die Frau vom Amt meinte zu mir das sie diese ledigkeitsbescheinung so aber nicht akzeptiert weil in seiner ledigkeitsbescheiniung die Vorgabe der vorherigen ehe stehen muss sie sagte das mein verlobter diese ehe und scheidung in Marokko nachtragen lassen müsste
Samira, geht es hier also nur um die Beantragung Deiner Ledigkeitsbescheinigung bzw. Ehefähigkeitszeugnis für eine Heirat in Marokko und nicht um die für Deinen Verlobten?
Die gesetzlichen Grundlagen dazu sind in Übereinkommen über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen vom 5. September 1980, BGBl. 1997 II, S. 1086 geregelt, wobei ein auch Muster vorgegeben ist, in dem Angaben zu einer evtl. vorherigen Ehe Deines Verlobten gefordert sind (
deutsch), (
französisch mit Muster)
Da die Ehe nicht in Deutschland stattfinden soll und sofern eine Prüfung der eherechtlichen Zulassung auch gerade in Bezug auf Deinen Verlobten von den Behörden demnach in Marokko erfolgt, ist eine derartige Forderung der Bearbeiterin über den für Deinen Verlobten erweiterten Nachweis aus Marokko eigentlich nicht unbedingt einsichtig.
Auf der anderen Seite könntest Du nach der in Marokko geschlossenen Ehe später Probleme bei der Anerkennung durch ein deutsches Standesamt bekommen, allerdings nur dann, wenn die das dann noch merken sollten, aber dann kannst Du aufgrund der in Marokko rechtmäßig geschlossenen Ehe nach
Art. 13 des EGBGB immer noch anwaltlich dagegen vorgehen.
Da Marokko das o.g. Übereinkommen über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen anscheinend sowieso nicht mit unterschrieben hat, wäre zu klären, ob für Marokko nicht auch alternativ die Vorlage einer Meldebescheinigung von Dir ausreichen dürfte, in dem Dein Personenstand mit "ledig" verzeichnet ist.
Warum will denn Dein Verlobter eigentlich nicht, dass seine 1. Ehe mit einer Deutschen in Deiner Ledigkeitsbescheinigung erscheint?
Als Marokkaner kann er nach meinem letzten Wissenstand jetzt sogar in Marokko auch wieder eine 2. Ehe ohne Zustimmung der 1. Frau eingehen, so dass der Eintrag der 1. Ehe in der Ledigkeitsbescheinigung wahrscheinlich nur noch den zusätzlichen Nachweis der deutschen Scheidung für die marokkanischen Behörden nach sich ziehen wird.