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Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit #156720
25/02/15 02:42 AM
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Ein nur sehr schwer verständliches Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, in dem die Richter der 18. Kammer per Eilbeschluss offenbar in letzter Minute (um einer möglichen erfolgreichen Beschwerde beim Oberwaltungsgericht in Münster zu entgehen?) entschieden haben, dass offenbar islamfeindliche Rechtsgerichtete unter dem Schutz von starken Polizeikräften direkt vor einer marokkanischen Moschee in Düsseldorf demonstrieren konnten, und das sogar fast zeitgleich zum Nachtgebet von gläubigen Muslimen aus Düsseldorf und Umgebung:




dazu:

weiteres Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf
i.V.m.
FAZ-Artikel über Verwaltungsgericht Düsseldorf

Näheres über den Rechtsanwalt und dessen Düsseldorfer Kanzlei, der derartige Anträge scheinbar sogar öfters erfolgreich beim Verwaltungsgericht Düsseldorf durchbekommen hat:
Rechtsvertreter der Dügida-Veranstalter

Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit [Re: hulk1] #156745
27/02/15 01:47 AM
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Verwaltungsgericht Düsseldorf: "Dügida" darf bei Demonstration den geplanten Weg nehmen

Hier noch Artikel über den Vorfall vor der marokkanischen Moschee in Düsseldorf:

"Dügida" setzt Demo-Route vor Moschee durch
Antwort auf:
...Es ist das dritte Mal, dass polizeiliche Auflagen für "Dügida" vom Gericht gekippt wurden. Die Gruppe marschiert seit Januar jeden Montag durch das Bahnhofsviertel. Weil die Parolen der Rechtsausleger viele Gegendemonstranten auf den Plan rufen, wird jede Kundgebung von mehr als 1000 Beamten gesichert. Für den Montag hatte "Dügida"-Organisatorin Melanie Dittmer erstmals einen Rundkurs beantragt, der vom Hauptbahnhof an der Moschee an der Adersstraße vorbeiführen sollte.
Die Argumentation der Polizei, dort würden Gläubige an ihrem Grundrecht auf Religionsausübung gehindert, ließ das Gericht nicht gelten: Die Beamten müssten sicherstellen, dass die Moschee-Besucher zu ihrem Gotteshaus gelangen könnten, ohne dass es zu Übergriffen kommt. Oberbürgermeister Thomas Geisel regierte mit Unverständnis auf die Entscheidung: "Die Route entlang einer Moschee ist offenkundig eine reine Provokation", sagte er. "Ich verstehe nicht, was dies mit dem Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit zu tun haben soll."...

Dügida darf doch zur Moschee
Dügida-Demo durfte an Moschee vorbeiziehen
Dügida zog an Moschee vorbei


Übrigens ist diese 18. Kammer des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes keine Unbekannte, wenn man sich alleine die Freisprüche von der Polizei festgestellter gewalttätiger ostdeutscher Hooligans durch diese Gerichtskammer ansieht:
VG Düsseldorf: Gewahrsam in Düsseldorf war rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht in Münster ist da offenbar schon anders gestrickt, was hoffen lässt:
Antrag gegen städtischen Aufruf gegen DÜGIDA ohne Erfolg

Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit [Re: hulk1] #156752
27/02/15 04:49 PM
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Interview mit dem Geschäftsführer des NRW-Zentralrates der Juden:

"Ich bin mehr als entsetzt über das Verwaltungsgericht"
Antwort auf:
...Ich bin mehr als entsetzt. Die Polizei hatte die nötige Sensibilität entwickelt und die Route über diese Straße untersagt - und das Verwaltungsgericht setzt sich darüber hinweg und findet es angemessen, dass die Betenden mit Polizeischutz in die Moschee geleitet werden müssen. Ich finde das unfassbar. Im Übrigen auch mit Blick auf die Geschichte der Straße...
In der NS-Zeit lebten an der Adersstraße viele Juden, daran erinnern die Stolpersteine, die dort verlegt sind. Auch das wusste das Gericht. Durch diese Demonstration einer Gruppe, die nach Erkenntnissen des Staatsschutzes ganz klar rechtsradikal ist, tritt man das Andenken der Opfer des Nationalsozialismus buchstäblich mit Füßen und verhöhnt sie...
Die Richter haben einen Ermessensspielraum, und es ist unfassbar, wenn sie sich wieder hinter Paragraphen verstecken. Ich sage bewusst "wieder", denn auch zur NS-Zeit zog braunes Gesocks über die Adersstraße und hat damals die jüdischen Menschen aus ihren Wohnungen gezerrt, verprügelt und vertrieben...
Aber der Weg über die Adersstraße war eine Provokation, und die hätte das Gericht nicht zulassen dürfen.



Wilfried Johnen


Betendende mit Polizeischutz in die Moschee? crazy

Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit [Re: hulk1] #156803
03/03/15 03:49 PM
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Unglaubliche Szene vor der marokkanischen Moschee

Nazis provozieren wieder direkt vor einer Moschee und das Verwaltungsgericht hat es wieder erlaubt, unglaublich! crazy


Antimuslimischer Rassismus



Da bleibt einem doch die Spucke weg! shocked

Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit [Re: hulk1] #156827
05/03/15 05:00 PM
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Interview: Gericht verteidigt Entscheidungen zugunsten von Dügida
Antwort auf:
Gerd Ulrich Kapteina vom Verwaltungsgericht erklärt die Dügida- Entscheidungen – und weist die Kritik daran zurück.
...Zuletzt ging es bei den juristischen Auseinandersetzungen um die Frage, ob Dügida an zwei Moscheen vorbeiziehen darf. Die Polizei wollte das verhindern, das Verwaltungsgericht kippte auch diese Entscheidung. Auch daran gab es deutliche Kritik.
Kapteina: Ja, Thomas Geisel etwa hat sein Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, es handele sich um eine Provokation seitens Dügida. Diese Einschätzung ist verständlich. Aber: Das Versammlungsrecht umfasst auch das Recht auf Provokation, weil diese ein typisches Mittel ist, um auf den eigenen Standpunkt aufmerksam zu machen. Dies war etwa Thema bei der aktuellen Diskussion um den Gebrauch von Karikaturen. Die Verbotsschwelle liegt bei „sittenwidrigen Provokationen“ und wenn ein Aufzug sich durch sein Gesamtgepräge mit der NS-Gewaltherrschaft identifiziert und/oder andere Bürger einschüchtert. Mit Blick auf die Geschehnisse vorigen Montag möchte ich noch betonen: Es gibt kein moralisches und über der Rechtsordnung stehendes Recht, bei den Aufzügen Gewalt gegen Polizeibeamte auszuüben. Eine solche ideologische Selbstüberhöhung ist schlichtweg kriminell.
Wilfried Johnen, Geschäftsführer des NRW-Zentralrates der Juden, ist laut eines Zeitungsberichtes entsetzt über die Entscheidung des Gerichtes, dass Dügida an Moscheen vorbei laufen durfte. Es sei nicht angemessen, dass Betende mit Polizeischutz in die Moscheen geleitet werden müssten. Die Richter versteckten sich hinter Paragrafen, statt ihren Ermessensspielraum zu nutzen.
Kapteina: Die Richter haben keinen Ermessensspielraum. Sie müssen die Vorgaben des Verfassungsgerichts anwenden. Und in Anwendung dieser Grundsätze muten wir insbesondere unseren jüdischen Mitbürgern – gerade auch mit Blick auf die deutsche Vergangenheit – einiges zu. Das sind dramatische Auswirkungen unserer Demokratie. Natürlich ist auch die Sorge nachvollziehbar, dass sich unser System auf diesem Wege selbst abschafft. Aber wir sind eine gestandene Gesellschaft, die sich durch Freiheitsrechte gegenüber jedermann, der sich nicht strafbar macht, auszeichnet. Das Bundesverfassungsgericht gewährt dieses weitreichende Versammlungsrecht offenbar in der Erkenntnis, dass unsere freiheitliche Gesellschaft einen ausreichend breiten Rücken hat
...


Erzkatholischer Düsseldorfer Verwaltungsgerichtspräsident
...Nachdem bereits seit mehreren Wochen Rechte regelmäßig in Düsseldorf aufmarschieren, mit dem Segen des dortigen Verwaltungsgerichts sogar an Moscheen vorbeiziehen durften und das traditionelle Abendgebet behindern konnten, mehrt sich die Kritik an Behörden, Polizei und Gerichten.
Antwort auf:
...»Dabei sind es nicht nur die radikalen Muslime und ihre weltweiten Terrorakte, die uns in Angst und Schrecken versetzen. Mit Besorgnis beobachten wir auch, dass uns selbstverständlich gewordene Formen des Zusammenlebens in weiten Teilen einer wachsenden, durch den Islam geprägten Teilgesellschaft ihre Geltungskraft eingebüßt haben«, hatte Heusch dort unter anderem festgestellt. Mit dem »zahlenmäßigen Anwachsen der Muslime in Deutschland« sei »auch ihr Selbstbewusstsein gewachsen«. »Entsprechend treten sie mit oft weit gespannten Forderungen an die einheimische Bevölkerung wie auch an den Staat heran«, so der Jurist weiter.
Für Düsseldorfs Antifaschisten sind derlei Aussagen geeignet, an der Eignung von Heusch als VG-Präsident Zweifel anzumelden. »Sprachlich geschickt, aber inhaltlich eindeutig« handele es sich bei dessen Aussagen »um perfiden antimuslimischen Rassismus«. Außerdem habe Heusch zusammen mit seiner Stellvertreterin bereits kurz nach seiner Amtseinführung ein christliches Kreuz im Verwaltungsgericht aufgehängt. Dieses Vorgehen war unter anderem vom Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Aachen, Harry Addicks, kritisiert worden. »Es ist bedauerlich, dass es einem Präsidenten und einer Vizepräsidentin in Düsseldorf nicht gelungen ist, ihre eigene religiöse Überzeugung von ihrem öffentlichen Amt zu trennen, und dass sie damit das wichtigste Kapital eines Gerichts, das Vertrauen aller in seine Neutralität als staatliche Einrichtung, beschädigen«, erklärte Addicks. Außerdem entstünde dadurch für Gerichtsbesucher »der Eindruck, hier werde nicht nur für den Staat, sondern in irgendeiner Weise auch im Namen der Religion Dienst geleistet und Recht gesprochen«, so Addicks weiter.
Die NRW-Linkspartei forderte Heusch unterdessen auf, »sein Amt als Gerichtspräsident unverzüglich aufzugeben«. »Die rassistischen Aussagen des Dr. Heusch und die seit Jahren andauernde Missachtung der Neutralitätspflicht durch ihn sind weder hinnehmbar noch vom wichtigen Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit gedeckt«, begründete Azad Tarhan, Sprecher für antifaschistische Politik der NRW-Linken, die Forderung. Tarhan forderte außerdem den nordrhein-westfälischen Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) auf, »unverzüglich aufzuklären, ob es bei Bewerbungsgesprächen am Düsseldorfer Verwaltungsgericht unzulässige Fragen zu Religionszugehörigkeit und religiöser und privater Lebensführung gegeben« habe. »Sollte dies der Fall sein, sind gegebenenfalls disziplinarrechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen einzuleiten«, so der Linke-Politiker weiter.



Facebook-Eintrag der rechtsgerichteten Veranstalterin mit Hinweis auf eine beabsichtigte Verbotsverfügung der Düsseldorfer Polizei:

Polizei Düsseldorf an mich heute: (Anm.: 5.03.2015)

Sehr geehrte Frau Dittmer,
ich beabsichtige,
1. Sie für zukünftige „Dügida“-Versammlungen als verantwortliche Leiterin abzulehnen. Ferner beabsichtige ich Ihnen aufzuerlegen,
mir einen neuen verantwortlichen Leiter zu benennen.
2. Ihren versammlungsrechtlichen Aufzug dahingehend zu beschränken, dass Ihnen der weitere Aufzug Ihrer Versammlung ab
der Kreuzung Scheurenstraße/Adersstraße untersagt ist und Ihnen aufzugeben, den Aufzug über die Scheurenstraße zurück
über den Stresemannplatz, die Karlstraße und die Friedrich-Ebert-Straße zum Ausgangspunkt zurück zu führen.
Zu 1.:
Bei der Versammlung am 02.03.2015 ist es mehrfach zu Ausrufen beim Vorbeizug an der Moschee auf der Aderstraße
gekommen wie z.B. „Wir wollen keine Salafisten-Schweine“; zudem stachelten Sie die Teilnehmer auf, „Abschaum“ zu rufen.
Am Mintropplatz kam es zu Ausschreitungen von Teilnehmern Ihrer Versammlung gegen Einsatzkräfte der Polizei.

Im Vorfeld Ihrer Versammlung videographierten Sie zwei eingesetzte Beamte meines Staatsschutzes und stellten
dieses Video auf Ihrer Facebook-Seite ein, obwohl einer der Beamten sie anwies, dies zu unterlassen.

Als Verantwortliche Leiterin obliegt Ihnen die Pflicht dafür zu sorgen, dass Ihre Versammlung dem Friedlichkeitsgebot des
Art. 8 GG entspricht. Die aufgeführten Umstände lassen darauf schließen, dass Sie als Versammlungsteilnehmerin nicht
Willens oder in der Lage sind, Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung entgegen zu wirken.
Im Gegenteil sorgten Sie durch provozierende Äußerungen für eine aggressive Grundstimmung. Darüber hinaus unterstützen
Sie durch Videographie und Verbreitung der Sie zu Ihrem Schutz begleitenden Polizeibeamten die negative
Grundhaltung Ihrer Versammlungsteilnehmer gegen die Polizei-/Versammlungsbehörde.
Ich beabsichtige daher, Sie als Versammlungsleiterin nicht mehr anzuerkennen.
Zu 2. :
Bereits bei der Versammlung am 23.02.2015 war es beim Vorbeizug Ihrer Versammlung an der Moschee auf der
Aderstraße zu ähnlichen Äußerungen gekommen.
Ihnen wurde daher in der Versammlungsbestätigung für die Veranstaltung am 02.03.2015 der Hinweis erteilt, dass
zum Zeitpunkt Ihres Aufzuges dort Gottesdienste abgehalten werden und Sie gebeten, daher in diesen Bereichen Handlungen
zu unterlassen bzw. nicht zu dulden, die die ungestörte Religionsausübung beeinträchtigen.
Ihr Verhalten hat gezeigt, dass Sie dies nicht beherzigt haben.
Die von der Versammlung – auch von Ihnen – skandierten Rufe waren geeignet, die Religionsausübung der sich in der
Moschee befindlichen Gläubigen zu stören.
Daher beabsichtige ich die Beschränkung Ihres Aufzuges.
Gem. § 28 VwVfG höre ich Sie hiermit zu meiner beabsichtigten Maßnahmen an.

Hochachtungsvoll
I.A. Stefan Bekkers
Regierungsamtsrat Stefan B e k k e r s, SG ZA 12/L
Telefon: 0211/870-1112 Fax: 1204
Liegenschaft: Polizeipräsidium Raum 0055
E-Mail: stefan.bekkers@polizei.nrw.de oder
ZA12.duesseldorf@polizei.nrw.de


daumen2



Dügida-Sprecherin soll Moscheebesucher beleidigt haben
shocked

Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit [Re: hulk1] #156831
05/03/15 11:33 PM
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Rassismus am Verwaltungsgericht Düsseldorf: Dr. Heusch hetzt gegen Muslime

Ermittlungen gegen "Dügida"-Chefin

WDR-Video: "Umstrittenes Verwaltungsgericht"

Sehr interessant werden dürfte also die angekündigte morgige Stellungsnahme des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf bei dessen diesjährigem Jahrespressegespräch!

Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit [Re: hulk1] #156835
07/03/15 01:59 AM
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zum Jahrespressegespräch 2015 vom 6.03.2015 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf:

Das müssen wir aushalten

Düsseldorfer Gericht verteidigt Genehmigung von Dügida-Demos

Außerdem soll beim Gerichtsbeschluss vom 23. Februar 2015, mit welchem eine polizeiliche Auflage aufgehoben wurde, die den Demonstranten den Vorbeizug an einer Moschee untersagt hatte, das Verwaltungsgericht hier wegen der nur kleinen Teilnehmerzahl keine unzumutbare Beeinträchtigung der Rechte Dritter gesehen haben!

Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit [Re: hulk1] #156836
07/03/15 03:17 AM
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Last edited by Thomas Friedrich; 07/03/15 03:17 AM.

Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit [Re: Thomas Friedrich] #156837
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Hallo

Antwort auf:


Mein Gott, was für eine Hysterie.

Es ist ja in Ordnung, wenn man da innerschulische Maßnahmen ergreift, aber muss sowas zur Polize und in die Zeitung?
Es handelt sich um 9 und 10-jährige, die halt was nachplappern.
Es wäre mal interessant zu wissen, was die Kids, die aus einem streng rechten Elternhaus kommen, auf dem Schulhof so alles von sich geben. Ob da wohl auch die Polizei und die örtliche Weltpresse informiert wird?

Bei solchen Kindern rächt es sich, daß der Islam lange als Exotenreligion abgetan wurde und die Moralerziehung dem Fernseher überlassen wurde.
Zumindest da, wo es einen signifikanten Anteil muslimischer Schüler gibt, sollte es auch islamischen Religionsunterricht von einem beamteten moslemischen Lehrer geben.

Hier in Ma ist es ja erlaubt, Hitler gut zu finden. Da kam auch schon mal einer meiner Jungs, gerade in dem Alter, nach Hause und fand Hitler gut.
Da ist es an mir, zu zeigen, dass das wohl nicht der weisheit letzter Schluß ist. Eine Doku über ein KZ oder den Krieg mit vielen Leichen und Zerstörung und während dessen mit ihnen geredet, reicht dann schon, um sie von dem Gedanken abzubringen. Wenn ich das nicht mache, macht's hier keiner, weil sich niemand sonst dazu berufen sieht.
So geht's auch in Deutschland. Die Kids mit 9 oder 10 Jahren hören das auf der Strasse oder auf Youtube und finden das dann ok.
Wenn jetzt nur 1% davon Eltern hat, die sich nicht darum kümmern, dann hört man sowas auf dem Schulhof, genauso wie man wohl auch rechte Parolen hört.
Den Kindern fehlt jemand, der sowas kompetent klarstellt. Im Neu-Ulmer Fall wohl einen Religionslehrer und nicht die Polizei.

Gruß
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
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Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit [Re: Najib] #156843
07/03/15 10:22 PM
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Der Ansatz "islamischer Religionsunterricht" von Staatsseite ist der richtige, meiner Meinung nach. Islamunterricht soll so normal werden wie katholischer oder evangelischer Unterricht. Wenn dies geschieht, ist ein wichtiger Schritt im Zusammenleben gemacht.

Mich verwundert der Zeitungsartikel nicht- als ich in Deutschland eine Zeitlang zur Moschee gegangen bin, tönten die meisten Frauen dort in die gleiche Richtung. Juden werden besonders gehasst ( deshalb finden auch Araber wohl Hitler so toll), gleich danach kommen die Christen- sie werden eher als Gotteslästerer empfunden, weil sie Jesus als Gott verehren.

Ich glaube, wenn der Islam wirklich ein Teil Deutschlands werden soll und zwar in dem Maß, dass es nicht mehr erwähnenswert, also wahrhaft normal ist, dann müssen auch die Kinder gleiche Ausgangspositionen haben. Irgendwie sind sie sowieso schon hin- und hergerissen zwischen zwei Kulturen. Das stelle ich mir nicht leicht vor. Da ist der schulische Religionsunterricht für alle Kinder bestimmt eine Hilfe.

Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit [Re: Thomas Friedrich] #156844
08/03/15 03:43 AM
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@Thomas, Najib und Koschla

Ohne Euch persönlich zu nahe treten zu wollen: Bei der islamfeindlichen Dügida geht es eben nicht um nur ein paar Kids im Alter um die 10 Jahre!!!


Dügida zieht an Moschee vorbei

Gericht verteidigt "Dügida"-Beschlüsse






Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit [Re: hulk1] #156845
08/03/15 04:27 AM
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@Hulk,

genau so wie man nicht "den Islam" mit den extremen Aussagen einiger Personen gleichsetzen darf, so darf man auch nicht alle Menschen die dem Islam kritisch gegenüber stehen, als Rechtsradikale bezeichnen.
Wer dies tut ist gleichzusetzen mit jenen Leuten, die auch alle Moslems als gefährliche Extremisten sehen!


Beste Grüße
Thomas

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Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit [Re: Koschla] #156846
08/03/15 04:45 AM
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@Koschla,

Antwort auf:
als ich in Deutschland eine Zeitlang zur Moschee gegangen bin, tönten die meisten Frauen dort in die gleiche Richtung. Juden werden besonders gehasst ( deshalb finden auch Araber wohl Hitler so toll), gleich danach kommen die Christen- sie werden eher als Gotteslästerer empfunden, weil sie Jesus als Gott verehren.


Religionen spalten Menschen in "ihr", "wir" und "die" und sind daher für ein friedvolles Zusammenleben eher hinderlich.


Beste Grüße
Thomas

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Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit [Re: Thomas Friedrich] #156850
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Original geschrieben von: Thomas Friedrich
@Hulk,
genau so wie man nicht "den Islam" mit den extremen Aussagen einiger Personen gleichsetzen darf, so darf man auch nicht alle Menschen die dem Islam kritisch gegenüber stehen, als Rechtsradikale bezeichnen.
Wer dies tut ist gleichzusetzen mit jenen Leuten, die auch alle Moslems als gefährliche Extremisten sehen!


@Thomas
Es geht auch bei der Dügida nicht nur um bloße Islamkritiker, sondern um den Kern um die Veranstalterin und deren Düsseldorfer Rechtsanwalt.

Diese für die Dügida verantwortlichen verblendeten Rechtsgerichteten springen da doch nur mehr als Deckmantel auf diesen Zug und schmeißen offensichtlich alle in einem Topf, ob friedliche und nicht friedliche Muslime sowie offenbar auch sonstige Ausländer!

Diese Art von Leuten mit Hitlergruß und Nazisprüchen sind uns alle aus der leidvollen Geschichte Deutschland doch zur Genüge bekannt, oder?

Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit [Re: hulk1] #156851
08/03/15 02:55 PM
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Wie schon geschrieben:

Weder darf man alle Muslime kriminalisieren, noch alle Islamkritiker mit "Diese Art von Leuten mit Hitlergruß und Nazisprüchen..." verallgemeinern!
In nahezu jeder menschlichen Gruppierung findet man Extremisten und Gemäßigte.

Die "Quelle" bei der Du Dich mit den Informationen über die Veranstalterin beziehst ist zudem keineswegs neutral und objektiv sondern linksextrem.






Last edited by Thomas Friedrich; 08/03/15 02:57 PM.

Beste Grüße
Thomas

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Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit [Re: Thomas Friedrich] #156852
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Original geschrieben von: Thomas Friedrich
Wie schon geschrieben:
Weder darf man alle Muslime kriminalisieren, noch alle Islamkritiker mit "Diese Art von Leuten mit Hitlergruß und Nazisprüchen..." verallgemeinern!
In nahezu jeder menschlichen Gruppierung findet man Extremisten und Gemäßigte.


@Thomas
Was gibt es den an "Diese Art von Leuten mit Hitlergruß und Nazisprüchen" noch zu unterscheiden? Sind Deiner Meinung nach etwa diese Leute einfach so hinzunehmen?

Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit [Re: Thomas Friedrich] #156853
08/03/15 03:13 PM
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Hallo

Thomas,

Antwort auf:
Religionen spalten Menschen in "ihr", "wir" und "die" und sind daher für ein friedvolles Zusammenleben eher hinderlich.


Genau das machst du mit deinem obigen Satz auch.

Antwort auf:
Die "Quelle" bei der Du Dich mit den Informationen über die Veranstalterin beziehst ist zudem keineswegs neutral und objektiv sondern linksextrem.


Die Quelle bezeichnet sich selbst als antifaschistisch.
Wenn ma die Überschriften der Artikel überfliegt, dann haben die alle was mit rechten Machenschaften zu tun.
Nirgends wird über die USA oder den Kapitalismus geschrieben, zumindest in den ersten Überschriften nicht.
Gegen die Rechtradikalen zu sein, ist also für dich linksextrem!

Der andere Link führt zu Wikipedia.


Gruß
Najib

Last edited by Najib; 08/03/15 03:26 PM. Reason: Ergänzung

um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

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Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit [Re: Najib] #156855
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hallo,

Original geschrieben von: koschla
Islamunterricht soll so normal werden wie katholischer oder evangelischer Unterricht.


ich fände es besser, den religionsunterricht ganz aus den schulen zu nehmen oder den unterricht neutral und informierend zu führen. aber das kann man vergessen. so wie die einstellung des lehrers, des bundeslandes oder des staates ist, wird auch der unterricht durchgeführt. das merkt man schon beim geschichtsunterricht.

und da bin ich schon bei:


Original geschrieben von: tf
Religionen spalten Menschen in "ihr", "wir" und "die" und sind daher für ein friedvolles Zusammenleben eher hinderlich.

das tun manche atheisten auch. versuchen durch lügen und tatsachen verdrehen andere zu diskreditieren, nicht wahr thomas?

Original geschrieben von: tf
Die "Quelle" bei der Du Dich mit den Informationen über die Veranstalterin beziehst ist zudem keineswegs neutral und objektiv sondern linksextrem.


deine einstellung von linksextrem heißt scheinbar: alles was links von csu ist, ist linksextrem. irgendwie scheinst du die realitäten zu verwechseln.
hier für dich die definition des bundesverfassungsgerichtes, falls das nicht auch linksextrem für dich ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Extremismus
upps, hab gerade gelesen, wikki ist für dich auch linksextrem.

du bist totalitär, akzeptierst keine anderen meinungen als deine. was für ein extremist bist du dann? komm wieder runter und bezeichne nicht jeden, der eine andere meinung als du hat, als extremisten. wenn du das hinbekommst, darfst du dich demokratisch nennen.

wobei man über den begriff "demokratie" auch diskutieren müsste. passt in eine demokratie terrorismus ?




When the rich wage war
is the poor who die.
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Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit [Re: hulk1] #156857
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hallo Hulk!

Dügida ist indiskutabel, ebenso alle andern Blögida-Bewegungen!
Da sind wir vollkommen auf einer Linie.
Nein, ich meinte den Zeitungsartikel über die Schulkinder, die sich so feindlich über andere Religionen geäußert haben und dass die Eltern ihre Kinder lieber in die Moschee schicken als zum Schulunterricht in Islamkunde.

Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit [Re: Thomas Friedrich] #156858
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hallo Thomas!

Stimmt, das tun manche Menschen in verschiedenen Religionen. Ich denke aber nicht, dass man die Religion dafür verantwortlich machen kann. Würde es keine Religionen geben, würden Menschen sich etwas anderes ausdenken, um eine ähnliche Wirkung ( ihr seid schlechter als wir, wir sind die Guten, ihr die Bösen etc etc) zu erzielen. Das ist auch sehr gut zu beobachten in der Politik, wo es nicht um Glaubensrichtungen geht.
Die Religion ist in diesem Fall ( meiner Meinung nach) eine Art Mittel, welches missbraucht wird.

Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit [Re: Koschla] #156859
09/03/15 04:14 AM
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Thomas Friedrich Offline
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Hallo Koschla,

natürlich wird es immer irgend welche Gruppenbildungen geben, ob im Fussball oder sonstwo, wo die einen den anderen überlegen sein wollen aber es artet selten so sehr und so lange (Jahrtausende!)aus wie bei Religionen.
Würden diese z.B. in den Schulen nur noch im Fach Geschichtsunterricht "Wie (dumm, naive, leichtgläubig) einst unsere Vorfahren waren" behandelt, wäre das ein Schritt gegen die Polarisierung.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit [Re: hulk1] #156870
10/03/15 02:15 AM
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daumen2
Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt die polizeilichen Auflagen und Gericht verbietet Dügida erneute Demonstration vor Moschee
Antwort auf:
...Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Montag die polizeilichen Auflagen für die am Abend geplante Demonstration der islamfeindlichen "Dügida"-Gruppe bestätigt.
Demnach durfte die Demonstration nicht auf der Adersstraße an einer Moschee vorbeimarschieren, sondern musste auf der Scheurenstraße kehrtmachen.
Außerdem durfte die Anmelderin Melanie Dittmer die Gruppe nicht als Versammlungsleiterin anführen und auch nicht reden...

Westblick-Audiobeitrag u.a. über Dügida (siehe ab 16:59 min.)


Geht doch!!! daumen3

Re: Verwaltungsgericht und Religionsfreiheit [Re: hulk1] #156877
11/03/15 12:02 AM
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daumen1
Prügelnde Rechtsextreme und Tee verteilende Marokkaner
Antwort auf:
...Mitglieder der marokkanischen Gemeinde versorgten die Demonstranten mit Tee und Gebäck. Unter denen waren führende Vertreter von evangelischer und katholischer Kirche, dem Kreis der Muslime und der jüdischen Gemeinde, von SPD, Grünen und FDP, Gewerkschaften und dem linken Bündnis "Düsseldorf stellt sich quer".


Den bei der Dügida eingesetzten Polizeibeamten erging es dagegen nicht so gut:

Dügida-Polizisten mit Ekel-Imbiss vergiftet
shocked

M. Dittmer mit P.-Mohamed Hilout [Re: hulk1] #157300
12/05/15 12:59 AM
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blush



Aufschlußreiche Ausführungen Dügida-Veranstalterin aus dem rechtsextremen Spektrum zusammen mit dem deutschsprechenden, marokkanischstämmigen Pascal-Mohamed Hilout.
crazy


Mehr zu P.-M. Hilout:





Monsieur „Pascal Hilout, geboren Mohamed Hilout“ und weiterer Kommentar zu P.-M. Hilout


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