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Besuchervisum für Ehemann ( FZF läuft bereits) #164385
19/12/17 10:08 PM
19/12/17 10:08 PM
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Barbara_V Offline OP
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Ein liebes Hallo an euch alle,
Mein Problem :
Verheiratet sind mein Mann und ich seit zwei Monaten. Wir warten auf einen Termin beim Konsulat wegen der FZF.
Er war noch nie in Deutschland und ich brauche eine Info ob bei einem Besuchsvisum für Verheiratete das Gleiche gilt als wenn ich jemand anderen einladen will. Zählt dafür auch mein Einkommen etc.?
Das doofe ist , ich erhalte nur eine kleine Rente und habe Angst das wir darum kein Visum erhalten.....

Re: Besuchervisum für Ehemann ( FZF läuft bereits) [Re: Barbara_V] #164386
20/12/17 12:32 AM
20/12/17 12:32 AM
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Mit deiner kleinen Rente und seinem höchswahrscheinlichen Hungerlohn wird er fast, trotz Heirat, mit Sicherheit kein Visum bekommen. Ist ja auch klar, D will keine neuen Sozialhilfsbezüger/Harz 4, es braucht das Geld für die noch weiterhin zuströmenden Flüchtlinge welche Merkel gerufen hat.....

Re: Besuchervisum für Ehemann ( FZF läuft bereits) [Re: latino] #164387
20/12/17 03:00 PM
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Hallo

Antwort auf:
... wird er fast, trotz Heirat, mit Sicherheit kein Visum bekommen.


Woher das wohl kommt, dass die meisten AfD-Symphatisanten Schwierigkeiten haben, sich auszudrücken.
"fast mit Sicherheit" ist genauer betrachtet Blödsinn. Man könnte es mit "fast schwanger" vergleichen.

Danke Merkel!

Gruß
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

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Re: Besuchervisum für Ehemann ( FZF läuft bereits) [Re: Najib] #164388
20/12/17 05:05 PM
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Wieder mal ein Kommentar eines Idioten, dem der spezielle Rif-Rauch das Hirn arg vernebelt....hast aber doch noch etwas Glück abbekommen, dass du nicht zu Zeiten von Adolf in D gelebt hast.

Last edited by latino; 20/12/17 05:13 PM.
Re: Besuchervisum für Ehemann ( FZF läuft bereits) [Re: latino] #164389
20/12/17 05:59 PM
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Hallo

Antwort auf:
hast aber doch noch etwas Glück abbekommen, dass du nicht zu Zeiten von Adolf in D gelebt hast.


Bei dir ist es Pech. Du hättest unter Adolf bestimmt Karriere gemacht.

Gruß
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

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Re: Besuchervisum für Ehemann ( FZF läuft bereits) [Re: Najib] #164390
20/12/17 06:28 PM
20/12/17 06:28 PM
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Als was sich manche hier outen...


LG
Re: Besuchervisum für Ehemann ( FZF läuft bereits) [Re: Najib] #164402
22/12/17 12:58 AM
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Schreib doch zur Abwechslung lieber was zum Eingangsthema statt hier wieder deinen Scheissdreck rauszulassen

Re: Besuchervisum für Ehemann ( FZF läuft bereits) [Re: Barbara_V] #164410
23/12/17 11:02 AM
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Hallo Barbara,

bevor Ihr geheiratet und über Eure Zukunft geplant habt, habt Ihr Euch sicherlich auch Gedanken darüber gemacht, wie Ihr Euer zukünftig gemeinsames Leben finanzieren wollt.
Dies solltet Ihr auch dem Konsulat mitteilen!

Wenn Deine Rente nicht für beide reicht und das Eure einzige Planung war, dann wird es schwierig werden ein Visum zu bekommen, denn Dein Mann wird sicherlich nicht von Anfang an einen Beruf in Deutschland ausüben können, womit er Euch beide finanzieren kann.
Künftige Sozialleistungsempfänger ins Land zu importieren liegt sicherlich nicht im Interesse der Bevölkerung von Deutschland.

Also: Zeigt den Behörden woher das Geld kommen wird, denn dann wird das Visum auch kein Problem sein!


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Besuchervisum für Ehemann ( FZF läuft bereits) [Re: 21merlina] #164481
05/01/18 09:13 PM
05/01/18 09:13 PM
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Original geschrieben von: merlina
Als was sich manche hier outen...

Ist ja nicht das erste Mal.



@ Barbara
gucks du:

KLICK

und noch eins:
KLICK

Original geschrieben von: Zitat

Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG)

Hat einer der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit, so ist zu beachten, dass Artikel
6 GG gegenüber dem deutschen Staatsangehörigen eine besondere Wirkung entfaltet. Ihm
soll es grundsätzlich nicht verwehrt werden, seine Ehe- und Familiengemeinschaft in
Deutschland zu führen. Daher besteht für den nachziehenden Ausländer ein gesetzlicher
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, sofern der deutsche Ehegatte seinen
gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und die weiteren Zuzugsvoraussetzungen
vorliegen.

Die Sicherung des Lebensunterhaltes (§§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 3 AufenthG) ist wegen des
uneingeschränkten Aufenthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebiet gemäß § 28 Abs. 1 S. 3
im Regelfall keine Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Deutschen.




Dass es ein paar Hürden zu nehmen gibt, man sich von "Amtsschimmeln" nicht einschüchtern lassen darf, oftmals ein starkes Selbstbewusstsein und eine Engelsgeduld braucht, möchte ich hier nicht ausschließen. Die rechtlichen Regeln sind eindeutig und nicht wunschdeutig.

Katrin







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is the poor who die.
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