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STEUERN für AUSLÄNDER #161750
18/06/16 04:41 PM
18/06/16 04:41 PM
Joined: Jun 2016
Posts: 137
Deutschland - Salé
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granny_martha Offline OP
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granny_martha  Offline OP
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Joined: Jun 2016
Posts: 137
Deutschland - Salé
Hallo zusammen!
Ich habe gerade folgendes gelesen und bin etwas verunsichert.
"Ausländer ohne ständige geschäftliche Einrichtung, welche umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen, müssen sich ebenfalls beim marokkanischen Finanzamt registrieren und gegebenenfalls Umsatzsteuer zahlen."
Was soll denn das bedeuten? Ich leiste hier in Marokko HOME-Office Arbeit für ein österreichisches Unternehmen. Folglich werden mir in Österreich alle Lohnnebenkosten abgezogen. Muss ich jetzt noch zusätzlich Steuern in Marokko zahlen??
Ich zahle ja Umsatzsteuer, wenn ich im marjane einkaufe oder eine Dienstleistung in Anspruch nehme.
Danke für jede hilfreiche Antwort!

Re: STEUERN für AUSLÄNDER [Re: granny_martha] #161752
18/06/16 11:36 PM
18/06/16 11:36 PM
Joined: Feb 2001
Posts: 4,034
Errachidia, Marokko
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Thomas Friedrich Offline
Mitglied*
Thomas Friedrich  Offline
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Joined: Feb 2001
Posts: 4,034
Errachidia, Marokko
Hallo.

Das ist eine recht komplizierte Sache und hat natürlich überhaupt nichts mit der Mehrwertsteuer (TVA) zu tun, die ja ohnehin jeder in jedem Land bezahlen muss.
So weit ich weiss, hat auch Österreich mit Marokko ein Doppelbesteuerungsabkommen getroffen.
Darin ist dann genau geregelt was wo zu versteuern ist (Damit nichts doppelt besteuert wird).
Am besten wendest Du Dich an einen öster. Steuerberater der sich mit dem Doppelbesteuerungsabkommen auskennt und Dir dann alles genau erklärt.
So etwas kann man nicht in einem Forum erklären, denn das ist äußerst kompliziert und sehr viele Faktoren (Wohnsitz, Einkommen aus beweglichen oder unbeweglichen Gütern oder Tätigkeiten) müssen berücksichtigt werden.


Last edited by Thomas Friedrich; 18/06/16 11:37 PM.

Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: STEUERN für AUSLÄNDER [Re: Thomas Friedrich] #161753
19/06/16 12:26 PM
19/06/16 12:26 PM
Joined: Jun 2016
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Deutschland - Salé
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granny_martha Offline OP
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granny_martha  Offline OP
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Joined: Jun 2016
Posts: 137
Deutschland - Salé
Ich glaube, ich habe es gerade selbst gecheckt. War gestern wohl nicht ganz ausgeschlafen, als ich mir das durchgelesen habe. hhhhh - Ramadan halt!!
"umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen" - das gilt für selbstständige Dienstleister... also kein Unternehmen hier hat, sondern selbstständig Arbeit zB als Putzfrau, Nachhilfelehrerin, etc. leistet.
Danke trotzdem für den Rat und die schnelle Antwort. Wenn ich in Marokko Einkünfte hätte, müsste ich diese beim Österreichischen FA melden.
Das von dir angesprochene Doppelbesteuerungsabkommen kann man sich im Internet unter
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2006_III_168/COO_2026_100_2_304313.pdf
vollständig durchlesen. Es geht eigentlich trotz Paragraphen (ich blende die beim Lesen einfach weg) deutlich hervor, welche Steuern in das Abkommen fallen.


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