Import eigengenutzter PKW
#132879
21/04/12 09:35 AM
21/04/12 09:35 AM
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Joined: Feb 2012
Posts: 21 Kenitra, Marokko
fisherman
OP
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Joined: Feb 2012
Posts: 21
Kenitra, Marokko
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Hallo liebe Gemeinde,
zunächst möchte ich kurz "Hallo" sagen. Ich habe mich für dieses Forum registriert, weil ich einige hilfreiche Infos gefunden habe und in der Zukunft vielleicht anderen selber mit fundierten Infomationen weiterhelfen kann.
Ich habe als Deutscher meine marokkanische Frau im April in Marokko geheiratet. Wir werden ab Sommer gemeinsam in unserem Appartment in Kenitra leben. Ich bereite mich gerade darauf vor, Deutschland Ende Juni zu verlassen. Derzeit ist mein einziger Wohnsitz noch in Deutschland. Ich plane, einen Teil meiner Habseligkeiten von einem Transporteur nach Marokko bringen zu lassen und einen Teil evtl. selber mit meinem PKW mitzunehmen.
Ich habe zwar einige Beiträge im Forum zum Thema PKW gefunden, aber es handelte sich immer um abweichende Fälle, darum möchte ich hier noch mal eine Frage stellen.
Mein PKW ist ein Opel Baujahr 1996. Ich bin in beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung mit meinem deutschen Wohnsitz eingetragen. Ich möchte mit diesem PKW umziehen und ihn nicht in Marokko verkaufen, sondern selber nutzen.
Welche Kosten kommen am Zoll und in Marokko auf mich zu? Muüsste ich auch diese hohen Gebühren (einige Tausend Euro) in Marokko zahlen? Falls dies im Falle eines Umuges ("Auswandern") nicht der Fall ist, welche Unterlagen muss ich haben, um meinen Umzug nachzuweisen?
Viele Grüsse aus NRW!
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Re: Import eigengenutzter PKW
[Re: fisherman]
#132882
21/04/12 11:19 AM
21/04/12 11:19 AM
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Joined: Feb 2001
Posts: 4,034 Errachidia, Marokko
Thomas Friedrich
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Errachidia, Marokko
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Hallo Bernd, Verzollen kostet immer einige Tausend Euro. Um es genau zu erfahren solltest Du Dich an den Zoll wenden. Entweder per Email: http://www.douane.gov.ma/web/guestoder, insbes. bei Unklarheiten pers. beim Zollamt in Kenitra bzw. bei der Zentrale im nahen Rabat vorbei fahren. Du solltest den Fahrzeugschein mitnehmen, den eine darin enthaltene Schlüsselnummer wird benötigt um den Zollsatz zu ermitteln.
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Re: Import eigengenutzter PKW
[Re: fisherman]
#132905
21/04/12 11:37 PM
21/04/12 11:37 PM
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Joined: May 2009
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Koschla
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Fes, Marokko
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Wir haben schon zweimal einen PKW aus Deutschland importiert. Wenn Du nach Marokko kommst und bist dort nicht wohnhaft, dann kannst Du mit dem Auto sechs Monate fahren. In Deinen Pass wird eine Nummer gestempelt, anhand derer der Zoll erkennen kann, dass Du ein Auto eingeführt hast. Solltest Du ohne dieses Auto wieder ausreisen wollen, musst Du zuerst den Zoll berappen, wie Thomas schon sagte, immer mehrere Tausend Euro, je nach Marke und andere Kriterien. Wenn Du in Marokko wohnhaft bist, wird der Zoll sofort bei Einreise fällig, ansonsten musst Du das Auto beim Zoll stehen lassen.
mit dem obigen Link von Thomas kannst Du bequem nachsehen, was ein Auto an Zoll kosten würde und kannst so in Deutschland Deine Entscheidung treffen.
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Re: Import eigengenutzter PKW
[Re: fisherman]
#132918
22/04/12 10:13 AM
22/04/12 10:13 AM
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Joined: Nov 2008
Posts: 3,538 Süddeutschland
Mogador52
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Süddeutschland
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Hallo fisherman, falls du diese Regelung nicht kennst... betrifft zwar nicht den Zoll, vergiss aber nicht, das du als Resident,bzw. mit marokkanischem Wohnsitz, dein Auto umgemeldet hast, nur mit einem marokkanischen Führerschein fahren darfst - ich glaube die Frist ist 6 Monate. Der Führerschein kann als Deutscher mit deutschem Führerschein nicht mehr getauscht werden, sondern muss mit praktischer und theoretischer Prüfung neu erworben werden. In französischer oder arabischer Sprache. Siehe hier - z.B. macroster http://www.forum.marokko.net/ubbthreads.php?ubb=showflat&Number=132662&page=2 LG Gabriele - Mogador52 PS Zum Zoll, soviel ich weiss können Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind sowieso nicht mehr nach Marokko eingeführt werden, sprich verzollt (ausser als Rentner) Siehe hier http://www.douane.gov.ma/web/16/46#http://www.douane.gov.ma/mcv/informationAutomobile.jsf Für verbindliche Auskünfte hier bureauvaleur@douane.gov.ma Deine Frau kann dir das sicher übersetzen.
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Re: Import eigengenutzter PKW
[Re: twikezora]
#134196
10/05/12 08:42 AM
10/05/12 08:42 AM
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Joined: May 2008
Posts: 1,109 Rahden
Borgward
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Rahden
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und genauso teuer wie der Zoll ist die TVA ( Einfuhrsteuer). 20%!!! moin ich will ja nicht noch für mehr durcheinander sorgen aber die ,,einfuhr tva,, ist eigentlich ein nullsummenspiel: ,,Das Ursprungsland (Ursprungslandprinzip) entlastet die Ware bei der Ausfuhr von der Umsatzsteuer; das Bestimmungsland (Bestimmungslandprinzip) belastet die Ware, so dass das inländische Umsatzsteuerniveau erreicht ist.,, best regards borgward
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Re: Import eigengenutzter PKW
[Re: Borgward]
#134208
10/05/12 03:54 PM
10/05/12 03:54 PM
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Joined: Dec 2011
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twikezora
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Agadir/Khenifra/Smara
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jaja, Borgward,
Nullsummenspiel bei Neuwagen. ABer wenn Sie mit ihrem gebrauchten Wagen reinfahren will????
Gruesse
Zora
Last edited by twikezora; 10/05/12 03:54 PM.
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Re: Import eigengenutzter PKW
[Re: twikezora]
#134211
10/05/12 05:58 PM
10/05/12 05:58 PM
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Joined: May 2008
Posts: 1,109 Rahden
Borgward
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Rahden
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jaja, Borgward,
Nullsummenspiel bei Neuwagen. ABer wenn Sie mit ihrem gebrauchten Wagen reinfahren will????
Gruesse
Zora hallo muddu beantragen,wäre schade wenn nix geht.war nur so ein gedanke. (evtl als fahrrad mit hilfsmotor deklarieren)=))) wenn gebraucht ,dann wird geschätzt. oder gibt es da listenpreise.? wenn geschätzt wird solltest du zum zeitpunkt der schätzung für einen desolaten zustand deines töftöf sorgen. und dem schätzer tief in die augen schauen. kukst du hier: § 14 Erstattung oder Erlaß (1) Die Einfuhrumsatzsteuer wird erstattet oder erlassen in den in den Artikeln 235 bis 242 Zollkodex bezeichneten Fällen in sinngemäßer Anwendung dieser Vorschriften und der Durchführungsvorschriften dazu. (2) Die Erstattung oder der Erlaß hängt davon ab, daß der Antragsteller hinsichtlich der Gegenstände nicht oder nicht in vollem Umfang nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Satz 1 gilt nicht für die Fälle des Artikels 236 Zollkodex. http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/procedural_aspects/general/community_code/index_de.htmhttp://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1992R2913:20070101:DE:PDF best regards borgward
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