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Besondere strafrechtliche Vorschriften in Marokko #157489
27/05/15 02:47 PM
27/05/15 02:47 PM
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twikezora Offline OP
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Hallo zusammen,
ich bin gerade auf folgenden Link auf der Seite der Deutschen Botschaft in Marokko gestoßen:
http://www.auswaertiges-amt.de/sid_7DD34...398124bodyText6

"Besondere strafrechtliche Vorschriften

Der Besitz von Rauschgift wird in Marokko mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar.

Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen (auch einvernehmliche) sind in Marokko Straftatbestände."

Also auch ein unverheiratetes deutsches Paar macht sich in Marokko strafbar?
Ich weiß, die Realität sieht anders aus, aber in der Tat wusste ich nicht, dass sich "nichtmarokkanische" und keine "Mixpaare" sich ebenfalls strafbar machen könnten. Natürlich bleibt und ist Marokko ein islamisches Land...

Grüße
Zora

Re: Besondere strafrechtliche Vorschriften in Marokko [Re: twikezora] #157490
27/05/15 03:07 PM
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marocmineral Offline
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Hallo,

das ist mal ein Thema, was so einige interessieren dürfte.

Wenn jetzt nicht wiedervon unseren zwei Forentrollinchen der Eingangsthread auseinandergerissen wird, könnte man ja auf einige Infos hoffen.

Man muß ja nicht mit den Taschen voller Shit durch die Gegend rennen. Um sich in Ruhe eine zu rauchen, gibts genug ruhige Plätzchen.

Zum Beziehungsthema in Bezug auf Unterkunft kann ich nicht viel sagen, da wir immer im Womo unterwegs waren. Hat aber nie jemand nach gefragt.
Auch die vielen Male, die wir auf Straßen kontrolliert worden sind, gabs keine Reaktionen.
Ab und zu, wenn wir bei Bekannten unterkamen, mußten wir nach einiger Zeit zur Wachstation, um unsere Daten anzugeben (Angeblich zu unserer Sicherheit, haha). Selbst da hat das keinen interessiert.
Mag sein, das es in Hotels anders gehandhabt wird.
Wenn wir als unverheiratetes Paar mit den Einheimischen in Kontakt waren, sind wir immer als Ehepaar aufgetreten, um "Konflikten" aus dem Weg zu gehen.


Piet

Last edited by marocmineral; 27/05/15 03:14 PM.
Re: Besondere strafrechtliche Vorschriften in Marokko [Re: twikezora] #157491
27/05/15 03:07 PM
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hulk1 Offline
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Re: Besondere strafrechtliche Vorschriften in Marokko [Re: hulk1] #157492
27/05/15 03:18 PM
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Hallo, Hulk,

wenn dich das Thema nicht interessiert, könntest du einfach mal die Klappe halten.
Den alten Hut könnte man auch Pierre Vogel, den Rockern und den Salafisten anziehen.

Können wir jetzt evtl. beim Thema weitermachen?

Piet

Last edited by marocmineral; 27/05/15 03:35 PM.
Re: Besondere strafrechtliche Vorschriften in Marokko [Re: marocmineral] #157493
27/05/15 03:31 PM
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hulk1 Offline
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Original geschrieben von: marocmineral
Hallo, Hulk,

wenn dich das Thema nicht interessiert, könntest du einfach mal die Klappe halten.
Den alten Hut könnte man Pierre Vogel, den Rockern und den Salafisten auch anziehen.

Können wir jetzt evtl. beim Thema weitermachen?

Piet


Diese konkrete Nachfrage ist hier im Forum eben nicht NEU und auch keine Fortführung des Bekannten!
Im Letzteren sehe ich den Unterschied zu den Rockerbezügen einschliesslich Pierre Vogel, lieber Piet.

Soll das Ganze jetzt etwa hier zum zigten Mal immer wieder als "neu" verkauft und behandelt werden?

Re: Besondere strafrechtliche Vorschriften in Marokko [Re: twikezora] #157494
27/05/15 03:33 PM
27/05/15 03:33 PM
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Hallo zusammen,

also vom Drogenkonsum in Marokko rate ich entschieden ab!
Solltest du mit Drogen im Auto erwischt werden kann dein Auto durch die Polizei konfisziert werden, ganz abgesehen von anderen Strafen(gilt fürs Rifgebirge).
Solltes du Drogen bei einem Dealer kaufen kann es passieren das dich diese bei der Polizei verpetzt!
Ich würde es an deiner Stelle einfach lassen da die Gefahr viel zu groß ist an irgendwelche Verbrecher zu geraten die dich nach dem Kauf erpressen.

Jedoch als Tourist mit deiner Freundin unverheiratet ein Zimmer zu bekommen ist überhaupt kein Problem.
Ich selbst war die letzten Jahre mit meiner russischen Freundin ständig in irgendwelchen Hotels und es hat keinen Menschen interressiert ob wir verheiratet sind oder nicht.

Marokko ist zwar ein Islamischer Land was aber noch lange nicht bedeutet das sich das Land den Tourismus entgehen lässt. Es gilt nur sich vorher über die örtlichen gepflogenheiten schlau zu machen, Beispiel:( muss aber jeder selbst wissen ) Freuen sollten Knie lange Röcke bzw. Hosen tragen ebenso sollte die Schulter bedeckt sein, damit umgeht man schockierte Blicke der Einheimischer (vor allem im ländlichen Raum), aber wie bereits gesagt muss das jeder selber wissen.

Re: Besondere strafrechtliche Vorschriften in Marokko [Re: Amazigh83] #157495
27/05/15 03:35 PM
27/05/15 03:35 PM
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twikezora Offline OP
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Hallo Hulk,

deine Links beziehen sich auf "Deutsch-Marokkanische" Paare.
Ich habe jedoch den Link gepostet, da die Deutsche Botschaft auch nicht verheiratete Deutsche Paare warnt.
Deshalb auch der Hinweis, dass in der Praxis diesbezüglich in der Regel keine Probleme bestehen. Ich war einfach sehr erstaunt auf dieser Seite zu erfahren, dass dies theoretisch auch für nichtverheiratete deutsche Paare gelten würde...deshalb der Zusatz, dass Marokko ja ein islamisches Land ist und sich somit dieses "Verbot" nicht nur auf Muslime beschränken könnte...

Aber jetzt wo du auf das Einführen eines Pfeffersprays nach Marokko zu sprechen kommst. In der Tat scheint laut Botschaft es in Marokko eine größere Gefahr zu sein. ohne Trauschein als Paar unterwegs zu sein. Andere Frage: Landet man denn im Gefängnis wenn man ohne Trauschein sich als Paar in Marokko bewegt? Was ist die Konsequenz? Bisher höre ich immer nur von schwulen Paaren, welche im Gefängnis landen oder man liest hier im Forum von "Mixpaare", welche ein Problem haben ein Zimmer zu finden. Aber ist es wirklich so ein gravierender Strafbestand? Ich habe diesbezüglich noch nie von einer deutschen Person gehört, welche sei es als deutsches Paar oder als "Mixpaar" im Gefängnis gelandet ist.
Zora

Last edited by twikezora; 27/05/15 03:46 PM.
Re: Besondere strafrechtliche Vorschriften in Marokko [Re: Amazigh83] #157496
27/05/15 03:40 PM
27/05/15 03:40 PM
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@Tafa
Unproblematisch ist es wegen der Gesetzeslage in Marokko eben leider nicht, auch wenn es sicherlich überwiegend Hotels in Marokko gibt, in denen nicht auf Unverheiratetsein geprüft wird!
Wenn bei dem Paar beide Partner Ausländer und dazu ggfls. Nichtmuslime sind, dürfte es in der Praxis allerdings in Marokko keinerlei Probleme geben!

Es kommt also immer darauf an, wo bzw. bei wem man ein Hotelzimmer nehmen möchte und inwieweit die marokkanische Polizei involviert wird, wenn sie z.B. einen evtl. begründeteten Verdacht auf Prostitution hegt!

Re: Besondere strafrechtliche Vorschriften in Marokko [Re: hulk1] #157497
27/05/15 03:52 PM
27/05/15 03:52 PM
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Hallo Hulk,

also ich ging jetzt mal davon aus das hier niemand mit einer Marokkanischen prostituierten in ein Hotel absteigen will.
Das kann natürlich zu Problemen führen weil verboten!

Aber meiner persönlichen Erfahrung nach stellt dies für Ausländische Paare überhaupt kein Problem dar !

Ich Deutsch/Marokkanisch, Freundin Russisch in folgenden Städten in Hotels bzw. Riads bzw. Hostels ohne Probleme übernachtet.

Tetouan
Meknes
Fes
Chefchaouen
Tanger
Rabat
Casablanca
Essaouira
Marrakesch

Grüße

Re: Besondere strafrechtliche Vorschriften in Marokko [Re: Amazigh83] #157499
27/05/15 04:09 PM
27/05/15 04:09 PM
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hulk1 Offline
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Original geschrieben von: Amazigh83
...Aber meiner persönlichen Erfahrung nach stellt dies für Ausländische Paare überhaupt kein Problem dar !

Tafa, da sind wir uns doch im Grundsatz einig!

Re: Besondere strafrechtliche Vorschriften in Marokko [Re: twikezora] #157501
27/05/15 04:48 PM
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Thomas Friedrich Offline
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Vom Gesetz her dürfen auch unverheiratete ausländische Paare nicht in einem Zimmer nächtigen und erst recht keinen Geschlechtsverkehr miteinander haben.
In der Praxis wird das Verheiratetsein aber bei Ausländern nicht überprüft.
Da sich die entspr. Personen aber auf marok. Boden befinden, treffen für sie in allen Bereichen die geleichen Gesetze zu, wie für Einheimische.
Ich möchte in diesem Zusammenhang an den jungen deutschen Marco erinnern, der sich in der Türkei mit einer engl. Schülerin befummelt hatte, was in den Heimatländern der beiden straffrei ist aber auf türkischem Boden zu einem Skandal führte!

Siehe ggf.: http://de.wikipedia.org/wiki/Marco_Weiss


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Besondere strafrechtliche Vorschriften in Marokko [Re: Amazigh83] #157511
27/05/15 10:19 PM
27/05/15 10:19 PM
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whatshername61 Offline
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Hallo Amazight,

ich sehe das wie du. Ich denke, es hängt auch vom Verhalten der Personen selbst ab. Wenn man sich unhöflich und überheblich benimmt (nicht nur in Hotels, auch in der Post, am Zoll oder bei der Polizei), machen die eben Dienst nach Vorschrift, wenn man ihnen korrekt und offen entgegenkommt, läuft alles ohne Probleme. So meine Erfahrungen. Ich hatte noch nie Probleme oder konnte sie recht unkompliziert lösen.

Liebe Grüße

Katrin

Original geschrieben von: mm

wenn dich das Thema nicht interessiert, könntest du einfach mal die Klappe halten.
Wenn du dich mit Zora und Thomas Friedrichs privat unterhalten möchtest, ist ein öffentliches Forum nicht der geeignete Ort. Wer im Glasshaus sitzt...

Zora, wie konntest du das nur überlesen?


When the rich wage war
is the poor who die.
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