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Wohnsitz in Marokko anmelden #56547
18/12/03 02:33 PM
18/12/03 02:33 PM
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Ted Offline OP
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Weiß jemand genau, was man zur Residence-Anmeldung benötigt?
Nach meinen Informationen muß man ein Konto bei einer Bank eröffnen und eine "identity card" beantragen.
Benötigt man dazu ein polizeiliches Führungszeugnis? Und wenn ja, muß es ins französische übersetzt werden? Und wenn dies auch sein muß, wer darf dieses übersetzen?
Und zum Eröffnen eines Bankkontos, welcher Startbetrag ist dafür notwendig?
Da ich in Marokko zur Miete wohnen werde, muß ich einen Mietvertrag vorlegen?
Gibt es sonst noch Dinge, die beachtet werden müssen?
Im voraus schonmal danke für alle Informationen!!!

Re: Wohnsitz in Marokko anmelden #56548
18/12/03 03:18 PM
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Torsten Offline
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Hi!
Soweit ich weiß, geht dies ohne Probleme, wenn
man mit einen Marokkaner oder eine Marokkanerin
verheiratet ist.
Polizeiliches Führungszeugnis benötigt man, ebenso
den Mietvertrag, natürlich wegen der Anschrift.
Übersetzung ist auch nötig.
Was hast Du in Marokko vor?? Plane nämlich auch
demnächst meinen Wohnsitz nach Marokko zu verlagern.

Re: Wohnsitz in Marokko anmelden #56549
18/12/03 05:52 PM
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Hi Ted,
also wenn Du Deine Residencekarte haben möchtest, musst Du:
- ein Bankkonto einrichten (kaum problematisch)
- regelmässige(!!!) Zahlungen von EURO auf das Devisen-Konto veranlassen (möglicherweise von Deiner Seite aus kein Problem)
- Bestätigung (Attestation) der Bank für die Polizei, dass auf Dein Konto regelmässig (!!!) Devisen eingehen (kann schon etwas problematischer sein, weil Polizei ihre festen Formulierungen möchte...)
- Mietvertrag ist natürlich erforderlich (natürlich mit Legalisation der Kommune)
- ein halbes Pfund Passfotos (Spass beiseite, aber so etwa 10 Stück solltest Du mitnehmen)
- Führungszegnis ist nicht erforderlich (mir zumindest nicht bekannt)
Das müsste es gewesen sein, ansonsten kannst Du Dich mit Sicherheit auf 3 bis 4 Besuche bei der Polizei einstellen, wenn Dein Begehren dann in Bearbeitung ist, kann es dann nur noch Wochen dauern...
Ich wünsch Dir alles Gute, vor allem Durchhaltevermögen.
Ich hab vor einem jahr dann aufgegeben, weil es mir nicht wert war, für eine Residence dann auch noch Bakschisch zu zahlen.
Eine einfachere Variante ist: ständig als Tourist dort leben, Mietvertrag ist no Problem und alle 3 Monate mal raus müsste sich einrichten lassen... erspart einem ne Menge Rennerei. Bedenke auch gewisse Nachteile, wenn Du Resident bist... Du wirst dann quasi als Marokkaner behandelt
Gruss aus Hamburg von Horst

Re: Wohnsitz in Marokko anmelden #56550
19/12/03 12:42 AM
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Hallo Ted,
Howard hat eigentlich schon alles gesagt. Ergänzen möchte ich noch folgendes:

Im Falle, dass Du in MA ein Auto mit marok. Kennzeichen fahren möchtest, bräuchtest Du die Aufenthaltsgenehmigung, ebenfalls wenn Du ein Geschäft etc. eröffnen möchtest oder für ein Bankkonto in DHS; bei Erwerb einer Immobilie ist dieser Status ebenfalls von Vorteil, weil dann die Grundsteuer geringer ausfällt.

Am besten liest Du unter http://maroc-immo.com/Notariat nach (leider nur in franz.), , dort werden ebenso andere Themen
( Immobilienerwerb, Geschäftsbeendigung, handling der Immobilie im Todesfall) abgehandelt.

Sollten o.g. Gründe für Dich nicht zutreffen, würde ich Dir auch - wie schon Howard - dazu raten, auf die Aufenthaltsgenehmigung zu verzichten.

Re: Wohnsitz in Marokko anmelden #56551
19/12/03 12:20 PM
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Holger R. Offline
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alle 3 Monate raus gernügt aber nicht wenn man mehr als 6 von 12 Monaten dort sein will oder?

Wenn man in Marokko auf irgendeine Weise "Umsätze generieren" möchte begibt man sich aber schon in die Illigalität, das sehe ich richtig oder?

Es scheint auch einen goldenen Mittelweg zu geben, Anmelden in Mellilia - (ggf auch Sebta) - wurde mir von einem in Nador lebenden deutschen berichtet (keine Einreise und Fzg Einschränkungen, Sonderstatus für Fzg mit Zulassung in Melillia und Einwohner von ~) - sollte da jemand etwas konkretes wissen würde ich mich auch sehr über Infos freuen -

Sorri wenn ich hier mit eigenen (nicht akkuten) Fragen in den Thread platze -

grüssl und frohe Weihnachten

Holger

Re: Wohnsitz in Marokko anmelden #56552
19/12/03 03:55 PM
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Hallo,
Danke Elvire für die Ergänzungen.. Auto war ein guter Tipp: falls Du (Ted) Dein deutsches Auto mit nach MA nehmen willst, kannst Du es als Touri (3 Monats-Visum) max. 6 Monate nach MA einführen, bist Du Resident MUSST Du es in MA immatrikulieren lassen, d.h. Du musst Dein eigenes Auto einführen und dafür den nicht unerheblichen Einfuhrzoll zahlen.
zu Holger: sicher, wenn man mehr als 6 Monate in MA lebt und dann noch 'Geschäfte' dort macht, ist einiges zu beachten. Offizielle Geschäfstgründung in MA mit allen Problemen und Residentschaft zieht die Besteuerung nach dem entsprechenden Abkommen (Doppelbesteuerung) nach sich. Touri-Visum lässt keine 'offizielle' Geschäftstätigkeit in MA zu... Als ich damals dort lebt, habe ich Serviceleistungen für Deutsche angeboten und versteuer in Germany... im Moment gibt es grad die Probleme, wie der mehr als 6 Monate dauernde Aufenthalt in MA geregelt wird...
Man sollte aber vorsichtig sein, dort illegal tätig zu werden, man wird dort sehr genau beobachtet ohne dass man es selbst bemerkt !!!
Interessant ist tatsächlich der 'goldene' Mittelweg mit den spanischen Enklaven... könnte interessant sein, wenn man mehr im Norden von MA was machen möchte...
Gruss aus Hamburg von Horst

Re: Wohnsitz in Marokko anmelden #56553
19/12/03 04:23 PM
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Möchte mal ganz naiv (einfach) fragen:

Was ergibt das für einen Sinn, eine Gratwanderung an der Legalität/Illegalität?

Für alle und alles gibt es Gesetze und Handhabungen, in deren gesteckten Rahmen ich mich (man sich) legal bewegen kann. Privat/familiär genau so wie beruflich/geschäftlich.

Meines Erachtens war die Anfangsfrage sehr konkret, aber in den div. Antworten stecken sehr viele Slalomfahrten, nur keine Klarheit. Eventuelle, kurzfristige, scheinbare Vorteile aus den diversen krampfhaften, schrägen Konstruktionen kosten letztendlich so viel unnötige, vergeudete Energie (auch Geld), die dann dort fehlt, wo sie (die Energie) gebraucht würde und gut eingesetzt wäre. AvP.

Re: Wohnsitz in Marokko anmelden #56554
19/12/03 07:30 PM
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Hallo Torsten,

ich kann Dir aus eigener Erfahrung nur sagen, dass es stressfreier ist, wenn Du Deine geschäftlichen Aktivitäten nach marok. Gesetzen abwickelst, zum einen bist Du - abgesehen vom rechtlichen Aspekt - nicht erpressbar, brauchst kein Schmiergeld zu geben und bist letzten Endes im Lande besser angesehen. Ich habe es immer so gehalten: "gib dem Kaiser (König) was dem Kaiser ist". Hier in D zahlt man doch auch seine Steuern und trickst und taktiert nicht ewig rum.

Ausserdem solltest Du Dir auch über etwaiige Konsequenzen beim Verkauf Deines Geschäftes/Firma etc. machen, denn in diesem Fall kommen dann die marok. Gesetze absolut zur Anwendung. Ich kann Dir nur raten, die maroc-immo.com Seite gut durchzulesen, im Absatz "Les étrangers quittant
définitivement le Maroc" steht, welche Papiere beigebracht werden müssen.

In dem Absatz "Comment la résidence se détermine, selon la réglementation des changes"
kannst Du Einzelheiten über die Aufenthaltsgenehmigung entnehmen, demnach muss bei einem Aufenthalt von 183 Tagen von 365 Kalendertagen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.

Bei geschäftlichen Aktivitäten ist die Aufenthaltsgenehmigung obligatorisch.

Wie das in Deinem Fall mit Mellila aussieht, kann ich nicht beurteilen, zumal Du nicht spanischer Nationalität bist oder?

Re: Wohnsitz in Marokko anmelden #56555
20/12/03 02:12 AM
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@AvP:
Dein Beitrag zeigt leider die Unkenntnis der Materie. Es geht hier nicht um eine Gratwanderung an der Legalität/Illegalität sondern vielmehr um das legale Bewegen im Rahmen der Gesetze... Wenn man sich geschäftlich in MA betätigt, greift auf jeden fall das sehr komplizierte Doppelbesteuerungsabkommen, da man ja auf jeden Fall deutscher Staatsbürger bleibt.
Die Hürden für ein gewerbe in MA sind sehr hoch, die Residence ist ja nur ein kleiner Teil der Formalitäten, aber eben auch die wichtigste Voraussetzung... es geht weiter mit dem Finanzministerium, Patentamt, Handelskammer...
@Elvire: es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man seine Geschäfte in MA NUR nach marokkansichen Gesetzen abwickeln kann ! Aber dadurch wird man noch lange nicht von Bakschisch befreit...
Trotzdem allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr von Horst

Re: Wohnsitz in Marokko anmelden #56556
20/12/03 11:38 AM
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@Torsten & @ll:

Die Redewendung "...Unkenntnis" kenne ich (leider) zu gut und ich weiß sie zu bewerten. Ich nehme es als Ehre. Irgendwie. Aber ich nehme nicht alles von jeden! Aus der Praxis kenne ich konkrete Fälle, die "vorher" vor lauter selbstdefinierter "Kenntnis" ausgeklügelte Strategien entwickelten, die vom ersten Tag an zum Scheitern verurteilt waren. Größere (bzw. interessantere) "Dinger" wie Fälle von Sportlern, Fernsehmoderatoren, Mittel- und Großkonzernen..., liefern zudem halt eine unterhaltungsreife Medienpräsenz, unzählige andere, mittlere und kleine Fische, werden abseits der öffentlichen Medien abgehandelt, weil ihr idiotisches Vorgehen auch niemand interessiert. Da wird halt den Gerichten "Unkenntnis bzw. zumindest Ungerechtigkeit..." vorgeworfen ,als letzter Luftschnapper, sozusagen.

Und wenn ich schon die Begriffe "Doppelbesteuerung(abkommen)..., deutscher Staatsbürger..., hohe Hürden" wie oben 'vermixe', zeigt das einmal mehr, ja, noch weit mehr, wie katastrophal solche Menschen an der Gebarung fuhrwerken. Das Ende können 'nur' Dilemma's sein. Die Rekordzahlen der Pleiten resultieren gerade aus solchen Nichtwissen und Ignorieren. Wobei man es selbst gar nicht wissen muß, weil es Menschen gibt, die die kausal zusammenhängenden Interpretationen für "den konkreten Fall" verbindlich deuten können. Zusammenhänge, die auch nach Jahren noch Gültigkeit haben bzw. ständig angepaßt werden.

Selbstverständlich müßen da synchron dazu die Hürden erhöht werden, die Sicherheiten erhöht werden - wahrscheinlich aus realer Erfahrung. Kein Problem für glasklare Vorgehensweisen. Ich bin mir sicher, du kannst 'Doppelbesteuerung' nicht konkret definieren. Irgendwas von "Doppel..." oder so, aber "Doppel ..." im "Doppelbesteuerungsabkommen" hat mit einem doppelten Whisky (1 + 1) nix zu tun.

Nix für ungut + schöne Weihnachten + ein gutes 2004! AvP.

Re: Wohnsitz in Marokko anmelden #56557
20/12/03 12:06 PM
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Hallo Howard,

 Antwort auf:
Die Hürden für ein gewerbe in MA sind sehr hoch
ganz so kann ich dieses statement nicht unterschreiben. Ich habe deine Probleme im Forum verfolgt und du scheinst wirklich mehr als Schwierigkeiten gehabt zu haben.

Beim Kauf eines Geschäftes, Café, Restaurant etc. ist man auf der sichersten Seite, wenn man dies in die Hand eines zuverlässigen Notars legt - kostet auch nicht die Welt - und dann läufst. Anschliessend noch einen fähigen Steuerberater aufsuchen und den vertraglich engagieren (über eine monatliche Pauschalsumme) und man ist von vielen Sorgen befreit. Ausserdem hat man z.B. bei einer evtl. persönlichen Vorsprache beim FA-Amt ein gutes entrée.

Ich kann mich nur wiederholen: bei allen actions sollte man immer die Konsequenzen im Falle einer evtl. Veräusserung im Auge haben. Ausländer werden beim Verkauf - ehe die Devisen zum Transfer in das Heimatland freigegeben werden - 2 x vom FA geprüft.

A propos bakshih: meiner Erfahrung nach ist es viel wichtiger und hilfreicher die "richtigen" Leute, d.h. einflussreiche und bekannte Personen zu kennen, weil deren Einfluss - manchmal genügt schon eine telefonische Empfehlung - einen nicht zu überschätzenden Bonus darstellt.

Ausserdem habe ich gerade in den letzten Jahren gesehen, dass die MA der jungen Generation, die leider noch viel zu wenig Arbeitsplätze in Behörden einnehmen, eine Annahme von Bakshih ablehnen und bemüht sind, ohne Entgelt, zu helfen.

Nur die alte Garde im Amt kann/will nicht auf die zusätzliche Einnahme verzichten, leider eine aus der Kolonialzeit stammende Unsitte, die sich zäh hält.

Im übrigen, falls es die fragestellenden Teilnehmer interessiert, gab es hierzu vor Monaten einen thread hierzu.

Allen wünsche ich stressfreie, erholsame und gesegnete Weihnachtsfeiertage.

Re: Wohnsitz in Marokko anmelden #56558
20/12/03 02:51 PM
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@AvP: Deine arrogante art ist nun auch für mich Grund, mein letztes Statement in diesem Forum zu verfassen... Ich weiss sehr wohl, was das genannte Abkommen bedeutet, ich hatte es sogar als Dokument bei meine Unterlagen...stell Dir vor ! Aber wie gesagt... ich muss mir dieses dumme Gelaber nicht weiter antun...

aElvire: Ich geb Dir teilweise Recht. Allerdings hab ich keinen Anwalt oder Notar erlebt, der günstig ist und dann ging das Geld auch nur cash über den Tisch... andere Länder andere Sitten.
Auch beim Bakschisch stimme ich Dir zu, man muss den 'richtigen' Menschen finden... nur die werden TEUER. Ein kleines Beispiel: mir wurde jemand mit guten Kontakten bis hin in den Königspalast empfohlen. Nach dem ersten Treffen wolte ich ihm ein Scheinchen in die Hand geben... man lehnte ab und ta sehr entrüstet... Dann wollte man sofort zum Präsidenten der Municipalite... aber ohne den Deutschen ! Mein marokkanischer Partner erzählte mir hinterher von der Begegnung mit diesem Kontaktmann und wollte nicht mehr mit mir weiterzusammenarbeiten aus Angst !! Der gute Herr wollte nämlich pro Tag. den er für uns tätig wird 1000 Dirham haben !!!! Ich habe dann auch dankend abgelehnt... Das ist nur EIN kleines Beispiel zum Thema Bakschisch... so etwas muss man aber ERLEBEN, Herr AvP !!!
Und zum Schluss spreche ich mit Herrn Trappatoni: ICH HABE FERTIG !

Re: Wohnsitz in Marokko anmelden #56559
20/12/03 07:27 PM
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@Howard,
noch lebt ja die (meine) Chance auf die Weihnachtsamnestie. Die Hoffnung stirbt zuletzt und ich rechne damit, daß Du mich in Deine Liste aufnimmst! AvP.

Re: Wohnsitz in Marokko anmelden #56560
21/12/03 12:18 AM
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Hallo Howard,

 Antwort auf:
Allerdings hab ich keinen Anwalt oder Notar erlebt, der günstig ist und dann ging das Geld auch nur cash über den Tisch
....ich habe nie von einem günstigen Notar gesprochen, aber gemessen an unseren Notariatsgebühren immer noch erträglich. Ich weiss nicht welchen Notar du in AGA hattest, aber mit meinem Notar war ich äusserst zufrieden. Weder beim Kauf noch beim Verkauf gingen "Scheine" über den Tisch, alles wurde lege artis mit Underkonto etc. abgewickelt. Dieser Notar wurde von einem anderen ForumTN schon mal namentlich lobend erwähnt.

Also, bei Gründung eines Geschäftes, zusammen mit einem marok. Sozius, ist der Umgang mit den Behörden schwieriger, warum auch immer. Das ist jedenfalls meine Beobachtung, wobei ich "les affaires" ohne Teilhaber & Partner durchgezogen habe; kostet zwar viel Zeit und Energie, bringt aber letzten Endes auch Erfolg und jede Menge Lebenserfahrung.

Übrigens, wenn man sein deutsches Auto nicht nach MA einführen will, kann man dort auch eines erwerben und auf seinen Namen anmelden und mit marok. Kennzeichen fahren. Diese Möglichkeit habe ich gewählt.


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