Erwerb der marokk. Staatsangehörigkeit
#151041
31/10/13 12:47 AM
31/10/13 12:47 AM
|
Joined: Mar 2010
Posts: 39 Karlsruhe
Laurencia
OP
Junior Mitglied
|
OP
Junior Mitglied
Joined: Mar 2010
Posts: 39
Karlsruhe
|
Nun bin ich aber gerade total überrascht: Da lese ich in bladi.net, dass marokk. Männer, die mit Ausländerinnen verheiratet sind, die Staatsangehörigkeit an die Ehefrau weitergeben können. Dass dies auch für marokk. Frauen möglich sein wird, die mit ausländ. Männdern verheiratet sind, ist wohl geplant. http://www.bladi.net/marocaines-nationalite-epoux-etrangers.htmlIch dachte, die marokk. Staatsangehörigkeit kann nur durch Geburt erworben werden?!!
|
|
|
Re: Erwerb der marokk. Staatsangehörigkeit
[Re: Laurencia]
#151042
31/10/13 12:59 AM
31/10/13 12:59 AM
|
Joined: Apr 2013
Posts: 33 berlin
Falak
Junior Mitglied
|
Junior Mitglied
Joined: Apr 2013
Posts: 33
berlin
|
|
|
|
Re: Erwerb der marokk. Staatsangehörigkeit
[Re: Laurencia]
#151045
31/10/13 10:37 AM
31/10/13 10:37 AM
|
Joined: Nov 2007
Posts: 408 NRW
habibati1105
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Nov 2007
Posts: 408
NRW
|
Immerhin sind gebürtige Marokkaner, die eine europ. Staatsangehörigkeit erwerben, ja auch noch im Besitz ihres marokk. Ausweises. Richtig, Marokko ist eines der scheinbar wenigen Länder, deren Ausweis beim Erwerb der dt. Staatsangehörigkeit nicht abgegeben werden muss/kann. Bis jetzt war mir auch nur bekannt, dass man die marokkanische Staatsangehörigkeit durch Geburt erhalten kann. Also eine durchaus interessante Frage. Gruß
|
|
|
Re: Erwerb der marokk. Staatsangehörigkeit
[Re: habibati1105]
#151046
31/10/13 11:20 AM
31/10/13 11:20 AM
|
Joined: Dec 2009
Posts: 228 Hessen / Agadir
m_o_u_n_i_a
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Dec 2009
Posts: 228
Hessen / Agadir
|
moin,
ein marokkanischer Staatsangehöriger kann seine Staatsangehörigheit nicht ablegen, auch wenn er möchte.
Marokko entlässt nicht aus der Staatsbürgerschaft.
umgekehrt könnte ich die marokkanische erwerben (durch Ehegatte), müsste meine deutsche aber ablegen.
und noch was vergessen: man kann auch als Ausländer in Marokko Eigentum besitzen/erwerben, ebenso kannst du einen Aufenthaltstitel bekommen
Last edited by m_o_u_n_i_a; 31/10/13 11:55 AM.
|
|
|
Re: Erwerb der marokk. Staatsangehörigkeit
[Re: m_o_u_n_i_a]
#151049
31/10/13 02:21 PM
31/10/13 02:21 PM
|
Joined: Apr 2013
Posts: 445 Bodensee/Beni-Mellal
omar11
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Apr 2013
Posts: 445
Bodensee/Beni-Mellal
|
umgekehrt könnte ich die marokkanische erwerben (durch Ehegatte), müsste meine deutsche aber ablegen. Hallo, das ist nicht mehr so! Du kannst deine deutsche Staatsbürgerschaft behalten. Das wird auch häufig so gehandhabt. Du musst nur rechtsgültig begründen, warum du sie behalten willst. Sicher wird es einfacher sein, wenn du die marokkanische Staatsbürgerschaft annimmst, einen Grund zu finden, deine deutsche zu behalten. Schwieriger wird es dann werden, wenn du es in der Kombination Deutschland/Schweiz oder Deutschland/Österreich versuchen willst. Die Gründe müssen auch stichhaltig sein ... weil es in D bessere Biersorten als in MA gibt wird wohl kaum ausreichen?
Last edited by tagbasil; 31/10/13 02:22 PM.
|
|
|
Re: Erwerb der marokk. Staatsangehörigkeit
[Re: omar11]
#151050
31/10/13 02:32 PM
31/10/13 02:32 PM
|
Joined: Apr 2013
Posts: 445 Bodensee/Beni-Mellal
omar11
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Apr 2013
Posts: 445
Bodensee/Beni-Mellal
|
umgekehrt könnte ich die marokkanische erwerben (durch Ehegatte), müsste meine deutsche aber ablegen. Schwieriger wird es dann werden, wenn du es in der Kombination Deutschland/Schweiz oder Deutschland/Österreich versuchen willst. Da hab ich mal wieder Mist geredet! Seit 2007 ist Beibehaltungsgenehmigung bei Annahmen von EU und CH Staatsbürgerschaften nicht mehr nötig!
|
|
|
Re: Erwerb der marokk. Staatsangehörigkeit
[Re: omar11]
#151051
31/10/13 02:47 PM
31/10/13 02:47 PM
|
Joined: Apr 2010
Posts: 1,424 Spanien
21merlina
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Apr 2010
Posts: 1,424
Spanien
|
Nur D/E geht nicht. Spanien brät sich da eine Extrawurst und verlangt, dass man die deutsche abgibt, weshalb ich die spanische Staatsangehörigkeit auch nach über 20 Jahren noch nicht habe ... und mittlerweile auch gar nicht mehr will. Der spanische Staat tut für seine Bürger sowieso null und nichts, außer Steuern kassieren. Egal ob mit Staatsbürgerschaft oder ohne. Gerade zirkuliert im Netz ein Hoax, nach dem Muslime einen spanischen Pass bekommen, wenn sie zum Katholizismus konvertieren: nacionalidad española a los musulmanes que se conviertan al catolicismo Wer erfindet so einen Mist?
LG
|
|
|
Re: Erwerb der marokk. Staatsangehörigkeit
[Re: m_o_u_n_i_a]
#151052
31/10/13 03:39 PM
31/10/13 03:39 PM
|
Joined: Mar 2010
Posts: 39 Karlsruhe
Laurencia
OP
Junior Mitglied
|
OP
Junior Mitglied
Joined: Mar 2010
Posts: 39
Karlsruhe
|
ein marokkanischer Staatsangehöriger kann seine Staatsangehörigheit nicht ablegen, auch wenn er möchte.
Marokko entlässt nicht aus der Staatsbürgerschaft.
Ja, das ist seit 20 Jahren der Fall bei meinem Mann. Obwohl Deutschland keine doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt, ist es in diesem Fall aus dem von dir benannten Grund so. umgekehrt könnte ich die marokkanische erwerben (durch Ehegatte), müsste meine deutsche aber ablegen. Drum, genau dieser Gedanke hatte uns ja geärgert. (Aber wie der Thread aufzeigt ist es ja doch möglich, die dt. Staatsangehörigkeit zu behalten.) und noch was vergessen: man kann auch als Ausländer in Marokko Eigentum besitzen/erwerben, ebenso kannst du einen Aufenthaltstitel bekommen ....... aber nicht zu den gleichen Konditionen wie durch eine Staatsangehörigkeit. Das wäre viel komplizierter.
|
|
|
Re: Erwerb der marokk. Staatsangehörigkeit
[Re: 21merlina]
#151053
31/10/13 03:54 PM
31/10/13 03:54 PM
|
Joined: Feb 2010
Posts: 1,361 München/Tanger
latino
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Feb 2010
Posts: 1,361
München/Tanger
|
Für in Iberien lebende Marokkaner ist ein Uebertritt zum Christentum/Katholizismus ohne Probleme möglich. Will ein Marokkaner(in) dies im eigenen Land machen sieht es aber grundlegend anders aus. Laut Artikel 6 der Marokkanischen Verfassung garantiert der Staat allen Bürgern Religionsfreiheit. In Wirklichkeit können nur ausländische Christen diese Freiheit ausüben. Marokkaner können nur Muslime sein mit Ausnahme von Juden, die ihre religiöse Identität von einer Generation an die nächste weitergeben. Die Religion zu wechseln, d.h. den Islam aufzugeben, ist im Prinzip unmöglich und steht per Gesetz unter Strafe.
Artikel 220 des marokkanischen Strafgesetzbuches sieht eine Strafe von sechs Monaten bis drei Jahren und ein Bußgeld von 100 bis 500 Dirhams (umgerechnet ca. 9 bis 45 Euro) für jeden vor, der versucht, den muslimischen Glauben zu unterminieren oder schwache Menschen, insbesondere Arme, Frauen und Kinder zu einer anderen Religion zu konvertieren, und zwar wenn dabei entweder Mittel der Verführung eingesetzt oder die Schwachheit oder Bedürfnisse der Einzelnen ausgenutzt werden, oder wenn zu diesem Zweck Ausbildungs- und Gesundheitseinrichtungen, Alten- oder Kinderheime genutzt werden.
Marokkanern, die Christen geworden sind, werden jegliche Rechte entzogen. Als Getaufte müssen sie nach muslimischem Recht heiraten und gemäß der islamischen Riten bestatten. Die obligatorische Zugehörigkeit zum Islam ist jedoch nicht im Gesetz des Königreichs festgeschrieben. Wenn ein Christ eine marokkanische Muslima heiraten will, muss er zum Islam konvertieren. Umgekehrt, wenn eine Christin einen Marokkaner heiraten will, kann sie ihren Glauben weiter praktizieren, aber die Kinder werden zwangsläufig Muslime. Die einheimischen zum Christentum konvertierten Marokkaner dürfen keiner offiziellen Kirche im Land angehören, sei sie katholisch, protestantisch, anglikanisch, griechisch-orthodox oder russisch-orthodox; diese dürfen nur von ausländischen Christen besucht werden.
Um zu beten, müssen sich diese Konvertiten in Privatwohnungen treffen, aber niemals zu mehr als zwanzig Personen, um keine Aufmerksamkeit zu erregen. Einige verlieren ihre Arbeitsstelle. Diese Christen sind sozusagen zu einem gesellschaftlichen Tod verurteilt. Dennoch finden trotz dieser Hindernisse Übertritte zum Christentum statt.
|
|
|
Re: Erwerb der marokk. Staatsangehörigkeit
[Re: Laurencia]
#151055
01/11/13 12:35 AM
01/11/13 12:35 AM
|
Joined: Dec 2009
Posts: 228 Hessen / Agadir
m_o_u_n_i_a
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Dec 2009
Posts: 228
Hessen / Agadir
|
in den Fällen wo ein Land nicht aus seiner Staatsbürgerschaft entlässt erlaubt Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft. Deutsche, die eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, können nunmehr unter erleichterten Voraussetzungen ihre deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten. Dabei sind nach § 25 Abs. 2 StAG bei der Entscheidung über eine Beibehaltungsgenehmigung öffentliche und private Belange abzuwägen. Bei Deutschen im Ausland ist insbesondere zu berücksichtigen, ob diese fortbestehende Bindungen an Deutschland haben. Diese Bindungen können etwa nahe Verwandte in Deutschland oder aber auch Eigentum etwa an Immobilien sein. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung über die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit erhalten worden sein muss. Original geschrieben von: m_o_u_n_i_a und noch was vergessen: man kann auch als Ausländer in Marokko Eigentum besitzen/erwerben, ebenso kannst du einen Aufenthaltstitel bekommen ....... aber nicht zu den gleichen Konditionen wie durch eine Staatsangehörigkeit. Das wäre viel komplizierter. was meinst du mit den nicht gleichen Konditionen? Gib bitte mal ein Beispiel.
|
|
|
|
Forums17
Topics18,515
Posts164,845
Members9,959
|
Most Online12,010 Dec 24th, 2014
|
|
|