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marokkanische Namensliste #42420
15/03/02 08:34 PM
15/03/02 08:34 PM
Joined: Feb 2002
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Zina Offline OP
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Zina  Offline OP
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Hallo,

ich weiß nicht, ob ihr das hier schon mal diskutiert habt: Beim marokkanischen Konsulat in Düsseldorf gibt es eine Liste mit den in Marokko anerkannten Namen. Nun steht der Name, den ich für meine Tochter ausgewählt habe, nicht auf jener Liste - obwohl er aus der islamisch-arabischen Tradition stammt!!
Hat jemand Erfahrung mit sowas? Was kann man da machen?
Grüße, Elke

Re: marokkanische Namensliste #42421
16/03/02 04:05 AM
16/03/02 04:05 AM
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Uschen Offline
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Hallo,
ich habe gerade diese Rubrik entdeckt und weil ich immer noch wach bin, schreibe ich einfach etwas darüber.
Die marokkanische Namenliste, die in allen Konsulate und Ämter aufhängen, hat der damalgie Innenminster Driss Basri für alle MarokkanerInen im Jahre 1995 festgelegt.
Es wird damit begründet, dass die Marokkaner in der letzten Zeit keine Marokkanische Namen mehr für ihre Kinder geben.
Hintergrund der Geschichte sind mehrere Gerichtsfälle in Marokko, die mit der masirischen Frage zu tun haben.
Es gab nie eine Namensliste in Marokko.
Der Prof.Oubella. z .B wollte 1994 seinem Sohn den Namen " Massin " geben und durfte leider nicht. Die zuständigen Behörden haben das abgelehnt mit der Begründung , der Name sei kein " marokkanischer Name ".
Nach mehreren Gerichtsverhandlungen in Rabat wurde der Name zugelassen.
Sechs Väter und Müter, die für ihre Kinder " Numediya / Titrit( Sternchen) / Massinissa(Masirischer König) / Tufitri(Besser als der Stern) / Idir(der Lebende) / Dihya(Masirische Führerin) " als Namen gewählt hatten, bekammen Probleme mit den zuständigen Behörden.
Diese Fälle wurden von einem Rechtsanwalt aufgegriffen und vor das Gericht gebracht.
Seit diesen Fällen wurde ein neues Gesetzt erlassen, in dem nur bestimmte arabische Namen zugelassen sind. Der einzige masirische Name auf dieser Liste ist Idder der Rest arabisch.
Ein Dozent in Paris , den ich gut kenne wollte seinen Sohn " yuba ( Masirischer König )" nennen und das marokkanische Konsulat hat es abgelehnt und als " Nicht-Marokkanisch " eingestuft. Der Dozent, ein Literatur-Dozent , versuchte vergeblich dem Konsul zu erklären, dass der Name " Yuba " ein berberischer Name eines bekannten König sei und da der Namen ein Stück Identität, möchte er seinen Sohn so nennen.
Sein Sohn heisst nun Yuba , aber er leider kein Marokkaner sondern Franzose, weil das Konsulat ihn mit dem Namen Yuba nichts akzeptiern will !!!
Dieses Phänomen ist seit den neuzigen Jahren sowohl in Marokko als auch in Algerien zu beobachten und überall dort, wo Staaten gewisse Probleme mit dem Pluralismus haben.
Es gibt ein neues masirisches Bewußtsein und viele Masiren wollen nicht mehr die arabischen Namen verwenden , sondern nur noch Masirische.
Aber der " arabische" Staat tut gesetzlich alles, damit " die arabische importierte " Identität" seiner Subjekte nicht verloren geht.
Ich habe selber in Düsseldorf diese Liste gelesen und mich über einige Namen gewundert, die auch nicht islamisch sind. Hinzu kommt, dass viele MarokkanerInen seit einigen jahren auch einige Namen wählen , die sie in den ägyptischen Filmen hören wie Ilyass / Ines , aber diese Namen sind nicht verboten.
Ausserdem , einige arabische Namen sind historisch gesehen keine islamische Namen, sondern christliche : wie Abd-allah / Abd-almalek usw....
Wenn Jemand einen eigenen Namen durchsetzen will, der in dieser Liste nicht vorhanden ist, muß er nachweisen , dass der Name bereits existiert. d.h der Namen wird von einem Mann oder Frau getragen.
Für die Masiren ( Berber ) ist der Gerichtsweg, der lang dauern immer noch die einzige Möglichkeit.
In Frankreich und Holland ist die Namensgebung insgesamt etwas freier als in Deutschland. Dort reicht wenn der Namensgeber Franzose oder Hollander ist.
In Deutschland machen die Behörden Probleme denjenigen, die neue deutsche konbinierte Namen wählen.
Für Marokko gilt , wie gesagt, entweder einen Nachweis erbringen oder zum Gericht, wenn der Konsul den Namen ablehnt.
Die Namensbegung ist eine Entscheidung für die Identität des Kindes und jeder Mensch hat das Recht, sein Kind so zu nennen, wie es ihm passt.


Tidt n umya!
Re: marokkanische Namensliste #42422
17/03/02 02:54 AM
17/03/02 02:54 AM
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Süd-Baden
Blandina Offline
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Blandina  Offline
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Süd-Baden
Hallo Elke,

Es soll ja funktionieren, dass man zu einem offiziellen marokkanischen Namen noch nicht anerkannte Zweitnamen oder noch mehr Namen gibt. Für den Tip kann ich mich allerdings nicht verbürgen.
Da kann ich nur hoffen, dass Andere mehr darüber wissen.

Viele Grüsse


give peace a chance.

Re: marokkanische Namensliste #42423
17/03/02 07:19 PM
17/03/02 07:19 PM
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Zina Offline OP
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Zina  Offline OP
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dass es dabei um die Diskriminierung von Masiren geht, wusste ich nicht.
Es stehen aber auch Namen wie Sarah, Sofia, Nora und Maimouna nicht auf der Liste - als Begründung wurde uns gesagt, es könnten eben nicht alle Namen, die existieren, darauf stehen, sonst wäre die Liste endlos.
Mit dem Zweitnamen habe ich mir auch schon überlegt. Aber irgendwie sehe ich es auch nicht ein, mich so schnell einem Unrecht zu beugen.
Gruß, Elke

Re: marokkanische Namensliste #42424
17/03/02 09:39 PM
17/03/02 09:39 PM
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umniya Offline
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umniya  Offline
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Nach den Bestimmungen eines 1996 von der Regierung erlassenen Gesetz zur Reglung der Namensgebung, später als ( (loi du nom de Dahir no 1.96.97) protokolliert, soll,
1- jeder in das zivile personenregister einzutragende Vorname marokkanischen Ursprungs sein und nicht asuländischen Ursprungs.
2- der Vorname darf keinen Bezug zu einer Stadt, Dorf oder Stamm haben und keine Bedrohung für die Bräuche des Landes und die nationale Sicherheit stellen und
3- Alle im Ausland lebenden marokkanischen Bürger, welche einen asuländischen Vornamen geben möchten, sollen die Bewillung der zuständigen Behörden beantragen. Alle Vornamensänderungen ( Änderung eines Vornamen marokkanischen Ursprungs)sollen durch die zuständigen Behörden bewilligt werden.

So ist der Zustand der Dinge. Diese Gesetzesnovelle ist eindeutig eine restriktive aber geleichzeitig vage maßnahme. Denn ohne genauer zu bestimmen, was ein Vorname marokkanischen Ursprungs sein sollte, schränkt sie die Namensgebung ein. Die dritte Bestimmung räumt ein wenig Spielraum ein, da sie den Wunsch im Ausland lebender marokkanischer Bürger nach Vornamen nicht-marokkanischen Ursprungs unterstreicht. Allerdings haben seitdem die im Ausland lebenden marokkanischen Bürger aus unterschiedlichen Gründen die Bestimmungen der erwähnten Gesetzesnovelle von 1996 über sich widerstandlos ergehen lassen.

umni


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