Re: wichtige fragen dringend
[Re: anonyym]
#141891
27/12/12 08:21 PM
27/12/12 08:21 PM
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Joined: Sep 2012
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Joe_Chem
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Hey, ich wünsche dir vorab viel Kraft und Ausdauer!
Zur eheschließung Als Marokkanerin brauchst du deine Card National, Geburtsurkunde und eventuell ein ehefähigkeits Nachweis vom Standesamt deines Wohnorts.. am besten informierst du dich aber beim Konsulat hier in Deutschland. die sollten dir helfen können!
Familienbuch weiß ich nicht, es muss aber ein Männlicher angehöriger deiner Fam dabei sein meine ich.. Onkel geht aber auch.. so wirds bei mir sein ! lg Joe
Ich sage nicht dass ich die Wahrheit sage, nur meine Meinung und die ist Frei!
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Re: wichtige fragen dringend
[Re: Joe_Chem]
#141896
27/12/12 08:54 PM
27/12/12 08:54 PM
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Koschla
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Meines Wissens wurde die Anwesenheit des WALI ( Vormund) mit der neuen Moudawana im Jahre 2004(?) abgeschafft. Mein Wissensstand ist, dass jede volljährige Frau ( 18 Jahre) allein den Mann ihrer Wahl heiraten kann. Wo bist Du geschieden worden? Sicherlich brauchst Du auch die Scheidungsurkunde. Wenn Du als Deutsche heiraten willst, also mit Deinem deutschen Pass, gelten andere Vorschriften als wenn Du mit dem marokkanischen Pass heiratest. Eventuell kann Dir folgender Link der deutschen Botschaft in Rabat weiterhelfen: http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rab...g__Marokko.html
Last edited by Koschla; 27/12/12 08:56 PM.
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Re: wichtige fragen dringend
[Re: BerndOum]
#141906
28/12/12 12:46 AM
28/12/12 12:46 AM
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Joined: Sep 2012
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Joe_Chem
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Ist es wirklich so Kompliziert? ich meine wenn man als Marokkaner eine Marokkanerin heiraten will? weil so habe ich es verstanden und auch selber vor..
danach die ehe in Deutschland anerkennen lassen, sollte doch die "einfachste" der verschiedenen Varianten sein..
in Deutschland heiraten oder als Deutscher scheint mir auch zu kompliziert.. in Marokko hatte ich nachgefragt, die meinten ich bräuchte keine Dokumente aus Deutschland..
Ich sage nicht dass ich die Wahrheit sage, nur meine Meinung und die ist Frei!
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Re: wichtige fragen dringend
[Re: Koschla]
#141913
28/12/12 03:58 AM
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anonyym
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Meines Wissens wurde die Anwesenheit des WALI ( Vormund) mit der neuen Moudawana im Jahre 2004(?) abgeschafft. Mein Wissensstand ist, dass jede volljährige Frau ( 18 Jahre) allein den Mann ihrer Wahl heiraten kann. Wo bist Du geschieden worden? Sicherlich brauchst Du auch die Scheidungsurkunde. Wenn Du als Deutsche heiraten willst, also mit Deinem deutschen Pass, gelten andere Vorschriften als wenn Du mit dem marokkanischen Pass heiratest. Eventuell kann Dir folgender Link der deutschen Botschaft in Rabat weiterhelfen: http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rab...g__Marokko.html so habe ich es auch gehört.
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Re: wichtige fragen dringend
[Re: anonyym]
#141919
28/12/12 12:28 PM
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_Sandra_
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Eine Eheschließung hört sich ja wirklich sehr kompliziert an, wenn einer der beiden die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Das hätte ich nicht gedacht.
Zuerst ignorieren sie dich,dann lachen sie über dich,dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Wenn du im Recht bist,kannst du dir leisten,die Ruhe zu bewahren;Und wenn du im Unrecht bist,kannst du dir nicht leisten,sie zu verlieren.
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Re: wichtige fragen dringend
[Re: BerndOum]
#141954
28/12/12 06:27 PM
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Bei Deutscher Staatsangehörigkeit brauchst Du folgendes. Wenn Du in Marokko heiratest:
Geburtsurkunde Polizeiliches Führungszeugnis aus Deutschland und Rabbat. Scheidungsurteil Ehefähigkeitsbescheinigung aus Marokko. Nachweis das Du in Deutschland nicht mehr verheiratet bist, das Scheidungsurteil reicht nicht aus. Alles muß von einem anerkannten Übersetzer ins arabische Übersetzt werden.
Wenn Du in Deutschland heiratest: Geburtsurkunde ( ins Deutsche übersetzt ) Deinen Ausweis. Das wars.
Aber Dein zukünftiger hat Papierkrieg vor sich. Wenn ihr in BRD heiraten wollt darf alles nicht älter als 3 Monate sein, eine heirat in Deutschland ist aber schwierig.
In Marokko: Ausweis, Geburtsurkunde, Ehefähigkeitsbescheinigung.
Wenn ihr in Deutschland heiraten wollt muß Dein Zukünftiger ein Besuchsvisum erhalten und es muß alles in den 3 Monaten passieren, wenn ihr in Marokko heiratet mußt Du eine Familienzusammenführung beantragen, dauert alles sehr lange.
Ich wünsch Euch viel Glück und Ausdauer. Plane genug Geld und Zeit ein, es liegen viele Laufereien und Unkosten vor Euch. wo genau in rabat krieg ich das polizeiliche führungszeugniss her?sprechen die dort auch deutsch und brauche ich irgendwelche unterlagen um.in rabat das führungszeugniss zu bekommen? lg
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Re: wichtige fragen dringend
[Re: BerndOum]
#141966
28/12/12 11:00 PM
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Joined: Aug 2011
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Bei Deutscher Staatsangehörigkeit brauchst Du folgendes. Wenn Du in Marokko heiratest:
Geburtsurkunde Polizeiliches Führungszeugnis aus Deutschland und Rabbat. Scheidungsurteil Ehefähigkeitsbescheinigung aus Marokko. Nachweis das Du in Deutschland nicht mehr verheiratet bist, das Scheidungsurteil reicht nicht aus. Alles muß von einem anerkannten Übersetzer ins arabische Übersetzt werden.
Wenn Du in Deutschland heiratest: Geburtsurkunde ( ins Deutsche übersetzt ) Deinen Ausweis. Das wars.
Aber Dein zukünftiger hat Papierkrieg vor sich. Wenn ihr in BRD heiraten wollt darf alles nicht älter als 3 Monate sein, eine heirat in Deutschland ist aber schwierig.
In Marokko: Ausweis, Geburtsurkunde, Ehefähigkeitsbescheinigung.
Wenn ihr in Deutschland heiraten wollt muß Dein Zukünftiger ein Besuchsvisum erhalten und es muß alles in den 3 Monaten passieren, wenn ihr in Marokko heiratet mußt Du eine Familienzusammenführung beantragen, dauert alles sehr lange.
Ich wünsch Euch viel Glück und Ausdauer. Plane genug Geld und Zeit ein, es liegen viele Laufereien und Unkosten vor Euch. Seit wann geht das denn? Das muss doch dann der marokkanische Partner beantragen .... der deutsche Partner kann dazu gar nichts beitragen - außer "gut Wetter machen bei der ABH" .... es sei denn, es hätte da letztens extreme Änderungen gegeben, die mir komplett entgangen sind ....
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Re: wichtige fragen dringend
[Re: NoraXX]
#141972
28/12/12 11:36 PM
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Joined: Dec 2010
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BerndOum
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Bei Deutscher Staatsangehörigkeit brauchst Du folgendes. Wenn Du in Marokko heiratest:
Geburtsurkunde Polizeiliches Führungszeugnis aus Deutschland und Rabbat. Scheidungsurteil Ehefähigkeitsbescheinigung aus Marokko. Nachweis das Du in Deutschland nicht mehr verheiratet bist, das Scheidungsurteil reicht nicht aus. Alles muß von einem anerkannten Übersetzer ins arabische Übersetzt werden.
Wenn Du in Deutschland heiratest: Geburtsurkunde ( ins Deutsche übersetzt ) Deinen Ausweis. Das wars.
Aber Dein zukünftiger hat Papierkrieg vor sich. Wenn ihr in BRD heiraten wollt darf alles nicht älter als 3 Monate sein, eine heirat in Deutschland ist aber schwierig.
In Marokko: Ausweis, Geburtsurkunde, Ehefähigkeitsbescheinigung.
Wenn ihr in Deutschland heiraten wollt muß Dein Zukünftiger ein Besuchsvisum erhalten und es muß alles in den 3 Monaten passieren, wenn ihr in Marokko heiratet mußt Du eine Familienzusammenführung beantragen, dauert alles sehr lange.
Ich wünsch Euch viel Glück und Ausdauer. Plane genug Geld und Zeit ein, es liegen viele Laufereien und Unkosten vor Euch. Seit wann geht das denn? Das muss doch dann der marokkanische Partner beantragen .... der deutsche Partner kann dazu gar nichts beitragen - außer "gut Wetter machen bei der ABH" .... es sei denn, es hätte da letztens extreme Änderungen gegeben, die mir komplett entgangen sind .... Seit wann geht was ? Das Führungszeugnis in Rabat kann nur derjenige beantragen der es benötigt und nicht jemand anders. Mann muß seinen Pass mitnehmen und die Gebühr bezahlen. Es kommt auch niemand anders mit in die Behörde, nur die Person um die es geht und der zukünftige Ehepartner, alle anderen müssen draußen bleiben.
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Re: wichtige fragen dringend
[Re: BerndOum]
#141973
28/12/12 11:42 PM
28/12/12 11:42 PM
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Joined: Aug 2011
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Bei Deutscher Staatsangehörigkeit brauchst Du folgendes. Wenn Du in Marokko heiratest:
Geburtsurkunde Polizeiliches Führungszeugnis aus Deutschland und Rabbat. Scheidungsurteil Ehefähigkeitsbescheinigung aus Marokko. Nachweis das Du in Deutschland nicht mehr verheiratet bist, das Scheidungsurteil reicht nicht aus. Alles muß von einem anerkannten Übersetzer ins arabische Übersetzt werden.
Wenn Du in Deutschland heiratest: Geburtsurkunde ( ins Deutsche übersetzt ) Deinen Ausweis. Das wars.
Aber Dein zukünftiger hat Papierkrieg vor sich. Wenn ihr in BRD heiraten wollt darf alles nicht älter als 3 Monate sein, eine heirat in Deutschland ist aber schwierig.
In Marokko: Ausweis, Geburtsurkunde, Ehefähigkeitsbescheinigung.
Wenn ihr in Deutschland heiraten wollt muß Dein Zukünftiger ein Besuchsvisum erhalten und es muß alles in den 3 Monaten passieren, wenn ihr in Marokko heiratet mußt Du eine Familienzusammenführung beantragen, dauert alles sehr lange.
Ich wünsch Euch viel Glück und Ausdauer. Plane genug Geld und Zeit ein, es liegen viele Laufereien und Unkosten vor Euch. Seit wann geht das denn? Das muss doch dann der marokkanische Partner beantragen .... der deutsche Partner kann dazu gar nichts beitragen - außer "gut Wetter machen bei der ABH" .... es sei denn, es hätte da letztens extreme Änderungen gegeben, die mir komplett entgangen sind .... Seit wann geht was ? Das Führungszeugnis in Rabat kann nur derjenige beantragen der es benötigt und nicht jemand anders. Mann muß seinen Pass mitnehmen und die Gebühr bezahlen. Es kommt auch niemand anders mit in die Behörde, nur die Person um die es geht und der zukünftige Ehepartner, alle anderen müssen draußen bleiben. Ups ... ich bin nicht so oft hier in diesem Forum ... habe mich also so verhalten, wie es in anderen Foren üblich ist ... habe also den Part des Zitats auf den ich mich beziehe "FETT" markiert .... in diesem Falle die Familienzusammenführung .... ich wusste ehrlich nicht, dass dies der deutsche Partner tun kann ... das muss sehr neu sein .....
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Re: wichtige fragen dringend
[Re: BerndOum]
#142007
30/12/12 10:26 PM
30/12/12 10:26 PM
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Joined: Aug 2011
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Die Familienzusammenführung muß derjenige Partner beantragen in dem Land in dem er lebt, bzw wo die beiden wohnen wollen. Im Falle des in Marokko zusammenleben ist ein Zusammenführung wohl überflüssig. Ich gehe mal davon aus das die zwei in Deutschland leben wollen. In diesem Fall ist die Frau gefragt. Es wäre dann auch Sinnvoller in Deutschland zu heiraten, was aber, wie ich eingehenst erklärte, sehr schwierig wird. Wenn der Mann genug in Marokko verdient würde ich in Marokko bleiben. Sorry, wenn ich nerve, aber du hast weiter vorne geschrieben, dass das deutsche Mädel die Familienzusammenführung beantragen muss .... du darfst bitte nicht davon ausgehen, dass hier jeder weiß, wo es lang geht und wie es funktioniert .... daher bitte etwas genauere Aussagen treffen .... nicht eine Sache meinen aber eine andere schreiben ....
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Re: wichtige fragen dringend
[Re: NoraXX]
#142011
31/12/12 12:02 AM
31/12/12 12:02 AM
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hallo Nora,
natürlich hat Bernd Recht. Wenn ihr in Deutschland leben wollt, dann musst DU zur Ausländerbehörde gehen und die Familienzusammenführung beantragen( falls ihr in Marokko geheiratet habt. In diesem Fall lebt Dein Mann ja noch dort, möchte aber nach Deutschland). Dein Mann wird daraufhin von der deutschen Botschaft in Rabat zum Gespräch gebeten. Ist alles in Ordnung, bekommt er das Visum, was maximal drei Monate dauert. Daraufhin fliegt er mit diesem Familienzusammenführungsvisum nach Deutschland und meldet sich dort bei der Ausländerbehörde, damit das Visum in eine Aufenthaltserlaubnis umgeändert wird.
Ihr könnt auch in Deutschland mit dem Touristenvisum Deines Freundes oder dann Mannes heiraten. Bitte erkundige Dich beim STandesamt Deiner Stadt, welche Unterlagen benötigt werden. Ein Touristenvisum ist drei Monate gültig. Auch wenn ihr geheiratet habt, muss Dein Mann dann Deutschland verlassen. Anschließend wird die Familienzusammenführung beantragt. Mein Mann und ich haben in Deutschland geheiratet, aber Du müsstest Dich nochmal erkundigen, denn wir hatten Probleme mit der Anerkennung der Ehe in Marokko. Frag beim marokkanischen Konsulat in Frankfurt nach. ( falls jemand ans Telefon geht).
Wenn ihr in Marokko leben wollt, ist kein Familienzusammenführungsvisum erforderlich. Du reist nach Marokko ganz normal ein und kannst als Tourist drei Monate bleiben. Möchtest Du in Marokko leben, musst Du zur Wilaya ( Polizeibehörde) und eine Aufenthaltserlaubnis, eine Carte nationale, beantragen. Als Deutscher bekommt man zwei mal ein Jahr Aufenthalt, danach ist eine Erlaubnis von zehn Jahren möglich.
Ich garantiere nicht für meine Aussagen, sondern sie entsprechen meinem Wissensstand. Bitte mach mir also keine Vorwürfe, wenn mir ein Fehler unterlaufen sein sollte. Du solltest auch nicht anderen Forenmitgliedern, die Dir freundlich antworten, unverschämt antworten. Dies ist nämlich keine Servicezentrale. Wenn Du genauere Informationen willst, dann kannst Du auch mal googlen, die Website der Deutschen Botschaft in Rabat durcharbeiten oder zur Ausländerbehörde Deiner Stadt gehen. Aber das ist anstrengender als hier Fragen beantwortet zu kriegen und dann noch beleidigt sein.
Last edited by Koschla; 31/12/12 12:06 AM.
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Re: wichtige fragen dringend
[Re: NoraXX]
#142020
31/12/12 01:55 AM
31/12/12 01:55 AM
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BerndOum
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Irgendwie wurden meine Beiträge wohl völlig missverstanden .... ich brauche keine Familienzusammenführung .... wollte nur sagen, dass diese vom "nichtdeutschen Partner" bei der deutschen Botschaft/Konsulat im Ausland beantragt werden muss ....
Andererseits sagt Koschla nun (und auch Bernd machte eine ähnliche Aussage), dass dies der deutsche Partner in Deutschland machen könne/müsse ..... so kenne ich das nicht und bei einem Bekannten war es gerade eben noch so, wie ich es gesagt habe .... also ... die Version, dass FZF der deutsch Partner beantragen kann, muss sehr sehr sehr neu sein ..... (ich kenne es nicht ...) Ich sagte schon, in dem Land in dem Ihr Leben möchtet, dort muß der Partner, der in diesem Land lebt, Die FZF beantragen. Ich kenne es nicht anders und etwas anderes macht auch irgendwie keinen Sinn. Warum sollte Dein Zukünftiger in Marokko die FZF beantragen ? Ihr wollt doch in Deutschland leben ( nur mal angenommen ). Weil bis jetzt hast Du Dich nicht klar ausgedrückt wo die Reise hingehen soll. Ich wollte eigentlich auch nur helfen und das Preisgeben was ich weiß. Wenn sich etwas geändert haben sollte tut es mir Leid, dann hilft nur die Seite der Botschaft in Rabat. Sorry, habe geschrieben als wenn es Dich betrifft, es war ja anonym die gefragt hatte.
Last edited by BerndOum; 31/12/12 02:11 AM. Reason: Falsche Ansprache
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Re: wichtige fragen dringend
[Re: BerndOum]
#142021
31/12/12 02:13 AM
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Irgendwie wurden meine Beiträge wohl völlig missverstanden .... ich brauche keine Familienzusammenführung .... wollte nur sagen, dass diese vom "nichtdeutschen Partner" bei der deutschen Botschaft/Konsulat im Ausland beantragt werden muss ....
Andererseits sagt Koschla nun (und auch Bernd machte eine ähnliche Aussage), dass dies der deutsche Partner in Deutschland machen könne/müsse ..... so kenne ich das nicht und bei einem Bekannten war es gerade eben noch so, wie ich es gesagt habe .... also ... die Version, dass FZF der deutsch Partner beantragen kann, muss sehr sehr sehr neu sein ..... (ich kenne es nicht ...) Ich sagte schon, in dem Land in dem Ihr Leben möchtet, dort muß der Partner, der in diesem Land lebt, Die FZF beantragen. Ich kenne es nicht anders und etwas anderes macht auch irgendwie keinen Sinn. Warum sollte Dein Zukünftiger in Marokko die FZF beantragen ? Ihr wollt doch in Deutschland leben ( nur mal angenommen ). Weil bis jetzt hast Du Dich nicht klar ausgedrückt wo die Reise hingehen soll. Ich wollte eigentlich auch nur helfen und das Preisgeben was ich weiß. Wenn sich etwas geändert haben sollte tut es mir Leid, dann hilft nur die Seite der Botschaft in Rabat. Nein ... eben nicht ... wenn man in Deutschland leben möchte, muss der marokkanische Partner die FZF bei der deutschen Botschaft/Konsulat in Marokko beantragen .... ich mag jetzt nicht mehr darüber diskutieren ... denn es betrifft mich nicht ... ich wollte es nur richtig stellen für Leute, die es benötigen ... aber, gut , die können dir natürlich auch glauben .... viel Spaß .....
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Re: wichtige fragen dringend
[Re: NoraXX]
#142026
31/12/12 03:12 AM
31/12/12 03:12 AM
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Mogador52
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Hallo Nora, es geht doch nicht darum wer Recht hat, sondern um Auskünfte, die eventuell helfen, am besten freundlich.Rechtsverbindliche Auskunft kann nur die Deutsche Botschaft in Rabat geben im Falle einer FZF nach D.Oder eventuell Anwälte in schwierigen Situationen. Alles andere sind Spitzfindigkeiten ohne Nutzen! Hier das Infoblatt http://www.rabat.diplo.de/contentblob/24...ammenfhrung.pdf Gruss Gabriele - Mogador52
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Re: wichtige fragen dringend
[Re: Koschla]
#142044
01/01/13 03:20 AM
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laumi
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Hey leute hab jetzt eine zeit lang einfach so mitgelesen, aber ich kann es nich mehr ertragen eure meinung, dass der deutsche partner die fzf beantragen muss ist definitiv falsch ich bin leider am handy sonst könnte ich euch auch den dazugehörigen link schicken. Der marokkanische partner muss zur deutschen botschaft in rabat und dort einen antrag ausfüllen und einige papiere einreichen (meldebescheinigung des deutschen partners und pass kopie, heiratsukunde usw.) Dann überprüfen die das alles und geben ihr ok dann wird die abh an dem wohnort des deutschen partners informiert die prüfen dann auch nochmal und kontaktieren bei Ungereimtheiten dann den deutschen partner für das berüchtigte interview. dieses findet aber meist nur statt wenn iwas unstimmig is oder sie noch fragen haben. bei uns fand es nicht statt. dann wird eine Entscheidung gefällt und der marokknische partner wird durch die botschaft informiert dass er sein visum abholen kann. so ist es bisher immer gewesen. der marokkanische partner will ja nach deutschland also hat er auch den antrag zu stellen......soooooo soviel zu dem thema hoffentlich beruhigen sich die Gemüter jetzt mal wieder allen ein frohes neues jahr lg laura
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Re: wichtige fragen dringend
[Re: Koschla]
#142047
01/01/13 04:01 AM
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laumi
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Is ja nich schlimm normalerweisr bin ich im forum auch nur noch stille beobachterin aber konnte das einfach nich so stehen lassen, da ich halt wusste dass anonym hilfe braucht jetzt ist es ja richtig gestellt und gut ist. liebe grüße an alle
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