Re: Führerschein
#63872
01/02/06 11:48 AM
01/02/06 11:48 AM
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Thomas Friedrich
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@jm wie sieht es in der praxis aus, kann er damit in marokko problemlos fahren Ja! ist ein internationaler führerschein notwendig? Nein! Führerscheinneulinge sollten sich jedoch der "marokkanischen Fahrweise" bewußt sein!
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Re: Führerschein
#63874
01/02/06 12:59 PM
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Najib
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hallo
jm, soweit ich weiss, ist er 6 monate gültig. danach sollte man einen marokkanischen machen. ich wurde aber noch nie nach einem marokkanischen führerschein gefragt.
ich wollte es mal genau wissen, und habe bei einer kontrolle den polizisten darauf angesprochen, dass ich keinen marok. führerschein habe. darauf hat der aber nur abgewunken.
kann sein, dass im falle eines unfalls mit gerichtsverhandlung der nichtbesitz eines marok. führerscheins als fahren ohne fahrerlaubnis ausgelegt wird.
gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
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Re: Führerschein
#63875
01/02/06 01:06 PM
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Thomas Friedrich
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Mir ging es genau so.
Ich kann mich mit meinen Erfahrungen denen von Najib anschließen.
(Umgekehrt ist der marok. in D. nur befristet gültig)
Evt. kann die marok. Botschaft in Berlin bzw. die dt. Botschaft in Rabat da rechtsverbindliche Auskünfte geben. Ich höre mal nach und stelle die Antwort dann hier rein!
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Re: Führerschein
#63877
01/02/06 02:56 PM
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hallo zusammen,
der schein gilt hier in marokko nur eine begrenzte zeitlang, danach muesste man ihn umtauschen -es wird im marokkanischen fuehrerschein vermerkt, das er in d gemacht wurde. neu machen muss er ihn nicht. so sieht es das gesetz vor, aber niemand weiss was davon,... brenzlig, wirds erst wenn es kracht.... dann gibts anzeige, wegen fahren ohne fuehrerschein.
gruss, moutacim
das licht, am anderen ende des tunnels, koennte auch ein entgegenkommender zug sein !
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Re: Führerschein
#63878
01/02/06 08:53 PM
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Hallo, @ Moutacim Ein deutscher Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht in MA muss seinen dt. Führerschein nach einer gewissen Zeit umtauschen? Habe ich das richtig verstanden? oder trifft das nur auf einen marokkanischen Staatsangehörigen zu, der in Deutschland seinen Führerschein machte?
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Re: Führerschein
#63879
01/02/06 08:57 PM
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hallo
das gilt für alle. ohne ansehen der staatsangehörigkeit, der religion oder des geschlecht's.
gruss Najib
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Re: Führerschein
#63880
01/02/06 09:24 PM
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hallo
soweit ich weiss, kann ein deutscher mit seinem internationalen fuehrerschein fahren, ohne ihn umzutauschen.
gruss, moutacim
das licht, am anderen ende des tunnels, koennte auch ein entgegenkommender zug sein !
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Re: Führerschein
#63881
01/02/06 09:48 PM
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hallo soweit ich weiss, kann ein deutscher mit seinem internationalen fuehrerschein fahren, ohne ihn umzutauschen. tourist oder resident oder beide? gruss Najib ps: jetzt habe ich's kapiert aber zu spät
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Re: Führerschein
#63882
02/02/06 02:27 AM
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Guten Abend, @ moutacim kann ein deutscher mit seinem internationalen fuehrerschein fahren danke für die Antwort. so sehe ich das auch. Alle 3 Jahre einen internat. Führerschein ausstellen zu lassen, no problème, und bei Verkehrskontrollen hatte ich bislang keine Beanstandungen; allerdings wurde ich bei Kontrollen manchmal nach dem internat. FS gefragt.
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Re: Führerschein
#63883
02/02/06 02:46 AM
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hallo lle 3 Jahre einen internat. Führerschein ausstellen zu lassen, no problème, tipp: einmal im lebe'n einen marokkanischen ausstellen lassen. gruss Najib
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Re: Führerschein
#63884
08/03/06 02:38 PM
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Von der deutschen Botschaft in Rabat erhielt ich heute folgende Antwort:
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Sehr geehrter Herr Friedrich, es tut mir leid, dass ich erst heute auf Ihre Anfrage zurückkomme. Da unsere Unterlagen zum Thema Umschreibung von Führerscheinen keine präzise Auskunft enthielten, hat die Botschaft beim Transportministerium nachgefragt. Von dort aus haben wir heute die mündliche Antwort erhalten, dass Deutsche , die hier ansässig sind, ihren Führerschein sofort umtauschen müssen. Leider hat man uns dazu keine Rechtsgrundlage genannt, sondern nur darauf hingewiesen, dass Inhaber eines marokkanischen Führerscheines diesen bei Wohnsitznahme in Deutschland auch umtauschen müssen. Die Frist in Deutschland ist 6 Monate nach Einreise. Mit freundlichen Grüßen i.A. Martina Kramer Botschaft Rabat Rechts- und Konsularabteilung Tel.: 00 212 37 637005/00 Fax: 00 212 37 653649
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Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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