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Staatsbürgerschaft ? #147840
27/05/13 02:15 PM
27/05/13 02:15 PM
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explorer Offline OP
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Mein Mann ist Deutscher und ich habe einen deutschen Pass,können meine Kinder 11 + 13 Jahre alt,auch die marokkanische Staatsbürgerschaft beantragen ? Und was benötige ich dafür oder was muß ich machen ?

Re: Staatsbürgerschaft ? [Re: explorer] #147848
27/05/13 06:00 PM
27/05/13 06:00 PM
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ThaiMaroc Offline
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Das geht nur wenn du deine Kinder bei Geburt auf den marokkanischen Konsulat gemeldet hast oder sind sie in Marokko geboren ???
Man sagte mir das man 3 Monate zeit hat die Kinder zu melden danach wird es schwerer werden irgendwas hinzubekommen.

Re: Staatsbürgerschaft ? [Re: explorer] #147851
27/05/13 07:34 PM
27/05/13 07:34 PM
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Die Kinder sind in Deutschland geboren und wurden bei der marokkanischen Botschaft nicht gemeldet !

Re: Staatsbürgerschaft ? [Re: explorer] #147865
28/05/13 12:37 AM
28/05/13 12:37 AM
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aichazaina Offline
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aichazaina  Offline
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hier velleicht hilft Dir diesen Artikel
von einem Marokkaner verfasst.
Beste Grüße
_________________________________________________________
am 19.02. haben die marokkanischen Abgeordneten der Umsetzung des Gesetzesentwurfs über die Übertragung der marokkanischen Staatsangehörigkeit von einer marokkanischen Mutter mit einem ausländischen Ehemann auf ihre Kinder zugestimmt.

Da der Text auf Französisch verfasst wurde und viele Masiren der französischen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, habe ich versucht, ihn auf Deutsch zu übersetzen.
Viel Spaß beim Lesen :allesgute:



Der Umsetzung des lang ersehnten Gesetzesentwurfs bezüglich der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts, wurde von den marokkanischen Abgeordneten zugestimmt. Aber was bringt es mit sich?

Die Hauptänderung betrifft Artikel 6, der jedem Kind ermöglichen soll, die marokkanische Staatsbürgerschaft anzunehmen, wenn sein Vater oder seine Mutter Marokkaner sind. Das Hauptkriterium stellt somit Der Verwandtschaftsgrad dar und die mittlerweile überholte patriarchalische Abstammung.
Ferner können nur Kinder mit marokkanischer Mutter und sich zum islamischen Glauben bekennendem ausländischem Vater, die marokkanische Staatsbürgerschaft bekommen, wenn sie es wünschen. Außerdem kann ein im Ausland geborenes Kind, deren Eltern unbekannt sind, die Staatsbürgerschaft beantragen, wenn seine Betreuung durch einen marokkanischen Bürger nach dem islamischen Grundsatz der Kafala erfolgt. Festzuhalten sei es ebenfalls, dass die parlamentarische Kommission vorhat, die Nutznießer der Reform zu verpflichten, „sich regelmäßig in Marokko aufzuhalten“.

Was muss man zwischen den Zeilen lesen? Erstens, dass nur durch eine islamische Ehe die Übertragung der Staatsbürgerschaft einräumt werden kann. De facto, eine Marokkanerin, die nicht nach islamischem Recht (bei Adoul) geheiratet hat, kann keinesfalls den Anspruch ihrer Kinder auf die marokkanische Staatsbürgerschaft durchsetzen. Nur die in einer Ehe geborenen Kinder, deren Vater kein marokkanischer Staatsangehöriger ist, können die Staatsbürgerschaft bekommen. Im Artikel 6 ist auch der Fall des staatenlosen Vater enthalten.

Wenn diese Reform einen Fortschritt ist, so besteht kein Zweifel darüber, dass der Weg noch sehr lang ist ( als Beweis dient die Lobby, die von den Ultrakonservativen beim Justizministerium ins Leben gerufen wurde), damit der „Zugang“ zur marokkanischen Staatsbürgerschaft flexibler und vor allem leichter wird. Wieviele Kinder von Mischpaaren werden „auf der Strecke bleiben“? Warum sind die marokkanischen Gesetzgeber bei dieser Frage so starr ? Aus Sicherheitsgründen, um in Fußstapfen jener Länder zu treten, die sich jedem Schritt der Einbürgerung widersetzen, ...

In Zeiten der Öffnung auf die Welt, der Globalisierung der Wirtschaft und der immer größer werdenden Bevölkerungsbewegungen, und in einer Zeit, wo die Modernität vor der Tür steht, erklärt man sich als „offen“ nach außen, während die Schließung des Geistes an Boden gewinnt. Auch hier darf man nicht darüber hinwegsehen, sich belügen und eine herrschende Schizophrenie fördern, die bedrückend ist und bereits schwer in der Lust liegt.

Darüber hinaus wird „diese“ Wahl nicht unbedingt im Interesse der Personen marokkanischer Herkunft sein, die im Ausland leben und vor allem nicht im Sinne der Jugend, die nach der Selbstverwirklichung als Lebensziel strebt, indem sie in vollkommener Harmonie mit ihrer Umwelt lebt. Harmonie bedeutet ja auch, seinen Partner frei auswählen zu können, ohne „manipuliert und erpresst zu werden“. Die Gefühle dürfen keineswegs von einem blinden und zerstörerischen „Gemeinschaftsregime“ diktiert werden, um gemeinsam besser leben zu können und zwar im Sinne einer besseren Welt.


Lebe und lass leben.
*****
Nobody can give you freedom. Nobody can give you equality or justice or anything. If you're a man, you take it.
Malcolm X
Re: Staatsbürgerschaft ? [Re: explorer] #147868
28/05/13 07:57 AM
28/05/13 07:57 AM
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explorer Offline OP
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Erstmal vielen Dank für die Mühe !
Das hört sich ja garnicht sooooo schlecht an,aber wer oder wo könnte mir da genaue Auskunft geben ? Die marokkanische Botschaft hier in Deutschland oder ein Amt in Marokko ?

Re: Staatsbürgerschaft ? [Re: explorer] #147872
28/05/13 11:21 AM
28/05/13 11:21 AM
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Thomas Friedrich Offline
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Thomas Friedrich  Offline
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Errachidia, Marokko
Hallo Explorer,

zuständig für Dein Anliegen ist wahrscheinlich das marokkanische Konsulat in Düsseldorf:

http://www.konsulat-marokko-duesseldorf.de/


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.

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