Re: KFZ in Marokko zulassen ohne ständigen Wohnsitz
[Re: m_o_u_n_i_a]
#132967
23/04/12 09:49 PM
23/04/12 09:49 PM
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Ist es möglich als Marokkaner mit ständigem Wohnsitz in Deutschland ein Auto in Marokko zuzulassen?
Hallo, ja, wenn er auch einen Wohnsitz in Marokko hat. Wanderer
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Re: KFZ in Marokko zulassen ohne ständigen Wohnsitz
[Re: m_o_u_n_i_a]
#132996
24/04/12 02:04 AM
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Die Voraussetzungen um ein Kfz in Marokko anzumelden sind in etwa dieselben wie in Deutschland. Genauer steht das in den Marokkanischen Anmeldeformularen, die ich leider nicht vorliegen habe.
Bestimmte Daten von dem Kfz werden dann in die Carte Grise übernommen, die mit den Daten des Besitzers und seiner Marokkanischen Adresse übereinstimmen müssen, für die gesetzliche Versicherung, Steuer, Visite Technic etc.
Ohne Wohnsitz ist das nicht möglich.
Eine Wohnsitz kann man mit einer normalen Anmeldung bekommen. Was dazu benötigt wird steht hier im Forum in einem anderen Thread. Schau mal über die Suchfunktion.
Last edited by wanderer; 24/04/12 02:12 AM.
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Re: KFZ in Marokko zulassen ohne ständigen Wohnsitz
[Re: wanderer]
#133006
24/04/12 02:41 AM
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Eine Wohnsitz kann man mit einer normalen Anmeldung bekommen. Was dazu benötigt wird steht hier im Forum in einem anderen Thread. Schau mal über die Suchfunktion. sorry, suche mir nen wolf wäre nett wenn du mir den thread nennen könntest. danke
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Re: KFZ in Marokko zulassen ohne ständigen Wohnsitz
[Re: m_o_u_n_i_a]
#133030
24/04/12 04:27 AM
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es gibt mehrere beiträge, die aber etwa dasselbe aussagen. (die kosten dazu sind wahrscheinlich heute etwas höher). ich kopier mal zwei davon hier herein: 1)Das ist Fakt....
Für deutsche Staatsbürger sind Aufenthalte von bis zu 3 Monaten visumsfrei. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
alles andere kann so gehen, muß aber nicht... Aufenthaltsgenehmigung (Carte de Séjour) für Ausländer in Marokko Dokumente, die der örtlichen Polizeistelle bei der Beantragung einer Aufenthalts-genehmigung i.d.R. vorlegt werden müssen:
Eine Kopie des Reisepasses (bei der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung nicht notwendig) Informationsbogen (erhältlich bei der Polizeistelle) 6 Passbilder (besonderes Format) Mietvertrag oder Eigentumsurkunde des Wohnsitzes Arbeitsvertrag vom Arbeitsministerium beglaubigt Für Studenten: Immatrikulationsbescheinigung oder Stipendienbescheinigung Für Geschäftsleute: Kopie der Firmensatzung und Auszug aus dem Handelsregister Für Freiberufler: Arbeitserlaubnis des Generalsekretariats der Regierung Kopie der Heiratsurkunde Eine Marke (Timbre) im Wert von 100,- DH Gültigkeit: Die Aufenthaltsgenehmigung ist 1 Jahr gültig. Bearbeitungszeit Die Bearbeitungsdauer des Antrags und der Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung in Form eines Ausweises (Carte de Séjour) kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. In der Zwischenzeit erhält man jedoch i.d.R. binnen einer Woche eine amtliche Vorabbestätigung (Récépissé), die bei Vorlage unter anderem an der Grenze oder auf Behörden die gleiche Gültigkeit wie der endgültige Ausweis hat.
Kosten Die Wertmarke in Höhe von 100 DH (erhältlich in den meisten Schreibwarenläden). 2)http://www.forum.marokko.net/ubbthreads.php?ubb=showflat&Number=107887&page=1
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Re: KFZ in Marokko zulassen ohne ständigen Wohnsitz
[Re: m_o_u_n_i_a]
#133049
24/04/12 02:49 PM
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er hat beide Staatsbürgerschaften, aber sein ständiger Wohnsitz ist in D. Hallo m_o_u_n_i_a, ich habe Dich schon verstanden. Für Ausländer oder Marokkaner: Ohne Wohnsitz in Marokko keine Anmeldung für ein Kfz. Vielleicht kann er sich bei seinen Verwandten anmelden.
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