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Visa nach Deutschland zur Geburt unseres Kindes #121614
20/06/11 01:17 AM
20/06/11 01:17 AM
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Deutschland
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muffi Offline OP
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Deutschland
Bitte um Hilfe!

Mein Mann ist Marokkaner.
Wir sind hier in Marokko verheiratet.
Ich/wir bekommen ein Kind.

Kann er ein Visa bekommen um mit mir in Deutschland bei der Geburt zusammen zu sein? Welche Chancen haben wir?

Und was fuer Bedingungen werden gestellt?

Was kann ich tun?

Vielen Dank!
muffi

Last edited by muffi; 20/06/11 01:19 AM.
Re: Visa nach Deutschland zur Geburt unseres Kindes [Re: muffi] #121635
20/06/11 06:04 PM
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Nadimi Offline
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Hallo,
habt ihr schonmal ganznormal den Antrag auf Familienzusammenführung (FZF)bei der Botschaft in Rabat gestellt?
Was man dafür alles braucht, steht auf der homepage vom Konsulat bzw. ist hier in mehreren anderen Threads ausgiebigst diskutiert.
Viel Erfolg und Glück

Re: Visa nach Deutschland zur Geburt unseres Kindes [Re: Nadimi] #121708
22/06/11 03:44 PM
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muffi Offline OP
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Danke! Ich dachte das koennen wir erst, wenn ich die Hochzeit in Deutschland legalisieren lasse. Auch hat er noch keinen Deutsch Sprachkurs absolviert.
Aber ich werde mal auf die Webseite vom Konsulat gehen und da nachsehen.

Gruss!
muffi

Re: Visa nach Deutschland zur Geburt unseres Kindes [Re: muffi] #121710
22/06/11 04:04 PM
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ThaiMaroc Offline
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Hallo,

wenn er noch kein Deutschkurs absolviert hat ist das leider nicht möglich.

Da würde wohl wirklich nur ein Besuchervisum bleiben. SChwer an der Sache ist das du mit ihm verheiratet bist und sie dann wohl euch unterstellen werden das er dann hier bleiben wird wegen dir und Kind und nicht wieder nach Marokko zurückreist, ein Risiko das sie nicht so gerne verantworten.

Versucht es doch einfach mal.
Wir sind auch gerade dabei bei Schwiegermama ein Besuchervisum zu stellen. Ihr Termin ist am 5.7.11 auf der Botschaft. Bitte auch rechtzeitig ein Termin ausmachen, wartezeiten sind bis zu 2 Monate damit man die Papiere einreichen kann.

Re: Visa nach Deutschland zur Geburt unseres Kindes [Re: ThaiMaroc] #121719
22/06/11 05:21 PM
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Andrea84 Offline
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Hallo,
eine in Marokko geschlossene Ehe wird in Deutschland automatisch anerkannt (natürlich braucht man eine übersetzte Heiratsurkunde, je nach Behörde eventuell von in Deutschland beeidigtem Übersetzer gemacht), man kann es dann beim Standesamt eintragen lassen, aber ich hab das z.B. bis heute (zwei Jahre nach Hochzeit) noch nicht gemacht.
Schau doch bitte auch auf die Seite info4alien.de
Ich denke mich zu erinnern, dass man auch eine Familienzusammenführung zum ungeborenen Kind machen kann, und für Familienzusammenführung zum Kind ist keine Deutschprüfung nötig.
Auf den Seiten des Konsulats habe ich dazu jetzt keine Infos gefunden, aber geh mal zu info4alien.de

Re: Visa nach Deutschland zur Geburt unseres Kindes [Re: Andrea84] #121729
22/06/11 08:56 PM
22/06/11 08:56 PM
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Legolia1966 Offline
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Hallo Andrea,

Zitat Andrea: Ich denke mich zu erinnern, dass man auch eine Familienzusammenführung zum ungeborenen Kind machen kann, und für Familienzusammenführung zum Kind ist keine Deutschprüfung nötig.

Dieser A1-Test ist sehr wohl eine Voraussetzung für den Antrag auf Familienzusammenführung (falls irgendwo das Gegenteil verankert sein sollte...schon möglich, aber schlussendlich haben die deutschen Behörden das letzte Wort). Ich kenne z.B. 2 marokk. Männer (aus dem Bekanntenkreis meines Mannes), die trotz Kinder mit der deutschen Ehefrau noch kein Visa erhalten haben. Grund: A1-Deutschtest nicht bestanden oder noch nicht abgelegt. Das ist knallharte Realität. Da kann man sich noch so schlau machen auf "info4alien". Kenne diese website auch und natürlich ist sie auch nützlich, aber letztendlich entscheiden wie schon erwähnt die Behörden.

Liebe Grüße
Annett

Last edited by Legolia1966; 22/06/11 08:57 PM.
Re: Visa nach Deutschland zur Geburt unseres Kindes [Re: Legolia1966] #121809
23/06/11 07:51 PM
23/06/11 07:51 PM
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Andrea84 Offline
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Jetzt habe ich extra selbst nochmal den Gesetzestext nachgelesen. Also im Aufenthaltsgesetz §28 "Familiennachzug zu Deutschen" ist ganz klar zu lesen, dass die Bedingung, dass "der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann" nur beim Nachzug eines Ehegatten anzuwenden ist, nicht bei dem Fall, dass ein ausländischer Elternteil zu seinem deutschen Kind nachzieht.

Vielleicht haben die Bekannten deines Mannes ja trotz Kind ein Visum zur Familienzusammenführung mit ihrer Ehefrau gestellt? Genauso gut kann ich mir natürlich auch vorstellen, dass das Ausländeramt das Gesetz nicht korrekt anwendet. Leider liest man ja immer wieder von solchen Fällen. Sonst würde auch auf info4alien.de nicht so viel geschrieben werden.

Aber die deutschen Behörden müssen sich nun mal eigentlich an die deutschen Gesetze halten und da ist der Familiennachzug zum Kind genau geregelt, ohne Deutschkenntnisse. Eventuell muss man sich in der entsprechenden Behörde mal beim Nächsthöheren beschweren und das entsprechende Gestz ansprechen oder auch eine Beschwerde einreichen.

Damit will ich nicht die Bekannten deines Mannes angreifen, denn ich kenne die ganzen Gschichten nicht, aber ich wollte die Fakten von der Gesetzeslage her klar stellen.

Der Familiennachzug kommt natürlich sowieso nur in Frage, wenn Muffi in Deutschland lebt oder vorhat das mit dem Kind für einige Zeit zu tun. Oder wohnt ihr eigentlich in Marokko? Dann könnt ihr vielleicht doch nachweisen, dass ihr alle wieder zurück nach Marokko wollt und habt die Chance auf ein Besuchsvisum.

In jedem Fall viel Glück und alles Gute Muffi!

Re: Visa nach Deutschland zur Geburt unseres Kindes [Re: Andrea84] #121811
23/06/11 08:30 PM
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muffi Offline OP
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Vielen Dank Ihr Lieben!!!

Ich besitze in Marrakesch ein Haus und wir wollen hier zusammen leben.
Mein Mann ist nicht an Deutschand interessiert.
Zu Besuch schon.

Wegen diesem staendigem ein und ausreisen muessen habe ich die carte residenz beantragt und diese jetzt fuer ein Jahr bekommen.

Trotzdem bin ich noch in Deutschland gemeldet und alles ist dort bestehen geblieben. Ich habe auch noch eine Wohnung dort.
Das darf ja wohl eigentlich nicht sein.

So bin ich jetzt auch darueber beunruhigt - wenn die Botschaft usw. das mit kriegt ..... und wie ich mich jetzt verhalten kann/soll.

Ich koennte ja das Kind auch in Marokko bekommen, aber ich habe Sorge das die Clinicen hier nicht so gut sind.


Last edited by muffi; 23/06/11 08:32 PM.
Re: Visa nach Deutschland zur Geburt unseres Kindes [Re: muffi] #121880
25/06/11 10:22 PM
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Wir leben schon lange zusammen in Marokko und fuer den jaehrlichen Deutschlandurlaub haben wir bei der Botschaft ganz normal ein Touristen- oder Besuchervisum beantragt. Mein Mann darf jaehrlich bis zu 3 Monate in D verbringen und das Ganze gilt inzwischen jeweils fuer 5 Jahre, am Anfang jedoch nur fuer 1 Jahr.
An deiner Stelle wuerde ich den Wohnsitz in D gar nicht erwaehnen.

Re: Visa nach Deutschland zur Geburt unseres Kindes [Re: Bhaloulia] #121935
27/06/11 10:22 PM
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Bhaloulia das is ja interessant!
Also das heisst ich koennte versuchen ein Touristen oder Besuchervisum zu beantragen.
War es denn kompliziert bei Dir? Ich habe ja meine carte residenz erst ein paar Monate.
Und die Botschaft will die nicht eine Adresse haben wo wir wohnen in Deutschland oder irgendwelche Sicherheiten?

Re: Visa nach Deutschland zur Geburt unseres Kindes [Re: muffi] #121936
27/06/11 10:36 PM
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gebt doch eine Adresse an von einen Verwandten in Deutschland wo ihr dann seit.
Ihr habt ein Haus dort nehme ich mal an in Marokko das ist doch Sicherheit , evtl geht dein Mann auch arbeiten.

Re: Visa nach Deutschland zur Geburt unseres Kindes [Re: ThaiMaroc] #121939
27/06/11 11:04 PM
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Danke!....das Haus in Marokko gehoert mir und er arbeitet freiberuflich.

Last edited by muffi; 27/06/11 11:05 PM.
Re: Visa nach Deutschland zur Geburt unseres Kindes [Re: muffi] #121942
27/06/11 11:40 PM
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Original geschrieben von: muffi
Danke!....das Haus in Marokko gehoert mir und er arbeitet freiberuflich.


Na siehste diese beiden Sachen sind Sicherheiten für die Botschaft.

Wünsche viel Glück

Re: Visa nach Deutschland zur Geburt unseres Kindes [Re: muffi] #121957
28/06/11 03:50 PM
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Ich kann mich nicht erinnern, ob die Botschaft nach einer Adresse fragte, wir geben jedoch, die meiner Eltern an und machen einfach jedes Jahr einen Familienbesuch. Was wir nebenher noch machen, Arztbesuche oder dergleichen hat noch keinen interessiert, schliesslich bezahlen wir auch alles! smile

Am Anfang ist es nur eben so, dass man nur fuer ein Jahr das Visum bekommt, spaeter dann fuer bis zu fuenf Jahre. Ich fand die Leute an der Botschaft sehr nett und kooperativ. Wenn wir da mit Kindern erschienen, wurden wir immer schnell und freundlich abgefertigt.


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