Ich glaube, ich habe es gerade selbst gecheckt. War gestern wohl nicht ganz ausgeschlafen, als ich mir das durchgelesen habe. hhhhh - Ramadan halt!!
"umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen" - das gilt für selbstständige Dienstleister... also kein Unternehmen hier hat, sondern selbstständig Arbeit zB als Putzfrau, Nachhilfelehrerin, etc. leistet.
Danke trotzdem für den Rat und die schnelle Antwort. Wenn ich in Marokko Einkünfte hätte, müsste ich diese beim Österreichischen FA melden.
Das von dir angesprochene Doppelbesteuerungsabkommen kann man sich im Internet unter
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2006_III_168/COO_2026_100_2_304313.pdfvollständig durchlesen. Es geht eigentlich trotz Paragraphen (ich blende die beim Lesen einfach weg) deutlich hervor, welche Steuern in das Abkommen fallen.