Recht auf Geldleistungen???
#109668
14/08/10 10:39 AM
14/08/10 10:39 AM
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Joined: Oct 2009
Posts: 224 Ludwigshafen
aliani_girl
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Ludwigshafen
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Hallo
so wie nun schon manche wissen ist mein Mann seit 11.7 hier. Er kam mit dem Visum wo auch die Arbeitserlaubnis drin ist.
Wir waren eine Woche nach seiner Ankunft in der ABH und der SB meinte dort wir sollen auf die GFA weil ich ja schon die Leistungen dort erhalte.( Er muss sich ja auskennen)
Dann waren wir dort und die liesen uns noch alles ausfüllen.
Nun will meine SB von der GFA die Leistungen zum Teil vom Juli zurück und im August bekam ich dann nur noch 18.44 überwiesen und halt die Miete direkt an den Vermieter.
Die meinten mein Mann wird ausgeschlossen weil die ersten 3 Monate gesperrt sind für ihn und Anrecht auf Sozialhilfe hat er auch nicht weil er ja kein Asylant ist. Aber angerechnet wird er in der Bedarfsgemeinschaft!!!!!
Sie sagte mir ich solle das wie ein Besuchsvisum zählen und ich müsste für meinen Mann aufkommen. Als ich ihr sagte wie ich das machen soll mit 18 € meinte sie nur blöd zu mir ich hab ja noch das Kindergeld und Unterhalt der kleinen.
Habe von der Regionaldirektion in Hessen jetzt auch Bescheid bekommen wegen dem Geld das ich von Juli zurück zahlen soll und rief da an und die meinte er hätte ein Anrecht auf Sozialleistungen.
Jetzt weis ich nicht wie ich vor gehen soll und was ich tun soll.
Ach ja den Aufenthaltstitel bekommt er Ende September und der von der ABH meinte das jetzige wird einfach so auslaufen gelassen aber es steht drin wegen Familienzusammenführung und Erwerbstätigkeit gestattet.
Lg Christine
PS: Mir brauch jetzt aber keiner kommen von wegen dem Staat auf der Tasche liegen oder sonst was. Es geht mir nur um die Zeit vom 11.7. bis ende Juli denn jetzt arbeitet mein Mann schon.
Last edited by aliani_girl; 14/08/10 10:43 AM. Reason: Satz vergessen
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Re: Recht auf Geldleistungen???
[Re: aliani_girl]
#111384
18/09/10 04:06 PM
18/09/10 04:06 PM
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Joined: Jul 2007
Posts: 124 Kassel
nessaja
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Kassel
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Im Einreisevisum meines Mannes stand auch drin "Erwerbstätigkeit gestattet", wir bekamen auch Leistungen vom Amt, allerdings wirklich erst nach der AE, hatten recht schnell den Termin auf der ABH und die Arge zahlte ab Einreisetag Leistungen für meinen Mann mit, kürzte mir dafür aber jede Menge, so das wir im Monat mit einer Person mehr grade mal 64,-E mehr hatten, was schon knapp war, denn von 64,- kann man nicht wirklich eine erwachsene Person kleiden und ernähren..... Und bevor sich jetzt wieder einige Leute hier das Ma.... zerreissen, von wegen wir sollten froh sein es überhaupt was gab, etc.pp. wer nie in der lage war von der Arge abhängig zu sein sollte die Füsse still halten, es mehr Gründe als faule,arbeitsscheue Hartz4-Empfänger, warum man in so eine Lage gerät. Gott sei Dank sind diese Zeiten lange vorbei und wir bekommen keine Leistungen mehr. Ärger dich nicht über solche Sprüche aliani_girl Schönes WE @ all nessaja
Manche treten einem auf den Fuß und entschuldigen sich, andere treten einem in Herz und merken es nicht einmal!!!
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Re: Recht auf Geldleistungen???
[Re: Sahna]
#111419
19/09/10 01:46 PM
19/09/10 01:46 PM
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Joined: Feb 2008
Posts: 1,771 Hessen/ Hanau bei Frankfurt
ThaiMaroc
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Wenn er arbeitet und ihr das rechtmässig angegeben habt, ist es völlig normal, dass Deine Leistungen gekürzt werden, da mehr Einkommen in Eurer Bedarfsgemeinschaft erzielt wird! Genau, deswegen weiss ich auch nicht wirklich was die Disskusion hier sein soll ? Wir haben früher auch mal mehr mal weniger bekommen, wenn mehr einkommen da war , gab es weniger und umgekehrt. Das Geld bleibt am Ende doch immer gleich nur das man halt selber weniger oder mehr selbst verdient hat. Meine Mutter liegt mir heute noch in den Ohren das dies nicht einfach wird und man immer Probleme hat und die immer einen das Geld kürzen wenn wir Geld haben blablabla.... Na ist doch einfach nur logisches denken. Man kann ja nicht mehr verlangen das sie Leistungen so bleiben und dann noch zusätzlich dazu verdienen. Aber hier ging es wohl eher um die Leistungen des Mannes ob er dies bekommt.
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Re: Recht auf Geldleistungen???
[Re: aliani_girl]
#111429
19/09/10 04:33 PM
19/09/10 04:33 PM
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Joined: Jun 2010
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simsalabim
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wie gesagt, ich habe mich letztens auf der Arbeit informiert bzgl Arbeitsgenehmigungsverfahren und da habe ich ein paar Links zugeschickt bekommen. Ich schaue mal nach wie das generell läuft und welche Ansprüche er gehabt hätte. Das wenn man Arbeit hat das ganze berechnet wird ist logisch . Kann aber nicht versprechen das ich da was finde und direkt am Montag daran denke .
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Re: Recht auf Geldleistungen???
[Re: aliani_girl]
#111439
19/09/10 07:17 PM
19/09/10 07:17 PM
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Joined: Feb 2008
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ThaiMaroc
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aber am anfang bekam er nichts.... es ging mir ja um die erste woche.. weil die von der abh uns dort hinschickten..
das man es gekürzt bekommt sobald einkommen da is is mir auch klar
lg von @Kawtar hier im Forum wusste ich das ihr Mann sobald er die Aufentaltsgenemigung hatte, er auch Leistungen bekommen hat. Vorher allerdings nichts.
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