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Ehefähigkeitszeugnis #160602
30/12/15 12:13 AM
30/12/15 12:13 AM
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arionj Offline OP
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salam,ich habe heute mein ehefähigkeitszeugnis abgeholt und der name von meinem verlobten ist auseinander geschrieben also statt khalid steht da kha lid.. gibt das probleme bei der heirat oder ist das irrelevant?

Last edited by arionj; 30/12/15 12:13 AM.
Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: arionj] #160604
30/12/15 08:44 AM
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Thomas Friedrich Offline
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Hallo.

In Marokko nimmt man Vieles nicht so genau.
Ich kenne Geschwister deren Nachnamen von den Behörden unterschiedlich geschrieben wurden.
Zum Einen hängt das mit den Übersetzungen aus dem Arabischen zum Französischen/Deutsche zusammen (für Salam al eihkum gibt´s ja auch unterschiedliche deutsche Schreibweisen), zum anderen aber auch mit der Oberflächigkeit und fehlenden Selbstkritik vieler Menschen in Marokko.

Ich glaube also nicht, dass an dem auseinandergezogenen Namen jemand in einer marok. Behörde Anstoß nimmt.





Last edited by Thomas Friedrich; 30/12/15 08:46 AM.

Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: Thomas Friedrich] #160606
30/12/15 09:27 AM
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Danke Thomas. Aber das Ehefähigkeitszeugnis wird doch in der Deutschen Botschaft indie benötigte Bescheinigung umgetauscht. Oder?

Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: arionj] #160611
30/12/15 01:29 PM
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Also konkret ist die Frage:wenn ich mein ehefähigkeitszeugnis in Rabat in die Ehefähigkeitsbescheinigung umtauschen möchte. Brauche ich dazu ausser dem zeugnis noch weitere unterlagen?

Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: arionj] #160619
30/12/15 05:12 PM
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hulk1 Offline
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Hallo Arion,

geht es hier nur um die benötigten Unterlagen zur Beglaubigung des Ehefähigkeitszeugnisses durch die Deutsche Botschaft in Rabat?

Die Ehefähigkeitsbescheinigung für sich genommen ist doch identisch mit dem Ehefähigkeitszeugnis:
Ehefähigkeitsbescheinigung
Antwort auf:
Es handelt sich hierbei um die so genannte Ehefähigkeitsbescheinigung, die heute auch Ehefähigkeitszeugnis genannt wird.

Antwort auf:
Um diese zu erhalten, müssen natürlich auch einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Holen Sie sich bei Ihrem Standesamt eine sogenannte "Laufliste" (und das können Sie wörtlich nehmen) auf der steht welche Unterlagen verlangt werden.
Diese Liste ist wichtig. Nicht vergessen bei Beantragung der Eheschließung im ausländischem Standesamt diese Liste mitzunehmen.

Auf dieser Liste steht meistens:

Kopie des Passes ihrer Lebensgefährtin/en am besten In- und Auslandpass wenn vorhanden.

Geburtsurkunde. Achtung!! Wenn sie in der Ukraine, Kasastan oder anderen ehemaligen UdSSR Staaten lebt und vor 1991 geboren wurde hat sie meistens noch eine russische Geburtsurkunde. Die muss umgeschrieben werden.

Bei geschiedenen die Scheidungsurkunde. ACHTUNG!! Mit Begründung der Scheidung. Das sind zwei getrennte Formulare. Ist sie vor 1991 geschieden worden und lebt in der Ukraine, Kasastan oder anderen ehemaligen UdSSR Staaten gilt das gleiche wie bei der Geburtsurkunde.

Es kommt vor das auch die Heiratsurkunde verlangt wird, die wird aber bei der Scheidung vernichtet. Man muss sich dann eine Heiratsbescheinigung ausstellen lassen. Das Scheidungsurteil wird in Deutschland noch mal vom Oberlandesgericht überprüft.

Weiter wird eine Ledigkeitsbescheinigung benötigt (nicht älter als 6 Monate).

Dann noch eine Wohnbescheinigung.
Die gibt es in Russland nicht standartmäßig, doch auf dem Passamt wird auf Anfrage so etwas ausgestellt.

Die ganzen Unterlagen müssen dann zur Deutschen Botschaft und beglaubigt werden. Lasst das am besten eine Agentur machen. Die Unterlagen gebt ihr zu Hause bei eurem Standesamt ab. Natürlich erst nachdem sie ins Deutsche übersetzt wurden. Die stellen dann nach Durchsicht eurer Unterlagen die Ehefähigkeitsbescheinigung aus. Diese muss dann bei einer Heirat im Ausland wieder in die Landessprache übersetzt und beglaubigt werden.


Als Übertreiber [ghulat] werden im Islam Menschen bezeichnet, die einen Aspekt des Islam aus dem Gesamtzusammenhang nehmen, sich darauf konzentrieren und diesen übertreiben.
Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: hulk1] #163307
24/06/17 06:36 AM
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Original geschrieben von: hulk1
Hallo Arion,

geht es hier nur um die benötigten Unterlagen zur Beglaubigung des Ehefähigkeitszeugnisses durch die Deutsche Botschaft in Rabat?

Die Ehefähigkeitsbescheinigung für sich genommen ist doch identisch mit dem Ehefähigkeitszeugnis:
Ehefähigkeitsbescheinigung
Antwort auf:
Es handelt sich hierbei um die so genannte Ehefähigkeitsbescheinigung, die heute auch Ehefähigkeitszeugnis genannt wird.

Antwort auf:
Um diese zu erhalten, müssen natürlich auch einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Holen Sie sich bei Ihrem Standesamt eine sogenannte "Laufliste" (und das können Sie wörtlich nehmen) auf der steht welche Unterlagen verlangt werden.
Diese Liste ist wichtig. Nicht vergessen bei Beantragung der Eheschließung im ausländischem Standesamt diese Liste mitzunehmen.

Auf dieser Liste steht meistens:

Kopie des Passes ihrer Lebensgefährtin/en am besten In- und Auslandpass wenn vorhanden.

Geburtsurkunde. Achtung!! Wenn sie in der Ukraine, Kasastan oder anderen ehemaligen UdSSR Staaten lebt und vor 1991 geboren wurde hat sie meistens noch eine russische Geburtsurkunde. Die muss umgeschrieben werden.

Bei geschiedenen die Scheidungsurkunde. ACHTUNG!! Mit Begründung der Scheidung. Das sind zwei getrennte Formulare. Ist sie vor 1991 geschieden worden und lebt in der Ukraine, Kasastan oder anderen ehemaligen UdSSR Staaten gilt das gleiche wie bei der Geburtsurkunde.

Es kommt vor das auch die Heiratsurkunde verlangt wird, die wird aber bei der Scheidung vernichtet. Man muss sich dann eine Heiratsbescheinigung ausstellen lassen. Das Scheidungsurteil wird in Deutschland noch mal vom Oberlandesgericht überprüft.

Weiter wird eine Ledigkeitsbescheinigung benötigt (nicht älter als 6 Monate).

Dann noch eine Wohnbescheinigung.
Die gibt es in Russland nicht standartmäßig, doch auf dem Passamt wird auf Anfrage so etwas ausgestellt.

Die ganzen Unterlagen müssen dann zur Deutschen Botschaft und beglaubigt werden. Lasst das am besten eine Agentur machen. Die Unterlagen gebt ihr zu Hause bei eurem Standesamt ab. Natürlich erst nachdem sie ins Deutsche übersetzt wurden. Die stellen dann nach Durchsicht eurer Unterlagen die Ehefähigkeitsbescheinigung aus. Diese muss dann bei einer Heirat im Ausland wieder in die Landessprache übersetzt und beglaubigt werden.




Kann mir jemand bestätigen, ob diese geforderten Dokumente noch aktuell sind? Da ich im Moment in Marokko bin und meine zuständige Bearbeiterin im Standesamt sich sehr schwer damit tut, mir telefonisch oder schriftlich Auskunft über benötigte Dokumente zu geben, hoffe ich auf Auskunft erfahrener Verheirateter.
Nun bin ich nächste Woche endlich in Deutschland und wollte eigentlich das Ehefähigkeitszeugnis beantragen, werde aber ständig vertröstet von eben dieser Sachbearbeiterin. Die Zeit ist jetzt knapp, noch rechtzeitig innerhalb einer Woche alle Dokumente zusammen zu bekommen, aber vielleicht klappt es ja noch.

Danke im Voraus

Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: Litze] #163320
27/06/17 12:10 PM
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hoi christin

ihr beabsichtigt in marokko zu heiraten oder? du kannst das ehefähigkeitszeugnis auch auf der deutschen botschaft beantragen:
http://m.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat...kko-170303.html

auf dieser seite findest du auch weitere info's zum heiraten.

wir mussten das ehefähigkeitszeugnis in der CH-botschaft in rabat bestellen...
mehr kann ich dir leider nicht helfen, da es bei uns ein bisschen anders funktioniert hat, da ich schweizerin bin.


wünsch' dir alles gute! smile
liebe grüsse, zaroan

Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: arionj] #163649
08/08/17 03:01 AM
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Danke bis hierhin für die Hilfe! smile
Inzwischen habe ich meine Standesbeamten in Deutschland getroffen, welche mir eine Liste an nötigen Dokumenten für die Beantragung des EFZ mitgegeben hat. Nach vielem Recherchieren musste ich feststellen, dass die geforderten Dokumente nicht überall identisch sind, also sich evtl. sogar je nach Bundesland unterscheiden.

Nun habe ich Infos aus erster Hand, bin aber noch ratlos bei der geforderten Eidesstattlichen Erklärung, zu der ich hier auch Unterschiedliches gelesen habe. Wer ist denn da der erstbeste Ansprechpartner in Rabat? Kobsularbeamte? Notar? Adoul?
Wer weiß Rat?

Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: Litze] #163759
11/08/17 04:07 PM
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eidesstaatliche Erklärung von was???
Also ich habe als Österreicherin geheiratet und unser erster Weg war zur Botschaft. Anschließend habe ich einen Strafregisterauszug in Rabat im Ministerium geholt. Dann mussten wir mehrere Dokumente übersetzen lassen, Liste der anerkannten Übersetzer beachten. Die medizinische Untersuchung, die Blutabnahme, auf das Familiengericht, alles abgeben, dann auf die Polizei und beim Familienrichter Vorsprechen. Aber es ändert sich ständig was und meine Hochzeit war 2015.
Das Ehefähigkeitszeugnis bekommst du eh noch in Deutschland. Allerdings brauchst du auch einige Dokumente vom Verlobten/der Verlobten aus Marokko. Alle inklusive Übersetzung und Apostillen. Wir haben die damals mit DHL verschickt.

Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: granny_martha] #163780
12/08/17 03:10 AM
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Eine Erklärung darüber, dass in der Vergangenheit keine rituelle oder religiöse Eheschließung vollzogen wurde. Die Aussagen in diesem Forum sind unterschiedlich. Bei manch einem reicht es, wenn der Verlobte oder sein Vater als Familienoberhaupt oder beide Elternteile eine solche Erklärung unterschreiben. Woanders habe ich gelesen, dass dies vor einem Notar geschehen muss.

Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: Litze] #163786
12/08/17 01:29 PM
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Préfecture de l'arrondissement - quasi Gemeinde deines Wohnbezirks ... war in unserem Fall die Préfecture de Salé

Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: arionj] #164159
12/10/17 12:25 PM
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Hallo zusammen,
ich bin schonmal einen Schritt weiter und muss nun zur Botschaft, um die Ehefähigkeitsbescheinigung zu erhalten.
Kann mir jemand noch verraten, zu welchen Öffnungszeiten man dafür zur Botschaft gehen kann? Finde dazu keine Infos auf der Website.

Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: Litze] #164168
12/10/17 04:43 PM
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Ehm... deutsche Botschaft in Rabat?
http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rab...-RK-160329.html
Eine Online-Anfrage vorab zu schicken und einen Termin für dein Anliegen vereinbaren bzw. im Vorfeld abklären, was du alles mitnehmen sollst, empfiehlt sich!! Wegen dem starken Andrang kann der Einlass ohne Termin auch schon mal verweigert werden.

Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: arionj] #164172
13/10/17 04:37 PM
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Hallo,
also der Zugang zur deutschen Botschaft ist mir als deutsche Staatsangehörige nie verweigert worden.

Die eidesstattliche Versicherung hat mein Mann in der deutschen Botschaft gemacht. Die braucht ihr dann nicht mehr übersetzten lassen. Macht hierfür vorher schriftlich einen Termin aus!

Bezüglich der anderen Dokumente die ihr in Marokko braucht, habe ich gelernt, dass es von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist. Ich brauchte noch nichtmal die Dokumente hier in Deutschland Legalisieren lassen.
Sucht euch einen guten Adoul der Ahnung hat.

lg,

Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: Moermel] #164199
17/10/17 12:04 AM
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Original geschrieben von: Moermel
Hallo,
also der Zugang zur deutschen Botschaft ist mir als deutsche Staatsangehörige nie verweigert worden.


Soll heißen, ich könnte mit meinem Anliegen theoretisch immer zu den Öffnungszeiten da aufkreuzen? Zwischen 8 und 10h wird ja für die meisten konsularischen Angelegenheiten geöffnet. So wollte ich es jetzt probieren. Denn erreichen kann ich da sowieso nie jemanden...

Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: Litze] #164360
16/12/17 04:52 PM
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Hallo zusammen

ich hänge meine Frage mal an und ich hoffe, das ist okay so.

Ich bin Deutsche und lebe in der Schweiz. Möchte meine marokkanischen Freund heiraten und brauche vom Standesamt in Köln nun das EFZ.

Die Unterlagen, die ich als Deutsche vorlegen muss, sind ja relativ wenig. Welche Unterlagen muss ich aktuell von ihm mitbringen? Ich frage deswegen, weil ich extra zum Standesamt nach Köln anreisen muss und gerne vorbereitet hinfahren möchte. Am Telefon haben sie mir keine Auskunft geben können oder wollen...sie sagten: Kommen Sie erstmal mit dem Antrag :-(

Kann man den Antrag am gleichen Tag mitnehmen? Wir werden nicht in Deutschland wohnen...entweder Schweiz oder Frankreich, weil ich dort noch einen 2. Wohnsitz habe.

Danke für Eure Unterstützung!

Beste Grüsse aus der Schweiz sendet

Maria

Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: Maria2511] #164364
17/12/17 01:18 PM
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Da muss man extra anreisen, um ein Papier zu beantragen? Ich wohne in Spanien und habe mal bei einem deutschen Standesamt eine Geburtsurkunde per E-mail beantragt. Ich bekam eine Bankverbindung mitgeteilt, um die Gebühren zu überweisen und das Papier kam per Post.


LG
Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: 21merlina] #164366
17/12/17 02:30 PM
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Geburtsurkunde war auch kein Problem ... ging wunderbar online ... beim EFZ sind die Behörden wohl strenger (geworden)? Ich weiss es halt nicht ...wohne seit vielen Jahren nicht mehr in Deutschland und hatte demzufolge lange nichts mit deutschen Behörden zu tun.

Gogglen hat mir auch nicht so viel gebracht ...dachte, jemand hier hat vielleicht ein aktuelles Praxisbeispiel ...

Danke und Gruss

Maria

Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: Maria2511] #164370
17/12/17 04:58 PM
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Ja, eben, ich auch nicht. Ich meine, ich brauche zwar im Moment kein Ehefähigkeitszeugnis oder sonstiges Papier aus Deutschland, hätte aber nie gedacht, dass man dafür extra reisen muss. Wie begründen die das? Ich meine, die Reisekosten, das Hotel, extra Urlaub nehmen für ein Papier... Das ist ja wohl das Letzte. Könnte ich mir im Moment gar nicht leisten.
Ich wohne seit über 25 Jahren in Spanien und in dem Kaff, in dem ich vor damals in Deutschland gemeldet war, wohnt mittlerweile auch niemand mehr aus meiner Familie.


LG
Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: 21merlina] #164374
17/12/17 07:19 PM
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Am Telefon gab es die Auskunft: Wenn Sie nicht selbst vorbeikommen können, kann ein Bevollmächtigter das EFZ für Sie beantragen.

Das wäre dann meine Mutter, die weder in der Nähe des Standesamt wohnt noch das ganze Amtsdeutsch verstehen würde.

Nun sammel ich Infos aus dem Netz, was für Unterlagen mein marokkanischer Verlobter alles vorlegen müsste:

Ledigkeitsbescheinigung
Geburtsurkunde
Meldebescheinigung (obwohl es das in Frankreich nicht gibt, da gilt z.B. die Stromrechnung als "Nachweis")
Passkopie etc.

Übersetzen lassen werde ich das irgendwo vor Ort.

Vielleicht mache ich mir auch zu viel Gedanken...aber die Dame am Telefon war dermassen barsch, dass hat in mir Zweifel hervorgehoben.

Ausserdem kann ich ja nicht ein paar Mal hin- und herreisen für ein einziges Stück Papier.




Last edited by Maria2511; 17/12/17 07:21 PM.
Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: Maria2511] #164376
17/12/17 11:39 PM
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Das ist ja wohl reine Schikane, dass man da entweder persönlich antanzen muss oder jemanden hinschicken. Aber die sitzen leider am längeren Hebel. Alles Gute jedenfalls...


LG
Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: 21merlina] #164377
18/12/17 01:51 AM
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Danke Dir...wir werden es schon irgendwie hinbekommen. Ist nur schon seltsam wie verschieden die Behörden in der EU arbeiten...in Frankreich können selbst "sans papiers" heiraten und in Deutschland muss man einen Lastwagen voller Papiere herankarren, damit man erstmal ein EFZ beantragen kann.

Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: Maria2511] #164378
18/12/17 11:41 AM
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Hallo Maria,

findest du es richtig, dass in F „sans papiers“ heiraten können?
Und es ist doch sicher einleuchtend, dass die deutschen Behörden gründlich und korrekt arbeiten.

Leider wurde und wird in Sachen Papiere oft getrickst, um den Aufenthalt zu erreichen.
Das sind halt abschreckende Beispiele, bedanken dürfen wir uns bei den betreffenden Betrügern!

Natürlich meine ich damit ausdrücklich nicht euch!

Ich verstehe, dass es mühsam für dich ist, würde das Behördenvorgehen aber nicht als „Schikane“ sehen.

Ich wünsche euch viel Erfolg auf dem mühsamen und teuren Weg zur binationalen Eheschließung.

Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: bulbulla] #164379
18/12/17 12:03 PM
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Warum ist das keine Schikane? Was ist für die Behörden sicherer oder anders, wenn eine von mir beauftragte Person ein Papier beantragt anstatt ich selbst per E-Mail? Ich kann doch meinen Personalausweis scannen oder was sie sonst an Papieren von mir sehen möchten. Das ist doch das gleiche als wenn irgendwer (auch eine wildfremde Person) persönlich hingeht. Außerdem sollte man als im Ausland lebender solche Papiere über das deutsche Konsulat beantragen können statt allen Ernstes in genau das Kaff reisen zu müssen, wo man vor über 20 Jahren das letzte Mal in Deutschland gemeldet war. Das ist doch ein schlechter Witz!
Wie gesagt, mich betrifft es im Moment nicht, aber ich habe mich mal informiert und es scheint genau so zu sein. Was können die Behörden irgendwie überprüfen, wenn eine von mir beauftragte Person für mich ein Papier beantragt anstatt ich selbst online? Rein gar nichts!


LG
Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: 21merlina] #164380
18/12/17 12:39 PM
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Hallo Bulbulla

ja finde ich richtig, dass die "sans papiers" heiraten dürfen, Artikel 12 der Menschenrechtskonvention wird in Frankreich vor den Aufenthaltsstatus gestellt. Heirat in Frankreich garantiert noch lange kein Aufenthaltsrecht.

Wer glaubst Du, putzt die Klo`s in den Metros und serviert Dir Deinen café au lait in Frankreich? Das sind in den allermeisten Fällen "sans papiers" und da in Frankreich Menschen in der Illegalität der Ausländerbehörde Beweise für ihr Arbeitsverhältnis bringen müssen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, sind sie gezwungen wie andere Arbeitnehmer soziale Beiträge zu zahlen, können aber nicht ihre sozialen Ansprüche beim Sozialamt gelten lassen, ohne die Abschiebung in Kauf nehmen zu müssen.

Sie dürfen jahrelang STEUERN zahlen und bekommen doch keinen Aufenthaltstitel...wie findest DU das?

Aber ich wollte hier eigentlich nur ein paar aktuelle Infos zum Thema EFZ, da ich mit deutschen Behörden lange nix zu tun hatte und die Verhältnismässigkeit der Anforderungen des Standesamtes in Deutschland nicht einschätzen konnte.

Aber danke für Deine Wünsche: Wir werden das hinbekommen!

Beste Grüsse


Last edited by Maria2511; 18/12/17 12:39 PM.
Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: arionj] #164381
19/12/17 04:40 AM
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Ich bin mir nicht sicher, ob die Anforderungen von Bundesland zu Bundesland oder sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind, kann aber von meinen Erfahrungen im Sommer/Herbst diesen Jahres berichten.

Da ich in Marokko wohne, gestaltete sich das Vorhaben auch für mich etwas umständlicher, allerdings konnte ich nach Erklärung meiner Situation alle nötigen Informationen telefonisch und per Mail mit meiner zuständigen Standesbeamtin abklären.

In einem Standesamt im Berliner Umland wurden von mir folgende Dokumente verlangt:



https://picload.org/view/ddgoadaa/20171219_012949.png.html

Nachdem ich alle geforderten Dokumente hatte, ergab es sich, dass ich das Ehefähigkeitszeugnis selbst in Deutschland abholen konnte, es wäre aber auch durch eine Vertretung mit Vollmacht gegangen. Manchmal - und das stelle ich immer mal wieder fest - hängt es wirklich vom Sachbearbeiter ab, wie man in einem deutschen Amt behandelt wird.

Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: Litze] #164382
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Hallo Litze

auf Deine Rückmeldung habe ich insgeheim gewartet...bei Dir steht Köln im Profil...dort darf ich nämlich hinreisen zwecks Antrag EFZ.

Hab mir den Link angeschaut...sind ja eigentlich recht wenig Unterlagen.

Seine Ledigkeitsbescheinigung und die Geburtsurkunde wird gerade ins Deutsche übersetzt.

Mittlerweile ist mein erster Anflug von Panik verflogen und wir machen 2-3 Tage Ferien in der alten Heimat, mein Verlobter kommt dann einfach mit zum Standesamt und dann geht die Sache hoffentlich erfolgreich über die Kölner Bühne.

Herzlichen Dank für Eure Beiträge!

Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: arionj] #164396
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Hallo,
zu dem Foto hier noch wichtige Anmerkungen (die Zahlen hinter den Kreuzen). Leider hatte ich versäumt, diese abzutippen.

1. vollständige Abschrift mit Legalisation und Übersetzung (nicht älter als 6 Monate)

2. beglaubigte Kopie des Reisepasses

3. Nachweis des Wohnsitzes mit Übersetzung

4. aktuell (nicht älter als 10 Tage zur Antragstellung) als Nachweis meiner Zuständigkeit mit Vermerkt zum Familienstand

5. Angaben, dass weder religiöse, rituelle und zivilrechtliche Eheschließungen in der Heimat und im Ausland geschlossen wurden, Übersetzung ins Deutsche


Bitte bedenke, dass diese Angaben NICHT von einem Kölner Standesamt stammen und daher keine Garantie besteht, dass es auf Köln auch zutrifft. Ich erinnere mich, dass ich damals im Netz auch unterschiedliche Informationen gefunden habe.

Re: Ehefähigkeitszeugnis [Re: Litze] #164399
21/12/17 07:30 PM
21/12/17 07:30 PM
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Maria2511 Offline
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Maria2511  Offline
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Hallo Litze

lieben Dank für die Zusatzinformationen.

Die ellenlange Liste des französischen Standesamtes habe ich schon abgearbeitet..fehlt nur noch mein EFZ, das das Standesamt in Köln ausstellen muss. Das wiederum will das französische Standesamt.

Wir haben es aber auch echt auf die Spitze getrieben...vier Länder und eine Hochzeit lachen3

Ich berichte dann mal, wie es letztendlich ausgegangen ist.

Beste Grüsse

Maria


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