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Beglaubigte Vollmacht durch das Konsulat? #154818
13/08/14 07:22 PM
13/08/14 07:22 PM
Joined: Aug 2014
Posts: 1
Stolberg, Deutschland
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drachenlaeufer Offline OP
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drachenlaeufer  Offline OP
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Joined: Aug 2014
Posts: 1
Stolberg, Deutschland
Salam liebe Forumleser.

Ich benötige mal Euren Rat/Eure Erfahrungen im Bereich der Übertragung von Grundstücke/Immobilien in Marokko.

Unser Vater (unsere Mutter ist leider vor Kurzem verstorben) möchte eine Art Vorerbschaftsübertragung durchführen, d. h. er möchte jetzt schon seine Besitztümer (Haus, Grundstück) auf seine Kinder übertragen. Da wir alle hier in Deutschland geboren sind und auch nicht der marokk. Sprache perfekt mächtig sind und uns noch weniger mit der marokkanischen Rechtssprechung auskennen, haben wir uns schon mal rechtlichen Rat bei einem Juristen geholt, stehen aber noch immer vor einigen Unklarheiten. Man teilte uns mit, dass die Übertragung in Marokko bei einem Notar durchgeführt wird, evtl. mit Unterstützugn eines Anwalts. Weiterhin benötigen wir beglaubigte Vollmachten für die Geschwister, die nicht anwesend sind. Weiß einer, woher bzw. wer solche Vollmachten (in Französisch ud Arabisch?) erstellt und ob es hierzu einen entsprechenden Vordruck gibt. Wird die Vollmacht vom marokk. Konsulat beglaubigt und hat diese dann in Marokko auch Rechtskraft? Wäre schön wenn Ihr mir Eure Erfahrungen hier mitteilen könntet. Gruß

Re: Beglaubigte Vollmacht durch das Konsulat? [Re: drachenlaeufer] #154823
13/08/14 09:01 PM
13/08/14 09:01 PM
Joined: Nov 2008
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Deutschland
hulk1 Offline
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hulk1  Offline
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Joined: Nov 2008
Posts: 900
Deutschland
@Mohammed
In NRW ist das marokkanische Generalkonsulat in Düsseldorf für Dich zuständig.

Ebenfalls in Düsseldorf befinden sich geeignete Übersetzungsbüros (auf der Ellerstrasse in "Klein Marokko", in der Nähe vom Düsseldorfer Hauptbahnhof).
Sie erstellen dort für Euch gegen eine mehr oder weniger geringe Gebühr Dokumente auf arabisch, die Ihr dann beim Generalkonsulat unterschreiben und dort ebenfalls gegen eine geringe Gebühr (gegen "Briefmarken" in Dirhams) beglaubigen könnt, so dass diese dann rechtskräftig sind und wegen ihres amtlichen Charakters dann auch (grundsätzlich) in Marokko anerkannt werden müssen!

Re: Beglaubigte Vollmacht durch das Konsulat? [Re: drachenlaeufer] #154825
13/08/14 10:14 PM
13/08/14 10:14 PM
Joined: Nov 2007
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Bhalil/Marokko
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Bhaloulia Offline
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Bhaloulia  Offline
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Joined: Nov 2007
Posts: 446
Bhalil/Marokko
Ich meine auch, dass ihr euch an das marokkanische Konsulat wenden solltet. Dort gibt es auch einen Adoul (Notar), der Verträge und Vollmachten formulieren und beglaubigen kann. Derjenige, der das in Marokko erledigt, sollte dann ausser den Vollmachten noch Passkopien und Geburtsurkunden oder das Familienbuch dabei haben, dann müsste es keine Probleme geben. Mein Mann erledigt hier oft solche Sachen für seine Verwandten, die im Ausland leben.


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