Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit
[Re: hulk1]
#156745
27/02/15 01:47 AM
27/02/15 01:47 AM
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hulk1
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Verwaltungsgericht Düsseldorf: "Dügida" darf bei Demonstration den geplanten Weg nehmen Hier noch Artikel über den Vorfall vor der marokkanischen Moschee in Düsseldorf: "Dügida" setzt Demo-Route vor Moschee durch ...Es ist das dritte Mal, dass polizeiliche Auflagen für "Dügida" vom Gericht gekippt wurden. Die Gruppe marschiert seit Januar jeden Montag durch das Bahnhofsviertel. Weil die Parolen der Rechtsausleger viele Gegendemonstranten auf den Plan rufen, wird jede Kundgebung von mehr als 1000 Beamten gesichert. Für den Montag hatte "Dügida"-Organisatorin Melanie Dittmer erstmals einen Rundkurs beantragt, der vom Hauptbahnhof an der Moschee an der Adersstraße vorbeiführen sollte. Die Argumentation der Polizei, dort würden Gläubige an ihrem Grundrecht auf Religionsausübung gehindert, ließ das Gericht nicht gelten: Die Beamten müssten sicherstellen, dass die Moschee-Besucher zu ihrem Gotteshaus gelangen könnten, ohne dass es zu Übergriffen kommt. Oberbürgermeister Thomas Geisel regierte mit Unverständnis auf die Entscheidung: "Die Route entlang einer Moschee ist offenkundig eine reine Provokation", sagte er. "Ich verstehe nicht, was dies mit dem Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit zu tun haben soll."... Dügida darf doch zur MoscheeDügida-Demo durfte an Moschee vorbeiziehenDügida zog an Moschee vorbei Übrigens ist diese 18. Kammer des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes keine Unbekannte, wenn man sich alleine die Freisprüche von der Polizei festgestellter gewalttätiger ostdeutscher Hooligans durch diese Gerichtskammer ansieht: VG Düsseldorf: Gewahrsam in Düsseldorf war rechtswidrig Das Oberverwaltungsgericht in Münster ist da offenbar schon anders gestrickt, was hoffen lässt: Antrag gegen städtischen Aufruf gegen DÜGIDA ohne Erfolg
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Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit
[Re: hulk1]
#156752
27/02/15 04:49 PM
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Interview mit dem Geschäftsführer des NRW-Zentralrates der Juden: "Ich bin mehr als entsetzt über das Verwaltungsgericht"...Ich bin mehr als entsetzt. Die Polizei hatte die nötige Sensibilität entwickelt und die Route über diese Straße untersagt - und das Verwaltungsgericht setzt sich darüber hinweg und findet es angemessen, dass die Betenden mit Polizeischutz in die Moschee geleitet werden müssen. Ich finde das unfassbar. Im Übrigen auch mit Blick auf die Geschichte der Straße... In der NS-Zeit lebten an der Adersstraße viele Juden, daran erinnern die Stolpersteine, die dort verlegt sind. Auch das wusste das Gericht. Durch diese Demonstration einer Gruppe, die nach Erkenntnissen des Staatsschutzes ganz klar rechtsradikal ist, tritt man das Andenken der Opfer des Nationalsozialismus buchstäblich mit Füßen und verhöhnt sie... Die Richter haben einen Ermessensspielraum, und es ist unfassbar, wenn sie sich wieder hinter Paragraphen verstecken. Ich sage bewusst "wieder", denn auch zur NS-Zeit zog braunes Gesocks über die Adersstraße und hat damals die jüdischen Menschen aus ihren Wohnungen gezerrt, verprügelt und vertrieben... Aber der Weg über die Adersstraße war eine Provokation, und die hätte das Gericht nicht zulassen dürfen. Wilfried Johnen Betendende mit Polizeischutz in die Moschee?
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Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit
[Re: hulk1]
#156827
05/03/15 05:00 PM
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Interview: Gericht verteidigt Entscheidungen zugunsten von DügidaGerd Ulrich Kapteina vom Verwaltungsgericht erklärt die Dügida- Entscheidungen – und weist die Kritik daran zurück. ...Zuletzt ging es bei den juristischen Auseinandersetzungen um die Frage, ob Dügida an zwei Moscheen vorbeiziehen darf. Die Polizei wollte das verhindern, das Verwaltungsgericht kippte auch diese Entscheidung. Auch daran gab es deutliche Kritik. Kapteina: Ja, Thomas Geisel etwa hat sein Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, es handele sich um eine Provokation seitens Dügida. Diese Einschätzung ist verständlich. Aber: Das Versammlungsrecht umfasst auch das Recht auf Provokation, weil diese ein typisches Mittel ist, um auf den eigenen Standpunkt aufmerksam zu machen. Dies war etwa Thema bei der aktuellen Diskussion um den Gebrauch von Karikaturen. Die Verbotsschwelle liegt bei „sittenwidrigen Provokationen“ und wenn ein Aufzug sich durch sein Gesamtgepräge mit der NS-Gewaltherrschaft identifiziert und/oder andere Bürger einschüchtert. Mit Blick auf die Geschehnisse vorigen Montag möchte ich noch betonen: Es gibt kein moralisches und über der Rechtsordnung stehendes Recht, bei den Aufzügen Gewalt gegen Polizeibeamte auszuüben. Eine solche ideologische Selbstüberhöhung ist schlichtweg kriminell. Wilfried Johnen, Geschäftsführer des NRW-Zentralrates der Juden, ist laut eines Zeitungsberichtes entsetzt über die Entscheidung des Gerichtes, dass Dügida an Moscheen vorbei laufen durfte. Es sei nicht angemessen, dass Betende mit Polizeischutz in die Moscheen geleitet werden müssten. Die Richter versteckten sich hinter Paragrafen, statt ihren Ermessensspielraum zu nutzen. Kapteina: Die Richter haben keinen Ermessensspielraum. Sie müssen die Vorgaben des Verfassungsgerichts anwenden. Und in Anwendung dieser Grundsätze muten wir insbesondere unseren jüdischen Mitbürgern – gerade auch mit Blick auf die deutsche Vergangenheit – einiges zu. Das sind dramatische Auswirkungen unserer Demokratie. Natürlich ist auch die Sorge nachvollziehbar, dass sich unser System auf diesem Wege selbst abschafft. Aber wir sind eine gestandene Gesellschaft, die sich durch Freiheitsrechte gegenüber jedermann, der sich nicht strafbar macht, auszeichnet. Das Bundesverfassungsgericht gewährt dieses weitreichende Versammlungsrecht offenbar in der Erkenntnis, dass unsere freiheitliche Gesellschaft einen ausreichend breiten Rücken hat... Erzkatholischer Düsseldorfer Verwaltungsgerichtspräsident...Nachdem bereits seit mehreren Wochen Rechte regelmäßig in Düsseldorf aufmarschieren, mit dem Segen des dortigen Verwaltungsgerichts sogar an Moscheen vorbeiziehen durften und das traditionelle Abendgebet behindern konnten, mehrt sich die Kritik an Behörden, Polizei und Gerichten.
...»Dabei sind es nicht nur die radikalen Muslime und ihre weltweiten Terrorakte, die uns in Angst und Schrecken versetzen. Mit Besorgnis beobachten wir auch, dass uns selbstverständlich gewordene Formen des Zusammenlebens in weiten Teilen einer wachsenden, durch den Islam geprägten Teilgesellschaft ihre Geltungskraft eingebüßt haben«, hatte Heusch dort unter anderem festgestellt. Mit dem »zahlenmäßigen Anwachsen der Muslime in Deutschland« sei »auch ihr Selbstbewusstsein gewachsen«. »Entsprechend treten sie mit oft weit gespannten Forderungen an die einheimische Bevölkerung wie auch an den Staat heran«, so der Jurist weiter. Für Düsseldorfs Antifaschisten sind derlei Aussagen geeignet, an der Eignung von Heusch als VG-Präsident Zweifel anzumelden. »Sprachlich geschickt, aber inhaltlich eindeutig« handele es sich bei dessen Aussagen »um perfiden antimuslimischen Rassismus«. Außerdem habe Heusch zusammen mit seiner Stellvertreterin bereits kurz nach seiner Amtseinführung ein christliches Kreuz im Verwaltungsgericht aufgehängt. Dieses Vorgehen war unter anderem vom Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Aachen, Harry Addicks, kritisiert worden. »Es ist bedauerlich, dass es einem Präsidenten und einer Vizepräsidentin in Düsseldorf nicht gelungen ist, ihre eigene religiöse Überzeugung von ihrem öffentlichen Amt zu trennen, und dass sie damit das wichtigste Kapital eines Gerichts, das Vertrauen aller in seine Neutralität als staatliche Einrichtung, beschädigen«, erklärte Addicks. Außerdem entstünde dadurch für Gerichtsbesucher »der Eindruck, hier werde nicht nur für den Staat, sondern in irgendeiner Weise auch im Namen der Religion Dienst geleistet und Recht gesprochen«, so Addicks weiter. Die NRW-Linkspartei forderte Heusch unterdessen auf, »sein Amt als Gerichtspräsident unverzüglich aufzugeben«. »Die rassistischen Aussagen des Dr. Heusch und die seit Jahren andauernde Missachtung der Neutralitätspflicht durch ihn sind weder hinnehmbar noch vom wichtigen Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit gedeckt«, begründete Azad Tarhan, Sprecher für antifaschistische Politik der NRW-Linken, die Forderung. Tarhan forderte außerdem den nordrhein-westfälischen Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) auf, »unverzüglich aufzuklären, ob es bei Bewerbungsgesprächen am Düsseldorfer Verwaltungsgericht unzulässige Fragen zu Religionszugehörigkeit und religiöser und privater Lebensführung gegeben« habe. »Sollte dies der Fall sein, sind gegebenenfalls disziplinarrechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen einzuleiten«, so der Linke-Politiker weiter.
Facebook-Eintrag der rechtsgerichteten Veranstalterin mit Hinweis auf eine beabsichtigte Verbotsverfügung der Düsseldorfer Polizei:
Polizei Düsseldorf an mich heute: (Anm.: 5.03.2015)
Sehr geehrte Frau Dittmer, ich beabsichtige, 1. Sie für zukünftige „Dügida“-Versammlungen als verantwortliche Leiterin abzulehnen. Ferner beabsichtige ich Ihnen aufzuerlegen, mir einen neuen verantwortlichen Leiter zu benennen. 2. Ihren versammlungsrechtlichen Aufzug dahingehend zu beschränken, dass Ihnen der weitere Aufzug Ihrer Versammlung ab der Kreuzung Scheurenstraße/Adersstraße untersagt ist und Ihnen aufzugeben, den Aufzug über die Scheurenstraße zurück über den Stresemannplatz, die Karlstraße und die Friedrich-Ebert-Straße zum Ausgangspunkt zurück zu führen. Zu 1.: Bei der Versammlung am 02.03.2015 ist es mehrfach zu Ausrufen beim Vorbeizug an der Moschee auf der Aderstraße gekommen wie z.B. „Wir wollen keine Salafisten-Schweine“; zudem stachelten Sie die Teilnehmer auf, „Abschaum“ zu rufen. Am Mintropplatz kam es zu Ausschreitungen von Teilnehmern Ihrer Versammlung gegen Einsatzkräfte der Polizei.
Im Vorfeld Ihrer Versammlung videographierten Sie zwei eingesetzte Beamte meines Staatsschutzes und stellten dieses Video auf Ihrer Facebook-Seite ein, obwohl einer der Beamten sie anwies, dies zu unterlassen.
Als Verantwortliche Leiterin obliegt Ihnen die Pflicht dafür zu sorgen, dass Ihre Versammlung dem Friedlichkeitsgebot des Art. 8 GG entspricht. Die aufgeführten Umstände lassen darauf schließen, dass Sie als Versammlungsteilnehmerin nicht Willens oder in der Lage sind, Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung entgegen zu wirken. Im Gegenteil sorgten Sie durch provozierende Äußerungen für eine aggressive Grundstimmung. Darüber hinaus unterstützen Sie durch Videographie und Verbreitung der Sie zu Ihrem Schutz begleitenden Polizeibeamten die negative Grundhaltung Ihrer Versammlungsteilnehmer gegen die Polizei-/Versammlungsbehörde. Ich beabsichtige daher, Sie als Versammlungsleiterin nicht mehr anzuerkennen. Zu 2. : Bereits bei der Versammlung am 23.02.2015 war es beim Vorbeizug Ihrer Versammlung an der Moschee auf der Aderstraße zu ähnlichen Äußerungen gekommen. Ihnen wurde daher in der Versammlungsbestätigung für die Veranstaltung am 02.03.2015 der Hinweis erteilt, dass zum Zeitpunkt Ihres Aufzuges dort Gottesdienste abgehalten werden und Sie gebeten, daher in diesen Bereichen Handlungen zu unterlassen bzw. nicht zu dulden, die die ungestörte Religionsausübung beeinträchtigen. Ihr Verhalten hat gezeigt, dass Sie dies nicht beherzigt haben. Die von der Versammlung – auch von Ihnen – skandierten Rufe waren geeignet, die Religionsausübung der sich in der Moschee befindlichen Gläubigen zu stören. Daher beabsichtige ich die Beschränkung Ihres Aufzuges. Gem. § 28 VwVfG höre ich Sie hiermit zu meiner beabsichtigten Maßnahmen an.
Hochachtungsvoll I.A. Stefan Bekkers Regierungsamtsrat Stefan B e k k e r s, SG ZA 12/L Telefon: 0211/870-1112 Fax: 1204 Liegenschaft: Polizeipräsidium Raum 0055 E-Mail: stefan.bekkers@polizei.nrw.de oder ZA12.duesseldorf@polizei.nrw.de
Dügida-Sprecherin soll Moscheebesucher beleidigt haben
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Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit
[Re: hulk1]
#156836
07/03/15 03:17 AM
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Thomas Friedrich
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Last edited by Thomas Friedrich; 07/03/15 03:17 AM.
Beste Grüße Thomas
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Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit
[Re: Thomas Friedrich]
#156837
07/03/15 01:53 PM
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Najib
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Hallo Mein Gott, was für eine Hysterie. Es ist ja in Ordnung, wenn man da innerschulische Maßnahmen ergreift, aber muss sowas zur Polize und in die Zeitung? Es handelt sich um 9 und 10-jährige, die halt was nachplappern. Es wäre mal interessant zu wissen, was die Kids, die aus einem streng rechten Elternhaus kommen, auf dem Schulhof so alles von sich geben. Ob da wohl auch die Polizei und die örtliche Weltpresse informiert wird? Bei solchen Kindern rächt es sich, daß der Islam lange als Exotenreligion abgetan wurde und die Moralerziehung dem Fernseher überlassen wurde. Zumindest da, wo es einen signifikanten Anteil muslimischer Schüler gibt, sollte es auch islamischen Religionsunterricht von einem beamteten moslemischen Lehrer geben. Hier in Ma ist es ja erlaubt, Hitler gut zu finden. Da kam auch schon mal einer meiner Jungs, gerade in dem Alter, nach Hause und fand Hitler gut. Da ist es an mir, zu zeigen, dass das wohl nicht der weisheit letzter Schluß ist. Eine Doku über ein KZ oder den Krieg mit vielen Leichen und Zerstörung und während dessen mit ihnen geredet, reicht dann schon, um sie von dem Gedanken abzubringen. Wenn ich das nicht mache, macht's hier keiner, weil sich niemand sonst dazu berufen sieht. So geht's auch in Deutschland. Die Kids mit 9 oder 10 Jahren hören das auf der Strasse oder auf Youtube und finden das dann ok. Wenn jetzt nur 1% davon Eltern hat, die sich nicht darum kümmern, dann hört man sowas auf dem Schulhof, genauso wie man wohl auch rechte Parolen hört. Den Kindern fehlt jemand, der sowas kompetent klarstellt. Im Neu-Ulmer Fall wohl einen Religionslehrer und nicht die Polizei. Gruß Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
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Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit
[Re: Najib]
#156843
07/03/15 10:22 PM
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Koschla
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Der Ansatz "islamischer Religionsunterricht" von Staatsseite ist der richtige, meiner Meinung nach. Islamunterricht soll so normal werden wie katholischer oder evangelischer Unterricht. Wenn dies geschieht, ist ein wichtiger Schritt im Zusammenleben gemacht.
Mich verwundert der Zeitungsartikel nicht- als ich in Deutschland eine Zeitlang zur Moschee gegangen bin, tönten die meisten Frauen dort in die gleiche Richtung. Juden werden besonders gehasst ( deshalb finden auch Araber wohl Hitler so toll), gleich danach kommen die Christen- sie werden eher als Gotteslästerer empfunden, weil sie Jesus als Gott verehren.
Ich glaube, wenn der Islam wirklich ein Teil Deutschlands werden soll und zwar in dem Maß, dass es nicht mehr erwähnenswert, also wahrhaft normal ist, dann müssen auch die Kinder gleiche Ausgangspositionen haben. Irgendwie sind sie sowieso schon hin- und hergerissen zwischen zwei Kulturen. Das stelle ich mir nicht leicht vor. Da ist der schulische Religionsunterricht für alle Kinder bestimmt eine Hilfe.
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Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit
[Re: hulk1]
#156845
08/03/15 04:27 AM
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Thomas Friedrich
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@Hulk,
genau so wie man nicht "den Islam" mit den extremen Aussagen einiger Personen gleichsetzen darf, so darf man auch nicht alle Menschen die dem Islam kritisch gegenüber stehen, als Rechtsradikale bezeichnen. Wer dies tut ist gleichzusetzen mit jenen Leuten, die auch alle Moslems als gefährliche Extremisten sehen!
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit
[Re: Koschla]
#156846
08/03/15 04:45 AM
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Thomas Friedrich
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@Koschla, als ich in Deutschland eine Zeitlang zur Moschee gegangen bin, tönten die meisten Frauen dort in die gleiche Richtung. Juden werden besonders gehasst ( deshalb finden auch Araber wohl Hitler so toll), gleich danach kommen die Christen- sie werden eher als Gotteslästerer empfunden, weil sie Jesus als Gott verehren. Religionen spalten Menschen in "ihr", "wir" und "die" und sind daher für ein friedvolles Zusammenleben eher hinderlich.
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit
[Re: Thomas Friedrich]
#156850
08/03/15 02:44 PM
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@Hulk, genau so wie man nicht "den Islam" mit den extremen Aussagen einiger Personen gleichsetzen darf, so darf man auch nicht alle Menschen die dem Islam kritisch gegenüber stehen, als Rechtsradikale bezeichnen. Wer dies tut ist gleichzusetzen mit jenen Leuten, die auch alle Moslems als gefährliche Extremisten sehen! @Thomas Es geht auch bei der Dügida nicht nur um bloße Islamkritiker, sondern um den Kern um die Veranstalterin und deren Düsseldorfer Rechtsanwalt. Diese für die Dügida verantwortlichen verblendeten Rechtsgerichteten springen da doch nur mehr als Deckmantel auf diesen Zug und schmeißen offensichtlich alle in einem Topf, ob friedliche und nicht friedliche Muslime sowie offenbar auch sonstige Ausländer! Diese Art von Leuten mit Hitlergruß und Nazisprüchen sind uns alle aus der leidvollen Geschichte Deutschland doch zur Genüge bekannt, oder?
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Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit
[Re: hulk1]
#156851
08/03/15 02:55 PM
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Thomas Friedrich
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Wie schon geschrieben:
Weder darf man alle Muslime kriminalisieren, noch alle Islamkritiker mit "Diese Art von Leuten mit Hitlergruß und Nazisprüchen..." verallgemeinern! In nahezu jeder menschlichen Gruppierung findet man Extremisten und Gemäßigte.
Die "Quelle" bei der Du Dich mit den Informationen über die Veranstalterin beziehst ist zudem keineswegs neutral und objektiv sondern linksextrem.
Last edited by Thomas Friedrich; 08/03/15 02:57 PM.
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit
[Re: Thomas Friedrich]
#156852
08/03/15 02:57 PM
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Wie schon geschrieben: Weder darf man alle Muslime kriminalisieren, noch alle Islamkritiker mit "Diese Art von Leuten mit Hitlergruß und Nazisprüchen..." verallgemeinern! In nahezu jeder menschlichen Gruppierung findet man Extremisten und Gemäßigte. @Thomas Was gibt es den an "Diese Art von Leuten mit Hitlergruß und Nazisprüchen" noch zu unterscheiden? Sind Deiner Meinung nach etwa diese Leute einfach so hinzunehmen?
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Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit
[Re: Thomas Friedrich]
#156853
08/03/15 03:13 PM
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Hallo Thomas, Religionen spalten Menschen in "ihr", "wir" und "die" und sind daher für ein friedvolles Zusammenleben eher hinderlich. Genau das machst du mit deinem obigen Satz auch. Die "Quelle" bei der Du Dich mit den Informationen über die Veranstalterin beziehst ist zudem keineswegs neutral und objektiv sondern linksextrem. Die Quelle bezeichnet sich selbst als antifaschistisch. Wenn ma die Überschriften der Artikel überfliegt, dann haben die alle was mit rechten Machenschaften zu tun. Nirgends wird über die USA oder den Kapitalismus geschrieben, zumindest in den ersten Überschriften nicht. Gegen die Rechtradikalen zu sein, ist also für dich linksextrem! Der andere Link führt zu Wikipedia. Gruß Najib
Last edited by Najib; 08/03/15 03:26 PM. Reason: Ergänzung
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
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Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit
[Re: Najib]
#156855
08/03/15 11:28 PM
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hallo, Islamunterricht soll so normal werden wie katholischer oder evangelischer Unterricht. ich fände es besser, den religionsunterricht ganz aus den schulen zu nehmen oder den unterricht neutral und informierend zu führen. aber das kann man vergessen. so wie die einstellung des lehrers, des bundeslandes oder des staates ist, wird auch der unterricht durchgeführt. das merkt man schon beim geschichtsunterricht. und da bin ich schon bei: Religionen spalten Menschen in "ihr", "wir" und "die" und sind daher für ein friedvolles Zusammenleben eher hinderlich. das tun manche atheisten auch. versuchen durch lügen und tatsachen verdrehen andere zu diskreditieren, nicht wahr thomas? Die "Quelle" bei der Du Dich mit den Informationen über die Veranstalterin beziehst ist zudem keineswegs neutral und objektiv sondern linksextrem. deine einstellung von linksextrem heißt scheinbar: alles was links von csu ist, ist linksextrem. irgendwie scheinst du die realitäten zu verwechseln. hier für dich die definition des bundesverfassungsgerichtes, falls das nicht auch linksextrem für dich ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Extremismusupps, hab gerade gelesen, wikki ist für dich auch linksextrem. du bist totalitär, akzeptierst keine anderen meinungen als deine. was für ein extremist bist du dann? komm wieder runter und bezeichne nicht jeden, der eine andere meinung als du hat, als extremisten. wenn du das hinbekommst, darfst du dich demokratisch nennen. wobei man über den begriff "demokratie" auch diskutieren müsste. passt in eine demokratie terrorismus ?
When the rich wage war is the poor who die. LP
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Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit
[Re: Thomas Friedrich]
#156858
09/03/15 03:28 AM
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Koschla
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hallo Thomas!
Stimmt, das tun manche Menschen in verschiedenen Religionen. Ich denke aber nicht, dass man die Religion dafür verantwortlich machen kann. Würde es keine Religionen geben, würden Menschen sich etwas anderes ausdenken, um eine ähnliche Wirkung ( ihr seid schlechter als wir, wir sind die Guten, ihr die Bösen etc etc) zu erzielen. Das ist auch sehr gut zu beobachten in der Politik, wo es nicht um Glaubensrichtungen geht. Die Religion ist in diesem Fall ( meiner Meinung nach) eine Art Mittel, welches missbraucht wird.
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Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit
[Re: Koschla]
#156859
09/03/15 04:14 AM
09/03/15 04:14 AM
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Hallo Koschla,
natürlich wird es immer irgend welche Gruppenbildungen geben, ob im Fussball oder sonstwo, wo die einen den anderen überlegen sein wollen aber es artet selten so sehr und so lange (Jahrtausende!)aus wie bei Religionen. Würden diese z.B. in den Schulen nur noch im Fach Geschichtsunterricht "Wie (dumm, naive, leichtgläubig) einst unsere Vorfahren waren" behandelt, wäre das ein Schritt gegen die Polarisierung.
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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