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Marokkaner kommt nach Deutschland! Visum notwendig? Helft mir bitte! #750
05/10/00 11:15 PM
05/10/00 11:15 PM

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Hallo Leute! Ein Freund von mir, ein Marokkaner moechte mich in Deutschland besuchen, braucht er auch fuer einen Kurzaufenthalt (uebers Wochenende) ein Visum oder wie geht das? Waere nett - Juna

Re: Marokkaner kommt nach Deutschland! Visum notwendig? Helft mir bitte! #751
06/10/00 01:30 AM
06/10/00 01:30 AM
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bergfelde
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dieter Offline
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bergfelde
er braucht in jedem fall ein visum, zu holen bei der deutschen botschaft in rabat, tel.: 00212-7-637000.
er wird wohl vorlegen müssen: beglaubigte kostenübernahmerklärung von Ihnen (gibt es bei der ausländerbehörde) und seine eigen arbeitsbescheinigung.
gruss
dieter


dieter
Re: Marokkaner kommt nach Deutschland! Visum notwendig? Helft mir bitte! #752
06/10/00 09:18 PM
06/10/00 09:18 PM

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Er hat jedoch keinen Job in Marokko - somit keine Arbeitsbescheinigung. Was nun? Juna

Re: Marokkaner kommt nach Deutschland! Visum notwendig? Helft mir bitte! #753
07/10/00 05:48 PM
07/10/00 05:48 PM
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Erika Daerr Offline
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Hallo Juna,
das ganze ist etwas komplizierter und rentiert sich für ein Wochenende ganz sicher nicht.
Ihr Freund muß eine Einladung bzw. Kostenübernahmeerklärung von Ihnen vorweisen bzw. diese müssen Sie beim Landratsamt bzw. zuständigen Amt Ihrer Stadt (Kreisverwaltungsreferat, Ausländeramt etc., heißt je nach Stadt oder Bundesland anders)beantragen. Dafür müssen Sie erstmal einen Gehaltsnachweis erbringen plus ausreichend Wohnraum vorweisen (damit Sie überhaupt einen Gast aufnehmen können)und eine Kostenübernahmeerklärung ausfüllen, d.h. dass Sie im Falle eines Falles (untertauchen ihres Freundes hier etc.) sämtliche Kosten die im Zusammenhang des Aufenthaltes Ihres Freundes hier entstehen aufkommen. Wenn Sie nicht ausreichend verdienen, dann wird sogar manchmal eine Geldhinterlegung hier verlangt. Zusätzlich muß ihr Freund in Marokko eine Auslandskrankenversicherung abschließen die auch hier gültig ist bzw. Sie für ihn hier.Wenn er arbeitslo sind sehe ich schwarz, dass er ein Visum bekommt.
Das ganze Prozedere ist umständlich und dauert. Sobald von Ihnen alles vorliegt werden die Unterlagen an die Botschaft in Rabat weitergeleitet und erst danach kann das Visum beantragt werden (persönliches Erscheinen des Antragstellenden ist notwendig) Zuständig ist bei der Dt. Botschaft in Rabat Frau Englert.

Re: Marokkaner kommt nach Deutschland! Visum notwendig? Helft mir bitte! #754
08/10/00 02:07 AM
08/10/00 02:07 AM

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hallo juna
auch wenn ihr freund arbeitslose ist und keine arbeitsbescheinigung hat.kann er dich besuchen.er kann ein kaution bei den deutschen kunsolat hinterlegen.
am 1993 hatte ich das visum bekommen ohne eine arbeitsbescheinigung ich war damals auch arbeitslose. ich hatte ein kaution 15000 dirham hinterlegt.
verzweifelen sie nicht es gibt immer eine losung.
ich wùnsche ihnen viel glùk.
kamal12

Re: Marokkaner kommt nach Deutschland! Visum notwendig? Helft mir bitte! #755
17/10/00 12:08 AM
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gitti Offline
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Hallo!

Ich hätte mal eine Frage zu dieser Kostenübernahmeerklärung.

Hat jemand eine Ahnung, welche Kosten auf jemanden zukommen können, der eine solche Erklärung abgegeben hat, falls der Gast z.B. untertaucht?

Re: Marokkaner kommt nach Deutschland! Visum notwendig? Helft mir bitte! #756
17/10/00 06:44 AM
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Guenter Offline
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Hallo Gitti,

eine Kostenübernahmeerklärung erklärt sich doch von selbst. Alle anfallenden Kosten. Es sind auch Kosten für die Abschiebung usw.

Günter

Re: Marokkaner kommt nach Deutschland! Visum notwendig? Helft mir bitte! #757
17/10/00 11:54 PM
17/10/00 11:54 PM
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Hallo Guenter!

Ich weiß im Prinzip schon, was eine Kostenübernahme bedeutet. Mich würde aber interessieren, wie hoch der Betrag sein könnte, falls der Gast untertaucht, evtl. gesucht und dann abgeschoben werden muß. Ungefähr - ich habe absolut keine Ahnung um was für Beträge es sich dabei handeln kann.
Danke!

Re: Marokkaner kommt nach Deutschland! Visum notwendig? Helft mir bitte! #758
18/10/00 07:00 AM
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Hallo Gitti,

wie hoch der Betrag ist kann ich Dir auch nicht sagen. Es kommt auf den verschwundenen Marokkaner an. Normalerweise bürgst Du bis unendlich. Wenn sich der Gesamtschaden bei 500.000 DM liegt (Polizeiaufwand, Gerichtskosten, Abschiebeverwahrung usw.)
wird er Dir angerechnet. Du bürgst nicht für einen bestimmten Betrag sondern eben für ALLE anfallenden Kosten. Im Ernstfall kann es Dich Haus und Hof kosten.
Erkundige Dich beim Auswärtigen Amt.
Das habe ich auch gemacht als ich jemanden eingeladen hatte.

Gruß Günter

Re: Marokkaner kommt nach Deutschland! Visum notwendig? Helft mir bitte! #759
19/10/00 11:39 PM
19/10/00 11:39 PM
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marie Offline
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Hallo Juna und Gitti!

Also Juna, es stimmt, für ein Wochenende lohnt sich die aufwendige Prozedur nun wirklich nicht, und ohne Visum läuft auch nichts, es sei denn, dein Freund befindet sich bereits in einem europ. Land, welches zu den sogenannten Schengener Staaten gehört.Da du nur von WE sprichts, kann es ja sein, er besucht hauptsächlich Bruder, Schwester oder sonst wen in Holland, Frankreich oder Belgien. Dann ist es kein Problem und er kann mit dem von einem dieser Länder erteiltem Visum auch in Deutschland einreisen.
Ich habe meinen Freund bereits 3 x "eingeladen". Es wurden jeweils folgende Papiere erstellt bzw. waren notwendig:
- eine VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG, die vor Ort mit der Sachbearbeiterin ausgefüllt wurde
(Formblatt, dass man die Kosten für den Besuch übernimmt - nichts Schlimmes, nur ein Formblatt - ist natürlich ganz gut, wenn man bei der Kategorie Arbeitgeber etwas einzutragen hat und nicht gerade arbeitslos ist) -Zeitraum max. 3 Monate
- dann muss man einen VERSICHERUNGSNACHWEIS besorgen (der potentielle Gast hat in der Regel keine Versicherung) - habe mich damal informiert und bin zu dem Resultat gekommen ADAC-Versicherung 160 DM für 3 Monate ist das Beste
- dann DEIN MIETVERTRAG bzw. bei Eigentum Bauplan, damit du nachweisen kannst, dass du den Gast auch unterbringen kannst bzw. genug qm für ihn hast! (ist zwar Schwachsinn, denn sonst würdest du ihn ja nicht einladen!)
- und ich musste (das scheint mir aber regional unterschiedlich zu sein) eine BANKBÜRGSCHAFT über 5000 DM (Betrag: 5000 DM pro eingeladener Person!)bei der zuständigen Behörde hinterlegen, die natürlich ordentlich Avalgebühr und Avalzins kostet. Hier gibt es wiederum befristete und unbefristete Bankbürgschaften. (hierzu kann ich falls gewünscht noch mehr erklären!)

Ist das alles erledigt, bekommt man von der Behörde die Verpflichtungserklärung, die man zusammen mit dem Versicherungsnachweis an den "Gast" schickt. (Wenn man eine Bankbürgschaft gemacht hat, die wie gesagt bei der Behörde deponiert wird, so schadet es nicht wenn der Gast bei seinen Papieren auch eine Kopie hiervon hat- muss aber nicht!) - Meines Wissens schicken das die Behörden heutzutage nicht mehr an die deut. Botschaft in Rabat, sondern der Gast muss es dort vorlegen.
Bei der Botschaft angekommen lässt man den "Gast" dann unter Umständen sehr lange warten, er muss mehrfach kommen usw. - sollte sich aber dennoch immer freundlich und dankbar zeigen, denn trotz all der komplizierten Einladungsprozedur muss die Botschaft ihm keinesfalls ein Visum geben, und sie brauchen auch keinen Grund um den Antrag abzulehnen.
Hat der "Gast" endlich das Visum, so ist man schließlich überglücklich. Er darf kommen!!! Whau!!! Wenn er eingereist ist, muss man ihn umgehend zu Behörde schleppen, wo er dann eine GRENZÜBERTRITTSBESCHEINIGUNG bekommt, die er bei der Ausreise unaufgefordert an der Grenze beim Zoll wieder abgeben muss. Der Zoll schickt diese dann zur Behörde, damit ist die Ausreise (aus Deutschland) bestätigt und die Behörde schickt die Bankbürgschaft zurück an die Bank, die dann den Avalzins abbucht.

Whau ... das war jetzt kompliziert, ober so war es nunmal.
Bei der 2. Einladung war es genauso. Inzwischen kann man allerdings bei meiner Behörde (NRW Kreis Soest) statt der Bankbürgschaft auch ein zweckgebundenes Sparbuch (was auch immer das sein mag!) zur Sicherheit hinterlegen.
Nun noch etwas zur Verpflichtungserklärung: man sollte sicherlich nur jemanden einladen dem man vertraut, und von dem man sicher weis, er will die "Einladung" nicht missbrauchen. Aber, ich weiss z.B. vor 4 Jahren hat eine Urlaubsbekannte einen Tunesier eingeladen, ganz normal wie von der Behörde vorgeschrieben . Aber, wie schon gesagt , das Visum ist dann für alle Schengener Staaten. Der eingeladene wollte dann angeblich Verwandte in Paris besuchen, wo er auch hin ist, aber er ist dann nicht im vorgeschriebenen Zeitraum ausgereist. Also... Wir haben sie dann auch immer gefragt, ist denn nie die Polizei oder der Grenzschutz oder sonst was zu dir gekommen, sind dir nicht irgendwelche Kosten entstanden? Nichts. Die Aktion hatte keinerlei finanziele oder sonstige Folgen für die Unterzeichnerin der Verpflichtungserklärung. Natürlich heiße ich es keinesfalls gut, was der Typ gemacht hat.
Solche Leute verderben das Image unserer "Gäste" usw.
Hoffe euch hiermit weiter geholfen zu haben.
Marie

Re: Marokkaner kommt nach Deutschland! Visum notwendig? Helft mir bitte! #760
20/10/00 12:32 AM
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Nordenham
Auszug Auswärtigeamt Berlin

Bei der Erteilung von Besuchsvisa müssen die Auslandsvertretungen die einschlägigen
ausländerrechtlichen Bestimmungen zu Grunde legen. Einen Anspruch auf ein
Besuchervisum vermittelt das Ausländergesetz nicht. Das Visum darf erteilt werden, wenn
die Anwesenheit des Ausländers Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Der Antragsteller muss nachweisen, dass sein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland finanziell abgesichert ist. Er darf für seinen Besuch keine öffentlichen Mittel in Anspruch nehmen. Kann er Reise und Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, kann sich auch ein in Deutschland wohnhafter Gastgeber verpflichten, für
alle aus dem Aufenthalt des Gastes in Deutschland entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen aufzukommen. Zuständig für die Aufnahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 82 ff. AuslG sind regelmäßig die deutschen
Ausländerbehörden am Wohnort des Einladenden. Die Auslandsvertretungen müssen
zudem insbesondere zur "Rückkehrbereitschaft" und "Rückkehrmöglichkeit" des Reisenden
eine positive Prognose abgeben.

Re: Marokkaner kommt nach Deutschland! Visum notwendig? Helft mir bitte! #761
20/10/00 12:38 AM
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Westerland
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Westerland
Hallo Guenther, Hallo Marie!

Erstmal vielen Dank für Eure Antworten.

Guenther, Du hast mich ganz schön erschreckt mit Deinen DM 500.000,00! Was hat Dir denn das Auswärtige Amt erzählt, als Du Dich erkundigt hast und wie war Deine Reaktion bzgl. Deiner Einladung? Hast Du sie zurückgezogen?

Und danke an Dich Marie, Du hast mich wieder ein bißchen beruhigt. Natürlich lädt man nur jemanden ein, dem man vertraut, aber Deine Urlaubsbekannte hat dem Tunesier sicher auch vertraut, oder?!
Hinterher ist man ja leider immer klüger!

Re: Marokkaner kommt nach Deutschland! Visum notwendig? Helft mir bitte! #762
20/10/00 08:08 AM
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Nordenham
Hallo Gitti,

ich weiß nicht in wie weit das Gesetz angwendet wird. Der Bekannte war hier zu besuch. Ich habe keinen Rückzieher gemacht. Aber er hatte auch ein Vermögen von rund 150.000 DM und ein festes Einkommen. Wer wrd denn alles auf's Spiel setzten? Er bestimmt nicht. Ich war damals mit zur deutschen Botschaft und habe mir alles angeschaut. Leider muß ich dazu sagen, das viele von den Leuten garnicht nach Deutschland sondern nach Spanien wollten. Andere waren absolut verliebt in eine deutsche Frau und denen hat es fast das Herz gebochen weil sie ihr Visum nicht bekommen haben. Das mit der Einladung ist eine teure Sache. Der Flug von Agadir bis Fankfurt liegt bei 6700 DH, 200 DM die Krankenversicherung, 40 DM Ausländerbehörde usw.
In wie weit Du das Risiko eingehen willst liegt bei Dir. Ist es nur eine flüchtige Bekanntschaft dann würde ich mir das Überlegen.

Gruß Günter


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