als nachtrag aus den geschäftsbedingungen des adac zur plus mitgliedschaft
§3 und §4 aus diesem
link "§ 4 In welchen Ländern besteht Schutz und was gilt als Ihr Wohnsitz?
1. Es besteht Schutz für Schäden im Geltungsbereich Europa und, soweit die Leistungen nach §§ 12–21
weltweit erbracht werden, auch auf der ganzen Welt.
Der Geltungsbereich Europa umfasst das geografische Europa
einschließlich des Gebietes Deutschlands,
die außereuropäischen
Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie
die Kanarischen Inseln, Azoren
und Madeira.
Die Leistungen nach § 22 und § 30 werden ab der Grenze des Geltungsbereiches Europas erbracht,
auch wenn der Schaden außerhalb des Geltungsbereiches Europas eingetreten
ist."
"3. Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen nicht mehr als
9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer) haben und
– eine Gesamtbreite von 2,55 m,
– eine Gesamtlänge von 10 m,
– eine Höhe von 3 m sowie
– ein zul. Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten.
Gleiches gilt für den mitgeführten Anhänger. Alle angegebenen Maße gelten einschließlich Ladung.
Der
Anhänger darf nicht mehr als eine Achse haben. Achsen mit einem Abstand von weniger
als 1 m voneinander,
gelten als eine Achse.
– 2 –
4. Darüber hinaus sind Wohnmobile versichert bis zu
– einer Höhe von 3,20 m einschließlich Ladung und
– einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t.
Bei Wohnmobilen, die die genannten Höchstmaße überschreiten, werden folgende Leistungen nicht
erbracht: Bergung (§ 26), Fahrzeugtransport (§ 30), Pick-up-Service (§ 31) und bei Totalschaden
der
Transport vom Schadenort zum Einstellort (§ 33 Nr. 2)."