. 200 Visa beantragt.... Trotzdem müsste es bessere Lösungen geben und die Aufenthaltsrechte hier, finde ich teilweise äußerst merkwürdig. Aber wie soll das besser geregelt sein? Meiner Meinung nach, sollte jeder der hier ernsthaft leben und arbeiten möchte eine Chance bekommen, wer hier nur kriminell ist, sollte abgeschoben werden können.. aber ganz so einfach ist es wohl halt nicht.. Traurig, wenn man selber davon betroffen ist
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Re: Visum für meinen marokkanischen Freund
#78534
03/09/05 01:24 AM
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Karim Habbouri
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@Gina, Cesara Das Zuwanderungsgesetz ist in einigen Vorgehensweisen nicht gut durchdacht. Da gibt es Bezeichnungen, wie aussergewöhnliche Härte, welche dann nach Laune der Mitarbeiter behandelt werden. Da gibt es dann ausländische Rechtssysteme wie die Polygamie welche einer 2. Frau die Einreise verhindern aber diese Frau dennoch voll von der Steuer abgesetzt werden kann (vor kurzem erlaubte ein OVG die einreise der 2. Frau). Länder wie Frankreich oder Belgien sind da besser in ihren Regelungen, in dem unabhängig vom Schengener Visum, für Marokko einige Regelungen geschaffen wurden. Die deutsche Politik hingegen verfährt nach dem Prinzip "wir wollen nicht die ganze Welt aufnehmen". Interessant ist auch die Praxis in Deutschland in dem Personen die keine gültige Papiere haben, dennoch immer ohne Probleme ein Visum erhalten (z.b. Aupair). Eine andere interessante Sache ist das Personen aus Honduras ohne Visum einreisen können (Honduras ist ja so reich) während jemand aus Dubai ein Visum braucht.
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Re: Visum für meinen marokkanischen Freund
#78535
03/09/05 03:06 AM
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Claudia E.
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@Karim Genau das Gefühl habe ich auch. Mir ist klar, dass nicht "jeder" kommen kann. Aber dieser persönliche Spielraum, der gefällt mir nicht. Diese Macht, die ein Einzelner hat und das betrifft ja nicht nur die Vergabe von Visa, das ist z.B. mit Steuergesetzen nicht anders. Wie auch immer... Darf ich dich fragen, ob du gebürtiger Marokkaner bist? Vermutlich hier aufgewachsen, deinem fehlerfreien Deutsch nach. Außerdem habe ich in dein Profil geschaut (Frauen sind halt neugierig und festgestellt, dass du Beamter bist, also hast du natürlich die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich finde einfach diese Willkür die in solchen Entscheidungen steckt zum "heulen"... Naja, eine Lösung dafür zu finden ist sicherlich nicht einfach und Mensch sein alleine reicht halt leider auf der Welt nicht.
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Re: Visum für meinen marokkanischen Freund
#78536
03/09/05 03:08 AM
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@Karim Genau das Gefühl habe ich auch. Mir ist klar, dass nicht "jeder" kommen kann. Aber dieser persönliche Spielraum, der gefällt mir nicht. Diese Macht, die ein Einzelner hat und das betrifft ja nicht nur die Vergabe von Visa, das ist z.B. mit Steuergesetzen nicht anders. Wie auch immer... Darf ich dich fragen, ob du gebürtiger Marokkaner bist? Vermutlich hier aufgewachsen, deinem fehlerfreien Deutsch nach. Außerdem habe ich in dein Profil geschaut (Frauen sind halt neugierig und festgestellt, dass du Beamter bist, also hast du natürlich die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich finde einfach diese Willkür die in solchen Entscheidungen steckt zum "heulen"... Naja, eine Lösung dafür zu finden ist sicherlich nicht einfach und Mensch sein alleine reicht halt leider auf der Welt nicht.
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Re: Visum für meinen marokkanischen Freund
#78537
03/09/05 02:40 PM
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drake
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Hallo an @ alle
Diese eigenmächtige Ausnutzung der Vormachtstellung auf den Konsulaten bzw. auch bei anderen Behörden beschränkt sich nicht nur auf die Deutschen. Ich habe jemanden bereits zum zweiten Male nach Spanien eingeladen mit all den Kosten und Wegen für die notarielle Einladung, Hotelreservierung, Mietwagenbuchung usw. Und mein Gast verfügt in Marokko über ein monatliches Einkommen von 1.300 € und hat Grundbesitz über rd. 100.000 €, sowie das Hin- und Rückflugticket vorgelegt. Die stereotype Ablehnung des Visaantrages lautet "... unzureichende finanzielle Mittel...". Auf meine Anfrage nach dem "Mindestreichtum", den jemand vorweisen muss, haben sie nicht mal geantwortet, sondern nur, dass man nach einer Ablehnung nicht mehr intervenieren kann, sondern einen neuen Antrag stellen muss (der an Gebühren auch noch mal 40 € kostet.
Da die Gesprächspartner per Telefon oder über e-mails außerdem anonym sind, kann man ihnen nicht mal gelegentlich in die Fr... hauen. Sorry, regt mich auf.
Gruß von Drake
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Re: Visum für meinen marokkanischen Freund
#78538
03/09/05 04:29 PM
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Thomas Friedrich
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@casera: Wir haben schon viel daueber hier geschrieben. Vielleicht schaust Du mal bei der Suchfunkion nach. Ich selber weiss, wie niederschnetternd es sein kann, wenn der Visumsantrag eines langjaehrigen Bekannten abgelehnt wird. Ich weiss aber auch, dass es anders geht und nicht reine Willkur der dt. Beamten ist. Das Hauptproblem fuer die recht hohen Huerden fuer die Visumsvergabe sind leider die vielen die nicht mehr zurueck kehren, wenn sie einmal in Europa sind. Das Zuwiederhandeln dieser Leute geht leider auf Kosten jener, die in "ehrlicher Absicht" kommen moechten!
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Re: Visum für meinen marokkanischen Freund
#78542
04/09/05 01:53 AM
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@ Karim Das meint mein Freund auch. Vielleicht sollte ich ihm einfach mal glauben Weißt du wie lange die Formalitäten dauern, wenn ich die Papiere zusammen habe?
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Re: Visum für meinen marokkanischen Freund
#78548
04/09/05 01:46 PM
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Thomas Friedrich
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@Karim, u.a. ist ein deutsches polizeiliches Fuehrungszeugnis erforderlich. Hast Du schon einmal davon gehoert, dass die Hochzeit verweigert (o.ae.) werden kann, wenn da bestimmte Eintraege sind?
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Re: Visum für meinen marokkanischen Freund
#78549
04/09/05 03:36 PM
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drake
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@Karim Das auf eine Visumsablehnung kein Widerspruch zulässig ist das ist mir neu. Eine Visumsablehnung ermöglicht eine Remonstration und anschließend eventuell eine Klage. Sorry, habe mich falsch ausgedrückt. Ein Widerspruch beim Konsulat auf einen negativ beschiedenen Antrag ist zwecklos. Aber du hast Recht, es kann Einspruch und Klage bei irgendeiner Regierungsstelle in Madrid eingelegt werden. Doch bringt das was außer noch mehr Mühe und Kosten? Gruß von Drake
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Re: Visum für meinen marokkanischen Freund
#78551
05/09/05 12:17 AM
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@Karim Das wäre eine Möglichkeit für mich, denn ich kann auf keinen Fall 4 Wochen bleiben. Soviel Urlaub kann ich am Stück nicht haben und auch sonst ginge es organisatorisch nicht. Jedenfalls ist das jetzt ein LIchtblick und wir werden das so versuchen denke ich mal, obwohl ich nicht unbedingt heiraten wollte. Aber in Marokko können wir uns unverheiratet ja auch nur eingeschränkt bewegen. Zumindest war das unsere Erfahrung. NOch eine Frage: Ich habe irgendwo gelesen, dass weibliche "Verlobte" anderer Glaubensrichtung einen Zeugen der gleichen Glaubensrichtung haben müssen. Was ist damit? @Thomas, Karim Naja, mein Führungszeugnis müsste eigentlich blütenweiß sein und seins ist es auch.. Das sollte also das geringste Problem sein..
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Re: Visum für meinen marokkanischen Freund
#78554
10/09/05 03:03 PM
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Karim Habbouri
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@Mougi Hallo @ alle,
zum Thema Religion & heiraten habe ich auch eine Frage: Als weibliche Verlobte muss man ja für eine Heirat in Marokko einen "Nachweis der zugehörigkeit zu einer Buchreligion" vorlegen. Was passiert denn, wenn man zwar Christ ist, aber nicht Mitgleid einer Kirche? [Durcheinander] Das ist wie mit Muslimen die sich zwar dem Islam zugehörig fühlen. Diese müssen denn nach marokkanischen Recht konvertieren. Als Deutsche ist eigentlich entscheidend was amtlich gemeldet ist. Bist du dort als christlich registriert dann genügt das eigentlich (auf einer amtlichen Meldebescheinigung steht es drauf). Fehlt dieses so musst du einer Buchreligion beitreten (nicht für Männer die immer Muslime sein müssen). @Haskamp Das du Muriel fragst is ok. Warum aber Holger? Ist der Moderator? Der Beitrag gehört in andere Themen.
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Re: Visum für meinen marokkanischen Freund
#78556
10/09/05 03:40 PM
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Najib
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hallo Holger war derjenige, der unsere ""Diskussion"" moniert hatte, jetzt sagt er aber nix! vielleicht ist er gerade im aldi einkaufen gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
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Re: Visum für meinen marokkanischen Freund
#78558
10/09/05 09:58 PM
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Karim Habbouri
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@Nataly Und etwas anderes noch, auch wenn Ihr Heiratet hat dein Freund/Mann kein recht darauf eine Aufenthaltsgenemigung zu erhalten. Wenn ein verdacht auf Scheinehe aufkommt, kann dies auch abgelehnt werden. So ist es mir nämlich gegangen. Uns wurde das Visa auf Familienzusammenführung zuerst abgelehnt. Ich bin dann mit einem Rechtsanwalt dagegen angegangen. Mein Mann durfte erst 1Jahr und 3Monate nach dem wir Geheiratet hatten nach Deutschland einreisen. Seit Juli 2002 ist es so dass Ehepartner aus Drittstaaten der Aufenthalt erteilt werden muss, wenn ihre Identität feststeht und sie einen dokumentarischen Beleg der Eheschließung vorlegen. Ferner besteht für sie unter Berufung auf den besonderen Schutz des Familienlebens von Gemeinschaftsbürgern ein unmittelbares Aufenthaltsrecht sowie Abschiebeschutz. (EuGH 25. Juli 2002 (Az: C-459/99)) Wichtig ist es Arbeit und ausreichenden Wohnraum zu haben. Der Verdacht einer Scheinehe muss das Amt beweisen (wie soll das gehen?). Wer hat die Anwaltskosten bezahlt? Anders sieht es aus wenn man in Deutschland heiratet. Das eine ist eine Visum als Familienzusammenführung das andere eher ein Eheschließungsvisum. Für eine bestehende Ehe eines Deutschen mit einem Ausländer gilt GG Art.6 Abs.1
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