Hallo zusammen,
ich bin Mitte Juli mit dem Auto nach Marokko gefahren und dieses dann dort in der Garage stehen lassen, weil ich im Dezember wieder nach Marokko wollte. Bei der Ausreise habe ich das beim Zoll im Flughafen deklariert. Das Auto darf bis 31.12.15 bleiben. Mein Problem ist, dass ich aus beruflichen Gründen erst ab Mitte Januar nach Marokko fliegen kann. Was passiert dann wenn das Auto länger als 6 Monate dort bleibt. Bekommt man Geldstrafe? Wenn ja, wie hoch wäre das?
Vielen Dank im Voraus!
Last edited by Yousef75; 19/11/15 11:49 PM.