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VISA Touriste!! #1688
04/04/01 03:54 PM
04/04/01 03:54 PM
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bobo Offline OP
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Hallo,
Ich habe eine Schwester in Marokko, die mich hier in Deutschland besuchen möchte.
Meine Frage ist : wird die Einladung, die man vom Rathaus bekommt reichen oder nicht?

Re: VISA Touriste!! #1689
04/04/01 04:12 PM
04/04/01 04:12 PM
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Issi Offline
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Hey Bobo:

dieser Beitrag bzw. diese Info ist zwar nicht von mir geschrieben habe sie aber for you herausgesucht:


"Hallo Juna und Gitti!

Also Juna, es stimmt, für ein Wochenende lohnt sich die aufwendige Prozedur nun wirklich nicht, und ohne Visum läuft auch nichts, es sei denn, dein Freund befindet sich bereits in einem europ. Land, welches zu den sogenannten Schengener Staaten gehört.Da du nur von WE sprichts, kann es ja sein, er besucht hauptsächlich Bruder, Schwester oder sonst wen in Holland, Frankreich oder Belgien. Dann ist es kein Problem und er kann mit dem von einem dieser Länder erteiltem Visum auch in Deutschland einreisen.
Ich habe meinen Freund bereits 3 x "eingeladen". Es wurden jeweils folgende Papiere erstellt bzw. waren notwendig:
- eine VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG, die vor Ort mit der Sachbearbeiterin ausgefüllt wurde
(Formblatt, dass man die Kosten für den Besuch übernimmt - nichts Schlimmes, nur ein
Formblatt - ist natürlich ganz gut, wenn man bei der Kategorie Arbeitgeber etwas
einzutragen hat und nicht gerade arbeitslos ist) -Zeitraum max. 3 Monate
- dann muss man einen VERSICHERUNGSNACHWEIS besorgen (der potentielle Gast hat in der
Regel keine Versicherung) - habe mich damal informiert und bin zu dem Resultat gekommen
ADAC-Versicherung 160 DM für 3 Monate ist das Beste - dann DEIN MIETVERTRAG bzw. bei Eigentum Bauplan, damit du nachweisen kannst, dass du den Gast auch unterbringen kannst bzw. genug qm für ihn hast! (ist zwar Schwachsinn, denn sonst würdest du ihn ja nicht einladen!) - und ich musste (das scheint mir aber regional unterschiedlich zu sein) eine BANKBÜRGSCHAFT über 5000 DM (Betrag: 5000 DM pro eingeladener Person!)bei der zuständigen Behörde hinterlegen, die natürlich ordentlich Avalgebühr und Avalzins kostet. Hier gibt es wiederum befristete und unbefristete Bankbürgschaften. (hierzu kann ich falls gewünscht noch mehr erklären!)
Ist das alles erledigt, bekommt man von der Behörde die Verpflichtungserklärung, die man
zusammen mit dem Versicherungsnachweis an den "Gast" schickt. (Wenn man eine Bankbürgschaft gemacht hat, die wie gesagt bei der Behörde deponiert wird, so schadet es
nicht wenn der Gast bei seinen Papieren auch eine Kopie hiervon hat- muss aber nicht!) -
Meines Wissens schicken das die Behörden heutzutage nicht mehr an die deut. Botschaft in Rabat, sondern der Gast muss es dort vorlegen. Bei der Botschaft angekommen lässt man den "Gast" dann unter Umständen sehr lange warten, er muss mehrfach kommen usw. - sollte sich aber dennoch immer freundlich und
dankbar zeigen, denn trotz all der komplizierten Einladungsprozedur muss die Botschaft ihm keinesfalls ein Visum geben, und sie brauchen auch keinen Grund um den Antrag abzulenen. Hat der "Gast" endlich das Visum, so ist man schließlich überglücklich. Er darf kommen!!! Whau!!! Wenn er eingereist ist, muss man ihn umgehend zu Behörde schleppen, wo er dann eine GRENZÜBERTRITTSBESCHEINIGUNG bekommt, die er bei der Ausreise unaufgefordert an
der Grenze beim Zoll wieder abgeben muss. Der Zoll schickt diese dann zur Behörde, damit
ist die Ausreise (aus Deutschland) bestätigt und die Behörde schickt die Bankbürgschaft
zurück an die Bank, die dann den Avalzins abbucht.

Whau ... das war jetzt kompliziert, ober so war es nunmal.
Bei der 2. Einladung war es genauso. Inzwischen kann man allerdings bei meiner Behörde (NRW Kreis Soest) statt der Bankbürgschaft auch ein zweckgebundenes Sparbuch (was auch immer das sein mag!) zur Sicherheit hinterlegen. Nun noch etwas zur Verpflichtungserklärung: man sollte sicherlich nur jemanden einladen dem man vertraut, und von dem man sicher weis, er will die "Einladung" nicht missbrauchen.
Aber, ich weiss z.B. vor 4 Jahren hat eine Urlaubsbekannte einen Tunesier eingeladen, ganz normal wie von der Behörde vorgeschrieben . Aber, wie schon gesagt , das Visum ist dann für alle Schengener Staaten. Der eingeladene wollte dann angeblich Verwandte in Paris besuchen, wo er auch hin ist, aber er ist dann nicht im vorgeschriebenen Zeitraum ausgereist. Also... Wir haben sie dann auch immer gefragt, ist denn nie die Polizei oder der Grenzschutz oder sonst was zu dir gekommen, sind dir nicht irgendwelche Kosten
entstanden? Nichts. Die Aktion hatte keinerlei finanziele oder sonstige Folgen für die Unterzeichnerin der Verpflichtungserklärung. Natürlich heiße ich es keinesfalls gut, was der Typ gemacht hat.
Solche Leute verderben das Image unserer "Gäste" usw. Hoffe euch hiermit weiter geholfen zu haben.
Marie "

Bye
Isi

Re: VISA Touriste!! #1690
05/04/01 01:28 PM
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bobo Offline OP
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Hi Issi,
Ohhhhhh unverschämt ich hätte selber nach dem
Beitrag suchen sollen.
Danke für die mühe.
Bye
bobo.

Re: VISA Touriste!! #1691
06/04/01 09:53 PM
06/04/01 09:53 PM
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hakimino Offline
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Komisch, welche Probleme Ihr mit der Einladung hattet. Mein Schwager war mittlerweile schon 5 Mal bei mir zu Besuch,
sogar mit Frau und drei Kindern. Ausser der
Kostenübernahmeerklärung (bestätigt) brauchten wir nichts anderes. Übrigens die
Versicherung vom ADAC wurde nicht anerkannt. Es gibt in Marokko eine Privat-Reiseversicherung, die dort für das Visum abgeschlossen werden musste. Sonst nichts!!!
Weder Bürgschaft noch Kaution, kein Hinschleppen zu deutschen Behörden.

Re: VISA Touriste!! #1692
07/04/01 03:26 PM
07/04/01 03:26 PM
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Erika Därr Offline
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Erika Därr  Offline
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Hallo Bobo und Hakimomo,
die Prozedur beim ersten Mal ist tatsächlich so wie beschrieben. Wohnungsnachweis bzw. Haus - Wohnraumflächennachweis, Verdienstnachweis etc. Wenn man gut verdient wird meist auf eine Kaution verzichtet, wenn man weniger verdient dann muss oft eine Kaution hiinterlegt werden. Die Krankenversicherung hat ein Bekannter den ich mal eingeladen hatte auch in Marokko abgeschlossen.
Angeblich soll es Vereinfachungen geben, wenn jemand bereits einmal über eine Einladung mit Verpflichtungserklätung in Deutschland war und wieder ausgereist ist.
Die Verpflichtungserklärung ist ganz schön weitreichend un beinhaltet sämtliche Kosten die einem aufgrund des Aufenthalts des Eingeladenen entstehen. Wen dieser z.B. einen Unfall verursacht und daran schuld ist. So müssen z.b. alle Kosten dafür übernommen werden und das kann bei einem Personenschaden über 1 Mio. betragen. Auch wenn z.B. derjenige nicht ausreist und ausgewiesen werden muss, so müssen alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten übernommen werden. Das Kleingedruckte auf der Verpflichtungserklärung ist ganz schön happig und die Konsequenzen sind weitreichend. Für die Verwandtschaft so eine Verpflichtung zu übernehmen macht man ja gerne, aber ich habe so was für einen Bekannten den ich nicht so besonders gut kenne vor zwei Jahren unterschrieben, der dann 2 Tage bei uns war und den Rest der Zeit (4 Wochen) in Deutschland herumgereist ist und ich nicht wusste wo er ist. Wenn er hiergeblieben wäre oder was passiert wäre, wäre ich verantwortlich gewesen. Dieses Jahr habe ich es abgelehnt, diese Verpflichtungsserklärung für ihn zu unterschreiben, denn das ist mir doch zu gefährlich. Also Verpflichtungserklärungen nur unterschreiben, wenn man jemand wirklich gut kennt und bereit ist das Risiko zu tragen und auch sicher ist, dass der/diejenige auch wieder zurückreist.
Die Visabestimmungen bezüglich Afrikanern und Arabern sind leider durch das Schengenabkommen erst richti kompliziert geworden.
Früher hatten wir regelmäßig Besuch von einem Freund aus dem Sudan, der in Deutschland studiert hatte. Damals brauchte er nie eine Einladung. Jetzt geht es nur noch mit Einladung und Verpflichtungserklärung.

Re: VISA Touriste!! #1693
11/04/01 08:12 PM
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Anne Offline
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Hallo,
stimmt es, daß ein Marokkaner mit schengener (z.B. französischem) Visum nach Deutschland darf? Wenn ja, dann wäre es vielleicht eifacher, ein französisches Visum zu bekommen, als ein deutsches. Kennt sich hier noch jemand aus?

Re: VISA Touriste!! #1694
12/04/01 12:47 AM
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Kojote Offline
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Hallo Anne,

soweit ich informiert bin ist es möglich mit einem franz. Visum auch alle Schengener Staaten zu bereisen. Ein bekannter von mir der aus Marokko kam, hatte ein holländisches Visum. Er konnte somit broblemlos Deutschland bereisen. Ich denke das ist in eurem Fall übertragbar.
Falls Du auf Nummer sicher gehen willst, so rate ich Dir die franz. Botschaft zu kontaktiern.

Gruss
Kojote

Re: VISA Touriste!! #1695
12/04/01 01:29 AM
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Deutschland
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Rainer Offline
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Deutschland
Hallo Anna,
wie ich von Bekannten aus Marokko gehört habe, verhalten sich die französischen Behörden ähnlich restriktiv wie die deutschen, so dass es wohl zum grossen Teil auch auf den Einladenden ankommt.
Visas für minderbemittelte Marokkaner aus dem Rifgebiet scheint man besonders schwierig zu bekommen.
Ich habe letztens eine marokk. Bekannte der Familie eingeladen, doch auch in meinem Fall wurde ihr das Visum ohne Angabe von Gründen verweigert. Da ich mir heute aber nicht mehr sicher bin, ob sie (wie eine Menge aus dem Rif) nur hier bleiben möchte, war ich ehrlich gesagt ganz froh über die Ablehnung und habe auch keine weitere Schritte mehr unternommen!!! Jetzt nimmt sie einen 2. Anlauf mit Kautionshinterlegung etc. und beruft sich wieder auf meine Einladung!
Gruss Rainer

Re: VISA Touriste!! #1696
12/04/01 05:28 AM
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Thomas Friedrich Offline
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Hallo,

wer ein Visum von einem der Schengen Staaten hat,(Deutschland, Niederlande, Belgien, Grossbritanien, Irland, Spanien, Portugal, Oesterreich, Daenemark, Luxemburg, Frankreich, Schweden und Italien) darf sich innerhalb dieser Laender frei bewegen. Auch mit unbegrenzter Ein.- und Ausreise innerhalb dieser Staaten.

Rainer:
Deine "Prise en Charge" ist drei Monate gueltig. Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Deine Bekannte das Ihr wohlmoeglich erteilte befristete Aufenthaltsrecht missbraucht, solltest Du Dir im klaren darueber sein, was fuer Kosten auf Dich zukommen koennen.

Thomas


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: VISA Touriste!! #1697
14/04/01 04:35 AM
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Thomas, natürlich kenne ich die Risiken einer Einladung (bin ja schliesslich vom Hause aus selbst Verwaltungsbeamter der Landesregierung)! Aber wenn Du wie ich eine marokkanische Frau hättest und damit den Familienzwängen unterworfen wärest, dann würdest Du mich besser verstehen!
Bisher hatte ich gottseidank noch dadurch Schwierigkeiten!

Rainer


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