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Aufenthaltserlaubnis ohne c.d.s. #157285
08/05/15 07:46 PM
08/05/15 07:46 PM
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Marrakech-Deutschland
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depardieu Offline OP
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Marrakech-Deutschland
Hallo zusammen , Winken3

Wir wohnen seit 7 Jahren in Marokko und achten immer peinlichst genau darauf , nur INSGESAMT 6 Monate im Jahr hier zu sein , da wir dachten , dass es nicht erlaubt ist ,sich pro Jahr INSGESAMT länger in Marokko aufzuhalten ( ohne cds )....
Wir haben mittlerweile schon mehrere Leute kennengelernt ( Franzosen und ein Schweizer ) , die gesagt haben , dass sie nach 3 Monaten ausreisen, aber immer wieder einreisen dürfen , auch wenn der INSGESAMTE Aufenthalt pro Jahr 6 Monate um vieles überschreitet !!!!!Sie hatten noch nie Probleme .....
D.h.: Manche verbringen tatsächlich fast ein ganzes Jahr hier im Land und das - wohlgemerkt - ohne cds !!
Haben die Franzosen und Schweizer andere Rechte ? Oder haben wir uns die ganzen Jahre umsonst die Mühe gemacht die Tage zu zählen , weil wir dachten , man dürfe nur höchstens 180 Tage im Jahr in Marokko sein ?! crazy
Hey , vielleicht ist sogar jemand unter Euch Deutschen , die auch nach 3 Monaten kurz mal nen Ausflug nach Deutschland oder in ein anderes Land machen und dann - immer wieder - für 3 Monate hierher zurückkommen und wieder kurz weg und wieder her .....bis das Jahr rum ist ...? laugh
Wir fänden das richtig super , wenn wir das so machen könnten ...
Müssten nicht mehr so viel zählen wink

Und - noch ne Frage - falls das so sein sollte , ist man dann auch steuerpflichtig ? Praktisch als Touri , der sich fast das ganze Jahr hier in Marokko aufhält - ohne cds -

Bin gespannt auf Eure Antwort und auf evtl Erfahrungen an der Passkontrolle ,
lg , Franzi

Re: Aufenthaltserlaubnis ohne c.d.s. [Re: depardieu] #157287
08/05/15 07:57 PM
08/05/15 07:57 PM
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Bhaloulia Offline
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Bhalil/Marokko
Habe schon gehört, dass es möglich ist nur kurz aus und wieder einzureisen, um immer wieder eine 3 monatige Erlaubnis zu erhalten. Eine Bekannte von mir machte das so.

Die 180 Tage Regel kenne ich nur für Fahrzeuge, wenn ihr also ein unverzolltes Auto habt könnt ihr das nur ein halbes Jahr nutzen.

Ich selbst habe eine 10 Jahre geltende cds und frage mich, was euch davon abhält, diese zu beantragen? Ist eigentlich kein großes Problem.

LG
Bhaloulia

Re: Aufenthaltserlaubnis ohne c.d.s. [Re: Bhaloulia] #157288
08/05/15 11:30 PM
08/05/15 11:30 PM
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sara79 Offline
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sara79  Offline
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Hallo,
Ich kann mich Bhaloulia anschliessen.
Die von dir geschilderte Vorgehensweise ist die für ausländische PKWs, die dürfen ( offiziell) nur 6 Monate pro Kalenderjahr in Marokko sein.
Für Personen gilt keine Höchstgrenze pro Jahr, nur muss man alle 3 Monate das Land verlassen um danach gleich wieder einzureisen ( auch möglich nur nach Ceuta , oder spanisches Festland oder natürlich per Flugzeug ).
Ich befürchte Ihr habt da von Anfang an falsche Informationen gehabt oder das PKW Gesetz fälschlicherweise auch für Personen angewendet...
Gruss

Sara


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Re: Aufenthaltserlaubnis ohne c.d.s. [Re: depardieu] #157289
09/05/15 12:36 AM
09/05/15 12:36 AM
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bikerbongy Offline
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Servus - passt grad zum Thema - habe heute ENDLICH nach knapp 7 Monaten meine CDS bekommen, diese "Recipee" (Interimspapier) 3 mal problemlos verlängert (Mietvertrag, Firma - noch ohne Umsätze - angemeldet)!
Viell. solltet ihr eine solche auch mal beantragen, diese 3 Monate... Gschichte gilt m.E. nur für "Touris" - und wie geschildert definitiv für KFZ's!!
Bei Interesse gerne mehr - meine Daten auf www.atlas-sahara.de

LG und schönes Wochenende - Marcus

Re: Aufenthaltserlaubnis ohne c.d.s. [Re: depardieu] #157291
09/05/15 01:17 PM
09/05/15 01:17 PM
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Thomas Friedrich Offline
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Hallo Franzi,

ja, Ihr habt Euch jahrelang umsonst die Mühe gemacht immer nach 180 Tagen das Land zu verlassen!
Nach offiziellem Gesetz dürfen Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis nicht länger als 180 Tage im Jahr bleiben aber die gängige Praxis, auch von der Polizei mündlich empfohlen, sieht so aus, dass man nach kurzfristiger Ausreise (alle drei Monate) nach Spanien wieder erneut drei Monate bleiben kann und das funktioniert so auch jahrelang!
(Beim unverzollten PKW ist dies jedoch nicht möglich)

Ihr solltet Euch aber tatsächlich einmal Gedanken darüber machen, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, was dann aber auch die Verpflichtug mit sich bringt, mind. 180 Tage im Jahr inMarokko bleiben zu müssen.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Aufenthaltserlaubnis ohne c.d.s. [Re: bikerbongy] #157292
09/05/15 01:38 PM
09/05/15 01:38 PM
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Marrakech-Deutschland
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depardieu Offline OP
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depardieu  Offline OP
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Danke für die Antworten , ist ja ein Ding ....

Und wie sieht es dann mit den Steuern aus wenn man z.B. eine Pension bekommt ? ( Ist ja in D steuerpflichtig ) Ist es nicht normalerweise so , dass man in dem Land , in dem man sich mehr als 6 Monate aufhält , Steuern zahlen muss ? Oder muss man das nur, wenn man dort auch arbeitet ?
Vielleicht ist die Frage zu speziell , oder ? wink

schönen Tag und liebe Grüße,
Franzi

Re: Aufenthaltserlaubnis ohne c.d.s. [Re: depardieu] #157299
11/05/15 01:50 PM
11/05/15 01:50 PM
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Errachidia, Marokko
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Thomas Friedrich Offline
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Hallo Franzi,

Deutschland und Marokko haben ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, d.h., dass Personen die eine andere Nationalität haben als die des Landes in dem sie leben, nicht doppelt besteuert werden.
Dieses Abkommen besagt u.a. folgendes (ich hoffe, dass ich es richtig in Erinnerung habe, also ohne Gewähr):
Wenn Du in Deutschland Deinen Wohnsitz gemeldest hast und dort auch mehr als 180 Tage im Jahr lebst, sind alle Einkünfte die Du in Marokko aus nicht beweglichen Gütern (z.B. Pension) erwirtschaftest, in Marokko zu versteuern und alle Einkünfte die aus beweglichen Gütern (z.B. Autovermietung, Reiseführer) erwirtschaftest, in Deutschland zu versteuern.
Hast Du aber Deinen ständigen Aufenthalt in Marokko und bsit auch dort angemeldet, so bist Du ausschließlich in Marokko steuerpflichtig (auch mit Einkommen die Du in Deutschland hast).


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Aufenthaltserlaubnis ohne c.d.s. [Re: Thomas Friedrich] #157304
12/05/15 11:54 AM
12/05/15 11:54 AM
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depardieu Offline OP
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depardieu  Offline OP
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Hallo Thomas ,

Danke für die Info , aber unsere Situation ist eine andere , da mein Mann nur eine Beamtenpension in Deutschland bekommt - wo wir auch angemeldet sind - und wir sonst keinerlei zusätzlichen Einkünfte haben .

LG ,
Franzi

Re: Aufenthaltserlaubnis ohne c.d.s. [Re: Thomas Friedrich] #157312
14/05/15 10:09 AM
14/05/15 10:09 AM
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surferdude Offline
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Original geschrieben von: Thomas Friedrich
Hallo Franzi,

aber die gängige Praxis, auch von der Polizei mündlich empfohlen, sieht so aus, dass man nach kurzfristiger Ausreise (alle drei Monate) nach Spanien wieder erneut drei Monate bleiben kann und das funktioniert so auch jahrelang!




nur der korrektheit wegen : 90 tage nicht 3 monate !
surfer

Re: Aufenthaltserlaubnis ohne c.d.s. [Re: surferdude] #157314
14/05/15 05:42 PM
14/05/15 05:42 PM
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Thomas Friedrich Offline
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Errachidia, Marokko
@Franzi,

so weit ich weiss, müsstet Ihr auch diese Beamtenpension in Marokko versteuern, wenn Ihr hier angemeldet seit und überwiegend lebt.
Am besten lasst Ihr Euch von einem dt. Steuerberater über die Inhalte des Doppelbesteuerungsabkommen beraten.



@Surfer,

danke,
Du hast natürlich recht!


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.

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