Ihr Lieben, ganz akut und dringend: muss die Übersetzung der eidesstattlichen Versicherung über den Familienstand nochmals beglaubigt und/oder legalisiert werden? Mien Verlobter sprach mit einer von der Botschaft zugelassenen Übersetzerin, die ihm sagte er müsse dies tun. Bisher dachte ich das muss nur mit der Geburtsurkunde passieren. Die Kopie des Passes muss notariell beurkundet sein und alle anderen Papiere benötigen lediglich die normale Übersetzung. Er will die Unterlagen noch heute nach Rabat schicken und ich erreiche diese Übersetzerin nicht. Was nun??? Achso, das Standesamt hier sagt, die Versicherung an sich reiche, aber sooo viel Erfahrung haben die auch nicht damit... 1000 Dank im Voraus und liebe Grüsse, klaerchen
Nachtrag: habe die Übersetzerin gerade erreicht und sie sagt, ALLE Dokumente müssten 2x vorbeglaubigt, von der Botschaft legalisiert UND übersetzt werden. mittlerweile weiss ich wirklich nicht mehr, wem ich was noch glauben soll, kann, muss...
Hallo, wenn ich dich richtig verstanden habe, dann brauchst du seine Unterlagen für ein Ehefähigkeitszeugnis hier, da muss nur die Geburtsurkunde legalisiert sein, die eidesstattliche Erklärung und die Ledigkeitsbescheinigung nicht, die letzteren Dokumente werden von der deutschen Botschaft nicht legalisiert. Auch verlangen viele Standesbeamte hier, das die Übersetzungen von vereidigten Übersetzern in Deutschland durchgeführt werden, aber das erfährst du am Standesamt. Gruß Jürgen
Hallo Jürgen, danke für die schnelle Antwort! Von wo der Übersetzer kommt ist dem Standesamt hier egal. Was mich nun irritiert ist was die Übersetzerin aus Rabat (von der Liste der Botschaft) mir erzählt hat. Denn die Informationen die ich bisher hatte entsprechen dem was du auch geschrieben hast. Also tatsächlich nur die Geburtsurkunde legalisiert und für alles andere reicht die Übersetzung. apropos Übersetzung - muss da auch nochmal irgendein Stempel oder so drauf von was weiss ich für einer Institution? Liebe Grüsse
Hallo, also du musst einen vereidigten Übersetzer deines Bundeslandes suchen, der wird vom Standesbeamten auf alle Fälle akzeptiert und die eidesstattliche Erklärung und die Ledigkeitsbescheinigung wurden nicht noch einmal beglaubigt vor der Übersetzung. Gruß Jürgen
habe der zuständigen Standesbeamtin jetzt eine email geschickt mit einer Auflistung aller Dokumente inkl. Beglaubigungen, Legalisationen, Übersetzungen etc die meiner Auffassung nach gebraucht werden. da soll sie mir ein ok oder Ergänzungen zu geben die verbindlich ist. Sie ist schliesslich diejenige, die das Ehefähigkeitszeugnis ausstellt. was irgendeine Übersetzerin meint ist dann egal. Liebe Grüsse, klaerchen
PS: habe ihr auch dazu geschrieben dass die Übersetzungen von einer Übersetzerin der Botschaftsliste gemacht werden