Visa nach Deutschland zur Geburt unseres Kindes
#121614
20/06/11 01:17 AM
20/06/11 01:17 AM
|
Joined: Aug 2010
Posts: 39 Deutschland
muffi
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Joined: Aug 2010
Posts: 39
Deutschland
|
Bitte um Hilfe!
Mein Mann ist Marokkaner. Wir sind hier in Marokko verheiratet. Ich/wir bekommen ein Kind.
Kann er ein Visa bekommen um mit mir in Deutschland bei der Geburt zusammen zu sein? Welche Chancen haben wir?
Und was fuer Bedingungen werden gestellt?
Was kann ich tun?
Vielen Dank! muffi
Last edited by muffi; 20/06/11 01:19 AM.
|
|
|
Re: Visa nach Deutschland zur Geburt unseres Kindes
[Re: Andrea84]
#121729
22/06/11 08:56 PM
22/06/11 08:56 PM
|
Joined: Feb 2011
Posts: 254 Deutschland
Legolia1966
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Feb 2011
Posts: 254
Deutschland
|
Hallo Andrea,
Zitat Andrea: Ich denke mich zu erinnern, dass man auch eine Familienzusammenführung zum ungeborenen Kind machen kann, und für Familienzusammenführung zum Kind ist keine Deutschprüfung nötig.
Dieser A1-Test ist sehr wohl eine Voraussetzung für den Antrag auf Familienzusammenführung (falls irgendwo das Gegenteil verankert sein sollte...schon möglich, aber schlussendlich haben die deutschen Behörden das letzte Wort). Ich kenne z.B. 2 marokk. Männer (aus dem Bekanntenkreis meines Mannes), die trotz Kinder mit der deutschen Ehefrau noch kein Visa erhalten haben. Grund: A1-Deutschtest nicht bestanden oder noch nicht abgelegt. Das ist knallharte Realität. Da kann man sich noch so schlau machen auf "info4alien". Kenne diese website auch und natürlich ist sie auch nützlich, aber letztendlich entscheiden wie schon erwähnt die Behörden.
Liebe Grüße Annett
Last edited by Legolia1966; 22/06/11 08:57 PM.
|
|
|
Re: Visa nach Deutschland zur Geburt unseres Kindes
[Re: Legolia1966]
#121809
23/06/11 07:51 PM
23/06/11 07:51 PM
|
Joined: Aug 2007
Posts: 214 Bayreuth
Andrea84
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Aug 2007
Posts: 214
Bayreuth
|
Jetzt habe ich extra selbst nochmal den Gesetzestext nachgelesen. Also im Aufenthaltsgesetz §28 "Familiennachzug zu Deutschen" ist ganz klar zu lesen, dass die Bedingung, dass "der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann" nur beim Nachzug eines Ehegatten anzuwenden ist, nicht bei dem Fall, dass ein ausländischer Elternteil zu seinem deutschen Kind nachzieht.
Vielleicht haben die Bekannten deines Mannes ja trotz Kind ein Visum zur Familienzusammenführung mit ihrer Ehefrau gestellt? Genauso gut kann ich mir natürlich auch vorstellen, dass das Ausländeramt das Gesetz nicht korrekt anwendet. Leider liest man ja immer wieder von solchen Fällen. Sonst würde auch auf info4alien.de nicht so viel geschrieben werden.
Aber die deutschen Behörden müssen sich nun mal eigentlich an die deutschen Gesetze halten und da ist der Familiennachzug zum Kind genau geregelt, ohne Deutschkenntnisse. Eventuell muss man sich in der entsprechenden Behörde mal beim Nächsthöheren beschweren und das entsprechende Gestz ansprechen oder auch eine Beschwerde einreichen.
Damit will ich nicht die Bekannten deines Mannes angreifen, denn ich kenne die ganzen Gschichten nicht, aber ich wollte die Fakten von der Gesetzeslage her klar stellen.
Der Familiennachzug kommt natürlich sowieso nur in Frage, wenn Muffi in Deutschland lebt oder vorhat das mit dem Kind für einige Zeit zu tun. Oder wohnt ihr eigentlich in Marokko? Dann könnt ihr vielleicht doch nachweisen, dass ihr alle wieder zurück nach Marokko wollt und habt die Chance auf ein Besuchsvisum.
In jedem Fall viel Glück und alles Gute Muffi!
|
|
|
Re: Visa nach Deutschland zur Geburt unseres Kindes
[Re: Andrea84]
#121811
23/06/11 08:30 PM
23/06/11 08:30 PM
|
Joined: Aug 2010
Posts: 39 Deutschland
muffi
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Joined: Aug 2010
Posts: 39
Deutschland
|
Vielen Dank Ihr Lieben!!!
Ich besitze in Marrakesch ein Haus und wir wollen hier zusammen leben. Mein Mann ist nicht an Deutschand interessiert. Zu Besuch schon.
Wegen diesem staendigem ein und ausreisen muessen habe ich die carte residenz beantragt und diese jetzt fuer ein Jahr bekommen.
Trotzdem bin ich noch in Deutschland gemeldet und alles ist dort bestehen geblieben. Ich habe auch noch eine Wohnung dort. Das darf ja wohl eigentlich nicht sein.
So bin ich jetzt auch darueber beunruhigt - wenn die Botschaft usw. das mit kriegt ..... und wie ich mich jetzt verhalten kann/soll.
Ich koennte ja das Kind auch in Marokko bekommen, aber ich habe Sorge das die Clinicen hier nicht so gut sind.
Last edited by muffi; 23/06/11 08:32 PM.
|
|
|
Re: Visa nach Deutschland zur Geburt unseres Kindes
[Re: ThaiMaroc]
#121939
27/06/11 11:04 PM
27/06/11 11:04 PM
|
Joined: Aug 2010
Posts: 39 Deutschland
muffi
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Joined: Aug 2010
Posts: 39
Deutschland
|
Danke!....das Haus in Marokko gehoert mir und er arbeitet freiberuflich.
Last edited by muffi; 27/06/11 11:05 PM.
|
|
|
Re: Visa nach Deutschland zur Geburt unseres Kindes
[Re: muffi]
#121942
27/06/11 11:40 PM
27/06/11 11:40 PM
|
Joined: Feb 2008
Posts: 1,771 Hessen/ Hanau bei Frankfurt
ThaiMaroc
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Feb 2008
Posts: 1,771
Hessen/ Hanau bei Frankfurt
|
Danke!....das Haus in Marokko gehoert mir und er arbeitet freiberuflich. Na siehste diese beiden Sachen sind Sicherheiten für die Botschaft. Wünsche viel Glück
|
|
|
|
Forums17
Topics18,515
Posts164,845
Members9,959
|
Most Online12,010 Dec 24th, 2014
|
|
|