Marokkoforum Archiv Herzlich willkommen beim Marokkoforum, NUR ARCHIV
powered by Marokko.Net
Liebe Forennutzer, dieses Forensystem ist nur als ARCHIV nutzbar. Unser aktuelles Forensystem ist unter (www.forum.marokko.com) erreichbar.
...
Previous Thread
Next Thread
Print Thread
Asylantrag falsche Identität angegeben #161517
28/04/16 10:07 PM
28/04/16 10:07 PM
Joined: Apr 2016
Posts: 8
Deutschland
C
chandramuki84 Offline OP
Junior Mitglied
chandramuki84  Offline OP
Junior Mitglied
C

Joined: Apr 2016
Posts: 8
Deutschland
Hallo meine Lieben,

Ich hoffe ich bin hier richtig. Und zwar geht es um einen guten Freund von mir. Wir sind beide Marokkaner ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft und er hat hier vor einem Jahr Asyl beantragt. Leider hat er einen großen Fehler gemacht und beim Asyantrag alles falsch angegeben. Name, Herkunft und Geburtsdatum. Er hat eine Aufenthaltsgestattung. Ich möchte gerne das er das bei der Ausländerbehörde ändert. Nun hat er Sorge vor der Strafe. Was könnte ihm da bevorstehen?

Vielleicht kennt sich da jemand aus.

Liebe Grüße

Layla

Re: Asylantrag falsche Identität angegeben [Re: chandramuki84] #161518
28/04/16 10:19 PM
28/04/16 10:19 PM
Joined: Aug 2010
Posts: 28
Trier
x1micha Offline
Mitglied
x1micha  Offline
Mitglied

Joined: Aug 2010
Posts: 28
Trier
Das Asylverfahrensgesetz enthält im Gegensatz zur Vorschrift des § 95 AufenthG keine Strafandrohung hinsichtlich des Asylbewerbers, der die Asylanerkennung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschleicht (Bergmann a.a.O. § 84 AsylVfG Rn. 2; Senge in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze § 84 AsylVfG Rn. 2 m.w.N.; Senge a.a.O. § 95 AufenthG Rn. 30, 58
m.w.N.). Aufgrund dieser speziellen Regelungen im Asylverfahrensgesetz werden falsche Personalangaben im Zusammenhang mit der Asylantragstellung weder vom Straftatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG noch von dem des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG erfasst. Zwar kann eine Strafbarkeit des Asylbewerbers im Zusammenhang mit der Antragstellung z.B. nach § 267 StGB durch Vorlage eines gefälschten oder verfälschten Passes oder nach § 271 StGB durch Bewirken falscher Personalien in ausländerrechtlichen Aufenthaltsgestattungen in Betracht kommen. Die bloße Angabe falscher Personalien bei der Antragstellung im Asylverfahren erfüllt jedoch keinen Straftatbestand, sondern kann allenfalls wegen einer Ordnungswidrigkeit nach §
111 OWiG mit einer Geldbuße belegt werden.

Quelle: juris

Re: Asylantrag falsche Identität angegeben [Re: x1micha] #161519
28/04/16 10:23 PM
28/04/16 10:23 PM
Joined: Apr 2016
Posts: 8
Deutschland
C
chandramuki84 Offline OP
Junior Mitglied
chandramuki84  Offline OP
Junior Mitglied
C

Joined: Apr 2016
Posts: 8
Deutschland
Danke

Heisst das er bekommt keine Strafe? Er hat keinen gefälschten Ausweis vorgelegt.

Re: Asylantrag falsche Identität angegeben [Re: chandramuki84] #161520
28/04/16 11:07 PM
28/04/16 11:07 PM
Joined: Feb 2010
Posts: 1,361
München/Tanger
L
latino Offline
Mitglied
latino  Offline
Mitglied
L

Joined: Feb 2010
Posts: 1,361
München/Tanger
Warum bleibt dein Freund nicht in Marokko? Ist ja ein schönes Land und es geht steil aufwärts für Leute welche Arbeiten wollen und nicht davonlaufen.....


Search

Forum Statistics
Forums17
Topics18,515
Posts164,845
Members9,959
Most Online12,010
Dec 24th, 2014
Popular Topics(Views)
611,701 Strassenverkehr
Bildergalerie
Marokkoreise KaterKarlo ab 17.03.2016
Flechte als Gewürz
https://goo.gl/maps/xxwhc
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.1