Marokkaner kommt nach Deutschland! Visum notwendig? Helft mir bitte!
#750
05/10/00 11:15 PM
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Hallo Leute! Ein Freund von mir, ein Marokkaner moechte mich in Deutschland besuchen, braucht er auch fuer einen Kurzaufenthalt (uebers Wochenende) ein Visum oder wie geht das? Waere nett - Juna
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Re: Marokkaner kommt nach Deutschland! Visum notwendig? Helft mir bitte!
#751
06/10/00 01:30 AM
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Joined: Jul 2001
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dieter
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bergfelde
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er braucht in jedem fall ein visum, zu holen bei der deutschen botschaft in rabat, tel.: 00212-7-637000. er wird wohl vorlegen müssen: beglaubigte kostenübernahmerklärung von Ihnen (gibt es bei der ausländerbehörde) und seine eigen arbeitsbescheinigung. gruss dieter
dieter
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Re: Marokkaner kommt nach Deutschland! Visum notwendig? Helft mir bitte!
#752
06/10/00 09:18 PM
06/10/00 09:18 PM
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Er hat jedoch keinen Job in Marokko - somit keine Arbeitsbescheinigung. Was nun? Juna
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Re: Marokkaner kommt nach Deutschland! Visum notwendig? Helft mir bitte!
#754
08/10/00 02:07 AM
08/10/00 02:07 AM
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hallo juna auch wenn ihr freund arbeitslose ist und keine arbeitsbescheinigung hat.kann er dich besuchen.er kann ein kaution bei den deutschen kunsolat hinterlegen. am 1993 hatte ich das visum bekommen ohne eine arbeitsbescheinigung ich war damals auch arbeitslose. ich hatte ein kaution 15000 dirham hinterlegt. verzweifelen sie nicht es gibt immer eine losung. ich wùnsche ihnen viel glùk. kamal12
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Re: Marokkaner kommt nach Deutschland! Visum notwendig? Helft mir bitte!
#759
19/10/00 11:39 PM
19/10/00 11:39 PM
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marie
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Hallo Juna und Gitti!
Also Juna, es stimmt, für ein Wochenende lohnt sich die aufwendige Prozedur nun wirklich nicht, und ohne Visum läuft auch nichts, es sei denn, dein Freund befindet sich bereits in einem europ. Land, welches zu den sogenannten Schengener Staaten gehört.Da du nur von WE sprichts, kann es ja sein, er besucht hauptsächlich Bruder, Schwester oder sonst wen in Holland, Frankreich oder Belgien. Dann ist es kein Problem und er kann mit dem von einem dieser Länder erteiltem Visum auch in Deutschland einreisen. Ich habe meinen Freund bereits 3 x "eingeladen". Es wurden jeweils folgende Papiere erstellt bzw. waren notwendig: - eine VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG, die vor Ort mit der Sachbearbeiterin ausgefüllt wurde (Formblatt, dass man die Kosten für den Besuch übernimmt - nichts Schlimmes, nur ein Formblatt - ist natürlich ganz gut, wenn man bei der Kategorie Arbeitgeber etwas einzutragen hat und nicht gerade arbeitslos ist) -Zeitraum max. 3 Monate - dann muss man einen VERSICHERUNGSNACHWEIS besorgen (der potentielle Gast hat in der Regel keine Versicherung) - habe mich damal informiert und bin zu dem Resultat gekommen ADAC-Versicherung 160 DM für 3 Monate ist das Beste - dann DEIN MIETVERTRAG bzw. bei Eigentum Bauplan, damit du nachweisen kannst, dass du den Gast auch unterbringen kannst bzw. genug qm für ihn hast! (ist zwar Schwachsinn, denn sonst würdest du ihn ja nicht einladen!) - und ich musste (das scheint mir aber regional unterschiedlich zu sein) eine BANKBÜRGSCHAFT über 5000 DM (Betrag: 5000 DM pro eingeladener Person!)bei der zuständigen Behörde hinterlegen, die natürlich ordentlich Avalgebühr und Avalzins kostet. Hier gibt es wiederum befristete und unbefristete Bankbürgschaften. (hierzu kann ich falls gewünscht noch mehr erklären!)
Ist das alles erledigt, bekommt man von der Behörde die Verpflichtungserklärung, die man zusammen mit dem Versicherungsnachweis an den "Gast" schickt. (Wenn man eine Bankbürgschaft gemacht hat, die wie gesagt bei der Behörde deponiert wird, so schadet es nicht wenn der Gast bei seinen Papieren auch eine Kopie hiervon hat- muss aber nicht!) - Meines Wissens schicken das die Behörden heutzutage nicht mehr an die deut. Botschaft in Rabat, sondern der Gast muss es dort vorlegen. Bei der Botschaft angekommen lässt man den "Gast" dann unter Umständen sehr lange warten, er muss mehrfach kommen usw. - sollte sich aber dennoch immer freundlich und dankbar zeigen, denn trotz all der komplizierten Einladungsprozedur muss die Botschaft ihm keinesfalls ein Visum geben, und sie brauchen auch keinen Grund um den Antrag abzulehnen. Hat der "Gast" endlich das Visum, so ist man schließlich überglücklich. Er darf kommen!!! Whau!!! Wenn er eingereist ist, muss man ihn umgehend zu Behörde schleppen, wo er dann eine GRENZÜBERTRITTSBESCHEINIGUNG bekommt, die er bei der Ausreise unaufgefordert an der Grenze beim Zoll wieder abgeben muss. Der Zoll schickt diese dann zur Behörde, damit ist die Ausreise (aus Deutschland) bestätigt und die Behörde schickt die Bankbürgschaft zurück an die Bank, die dann den Avalzins abbucht.
Whau ... das war jetzt kompliziert, ober so war es nunmal. Bei der 2. Einladung war es genauso. Inzwischen kann man allerdings bei meiner Behörde (NRW Kreis Soest) statt der Bankbürgschaft auch ein zweckgebundenes Sparbuch (was auch immer das sein mag!) zur Sicherheit hinterlegen. Nun noch etwas zur Verpflichtungserklärung: man sollte sicherlich nur jemanden einladen dem man vertraut, und von dem man sicher weis, er will die "Einladung" nicht missbrauchen. Aber, ich weiss z.B. vor 4 Jahren hat eine Urlaubsbekannte einen Tunesier eingeladen, ganz normal wie von der Behörde vorgeschrieben . Aber, wie schon gesagt , das Visum ist dann für alle Schengener Staaten. Der eingeladene wollte dann angeblich Verwandte in Paris besuchen, wo er auch hin ist, aber er ist dann nicht im vorgeschriebenen Zeitraum ausgereist. Also... Wir haben sie dann auch immer gefragt, ist denn nie die Polizei oder der Grenzschutz oder sonst was zu dir gekommen, sind dir nicht irgendwelche Kosten entstanden? Nichts. Die Aktion hatte keinerlei finanziele oder sonstige Folgen für die Unterzeichnerin der Verpflichtungserklärung. Natürlich heiße ich es keinesfalls gut, was der Typ gemacht hat. Solche Leute verderben das Image unserer "Gäste" usw. Hoffe euch hiermit weiter geholfen zu haben. Marie
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