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Recht auf Geldleistungen??? #109668
14/08/10 10:39 AM
14/08/10 10:39 AM
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aliani_girl Offline OP
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aliani_girl  Offline OP
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Hallo

so wie nun schon manche wissen ist mein Mann seit 11.7 hier. Er kam mit dem Visum wo auch die Arbeitserlaubnis drin ist.

Wir waren eine Woche nach seiner Ankunft in der ABH und der SB meinte dort wir sollen auf die GFA weil ich ja schon die Leistungen dort erhalte.( Er muss sich ja auskennen)

Dann waren wir dort und die liesen uns noch alles ausfüllen.

Nun will meine SB von der GFA die Leistungen zum Teil vom Juli zurück und im August bekam ich dann nur noch 18.44 überwiesen und halt die Miete direkt an den Vermieter.

Die meinten mein Mann wird ausgeschlossen weil die ersten 3 Monate gesperrt sind für ihn und Anrecht auf Sozialhilfe hat er auch nicht weil er ja kein Asylant ist. Aber angerechnet wird er in der Bedarfsgemeinschaft!!!!!

Sie sagte mir ich solle das wie ein Besuchsvisum zählen und ich müsste für meinen Mann aufkommen. Als ich ihr sagte wie ich das machen soll mit 18 € meinte sie nur blöd zu mir ich hab ja noch das Kindergeld und Unterhalt der kleinen.

Habe von der Regionaldirektion in Hessen jetzt auch Bescheid bekommen wegen dem Geld das ich von Juli zurück zahlen soll und rief da an und die meinte er hätte ein Anrecht auf Sozialleistungen.

Jetzt weis ich nicht wie ich vor gehen soll und was ich tun soll.

Ach ja den Aufenthaltstitel bekommt er Ende September und der von der ABH meinte das jetzige wird einfach so auslaufen gelassen aber es steht drin wegen Familienzusammenführung und Erwerbstätigkeit gestattet.

Lg Christine

PS: Mir brauch jetzt aber keiner kommen von wegen dem Staat auf der Tasche liegen oder sonst was. Es geht mir nur um die Zeit vom 11.7. bis ende Juli denn jetzt arbeitet mein Mann schon.

Last edited by aliani_girl; 14/08/10 10:43 AM. Reason: Satz vergessen
Re: Recht auf Geldleistungen??? [Re: aliani_girl] #109720
15/08/10 08:55 PM
15/08/10 08:55 PM
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ThaiMaroc Offline
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Hallo Christine,

seltsam für mich ist das er ein Visum mit Arbeitserlaubnis hat. Meiner sowie andere haben dies erst mit dem Aufenthaltstitel bekommen, die Arbeitserlaubnis. Das Visum selbst war ein Transit Visum nur zur Einreise gedacht und war 3 Monate gültig.

Ich darf mal hier @ Kawtar einbeziehen , sie hat für ihren Mann gleich die Leistungen bekommen, allerdings erst wenn er den Aufenthalttitel hatte und der liess auch nicht lange auf sich warten.

Es gibt doch soviele Foren im Internet die auf Sozialleistungen und ALG2 spezalisiert sind, einfach mal da nachfragen.

Gruss Pia

Re: Recht auf Geldleistungen??? [Re: aliani_girl] #111368
18/09/10 01:47 PM
18/09/10 01:47 PM
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mustafa Offline
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Vesucht es mal mit arbeiten gehen!

Re: Recht auf Geldleistungen??? [Re: mustafa] #111370
18/09/10 01:55 PM
18/09/10 01:55 PM
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aliani_girl Offline OP
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ml zu deiner information
mein mann fing an zu arbeiten 1 woche nachdem er einreiste. aber ich bekomm meine leistungen gekürzt.
kennst du mein privat leben ?nein
also dann lass solche kommentare. ich habe lange gearbeitet und jetzt bin ich zuhause wegen der kleinen.

schönen tag noch!!!!!!!!!!!!

Re: Recht auf Geldleistungen??? [Re: aliani_girl] #111384
18/09/10 04:06 PM
18/09/10 04:06 PM
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nessaja Offline
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Im Einreisevisum meines Mannes stand auch drin "Erwerbstätigkeit gestattet", wir bekamen auch Leistungen vom Amt, allerdings wirklich erst nach der AE, hatten recht schnell den Termin auf der ABH und die Arge zahlte ab Einreisetag Leistungen für meinen Mann mit, kürzte mir dafür aber jede Menge, so das wir im Monat mit einer Person mehr grade mal 64,-E mehr hatten, was schon knapp war, denn von 64,- kann man nicht wirklich eine erwachsene Person kleiden und ernähren.....
Und bevor sich jetzt wieder einige Leute hier das Ma.... zerreissen, von wegen wir sollten froh sein es überhaupt was gab, etc.pp. wer nie in der lage war von der Arge abhängig zu sein sollte die Füsse still halten, es mehr Gründe als faule,arbeitsscheue Hartz4-Empfänger, warum man in so eine Lage gerät.
Gott sei Dank sind diese Zeiten lange vorbei und wir bekommen keine Leistungen mehr.
Ärger dich nicht über solche Sprüche aliani_girl
Schönes WE @ all
nessaja


Manche treten einem auf den Fuß und entschuldigen sich, andere treten einem in Herz und merken es nicht einmal!!!
Re: Recht auf Geldleistungen??? [Re: nessaja] #111399
18/09/10 07:02 PM
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simsalabim Offline
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Hallo,

also ich würde das was dort gesagt wird nie aufs erste glauben!!! Da ich mit diesen Dingen sehr viel zu tun habe und leider die auch diese Arbeitnehmer sehr oft wechseln und die oft nicht die Ahnung haben. Ich kenne mich leider mit Hartz 4 nicht wirklich aus, da ich woanders eingesetzt bin, aber ich schaue mal am Montag ob ich da was raus bekomme...

Re: Recht auf Geldleistungen??? [Re: aliani_girl] #111414
19/09/10 12:13 PM
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Sahna Offline
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Wenn er arbeitet und ihr das rechtmässig angegeben habt, ist es völlig normal, dass Deine Leistungen gekürzt werden, da mehr Einkommen in Eurer Bedarfsgemeinschaft erzielt wird!

Re: Recht auf Geldleistungen??? [Re: Sahna] #111419
19/09/10 01:46 PM
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ThaiMaroc Offline
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Original geschrieben von: Sahna
Wenn er arbeitet und ihr das rechtmässig angegeben habt, ist es völlig normal, dass Deine Leistungen gekürzt werden, da mehr Einkommen in Eurer Bedarfsgemeinschaft erzielt wird!


Genau, deswegen weiss ich auch nicht wirklich was die Disskusion hier sein soll ?

Wir haben früher auch mal mehr mal weniger bekommen, wenn mehr einkommen da war , gab es weniger und umgekehrt. Das Geld bleibt am Ende doch immer gleich nur das man halt selber weniger oder mehr selbst verdient hat.

Meine Mutter liegt mir heute noch in den Ohren das dies nicht einfach wird und man immer Probleme hat und die immer einen das Geld kürzen wenn wir Geld haben blablabla....

Na ist doch einfach nur logisches denken. Man kann ja nicht mehr verlangen das sie Leistungen so bleiben und dann noch zusätzlich dazu verdienen.

Aber hier ging es wohl eher um die Leistungen des Mannes ob er dies bekommt.

Re: Recht auf Geldleistungen??? [Re: Sahna] #111426
19/09/10 03:51 PM
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aliani_girl Offline OP
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aber am anfang bekam er nichts.... es ging mir ja um die erste woche.. weil die von der abh uns dort hinschickten..

das man es gekürzt bekommt sobald einkommen da is is mir auch klar

lg

Re: Recht auf Geldleistungen??? [Re: aliani_girl] #111429
19/09/10 04:33 PM
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wie gesagt, ich habe mich letztens auf der Arbeit informiert bzgl Arbeitsgenehmigungsverfahren und da habe ich ein paar Links zugeschickt bekommen. Ich schaue mal nach wie das generell läuft und welche Ansprüche er gehabt hätte. Das wenn man Arbeit hat das ganze berechnet wird ist logisch laugh.
Kann aber nicht versprechen das ich da was finde und direkt am Montag daran denke wink .

Re: Recht auf Geldleistungen??? [Re: aliani_girl] #111439
19/09/10 07:17 PM
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Original geschrieben von: aliani_girl
aber am anfang bekam er nichts.... es ging mir ja um die erste woche.. weil die von der abh uns dort hinschickten..

das man es gekürzt bekommt sobald einkommen da is is mir auch klar

lg


von @Kawtar hier im Forum wusste ich das ihr Mann sobald er die Aufentaltsgenemigung hatte, er auch Leistungen bekommen hat. Vorher allerdings nichts.

Re: Recht auf Geldleistungen??? [Re: ThaiMaroc] #111689
23/09/10 03:35 PM
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Hallo,

ich wollte nur kurz bescheid geben das ich leider nichts gefunden habe.

Gruß

Re: Recht auf Geldleistungen??? [Re: simsalabim] #111693
23/09/10 03:59 PM
23/09/10 03:59 PM
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Bayreuth
Hallo,
ich bin nicht ganz mitgekommen, aber wenn die Frage konkret war, ob er am Anfang Leistungen bekommen hätte, da hatte ich im Kopf, dass man eben für die ersten drei Monate nichts bekommt. Ich denke, der Zeitraum ist gewählt worden um sicher zu stellen, dass nur Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung (denn Visum geht ja maximal 3 Monate) Leistungen beantragen.
Ich zitiere aus dem SGB-II-Merkblatt von der Homepage der Arbeitsagentur:
4.1 Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld
II?
Anspruch haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen
im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, wenn sie sich
gewöhnlich in Deutschland aufhalten.
Als Ausländer können Sie Leistungen erhalten, wenn Ihnen
die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt
ist oder diese Erlaubnis möglich wäre. Für die ersten drei
Monate Ihres Aufenthalts erhalten Sie jedoch grundsätzlich
keine Leistungen nach dem SGB II.


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