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zweitwohnungssteuer #54484
25/09/06 05:04 PM
25/09/06 05:04 PM
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jurudo Offline OP
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guten tag allerseits,
ich fahre seit mehr als 20 jahren nach marokko (urlaub). im jahr 2000 hab ich mir in agadir eine wohnung gekauft und zahle seither p.a.10.400 DH "zweitwohnungssteuer". das finanzamt (und auch der horarkonsul) hatten mir die auskunft gegeben, daß bei einem jährl. aufenthalt von mind. 180 tagen die normale steuer berechnet würde. die 180 tage habe ich in 2005 deutlich überschritten. jetzt macht man die neue steuerberechnung von der card sejour abhängig. diese karte habe ich im april 2006 beantragt. man hat mir ein repice ausgestellt, das ich jeden monat abstempeln lassen muß.
ich habe in agadir unter dort lebenden deutschen keinen gefunden, der soviel steuern bezahlt. welche erfahrungen haben die übrigen user gemacht?

Re: zweitwohnungssteuer #54485
25/09/06 08:47 PM
25/09/06 08:47 PM
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Errachidia, Marokko
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Thomas Friedrich Offline
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Thomas Friedrich  Offline
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Errachidia, Marokko
Die ich kenne habe die Zweitwohnung gar nicht dem Finanzamt mitgeteilt.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: zweitwohnungssteuer #54486
25/09/06 09:27 PM
25/09/06 09:27 PM
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Elvire Offline
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Elvire  Offline
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Guten Abend,

@ Jurudo

 Antwort auf:
jetzt macht man die neue steuerberechnung von der card sejour abhängig.
so ist es! Wenn du Inhaber der c.s. bist,wirst du
steuerlich als Inländer behandelt und erhältst den reduzierten Steuersatz.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass du die Whg gegen Entgelt nicht vermietest, auch nicht für einen kürzeren Zeitraum, denn sonst wird zum Inlänger-Steuersatz wieder ein Zuschlag erhoben.

Den Steuerbescheid für 2006 hast du ja bereits erhalten, nehme ich an, denn uns lag er schon im März vor. Falls Du für dieses Jahr noch nicht bezahlt hast, dann sofort zum "percepteur" (gleich nach dem Souk - hinter dem Hotel IBIS - HAY SINAI) mit dem recipice deiner c.s. und schriftlichen Antrag auf Steuerreduzierung.

Der Betrag setzt sich zusammen aus:
Taxe d'Edilité + Taxe Urbaine, wobei die erstgenannte Steuer höher sein dürfte.
Sind in der Summe zusätzliche Erhöhungen "Taxe additionnelle" miteingeschlossen?

Du hast die Whg im Jahr 2000 erworben. Handelte es sich um einen Neubau und Erstbezug oder ist es "Altbestand"?

Darf ich fragen, ob du in einer Résidence wohnst u. um welche Whg-Grösse es sich handelt?
Die Einstufung ist sowohl Résidence- als auch Quartier abhängig und wird von einem vor Ort erscheinenden Inspektor vorgenommen.

Also mir erscheint die Jahressteuer auch sehr hoch. Welcher fiktive Wert (Valeur Locative) ist denn auf deinem Steuerbescheid festgesetzt?

Hast du dich schon mal mit dem guardien unterhalten? normalerweise kennt er die Steuern der anderen Whg-Inhaber auch, sodass du Vergleiche
ziehen kannst.

Im übrigen kann ich dir nur wärmstens empfehlen, alle Belege, über Wasser-/Stromverbrauch, Telefonabrchg., Bankauszüge etc. über die Jahre hinweg gut aufzuheben, denn sie dienen als Beweis dazu, dass du wirklich "residierst" u. du quasi als Inländer zu veranlagen bist. Besonders wichtig sind derartige Beweismittel bei einem evtl. Verkauf!!, denn sonst wirst du evtl. wieder als Ausländer besteuert.

@ Thomas
ich weiss nicht, wo deine Bekannten wohnen, aber in Agadir (direkt) wohl nicht, denn dort wird jeder Kauf, der im Grundbuch eingetragen ist, automatisch ans FA weitergeleitet. In diesem Fall funktioniert die Kommunikation \:D

Re: zweitwohnungssteuer #54487
26/09/06 02:33 PM
26/09/06 02:33 PM
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Thomas Friedrich Offline
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Errachidia, Marokko
@Elvire,
ich meinte die Mitteilung an das dt. Finanzamt.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: zweitwohnungssteuer #54488
01/10/06 11:19 AM
01/10/06 11:19 AM
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jurudo Offline OP
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Hallo Elvire,
Zunächst bedanke ich mir herzlich für die ausführliche und kompetente Auskunft. Entschuldige bitte meine späte Antwort:
Ich habe die Steuer für das Jahr 2006 noch nicht bezahlt, weil die "Direction Generale des Impots"
dies zurückgestellt hat, bis die CS vorliegt.
Bei meiner Wohnung, 68 qm, Bj.1996, handelt es sich nicht um eine Residence. Ich vermiete nicht.
Die Steuer besteht aus 1/3 Taxe d`Edilite und zu
ca. 2/3 aus Taxe Urbain (jeweils Habitacion secondaire)Ein kleiner Betrag (182,16 DH) ist Taxe Additionelle Penalite.Auf dem Steuerbescheid ist kein "Valeur Locative" angegeben.
Das Büro des "percepteurs", wie du sagst, kenne ich bisher nicht. Nach dem Ramadan werde ich wieder für längere Zeit nach Agadir kommen, dann werde ich noch mal versuchen (mit meinen sehr beschränkten franz. Sprachkenntnissen) einen Schritt weiterzukommen.
LG und Danke
Jurudo

Re: zweitwohnungssteuer #54489
01/10/06 07:06 PM
01/10/06 07:06 PM
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Elvire Offline
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Hallo Jurudo,

 Antwort auf:
Bei meiner Wohnung, 68 qm, Bj.1996, handelt es sich nicht um eine Residence. Ich vermiete nicht.
Die Steuer besteht aus 1/3 Taxe d`Edilite und zu
ca. 2/3 aus Taxe Urbain (jeweils Habitacion secondaire
Wenn ich das richtig sehe, war die Wohnung kein Ersterwerb, d.h., sie gehörte von 1996 bis zum Kauf im Jahr 2000 jemand anderen.

Normalerweise lässt man sich in so einem Fall beim Erwerb einer Immobilie die zurückliegenden Steuerbescheide zeigen, damit man weiss, was auf einen zukommt. \:\)

Liegen dir diese Bescheide vor?
War die Wohnung vom Eigentümer vorher vermietet?
Befindet sich deine Wohnung in einer Wohnanlage mit mehreren Wohnungen?
Wenn ja, dann wurde möglicherweise keine Teilungserklärung gemacht ?
In welchem Quartier liegt die Wohnung, da sehr unterschiedliche Merkmale zur Steuerfestsetzung herangezogen werden?

Falls die Angaben zu persönlich werden, können wir "den Fall" auch in einer persönl. mssge abklären; vielleicht kann ich dir mit Infos helfen.

Gruss
Elvire


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