Hallo incha88,
herzlichen Glückwunsch zur Eheschließung und vor allem: Möge Allah (swt) euch eine gesegnete Zukunft schenken.
Frage 1 --> Steuerklassenwechsel - ab wann, wie und wo?Dem Wechsel in die Steuerklasse III wird das Finanzamt erst dann stattgegeben, wenn dein Mann seinen Wohnsitz auch in Deutschland hat. Erst dann ist er in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig. (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
Für das Jahr 2013 wirst du somit nicht von der Steuerklasse III profitieren können.
Trifft dein Mann bspw. am 02.04.2014 in Deutschland ein, so kannst du sofort den Wechsel beim Finanzamt beantragen. Du solltest entsprechende Nachweise vorzeigen können (Heiratsurkunde, gegebenenfalls reicht eine Meldebescheinigung mit dem Familienstand "verheiratet" aus).
Nachdem dir das Finanzamt die neue Steuerklasse vergeben hat, wird diese in der Regel elektronisch deinem Arbeitgeber übermittelt. Wenn alles zeitnah erfolgt, wirst du dich schon ab dem Monat Mai 2014 (für unser obiges Beispiel) über eine Lohnsteuer-Reduzierung freuen dürfen.
Zwischenfrage: Was ist denn mit Januar - Mai 2014?Die Steuererklärung für 2014 wirst du erst im Jahr 2015 machen können. Über diesen Weg wird das Finanzamt auch für die Monate Januar - April 2014 die Steuerklasse III heranziehen, denn diese ist tatsächlich für das ganze Jahr 2014 wirksam (An einem Tag im Jahr müssen hierfür alle Voraussetzungen erfüllt sein - bei euch wäre der 02.04.2014 ausreichend). Also auch für Januar - April 2014.
Somit wirst du im Jahr 2015 für das Jahr 2014 eine Steuererstattung erhalten.
Zwischenfrage: Wie hoch ist das denn? Männer kosten ja Geld und ich will das gerne jetzt schon wissen.Schwierig zu sagen: Das hängt von vielen Faktoren ab.
Hastige Zwischenfrage: Nur grob! Ganz grob. Du machst das schon.Schauen wir uns den Monat Mai 2014 noch mal an. Ab dann galt für dich die Steuerklasse III. Wenn du seit Mai im Vergleich zum April 2014 monatlich 200 Euro netto
(Das ist eine Annahme ohne Gültigkeit. Bitte schaue dir beim Eintreten der Fakten deine Abrechnungen an.) mehr in der Tasche hast - minus eventuelle Familienzuschläge des Arbeitgebers, dann darfst du grob rechnen:
Januar - April = 4 Monate
Steuer-Reduzierung monatlich: 200 EUR
Grob gerechnet: Steuernachzahlung von 800 EUR
Frage 2- Steuererklärung für das Jahr 2013 bis Mai 2014? Mich verwundert es, dass du eine Steuererklärung abgeben MUSST. Ganz grob: Ein "einfacher" Arbeitnehmer mit einem Lohn/Gehalt und der Steuerklasse I, der keine weiteren Einkünfte hat (Nebengewerbe, hohe Zinsen, Mieteinnahmen, etc.) oder sich nicht im Voraus Freibeträge auf der "elektronischen Lohnsteuerkarte" hat eintragen lassen, ist nicht verpflichtet bis zum 31.05.2014 die Steuererklärung abzugeben. Im Gegenteil: Er kann bis zum 31.12.2017 warten.
Solltest du doch verpflichtet sein, dann kannst du alles ein wenig hinauszögern.
Beispiele:
Du kannst das Finanzamt um Fristverlängerung bitten.
Du kannst ein Monat nach Bescheidzustellung Widerspruch einreichen und dann die neuen Erkenntnisse einfließen lassen.
Und ganz sicher wird dir hierzu mehr einfallen.
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Ausdrücklich möchte ich erwähnen, dass mein Beitrag ein Auskunftsersuchen beim Finanzamt NICHT ersetzt.Die Hotline des Finanzamtes Niedersachsen kannst du beispielsweise anwählen:
http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/l...amp;_psmand=110Kannst du meine Steuererklärung machen? Guter Witz!
Zum Schluss noch:
Lass dir für die Überschrift deiner Anfragen doch bitte eine passendere Formulierung einfallen als "Hilfeeeeeeeee..bin total verwirrt..Bitte um Antworten".
Du erschreckst ja das ganze Marokko-Forum, wenn du sowas schreibst. Um mich als Beispiel zu nehmen: Als ich diese deine Überschrift gelesen habe, dachte ich, dass man dich gerade zum Tode auf dem elektrischen Stuhl verurteilt hat und habe schon überlegt, wie ich die Online-Petition für deine Freilassung formuliere.
Gruß
Monsieur