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Erwerb der marokk. Staatsangehörigkeit #151041
31/10/13 12:47 AM
31/10/13 12:47 AM
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Laurencia Offline OP
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Laurencia  Offline OP
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Nun bin ich aber gerade total überrascht: Da lese ich in bladi.net, dass marokk. Männer, die mit Ausländerinnen verheiratet sind, die Staatsangehörigkeit an die Ehefrau weitergeben können. Dass dies auch für marokk. Frauen möglich sein wird, die mit ausländ. Männdern verheiratet sind, ist wohl geplant.

http://www.bladi.net/marocaines-nationalite-epoux-etrangers.html

Ich dachte, die marokk. Staatsangehörigkeit kann nur durch Geburt erworben werden?!!

Re: Erwerb der marokk. Staatsangehörigkeit [Re: Laurencia] #151042
31/10/13 12:59 AM
31/10/13 12:59 AM
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Falak Offline
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Wer will das schon?

Re: Erwerb der marokk. Staatsangehörigkeit [Re: Falak] #151044
31/10/13 01:23 AM
31/10/13 01:23 AM
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Laurencia Offline OP
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Laurencia  Offline OP
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Ich hatte mich auf sachliche Antworten gefreut, vielleicht mit Quellangaben untermauert, oder Erfahrungen von Menschen, die den Weg beschritten haben. Persönliche Meinungsäußerungen wollte ich eigentlich nicht initiieren.

Mögliche Gründe, weswegen man den von mir benannten Weg beschreiten könnte: Eigentumsbesitz in Marokko, Aufenthalt.

Ob die Nationalität "ausgetauscht" werden müsste hierzu, oder die marokk. Nationalität zusätzlich erworben werden kann, steht ja auch zur Überlegung. Immerhin sind gebürtige Marokkaner, die eine europ. Staatsangehörigkeit erwerben, ja auch noch im Besitz ihres marokk. Ausweises. Warum also nicht das gleiche Procedere vice versa?

Re: Erwerb der marokk. Staatsangehörigkeit [Re: Laurencia] #151045
31/10/13 10:37 AM
31/10/13 10:37 AM
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habibati1105 Offline
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Original geschrieben von: Laurencia
Immerhin sind gebürtige Marokkaner, die eine europ. Staatsangehörigkeit erwerben, ja auch noch im Besitz ihres marokk. Ausweises.

Richtig, Marokko ist eines der scheinbar wenigen Länder, deren Ausweis beim Erwerb der dt. Staatsangehörigkeit nicht abgegeben werden muss/kann. Bis jetzt war mir auch nur bekannt, dass man die marokkanische Staatsangehörigkeit durch Geburt erhalten kann. Also eine durchaus interessante Frage.

Gruß

Re: Erwerb der marokk. Staatsangehörigkeit [Re: habibati1105] #151046
31/10/13 11:20 AM
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moin,

ein marokkanischer Staatsangehöriger kann seine Staatsangehörigheit nicht ablegen, auch wenn er möchte.

Marokko entlässt nicht aus der Staatsbürgerschaft.

umgekehrt könnte ich die marokkanische erwerben (durch Ehegatte), müsste meine deutsche aber ablegen.

und noch was vergessen:
man kann auch als Ausländer in Marokko Eigentum besitzen/erwerben, ebenso kannst du einen Aufenthaltstitel bekommen

Last edited by m_o_u_n_i_a; 31/10/13 11:55 AM.
Re: Erwerb der marokk. Staatsangehörigkeit [Re: m_o_u_n_i_a] #151047
31/10/13 12:11 PM
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Hallo!

Man kann auch per königlichem Dekret in die marokkanische Staatsangehörigkeit aufgenommen werden, ohne familiäre Bindungen nach Marokko zu haben.
So wie z.B. der algerische Sänger Khaled vor einigen Wochen:
http://www.jeuneafrique.com/Article/JA2750p012.xml0/
http://www.rue89.com/2013/09/18/sacrilege-cheb-khaled-roi-rai-algerien-devient-marocain-245845
http://www.lemag.ma/Cheb-Khaled-obtient-la-nationalite-marocaine_a75305.html

Gruss
Sara

Last edited by sara79; 31/10/13 12:12 PM.

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Re: Erwerb der marokk. Staatsangehörigkeit [Re: m_o_u_n_i_a] #151049
31/10/13 02:21 PM
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Original geschrieben von: m_o_u_n_i_a
umgekehrt könnte ich die marokkanische erwerben (durch Ehegatte), müsste meine deutsche aber ablegen.


Hallo, das ist nicht mehr so! Du kannst deine deutsche Staatsbürgerschaft behalten. Das wird auch häufig so gehandhabt. Du musst nur rechtsgültig begründen, warum du sie behalten willst. Sicher wird es einfacher sein, wenn du die marokkanische Staatsbürgerschaft annimmst, einen Grund zu finden, deine deutsche zu behalten. Schwieriger wird es dann werden, wenn du es in der Kombination Deutschland/Schweiz oder Deutschland/Österreich versuchen willst.
Die Gründe müssen auch stichhaltig sein ... weil es in D bessere Biersorten als in MA gibt wird wohl kaum ausreichen? lachen3

Last edited by tagbasil; 31/10/13 02:22 PM.
Re: Erwerb der marokk. Staatsangehörigkeit [Re: omar11] #151050
31/10/13 02:32 PM
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Original geschrieben von: m_o_u_n_i_a
umgekehrt könnte ich die marokkanische erwerben (durch Ehegatte), müsste meine deutsche aber ablegen.


Original geschrieben von: tagbasil
Schwieriger wird es dann werden, wenn du es in der Kombination Deutschland/Schweiz oder Deutschland/Österreich versuchen willst.


Da hab ich mal wieder Mist geredet! Seit 2007 ist Beibehaltungsgenehmigung bei Annahmen von EU und CH Staatsbürgerschaften nicht mehr nötig!

Re: Erwerb der marokk. Staatsangehörigkeit [Re: omar11] #151051
31/10/13 02:47 PM
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Nur D/E geht nicht. Spanien brät sich da eine Extrawurst und verlangt, dass man die deutsche abgibt, weshalb ich die spanische Staatsangehörigkeit auch nach über 20 Jahren noch nicht habe ... und mittlerweile auch gar nicht mehr will. Der spanische Staat tut für seine Bürger sowieso null und nichts, außer Steuern kassieren. Egal ob mit Staatsbürgerschaft oder ohne.
Gerade zirkuliert im Netz ein Hoax, nach dem Muslime einen spanischen Pass bekommen, wenn sie zum Katholizismus konvertieren: nacionalidad española a los musulmanes que se conviertan al catolicismo Wer erfindet so einen Mist?


LG
Re: Erwerb der marokk. Staatsangehörigkeit [Re: m_o_u_n_i_a] #151052
31/10/13 03:39 PM
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Laurencia Offline OP
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Original geschrieben von: m_o_u_n_i_a


ein marokkanischer Staatsangehöriger kann seine Staatsangehörigheit nicht ablegen, auch wenn er möchte.

Marokko entlässt nicht aus der Staatsbürgerschaft.


Ja, das ist seit 20 Jahren der Fall bei meinem Mann. Obwohl Deutschland keine doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt, ist es in diesem Fall aus dem von dir benannten Grund so.

Original geschrieben von: m_o_u_n_i_a
umgekehrt könnte ich die marokkanische erwerben (durch Ehegatte), müsste meine deutsche aber ablegen.


Drum, genau dieser Gedanke hatte uns ja geärgert. (Aber wie der Thread aufzeigt ist es ja doch möglich, die dt. Staatsangehörigkeit zu behalten.)

Original geschrieben von: m_o_u_n_i_a
und noch was vergessen:
man kann auch als Ausländer in Marokko Eigentum besitzen/erwerben, ebenso kannst du einen Aufenthaltstitel bekommen



....... aber nicht zu den gleichen Konditionen wie durch eine Staatsangehörigkeit. Das wäre viel komplizierter.

Re: Erwerb der marokk. Staatsangehörigkeit [Re: 21merlina] #151053
31/10/13 03:54 PM
31/10/13 03:54 PM
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Für in Iberien lebende Marokkaner ist ein Uebertritt zum Christentum/Katholizismus ohne Probleme möglich. Will ein Marokkaner(in) dies im eigenen Land machen sieht es aber grundlegend anders aus.
Laut Artikel 6 der Marokkanischen Verfassung garantiert der Staat allen Bürgern Religionsfreiheit. In Wirklichkeit können nur ausländische Christen diese Freiheit ausüben. Marokkaner können nur Muslime sein mit Ausnahme von Juden, die ihre religiöse Identität von einer Generation an die nächste weitergeben. Die Religion zu wechseln, d.h. den Islam aufzugeben, ist im Prinzip unmöglich und steht per Gesetz unter Strafe.

Artikel 220 des marokkanischen Strafgesetzbuches sieht eine Strafe von sechs Monaten bis drei Jahren und ein Bußgeld von 100 bis 500 Dirhams (umgerechnet ca. 9 bis 45 Euro) für jeden vor, der versucht, den muslimischen Glauben zu unterminieren oder schwache Menschen, insbesondere Arme, Frauen und Kinder zu einer anderen Religion zu konvertieren, und zwar wenn dabei entweder Mittel der Verführung eingesetzt oder die Schwachheit oder Bedürfnisse der Einzelnen ausgenutzt werden, oder wenn zu diesem Zweck Ausbildungs- und Gesundheitseinrichtungen, Alten- oder Kinderheime genutzt werden.

Marokkanern, die Christen geworden sind, werden jegliche Rechte entzogen. Als Getaufte müssen sie nach muslimischem Recht heiraten und gemäß der islamischen Riten bestatten. Die obligatorische Zugehörigkeit zum Islam ist jedoch nicht im Gesetz des Königreichs festgeschrieben. Wenn ein Christ eine marokkanische Muslima heiraten will, muss er zum Islam konvertieren. Umgekehrt, wenn eine Christin einen Marokkaner heiraten will, kann sie ihren Glauben weiter praktizieren, aber die Kinder werden zwangsläufig Muslime.
Die einheimischen zum Christentum konvertierten Marokkaner dürfen keiner offiziellen Kirche im Land angehören, sei sie katholisch, protestantisch, anglikanisch, griechisch-orthodox oder russisch-orthodox; diese dürfen nur von ausländischen Christen besucht werden.

Um zu beten, müssen sich diese Konvertiten in Privatwohnungen treffen, aber niemals zu mehr als zwanzig Personen, um keine Aufmerksamkeit zu erregen. Einige verlieren ihre Arbeitsstelle. Diese Christen sind sozusagen zu einem gesellschaftlichen Tod verurteilt. Dennoch finden trotz dieser Hindernisse Übertritte zum Christentum statt.

Re: Erwerb der marokk. Staatsangehörigkeit [Re: Laurencia] #151055
01/11/13 12:35 AM
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in den Fällen wo ein Land nicht aus seiner Staatsbürgerschaft entlässt erlaubt Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft.

Deutsche, die eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, können nunmehr unter erleichterten Voraussetzungen ihre deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten. Dabei sind nach § 25 Abs. 2 StAG bei der Entscheidung über eine Beibehaltungsgenehmigung öffentliche und private Belange abzuwägen. Bei Deutschen im Ausland ist insbesondere zu berücksichtigen, ob diese fortbestehende Bindungen an Deutschland haben. Diese Bindungen können etwa nahe Verwandte in Deutschland oder aber auch Eigentum etwa an Immobilien sein. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung über die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit erhalten worden sein muss.

Antwort auf:
Original geschrieben von: m_o_u_n_i_a
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und noch was vergessen:
man kann auch als Ausländer in Marokko Eigentum besitzen/erwerben, ebenso kannst du einen Aufenthaltstitel bekommen



Antwort auf:
....... aber nicht zu den gleichen Konditionen wie durch eine Staatsangehörigkeit. Das wäre viel komplizierter.


was meinst du mit den nicht gleichen Konditionen? Gib bitte mal ein Beispiel.


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