Re: Unbefristet Aufenthaltserlaubnis
#42282
04/03/02 05:24 PM
04/03/02 05:24 PM
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Hachim Haddouti
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Hallo Katja, unbef. AE ist nicht zweckgebunden und halt unbefristet, daher wird sie auch bleiben. Es Sei denn Schwerverbrechen, dann bedroht ihm/Ihr die Abschiebung, oder er/sie für mehr als 6 Monate im Ausland aufgehalten hat, dann droht ihm der Entzug.
Gruss Hachim
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Re: Unbefristet Aufenthaltserlaubnis
#42283
04/03/02 05:42 PM
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Tamou
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@Katja Ich kann mir nicht vorstellen, dass Euer Bekannter seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis behalten kann. Wahrscheinlich hat Dein Bekannter die UA doch nur durch seine "noch" Ehefrau erhalten oder? Z.B. bevor ein marokk. Ehmann die unbefr. Aufenthaltsgenehmigung bekommt, muß die dt. Ehefrau den Behörden bestätigen, dass die Ehe fortan besteht (was natürlich langfristig gesehen, keiner kann ). Liegt bereits beim Antrag auf die unbefr. Aufenthaltserlaubnis die Ehe brach bzw. die Partner sind getrennt, macht die Ehefrau sich sogar strafbar wenn sie die Formulare unterschreibt. Ich vermute, weiß es aber auch nicht genau, dass es sich dann noch danach richtet, wann die Scheidung eingereicht wird bzw. wurde. @Hachim Bist Du Dir sicher, dass das die einzigen Gründe sind, bei denen die UA aberkannt wird?
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Re: Unbefristet Aufenthaltserlaubnis
#42284
04/03/02 05:55 PM
04/03/02 05:55 PM
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Hachim Haddouti
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Tamou, bevor die unbef. AE nicht erteilt ist, braucht man (wenn zweck des AE Ehe)dieZustimmung der Ehepartner, aber nach dem unbef. AE fragt keiner oder sogar wofür; es ist ja unbefristet. Da bin ich mir ganz sicher. Ciao Hachim
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Re: Unbefristet Aufenthaltserlaubnis
#42287
04/03/02 08:01 PM
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Hachim Haddouti
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Liebe Khira, entziehen, heisst es in diesem Sinn "ungültig". Wenn Du in Ma mehr als 6 M aufhälst, dann ist deine unbef. AE laut Gesetzt ungültig. Aber nachdem die Pässe nicht mehr gestempelt und wenn Du immer noch eine Anmeldung in D hast, dann können die Behörden es schwer beweisen. Ist es jetzt klar? sorry, wegen Zeitdruck ist man mit dem Schreiben sehr sparsam. Hachim
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Re: Unbefristet Aufenthaltserlaubnis
#42288
05/03/02 12:08 AM
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Tamou
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@Ingenieur Soweit ich weiß, ist es ein Unterschied ob ein Marokkaner mit einer Landsmännin oder aber einer Deutschen verheiratet ist. In meinem Bekanntenkreis (Marokkaner) haben die Partner auch erst eine befristete Aufenthaltserlaubnis (3 Jahre) bekommen und danach die Unbefristete. Mit einem dt. Ehepartner, bekommt man(n) nach 3 Jahren bereits die UA. Andersherum, wenn eine Marokkanerin einen Deutschen heiratet, soll sie bereits nach 2 Jahren die UA beantragen können. @Hachim Das nach Erteilung der unbefristeten AE niemand mehr danach fragt, wußte ich nicht. @Katja Vielleich hältst Du uns ja auf dem Laufenden was daraus geworden ist Tamou
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Re: Unbefristet Aufenthaltserlaubnis
#42290
17/03/02 03:01 AM
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Blandina
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Hallo zusammen, hier noch ein Link zu einer Seite, wo es um Ausländergesetze geht. Allerdings habe ich mich noch nicht durchgearbeitet. Weiss nicht ob es etwas bringt http://www.info4alien.de/ Viele Grüsse
give peace a chance.
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