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Unbefristet Aufenthaltserlaubnis #42281
04/03/02 04:51 PM
04/03/02 04:51 PM
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Katja Offline OP
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Hallo!
Stellvertrend für einen guten marokkanischen Freund möchte ich hier die Frage zur unbefristeten Auftenthaltserlaubsnis stellen. Er hat seit knapp einem Jahr bzw. diesen Sommer seine unbefristete A. Nun lebt er aber seit letztem Dezember getrennt von seiner Frau. Sie will die Scheidung. Nun bin ich und auch andere Bekannte der Meinung, dass wenn die Scheidung vollzogen ist, der Marokkaner auch sein Recht auf die unbefristete A. verliert und ausgewiesen wird bzw. werden kann. Mein Mann und auch wieder andere Freunde meinen, dass die unbefristet A. bestehen bleibt, egal ab er nun noch verheiratet ist oder geschieden. Wer weiß mehr dazu?!
Danke für Eure Antworten,
Katja

Re: Unbefristet Aufenthaltserlaubnis #42282
04/03/02 05:24 PM
04/03/02 05:24 PM
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Hachim Haddouti Offline
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Hachim Haddouti  Offline
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Hallo Katja,
unbef. AE ist nicht zweckgebunden und halt unbefristet, daher wird sie auch bleiben. Es Sei denn Schwerverbrechen, dann bedroht ihm/Ihr die Abschiebung, oder er/sie für mehr als 6 Monate im Ausland aufgehalten hat, dann droht ihm der Entzug.

Gruss
Hachim


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Re: Unbefristet Aufenthaltserlaubnis #42283
04/03/02 05:42 PM
04/03/02 05:42 PM
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Tamou Offline
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@Katja
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Euer Bekannter seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis behalten kann. Wahrscheinlich hat Dein Bekannter die UA doch nur durch seine "noch" Ehefrau erhalten oder?

Z.B. bevor ein marokk. Ehmann die unbefr. Aufenthaltsgenehmigung bekommt, muß die dt. Ehefrau den Behörden bestätigen, dass die Ehe fortan besteht (was natürlich langfristig gesehen, keiner kann ;\) ).
Liegt bereits beim Antrag auf die unbefr. Aufenthaltserlaubnis die Ehe brach bzw. die Partner sind getrennt, macht die Ehefrau sich sogar strafbar wenn sie die Formulare unterschreibt.
Ich vermute, weiß es aber auch nicht genau, dass es sich dann noch danach richtet, wann die Scheidung eingereicht wird bzw. wurde.

@Hachim
Bist Du Dir sicher, dass das die einzigen Gründe sind, bei denen die UA aberkannt wird?

Re: Unbefristet Aufenthaltserlaubnis #42284
04/03/02 05:55 PM
04/03/02 05:55 PM
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Hachim Haddouti Offline
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Tamou,
bevor die unbef. AE nicht erteilt ist, braucht man (wenn zweck des AE Ehe)dieZustimmung der Ehepartner, aber nach dem unbef. AE fragt keiner oder sogar wofür; es ist ja unbefristet. Da bin ich mir ganz sicher.
Ciao Hachim


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Re: Unbefristet Aufenthaltserlaubnis #42285
04/03/02 06:32 PM
04/03/02 06:32 PM
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ingenieur Offline
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Ich vermute, dein Bekannter hat zuerst eine auf 3 Jahre befristete AE erhalten (Zumindest ist es bei meiner Frau so). Danach erst gibt es die unbefristete AE. Die ist dann nicht mehr an die Ehe gebunden (glaube ich).

Re: Unbefristet Aufenthaltserlaubnis #42286
04/03/02 07:08 PM
04/03/02 07:08 PM
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Khira Offline
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Erde
Hallo Hachim,

deinen folgenden Satz verstehe ich nicht so ganz:
"...oder er/sie für mehr als 6 Monate im Ausland aufgehalten hat, dann droht ihm der Entzug"

Wie entziehen die Ausländerbehörden einem Menschen, der den "Aufkleber" im Pass hat die AE???


Lieben Gruss
Khira

Re: Unbefristet Aufenthaltserlaubnis #42287
04/03/02 08:01 PM
04/03/02 08:01 PM
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Hachim Haddouti Offline
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Hachim Haddouti  Offline
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Liebe Khira,
entziehen, heisst es in diesem Sinn "ungültig". Wenn Du in Ma mehr als 6 M aufhälst, dann ist deine unbef. AE laut Gesetzt ungültig. Aber nachdem die Pässe nicht mehr gestempelt und wenn Du immer noch eine Anmeldung in D hast, dann können die Behörden es schwer beweisen.
Ist es jetzt klar? sorry, wegen Zeitdruck ist man mit dem Schreiben sehr sparsam.
Hachim


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Re: Unbefristet Aufenthaltserlaubnis #42288
05/03/02 12:08 AM
05/03/02 12:08 AM
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Tamou Offline
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@Ingenieur
Soweit ich weiß, ist es ein Unterschied ob ein Marokkaner mit einer Landsmännin oder aber einer Deutschen verheiratet ist.
In meinem Bekanntenkreis (Marokkaner) haben die Partner auch erst eine befristete Aufenthaltserlaubnis (3 Jahre) bekommen und danach die Unbefristete. Mit einem dt. Ehepartner, bekommt man(n) nach 3 Jahren bereits die UA.
Andersherum, wenn eine Marokkanerin einen Deutschen heiratet, soll sie bereits nach 2 Jahren die UA beantragen können.

@Hachim
Das nach Erteilung der unbefristeten AE niemand mehr danach fragt, wußte ich nicht.

@Katja
Vielleich hältst Du uns ja auf dem Laufenden was daraus geworden ist ;\)

Tamou

Re: Unbefristet Aufenthaltserlaubnis #42289
05/03/02 09:05 AM
05/03/02 09:05 AM
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Katja Offline OP
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Katja  Offline OP
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Guten Morgen!
Danke für die vielen Antworten.
Also, der marokkanische Freund hatte auch 3 Jahre eine befristet Auftenthaltserlaubnis, die dann im letzten Jahr umgewandelt wurde in eine unbefristete A. Genauso wie von Euch beschrieben. In der Ehe krieselte es zu der Zeit aber schon gewaltig, aber die deutsche Frau hat die Papiere unterschrieben und damit hatte er die unbefristete A. Danach kam es dann zum endgültigen Zerwürfniss der Beiden. Sie leben nun seit Ende Dezember getrennt. Er würde nun gerne noch die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, aber da spielt die Noch-Ehefrau nicht mit, hätte er diese, gäbe es ja überhaupt keine Probleme mehr.
@Tamou
Natürlich halte ich Euch da auf dem Laufenden, bin ja selbst gespannt wie es weitergeht.

P.S.Übrigens bei meinem Mann war es auch so, er hatte 3 Jahre eine befristete A., die dann sofort umgewandelt wurde in unbefristet und keine 14 Tage später hatte er schon den deutschen Pass.
Liebe Grüße
Katja

Re: Unbefristet Aufenthaltserlaubnis #42290
17/03/02 03:01 AM
17/03/02 03:01 AM
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Süd-Baden
Blandina Offline
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Blandina  Offline
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Joined: Feb 2001
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Süd-Baden
Hallo zusammen,

hier noch ein Link zu einer Seite, wo es um Ausländergesetze geht.
Allerdings habe ich mich noch nicht durchgearbeitet.
Weiss nicht ob es etwas bringt
http://www.info4alien.de/

Viele Grüsse


give peace a chance.


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