Re: Deutsche Urkunden für Marokko legalisieren
[Re: saramidall]
#159942
15/10/15 10:31 PM
15/10/15 10:31 PM
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hulk1
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Könnt ihr mir kurz beantworten ob ich meine Papiere Vor- Überbeglaubigen lassen muss? Wenn ja, wo? Und legalisiert die marokkanische Botschaft in Frankfurt auch Urkunden? Auf der Internetseite sind leider so gut wie garkeine Infos. Hat jmd Erfahrung mit dieser Botschaft? Und noch einmal! Anmerkung (der marokkanischen Botschaft in Berlin): Alle notariellen Amtshandlungen (Adular), ausgestellt von der notariellen Abteilung des Konsulats, werden beim marokkanischen Generalkonsulat in Düsseldorf vom Vertreter des Justizministeriums unterschrieben und genehmigt. Alle notariellen Amtshandlungen (Adular), ausgestellt von der notariellen Abteilung des Konsulats, werden beim marokkanischen Generalkonsulat in Düsseldorf vom Vertreter des Justizministeriums unterschrieben und genehmigt.
Als Übertreiber [ghulat] werden im Islam Menschen bezeichnet, die einen Aspekt des Islam aus dem Gesamtzusammenhang nehmen, sich darauf konzentrieren und diesen übertreiben.
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Re: Deutsche Urkunden für Marokko legalisieren
[Re: saramidall]
#159946
16/10/15 03:44 PM
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hulk1
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Und noch einmal hast du nicht verstanden worums geht. 1.Ich hatte wegen Erfahrungen in der Botschaft in Frankfurt gefragt 2. Gehts hier um meine Personenstandsurkunden die ich in Marokko brauche 3. War eine meiner Fragen auch ob ich zur Legalisation eine Vor- und Ueberbeglaubigung brauche.
Bitte genau antworten. Im Internet gesucht hab ich selber schon. Deswegen frage ich hier um von Leuten, die es genau wissen etwas zu erfahren. Und warum fragst Du dann nicht einfach in Frankfurt beim marokkanischen Konsulat (die marokkanische Botschaft ist übrigens in Berlin) nach, wenn es Dir um eine Legalisierung von Personenstandsurkunden durch marokkanische bzw. deutsche Stellen geht? Der Adoul beim marokkanischen Konsulat in Düsseldorf (er spricht auch etwas deutsch) könnte Dir übrigens alle Deine Fragen beantworten (denn er ist ein Vertreter des marokkanischen Justizministeriums), beispielsweise auch die zu den notwendigen Vor- und Überbeglaubigungen durch marokkanische wie auch durch deutsche Behörden!
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Re: Deutsche Urkunden für Marokko legalisieren
[Re: saramidall]
#159955
16/10/15 08:18 PM
16/10/15 08:18 PM
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hulk1
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@hulk
habe heute mit einem gesprochen am telefon aus dem marokkanischen konsulat in frankfurt. war auch ein bisschen schwierig, weil er nur englisch gesprochen hat er meinte ich bräuchte keine vor- und endbeglaubigen... nur eine übersetzung meiner papiere von einem anerkannnten übersetzer?? dieser stempel würde dann ausreichen um die papiere von mir zu legalisieren?? bin jetzt total verwirrt... damit habe ich nicht gerechnet
ich dachte die ganze zeit, dass meine originale ausreichen und die einfach nen stempel draufhauen? bitte du scheinst dich doch etwas auszukennen... bin etwas überfordert bitte erklärs mir nochmal
mir gehts nämlich darum, weil die marokkanischen behörden meine papiere ja auch in legalisierter form haben möchten. das bedeutet doch ich muss sie hier im marokkanischen konsulat legalisieren lassen oder? aber ich finde es jetzt so komisch, dass die eine übersetzung noch extra wollen... das will die deutsche botschaft in rabat ja auch nicht umgekehrt fürs legalisieren marokkanischer urkunden.. Hallo Sara, es ist so, dass die Behörden in Marokko von Dir legalisierte Personenstandsurkunden (im Original und in einer für sie lesbaren Übersetzung) vorgelegt haben möchten, die zuvor von den zuständigen deutschen Stellen und anschließend von einem Vertreter des marokkanischen Justizministeriums (hier der dazu bevollmächtigte Adoul in Düsseldorf) beglaubigt sein müssen. Ein praktisches Beispiel für die Verfahrensweise zur Vorlage einer deutschen Personenstandsurkunde in Marokko anhand einer deutschen Scheidungsurkunde: So eine Scheidungsurkunde wird in Deutschland von einem Familiengericht (beim Amtsgericht) als Urkunde mit entsprechender Unterschrift und Stempel ausgestellt. Anschließend wird diese Scheidungsurkunde von einem dazu ermächtigten Übersetzer ins Arabische übersetzt. Diese ins Arabische übersetzte Scheidungsurkunde muss dann anschließend (unter gleichzeitiger Vorlage des Originals) noch als sog. Apostille vom Landgericht (als vorgesetzte Behörde des Amtsgerichts) mit entsprechenden Unterschriften und Stempel beglaubigt werden. Diese arabische Übersetzung der Scheidungsurkunde mit Apostille muss dann wiederum bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland noch vom marokkanischen Adoul in Düsseldorf als Vertreter des marokkanischen Justizministeriums beglaubigt werden. Das Original und die hier vom Landgericht als Apostille wie vom Adoul aus Düsseldorf (als Vertreter des marokkanischen Justizministeriums) beglaubigte arabische Übersetzung kann erst dann bei den zuständigen Stellen in Marokko vorgelegt werden. Anmerkung dazu: In Deutschland werden beispielsweise Personenstandsurkunden der Stadt von der zuständigen Bezirksregierung (als "vorgesetzte Behörde mit Rechtsaufsicht" der Stadt) mit einer Apostille/Beglaubigung versehen! Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann setze Dich doch direkt mit dem Adoul bei dem marokkanischen Konsulat in Düsseldorf (nach vorheriger Terminabsprache) in Verbindung!
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Re: Deutsche Urkunden für Marokko legalisieren
[Re: saramidall]
#159957
16/10/15 09:53 PM
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saramidall
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Hey vielen Dank fuer die ausfuehrliche Erklaerung. das hat mir jetzt echt geholfen. Nur leider wohne ich so weit weg von Düsseldorf. Persoenlich dort nach zu fragen wird schwierg. Ausserdem habe ich gelesen, das das marrokanische Konsulat in Frankfurt fuer Baden Wuerttemberg wo ich wohne zustaendig sei. Die hatten mir ja auch gesagt, dass sie meine Urkunden legalisieren. Also stimmt das, das ich meine Urkunden auch nochmal zusaetzlich uebersetzen lassen muss?
Last edited by saramidall; 16/10/15 09:54 PM.
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Re: Deutsche Urkunden für Marokko legalisieren
[Re: saramidall]
#159958
16/10/15 10:29 PM
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Also stimmt das, das ich meine Urkunden auch nochmal zusaetzlich uebersetzen lassen muss? Wenn es sich um deutsche Personenstandsurkunden handeln sollte, die in Marokko naturgemäß nicht lesbar sind, kannst Du bei der geplanten Vorlage in Marokko davon ausgehen, das Dir eine vorherige Übersetzung ins Arabische nicht erspart bleiben wird!
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Re: Deutsche Urkunden für Marokko legalisieren
[Re: saramidall]
#159961
16/10/15 11:45 PM
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ich meinte bezogen auf die Legalisierung? Ob die marokkanische Botschaft jetzt eine Uebersetzung fuer die Legalisation braucht? Ja, Du kannst davon ausgehen, dass die Vertreter des Justizministerium vom Königsreich Marokko in Deutschland so eine arabische Übersetzung eines Dolmetschers samt beschriebener vorheriger Beglaubigung verlangen werden, denn sie machen diese Legalisierung offenbar immer auf der Rückseite der arabischen Übersetzung zur Vorlage bei den Behörden in Marokko.
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Re: Deutsche Urkunden für Marokko legalisieren
[Re: Benty 2003]
#161715
07/06/16 05:31 PM
07/06/16 05:31 PM
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Thomas Friedrich
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Hallo Benty,
die deutsche Botschaft hat eine Liste mit den von ihr anerkannten Übersetzern. Mit einem (aus Tanger) bin ich häufiger in Kontakt. Du kannst ihm Deine Unterlagen zumailen und hinterher wird er sie Dir übersetzt zuschicken. Schreibe mir, wenn ich den Kontakt herstellen soll.
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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