Re: illegaler aufenthalt
[Re: skyy1]
#162841
12/02/17 06:17 PM
12/02/17 06:17 PM
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Thomas Friedrich
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Hallo.
Eine Ausreise ist für Deinen Bekannten nicht mehr möglich!
Er ist sozusagen gefangen im Land und kann dieses erst wieder verlassen, wenn die Sache geklärt (Strafverfahren wegen illegalem Aufenthalt)ist.
Er sollte sich schleunigst der Sache bzw. der Polizei stellen, denn je länger er illegal im Land ist, desto teurer wird´s!
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Re: illegaler aufenthalt
[Re: skyy1]
#162845
12/02/17 08:19 PM
12/02/17 08:19 PM
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Joined: Feb 2001
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Thomas Friedrich
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Hallo Sabine,
alleine durch die Heirat hast Du keine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis. Vielmehr ist die Ehe etwas, was zur Bewilligung Deines Antrages auf eine Aufenthaltsgenehmigung positiv bewertet wird. Die sog. "carte se jour" must Du aber trotzdem beantragen. U.a. darfst Du das aber nur, wenn Du auch tatsächlich mehr als 180 Tage im Jahr in Marokko lebst.
@Skyy1,
irgend wo wurde in diesem Forum schon mal was dazu geschrieben. Wie mir jemand sagte, liegen die Tagessätze bei 300,00 Dirham zzgl. Gerichts./ bzw. Staatsanwaltskosten.
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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