Hallo ihr lieben !
Habe da mal ein Problem. Ich weiss das es nicht wirklich hier in diese Rubrik passt, aber da doch so viele Frauen mit Marokkanern verheiratet sind (und umgekehrt) habe ich es hier gepostet.
Es geht darum das ich gerade die Lohnsteuererklärung für 2012 abgegeben hatte und auch alles schon in Bearbeitung ist.
Am 08.03. habe ich dann einen Brief bekommen, der Anfang:
"aus Ihrer Steuererklärung geht hervor, dass Sie in der Zeit vom 01.01.-20.12.12 nicht lohnsteuerpflichtig beschäftigt waren. Eine solche Nichtbeschäftigung muss nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden."
Ich hatte daraufhin angerufen und gefragt was ich zusenden soll das er ja erst seid August erst hier ist. Die Frau meinte der Reisepass mit Datum der Einreise würde ausreichen.
Jetzt habe ich heute dorthin angerufen und mit dem Bearbeiter gesprochen und er meinte das geht so nicht.
Er müsse nachweisen was er gemacht hat. Lohnsteuerbescheinigung ect nachreichen. Hab ihm gesagt das er aus Marokko kommt und es sowas nicht gibt. Er meinte das es nicht sein kann das er ja nicht hinterm Mond lebt.
Mein Mann war selbstständig in Marokko, aber er hat keine Papiere dazu. Daher haben wir auch Probleme mit der Handwerkskammer um sein Diplom anerkennen zu lassen.
Er meinte das er sich ausrechnen soll was er im Monat verdient hatte und einen Brief schreiben soll und diesen mitbringen soll wenn wir am 02.04. den Termin haben. Ich versteh nicht ganz was ich da nachweisen soll was ich nicht kann.
Hat da jemand mal Erfahrung gemacht ? Müssen wir es nachreichen oder gibt es Gesetze ?!?
lg und hoffentlich um Hilfe