ehefähigkeitszeugnis für heirat nur in marokko?
#106888
18/05/10 09:28 PM
18/05/10 09:28 PM
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Joined: Mar 2009
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plapperschlange
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marokko
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hallo zusammen!
ich fürchte, dass ich ein altbekanntes thema aufwärme, bin jedoch leider bisher im forum nicht ausreichend fündig geworden.
verlangt der marokanische staat vom deutschen partner wirklich ein ehefähigkeitszeugnis?
wenn ja, dann kann nämlich folgender, bizarrer sonderfall eintreten:
1. laut auswärtigem amt gilt folgendes: Das zuständige deutsche Standesamt darf ein Ehefähigkeitszeugnis nur ausstellen, wenn der beabsichtigten Eheschließung der Verlobten im Ausland aus Sicht des deutschen Rechts kein Ehehindernis entgegensteht. Damit soll vermieden werden, dass ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland eine Ehe eingeht, die nach deutschem Recht aufhebbar ist, weil die Voraussetzungen für eine Eheschließung aus deutscher Sicht nicht gegeben waren.
2. Ist ein Verlobter ausländischer Staatsangehöriger, prüft dessen Ehefähigkeit grundsätzlich das ausländische Standesamt beziehungsweise die für die Eheschließung im Ausland zuständige Stelle. *Die Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses für den ausländischen Verlobten ist gemäß § 39 Absatz 2 des Personenstandsgesetzes grundsätzlich nicht erforderlich.*_ _Dennoch hat das deutsche Standesamt auch Feststellungen über die Person und Ehefähigkeit des ausländischen Verlobten zu treffen. Es verlangt deshalb Angaben zur Person des ausländischen Verlobten und prüft, ob in seiner Person ein _doppelseitig_ wirkendes deutsches Ehehindernis liegt (z.B. Doppelehe, Verwandtschaft, Adoptivverwandschaft).
Dies soll den deutschen Verlobten dagegen sichern, dass seine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland aufhebbar ist.
tritt nun aber der fall ein, dass ein marokanischer mann eine deutsche als 2. frau heiraten möchte, was in marokko ja legal wäre, würde sich in dem fall, dass der marokanische staat ein ehefähigkeitszeugnis der deutschen verlangt, ein ehehinderniss ergeben, auch wenn die beiden in marokko heiraten wollen, und dies alles nur, weil laut deutschem gesetz, wenn ich es richtig verstanden habe, generell bei fälligkeit eines ehefähigkeitszeugnisses eine ledigkeitsbescheinigung des marokanischen partners gefordert wird, aber in diesem fall "beißt sich doch der hund in den schwanz"?!!
ich finde das alles recht kompliziert, kann mir jemand sagen, ob ich mit meinen vermutungen richtig liege?
kann man dann also tatsächlich NICHT in marokko heiraten, obwohl es dort legal wäre, nur weil sich der deutsche staat einmischt???
und wie könnte man dann in so einem fall eine ehe realisieren???
vielen dank für die klärung des wirrwarrs!!!
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Re: ehefähigkeitszeugnis für heirat nur in marokko?
[Re: Karamaus]
#106893
18/05/10 09:54 PM
18/05/10 09:54 PM
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Elvire
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tritt nun aber der fall ein, dass ein marokanischer mann eine deutsche als 2. frau heiraten möchte, was in marokko ja legal wäre, immer unter der Voraussetzung, dass die erste Frau damit einverstanden ist und dies auch vor Gericht kundtut. Elvire
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Re: ehefähigkeitszeugnis für heirat nur in marokko?
[Re: guelyla]
#106906
18/05/10 11:34 PM
18/05/10 11:34 PM
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Elvire
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Also meine frühere Wohnungsnachbarin in MA ist als dänische Staatsbürgerin ganz offiziell Zweitfrau in MA geworden. Welche Papiere sie benötigte - ich erinnere mich nicht mehr daran - liegt schon mind. 10 Jahre zurück.
Ali sagte auch immer, nein, nein, nie nach DK will ich gehen. Er hatte auch einen guten Job und sein Einkommen; indirekt wurde die Familie auch von der Zweitfrau alimentiert. Jetzt, da er älter ist (troisième âge) und das Einkommen nachgelassen hat, reist er doch ganz gerne nach DK, um sich die Aufenthaltsgenehmigung zu sichern. Also sage nie, nie ...(wie in einem früheren posting mal angedeutet). Verheiratet ist verheiratet, auch als Zweitfrau. Am besten du liest dir mal genau die neue Moudawana durch, damit du die Gesetze kennst.
Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber hast du dir selbst schon mal die Frage gestellt, aus welchem Grund die Erstfrau einer Zweitfrau zustimmen sollte??
Bei meiner dänischen Freundin waren es die Vorteile, die diese den Kindern aus der Erstehe bieten konnte: sie bezahlte für die Kids teure Privatschulen, die Älteste konnte durch sie in DK studieren etc. etc.
Die Frage deiner C.S. wäre im Falle einer Verheiratung, auch als Zweitfrau, sofort und gleich geregelt. Als Ehefrau hast Du Anspruch darauf, ohne Nachweis von Einkommen.
Elvire
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Re: ehefähigkeitszeugnis für heirat nur in marokko?
[Re: plapperschlange]
#106926
19/05/10 02:04 AM
19/05/10 02:04 AM
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Elvire
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Hallo Sylvia,
meine Freundin lebte, konvertierte und heiratete in MA. Eine Scheidung kam für den Mann nicht infrage, da er mit seiner Erstfrau Kinder hatte. Die Heirat war behördenmässig auch ein grosser Aufwand, da DK in MA kein direktes Konsulat unterhält.
DK ist nicht mehr so liberal wie früher, das stimmt. Aber wenn die Ehefrau dänische Bürgerin ist und die Einkommensverhältnisse etc. stimmen, kann einer Einreise des Ehemanns nichts entgegengesetzt werden. Pflicht ist der Schulbesuch zur Erlernung der dänischen Sprache. Der Unterricht muss von der Ehefrau erstmal bezahlt werden.
Wenn ich daran denke, wie sehr meine gute Nachbarin unter den Umständen als Zweitfrau leidete, dann kann ich dir nur wünschen, dass dir dieses erspart bleibt.
Muss es denn unbedingt die Zweitfrau sein? Warum nicht eine klare, saubere Trennung ? Nimm mir's nicht übel und denke gut darüber nach, ehe du den Schritt wagst. Lese bt ganz genau die Moudawana durch.
Gute Nacht, Elvire
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