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Internationale Heiratsurkunde ...? #153355
03/04/14 02:50 PM
03/04/14 02:50 PM
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78713 Schramberg , Ba.-Wü.
Hallo ,
meine Frage wäre folgende : Ist eine internationale Heiratsurkunde - deutsch / englisch / französisch in Marokko nützlich bzw. wird diese problemlos anerkannt ?
( Natürlich werden wir dieses Papier noch zusätzlich in die arabische Sprache übersetzen lassen ). Kann man damit ein Hotelzimmer als verheiratetes Paar in der Konstellation sie = Marokkanerin + er = Deutscher problemlos buchen ? Hat dazu jemand einen Hinweis bzw. Erfahrungen ?

Mit bestem Dank im Voraus für eventuelle Antworten / Erfahrungsberichte grüßt recht freundlichst

das SchultheissenAmt

Re: Internationale Heiratsurkunde ...? [Re: SchultheissenAmt] #153357
03/04/14 02:59 PM
03/04/14 02:59 PM
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Hallo Schultheissenamt,

soviel ich weiss geltet ihr in Marokko nicht als verheiratet,wenn ihr also nicht muslimisch geheiratet habt und du nicht konvertiert bist.Also kannst du dort auch kein Hotelzimmer zusammen buchen.... Gilt nur für die Konstellation Er nicht muslim,sie Muslimin.Sollte sich da etwas geändert haben,dann wissen sicher die Experten hier mehr smile

Kann mir nicht vorstellen,das so eine internationale Urkunde auch für Marokko gilt.Allerdings denke ich das es in internationalen Hotelketten wahrscheinlich möglich ist.

Liebe Grüsse

Gaby

Re: Internationale Heiratsurkunde ...? [Re: Mogador52] #153364
03/04/14 08:58 PM
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Kommt immer darauf an, wo und bei wem in Marokko man sich zusammen ein Hotelzimmer nehmen möchte.

Wie Gaby schon andeutet, kann es z.B. weiter im Süden Marokkos außerhalb der Touristikgebiete durchaus passieren, daß die Hotelleitung einem nach deutschem Recht gültig verheirateten Ehepaar nur deshalb ein Hotelzimmer verweigert, weil der deutsche Mann und seine marokkanische bzw. marokkanischstämmige Frau keine nach islamischen Recht gültige Heiratsurkunde vorweisen können. Dies gilt selbst bei Vorlage einer gültigen Konvertierungsurkunde vom marokkanischen Generalkonsulat oder einer gleichwertigen Bescheinigung für den deutschen Mann, ist aber durchaus abhängig von der jeweiligen Entscheidung der Hotelleitung, die allerdings auch auf die Möglichkeit der Buchung von 2 voneinander getrennten Zimmern verweisen könnte!

Bei Pauschalreisen in Touristenhochburgen wie beispielsweise in Agadir und - wie Gaby schon richtig anmerkte - bei Buchung in einer internationalen Hotelkette wäre so eine Verweigerung der Buchung eines gemeinsamen Hotelzimmers allerdings eher unwahrscheinlich!

Wer sich als gemischt deutsch-marokkanisches Paar diesen Problemen garnicht erst aussetzen möchte, der sollte darüber nachdenken, ob es nach der deutschen Ehe nicht eine islamisch gültige Ehe vor den dafür authorisierten marokkanischen Stellen eingehen sollte.
Problemlos ist der Abschluß so einer konfessionellen Ehe in der Regel, wenn der deutsche Mann vor der deutschen Heirat bei einer anerkannten islamischen bzw. marokkanischen Stelle konvertiert ist; unter möglichen Einschränkungen geht dies allerdings auch noch vor der späteren islamischen Heirat.

Ob sich an dieser Praxis in den letzten Jahren etwas grundsätzliches geändert haben sollte, weiß ich allerdings nicht!

Re: Internationale Heiratsurkunde ...? [Re: SchultheissenAmt] #153367
03/04/14 10:14 PM
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Hallo SchultheissenAmt,
es ist so, sind die Namen in den Pässen identisch (sprich, sie hat auch einen deutschen Pass) ist es kein Problem, dann brauchst man auch keine Heiratsurkunde.
Ist das nicht der Fall, hat sie einen marokkanischen Pass mit ihrem Mädchennamen, dann muss eine marokkanische Heiratsurkunde beigelegt werden, aus der (wie bei meiner) hervorgeht, dass der Partner zum Islam konvertiert ist. Internationale Heiratsurkunden (auch Übersetzungen), die nicht konform dem Islamischen Recht sind, werden nicht anerkannt. Die Marokkanerin gilt dann in Marokko als nicht verheiratet!
Es gibt aber sog. ”Maison”, die keine Papiere beim Aufenthalt verlangen. Kommt aber eine Polizeikontrolle (kann überall passieren) wird’s schwierig.
So iss’s halt, definiv!

Re: Internationale Heiratsurkunde ...? [Re: hulk1] #153371
03/04/14 10:52 PM
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Original geschrieben von: hulk1
Bei Pauschalreisen in Touristenhochburgen wie beispielsweise in Agadir und - wie Gaby schon richtig anmerkte - bei Buchung in einer internationalen Hotelkette wäre so eine Verweigerung der Buchung eines gemeinsamen Hotelzimmers allerdings eher unwahrscheinlich!


Achtung auch dort muss man die Pässe bei der Rezeption abgeben. Freunde von uns hatten genau in Agadir, die grössten Schwierigkeiten, sie hatten eine Pauschalreise gebucht !!!

Original geschrieben von: hulk1

Problemlos ist der Abschluß so einer konfessionellen Ehe in der Regel, wenn der deutsche Mann vor der deutschen Heirat bei einer anerkannten islamischen bzw. marokkanischen Stelle konvertiert ist; unter möglichen Einschränkungen geht dies allerdings auch noch vor der späteren islamischen Heirat.


Da liegst du aber ganz gehörig falsch. Ein Deutscher kann keine Marokkanerin in Deutschland heiraten nach Islamischen Recht, da Deutschland kein Islamisches Recht gilt. Dies geht auch für ihn nicht in einem anderen arabischen Land. Ebenso werden Unterlagen über einem vollzogenen Übertritt zu Islam in Deutschland von keiner marokkanischen Behörden anerkannt. Dies muss vor dem Adul der Heiratsgemeinde im Rahmen des Heirats-Marathon wiederholt werden. Auch eine Auslandsmarokkanerin kann nicht in Deutschland nach Islamischem Recht einen Deutschen (auch wenn er konvertiert hat) heiraten. Sie müssen nach Marokko.
Woher ich das weiss? Ich bin schon einigen Jahre vor meiner Heirat zum Islam konvertiert. Bevor wir uns dann in Marokko verheiratet haben, wurden alle anderen Varianten über Botschaften und Konsulate, sowie über Auswärtiges Amt/Aussenministerium abgecheckt. Alle Recherchen kamen zu dem gleichen Ergebnis. Zu guter letzt durfte ich das Glaubensbekenntnis vor dem Adul wiederholen. Hat mich ja auch gefreut. Bei mir war’s dann noch ein bisschen komplizierter, da ich ein Auslandsdeutscher bin.

Last edited by tagbasil; 03/04/14 11:02 PM.
Re: Internationale Heiratsurkunde ...? [Re: omar11] #153373
04/04/14 12:04 AM
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Original geschrieben von: tagbasil
Original geschrieben von: hulk1

Problemlos ist der Abschluß so einer konfessionellen Ehe in der Regel, wenn der deutsche Mann vor der deutschen Heirat bei einer anerkannten islamischen bzw. marokkanischen Stelle konvertiert ist; unter möglichen Einschränkungen geht dies allerdings auch noch vor der späteren islamischen Heirat.


Da liegst du aber ganz gehörig falsch. Ein Deutscher kann keine Marokkanerin in Deutschland heiraten nach Islamischen Recht, da Deutschland kein Islamisches Recht gilt. Dies geht auch für ihn nicht in einem anderen arabischen Land. Ebenso werden Unterlagen über einem vollzogenen Übertritt zu Islam in Deutschland von keiner marokkanischen Behörden anerkannt. Dies muss vor dem Adul der Heiratsgemeinde im Rahmen des Heirats-Marathon wiederholt werden. .....


nö, ist falsch. es wird selbstverständlich anerkannt.
das erstbeste beispiel ist das vom marokkanischen konsulat in d.

viele grüße

Re: Internationale Heiratsurkunde ...? [Re: AbuMohamed] #153374
04/04/14 03:14 AM
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Hallo,

Es kann sehrwohl eine islamische Hochzeit in Deutschland vollzogen werden.Da Schultheissenamt ja die standesamtliche Hochzeit in D schon vollzogen hat(Voraussetzung) z.B. in einer Moschee oder beim Konsulat! Natürlich muss er dann zum Islam konvertieren.

Absatz 3

http://islam.de/1641.php

Man braucht 2 Zeugen plus Morgengabe....

Für das deutsche Recht gilt allein die standesamtliche Trauung.

Hier aus dem Marokkoportal,wie die muslimische Heirat in D auch in Marokko anerkannt wird - Absatz Eheschliessung im Ausland.

http://www.marokko.net/info/publikationen/html/eheschliessung.html

Zusätzlich wäre es dann sinnvoll einen Ehevertrag vor einem Notar aufzusetzen,je nachdem ob auch islamisches Recht in D berücksichtigt werden soll - Kindererziehung etc.

Eine internationale Heiratsurkunde einer nur in D vollzogenen Ehe vor dem Standesamt wird in Marokko nicht offiziell anerkannt!


Freundliche Grüsse

Gabriele - Mogador52




Re: Internationale Heiratsurkunde ...? [Re: omar11] #153375
04/04/14 03:49 AM
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Antwort auf:
Freunde von uns hatten genau in Agadir, die grössten Schwierigkeiten

Wie gesagt, geht soetwas von der jeweiligen Einstellung der Hotelleitung zum Islam aus, dürfte aber gerade in Agadir (als touristische Hochburg von deutschen Urlaubern) beispielsweise bei Vorlage von idealerweise nur deutschen Pässen in der Regel überhaupt nicht erst thematisiert werden.


Antwort auf:
Auch eine Auslandsmarokkanerin kann nicht in Deutschland nach Islamischem Recht einen Deutschen (auch wenn er konvertiert hat) heiraten. Sie müssen nach Marokko.

Wie AbuMohamed dazu schon richtig anmerkte, hat Markus nur bedingt recht. Eine islamische Heirat in Deutschland, die bei einem der marokkanischen Generalkonsulate in Deutschland vor 2 Adoulen (Notaren) nach der deutschen Heirat vor dem Standesamt rechtsgültig geschlossen werden kann, darf nach internationalem Recht die standesamtliche Heirat in Deutschland nicht ersetzen.
Ähnlich wie bei einer kirchlichen Hochzeit findet diese islamische Heirat in Deutschland also erst nach der standesamtlichen Trauung in Deutschland statt.

Wenn man einen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland hat, dann braucht man nur zum Heiraten nicht nach Marokko zu gehen.
Bei Wohnsitz im Ausland gestaltet sich eine Heirat tatsächlich schwieriger, so daß eine nach Ortsrecht international gültige Ehe in Marokko tatsächlich die bessere Wahl sein wird, es sei denn, man bevorzugt beispielsweise eine Ehe in Las Vegas. nixweiss1


Antwort auf:
Ebenso werden Unterlagen über einem vollzogenen Übertritt zu Islam in Deutschland von keiner marokkanischen Behörden anerkannt.

Stimmt, genau deshalb sollte der Übertritt zum Islam bei einem der marokkanischen Generalkonsulate in Deutschland erfolgen, und - um sich Probleme bei der späteren islamischen Heirat zu ersparen - idealerweise vor der standesamtlichen Trauung.

Anerkannt werden nach meinem letzten Stand jedoch auch Konvertierungsbescheinigungen, die als staatliche Urkunde durch konsularische Vertretungen anderer islamischer Länder in Deutschland ausgestellt worden sind.
Konvertierungsurkunden von Islamischen Zentren werden wegen ihres privatrechtlichen Statuses dagegen offensichtlich weiterhin nicht von den marokkanischen staatlichen Stellen anerkannt.

Re: Internationale Heiratsurkunde ...? [Re: hulk1] #153376
04/04/14 03:56 AM
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Hallo Hulk,

kann man alles hier exact im Forum nachlesen! Deine Antwort stimmt so! Schultheissenamt ist schon mit einer Marokkanerin standesamtlich verheiratet(Heiratsvisum bekommen)

Daher ging es darum ob eine internationale Heiratsurkunde einer nur in D geschlossenen,standesamtlichen Ehe - Deutscher,Nichtmuslim mit Marokkanerin,Muslimin auch in Marokko gilt,und das ist nicht der Fall.Ob sie allerdings mit dieser Urkunde auch in Hotels übernachten könnten,entzieht sich meiner Kenntnis.Ihr gemeinsamer Wohnort ist in D.Sicher ist das in manchen Hotelketten möglich,in kleinen Hotels könnte man schon nach einer beglaubigten,muslimischen Ehe fragen....

Sie mein Link oben!

http://www.marokko.net/info/publikationen/html/eheschliessung.html

LG

Gabriele


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