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Re: Mein Recht als Deutsche Mutter #42935
25/04/02 12:47 PM
25/04/02 12:47 PM
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marie Offline
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Ich finds ja wieder völlig klasse! Söhne die Hälfte, Töchter ein Viertel! (Ein solchermaßen gerechtes System habe ich mir ja immer schon gewünscht!!!)
Mehr sag ich dazu jetzt einfach mal nicht!
Marie

Re: Mein Recht als Deutsche Mutter #42936
25/04/02 12:51 PM
25/04/02 12:51 PM
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Rainer Offline
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@Marie: Dir "matriarchalische Orientierung" liegt Dir mehr, oder? ;\) \:D

Re: Mein Recht als Deutsche Mutter #42937
25/04/02 01:21 PM
25/04/02 01:21 PM
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Caan
Man soll nicht so egoistisch sein und nur an sich denke.
Wenn man eine Ehe schliesst und Kinder haben will, dann muss man sich vorher informieren mit welchem Kulturkreis man zu tun hat.

Diese Angst sein Kinder zu verlieren, hatte einige Ehen gerettet, das man (frau) wegen den Kinder nachgibt.
Die Deutsche Frauen sollen es vielleicht nicht so ernst mit der religion nehmen u. die Männer in der deffensive treiben, dann hagelt es nur probleme.

Außerdem, entscheiden die Kinder später selbst, was sie sein wollen, es wird nirgends eingetragen was sie für Reli. haben.

Re: Mein Recht als Deutsche Mutter #42938
25/04/02 01:25 PM
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Hallo Rainer,

das versteh ich jetzt nicht, wir sind doch nicht verheiratet, da kann man wohl auch in Marokko nichts eintragen lassen, oder?

Gruß Ann-Laila

Re: Mein Recht als Deutsche Mutter #42939
25/04/02 02:51 PM
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@Ann-Laila:
"wir sind doch nicht verheiratet, da kann man wohl auch in Marokko nichts eintragen lassen, oder?"

---> Wenn Dein Kind also ein nicht eheliches bzw. nach marokkanisch-islamischer Sicht ein nicht legitimes Kind ist, dann hat es aber auch als deutsches Kind auch in MA das Recht, Besitz in Marokko zu erwerben und die zuständige Behörde kann dies als Eigentumsnachweis bzw. Grundbucheintrag als gleichrangigen Anspruch auch für das Kind vermerken! Ich kann aber nicht garantieren, daß die für die Registrierung zuständige Behörde in MA in solchen Fällen Schwierigkeiten machen wird, wenn uns dann ganz konkret um die Einverständniserklärung der Eltern geht (der Vater ist ja rein rechtlich in MA nicht der Vater, also müsste in so einem Fall eine alleinige Einverständniserklärung der deutschen Mutter ausreichend sein)!!!

Re: Mein Recht als Deutsche Mutter #42940
25/04/02 06:13 PM
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Rainer Offline
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Ist denn jetzt noch etwas wichtiges zum Thema unklar?

Ihr könnt mir auch Eure Fragen unter familienrecht@marokko.com zumailen!!!

Rainer

Re: Mein Recht als Deutsche Mutter #42941
27/04/02 03:11 AM
27/04/02 03:11 AM
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ladaisy Offline
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Hallo Anja,

das Buch, welches ich viele Beiträge vorher erwähnt hatte, heißt "Ehen über Grenzen. Liebe allein reicht nicht - Tips für den Ehevertrag" von Lydia Al-Sultan und Jürgen Rieck, Vlg. Pieper. Ich hatte irgendwo einen Hinweis auf dieses Buch gelesen und es mir daraufhin geholt. Es beschreibt Fallbeispiele (nicht alle für Deine bzw. unsere Situation zutreffend) und wie man die betreffenden Probleme mit einem Ehevertrag regeln kann. Ob es rechtlich auf der Höhe der Zeit ist, kann ich Dir nicht sagen. Ich fand es gut zum Einlesen, weil es nicht so fachlich-trocken geschrieben ist, daß man gleich Kreislaufprobleme bekommt und ich habe eín paar gute Tipps darin gefunden.

Um eine Kindesentführung im Falle einer Scheidung zu vermeiden, wird u.a. empfohlen, sich gegenseitig das Recht einzuräumen, mit dem Kind zu reisen und es anschließend wieder an seinen Wohnort zurückzubringen. Dieses Recht soll natürlich für beide Elternteile gelten. Ich glaube, einen Vertrag darüber kann man jederzeit abschließen. Die Frage ist natürlich, ob man in einer total verfahrenen Situation beide Parteien dazu bringt, etwas zu unterschreiben.

Viel mehr hoffe ich aber, daß Ihr Eure Beziehung retten könnt! Wir haben zwei zum Teil sehr schwierige Jahre hinter uns und es scheint mir so, daß eine binationale oder besser bikulturelle Beziehung ohne eigene Kinder etwas leichter zu führen ist. Allerdings haben auch deutsche Paare in meinem Bekanntenkreis deshalb einen Knacks in der Beziehung bekommen. Es ärgert mich aber immer zu sagen, das Kind sei schuld, es bringt uns soviel Freude und ist höchstens ein Teilauslöser, aber nicht die Ursache der Probleme. Jedenfalls treten manche Probleme offener und schärfer oder überhaupt erst zu Tage, wenn ein Kind da ist. Bei uns ist auch soviel zusammengekommen, die erste gemeinsame ziemlich kleine Wohnung, so profane Dinge wie das Aufeinandertreffen zweier grundsätzlich verschiedener Ordnungssysteme, der Zwang, eine Aufteilung der Hausarbeit vornehmen zu müssen (die ich als sehr ungerecht empfinde), keine Großeltern in der Nähe, die mal einspringen könnten, Diplomarbeit, Bewerbungsrunden und erster Job und mitten drin ein schreiendes Kind, daß nicht durchschläft. Nicht zu vergessen zwei unterschiedliche Kulturen, was immer wieder zu Mißverständnissen führt. Seitdem der Kleine aus dem Gröbsten raus ist, läuft es wieder etwas entspannter. Böse Streitereien kenne ich trotzdem aus den letzten Jahren. Was ich sagen will, vielleicht hilft es, einfach noch ein bißchen stur zu sein und die Situation auszusitzen.

Alles Gute für Euch!

Re: Mein Recht als Deutsche Mutter #42942
27/04/02 12:00 PM
27/04/02 12:00 PM
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Tamou Offline
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Rainer,
ja eine kurze Frage hätte ich Da noch. Kann ein Kind im marokk. Paß des Vaters eingetragen werden, auch wenn der Vater nach marokk. Gesetzt als ledig gilt (da die dt. Ehe in MA ja nicht annerkannt wird) ??
Ich danke, das war meine letzte Frage zu dem Thema ;\)
Tamou

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