Re: Frage zu Übersetzungen der benötigten Papiere
[Re: saramidall]
#159545
23/09/15 05:01 PM
23/09/15 05:01 PM
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hulk1
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Sara, die vom Dolmetscher beglaubigten arabischen Übersetzungen der notwendigen amtlichen Unterlagen kannst Du in Deutschland unter gleichzeitiger Vorlage der Originale bei Gericht (in der Regel beim Landgericht) Deiner Stadt/Gemeinde beglaubigen lassen und beide beglaubigten Unterlagen unter ebenfalls gleichzeitiger Vorlage der Originale danach noch vom Adoul des für Deinen Wohnort bzw. Bezirk zuständigen marokkanischen Generalkonsulats ( Frankfurt oder Düsseldorf) beglaubigen lassen! Anmerkung (der marokkanischen Botschaft): Alle notariellen Amtshandlungen (Adular), ausgestellt von der notariellen Abteilung des Konsulats, werden beim marokkanischen Generalkonsulat in Düsseldorf vom Vertreter des Justizministeriums unterschrieben und genehmigt. Hier bei den Verlinkungen noch Näheres über den notariellen Dienst beim Generalkonsulat in Frankfurt und der Botschaft des Königreiches Marokko in Deutschland!
Als Übertreiber [ghulat] werden im Islam Menschen bezeichnet, die einen Aspekt des Islam aus dem Gesamtzusammenhang nehmen, sich darauf konzentrieren und diesen übertreiben.
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Re: Frage zu Übersetzungen der benötigten Papiere
[Re: saramidall]
#159548
23/09/15 06:11 PM
23/09/15 06:11 PM
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hulk1
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hey, vielen Dank für die schnelle Antwort. Jedoch habe Ich vor die Urkunden alle in Marokko übersetzen zu lassen aufgrund von geringeren Kosten, natürlich von einem anerkannten Übersetzer des Konsulates. Wie sieht es damit dann aus? Wo kann ich diese dort beglaubigen? Ist das überhaupt notwendig? Irgendwie muss das ja funktionieren, weil Ich von vielen höre, dass sie eben nicht in Deutschland sondern Marokko übersetzen. Wer in Marokko soll/kann Dir denn eine Apostille/Beglaubigung der deutschen Urkunden für den internationalen Urkundenverkehr mit Marokko geben? Die deutsche Botschaft in Marokko informiert ebenfalls zum Thema Heirat in Marokko!
Als Übertreiber [ghulat] werden im Islam Menschen bezeichnet, die einen Aspekt des Islam aus dem Gesamtzusammenhang nehmen, sich darauf konzentrieren und diesen übertreiben.
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Re: Frage zu Übersetzungen der benötigten Papiere
[Re: saramidall]
#159550
23/09/15 07:06 PM
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saramidall
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Danke, aber das weiss ich ja Ich glaube du verstehst nicht ganz, was ich meine. Ich möchte natürlich alle Urkunden aus Deutschland vorher legalisieren usw. Nur möchte ich die Übersetzung eben in Marokko machen lassen. Meine Frage ist: Muss ich dann die Übersetzungen beim Adoul vorreichen, wenn wir alle Papiere zsm haben? Oder muss ich auf diese Übersetzungen noch irgendwelche Stempel etc. draufmachen? Und was passiert mit den originalen? Muss ich die auch vorzeigen? Wer beglaubigt mir (falls nötig) meine übersetzten Urkunden fürs Adoul, wenn ich es in Marokko machen lass? Lass mich wissen, wenn Ich mich total verirrt hab. Nur die Sache mit den Papieren ist eh schon so kompliziert. Vielen Dank für deine Antwort.
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Re: Frage zu Übersetzungen der benötigten Papiere
[Re: saramidall]
#159551
23/09/15 07:26 PM
23/09/15 07:26 PM
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hulk1
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Sara, die Deutsche Botschaft in Rabat bietet auf ihrer Seiten insbesondere bei den Informationen zur Heirat in Marokko auch weitergehende Infos mit den Informationen zu Übersetzungen und Übersetzern. Darin stehen nicht nur die derzeit von der Deutschen Botschaft akzeptierten Übersetzungen der in der Liste aufgeführten marokkanischen Übersetzer, sondern steht auch, dass die deutsche Botschaft nicht nur keine Übersetzungen fertigt, sondern auch deren Richtigkeit nicht bestätigt und damit die Übersetzungen auch nicht beglaubigt, was aber wiederum Gerichte oder ggfls. auch Bezirksregierungen/Kommunen in Deutschland machen können!
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Re: Frage zu Übersetzungen der benötigten Papiere
[Re: hulk1]
#159558
23/09/15 08:33 PM
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Die Beglaubigungen und die legalisationen der originale in Deutschland machen und die Übersetzungen dann in Marokko von einem vereidigten Übersetzer machen lassen. Die sind da genauso pingelig wie hier auch. Liste welche Papiere du brauchst findest du auch hier : link Kann natürlich abweichen, ich selbst hab im Juni in Marokko geheiratet.
Last edited by maximus230; 23/09/15 08:35 PM.
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Re: Frage zu Übersetzungen der benötigten Papiere
[Re: saramidall]
#159564
23/09/15 10:59 PM
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Da die dort keine internationalen urkunden anerkennen, musst du eh dort alles noch mal in arabisch übersetzen lassen. Und in tanger sind die preise dafür auch nicht anders als hier. Was noch beglaubigt werden muss ist das marokkanische führungszeugnis das du dort besorgen muss, für dich und ihn. aber spätestens beim familiengericht werden die euch noch genau sagen was ihr noch alles braucht. Auf jeden fall braucht ihr wenn alle unterlagen da sind von allem 4 Kopien also 5 ordner und auf einigen der kopien müssen nochmal diese wertmarken und beglaubigung. Am besten fragt er dort und beim adoul nochmal. Darf ich fragen aus welcher gegend dein zukünftiger kommt? und vergesst nicht frühzeitig einen termin beim konsulat zu buchen für die familienzusamenführung denn die wartezeiten sind stellenweise echt lang. es sind immer nur 4 termine pro monat vorhanden und dann auch nur 3 monate im vorraus. und bring dir was zu trinken mit die wartezeiten im konsulat ziehen sich auch hin
Last edited by maximus230; 23/09/15 11:05 PM.
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