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Verpflichtungserklärung #104559
05/04/10 01:11 PM
05/04/10 01:11 PM
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linchen27 Offline OP
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Hallo ihr lieben,

also meine Freundin hatte mir gestern ganz aufgelöst und fertig erzählt das sie die Verpflichtungserklärung für die Heirat ihres verlobten in deutschland höchstwahrscheinlich nicht unterschreiben darf weil sie alg2 bekommt, stimmt das?

wenn ja was kann sie denn jetzt tun?

Vielen Dank schon mal im voraus.

Noch einen schönen Ostermontag.

LG linchen27

Re: Verpflichtungserklärung [Re: linchen27] #104563
05/04/10 01:26 PM
05/04/10 01:26 PM
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Hallo,
ich habe zwar keine Ahnung was ALG2 ist, aber die Verpflichtungserklärung kann z.B. auch ihr Vater oder jemand anders machen, der den Auflagen entspricht. Müsste sich nur jemand dazu bereiterklären.
Ah ok, versteh. ALG2 ist sozusagen Hartz 4. Puh, hat sie vor mit ihm gemeinsam in Deutschland zu leben?

Last edited by Essaouira08; 05/04/10 01:28 PM.
Re: Verpflichtungserklärung [Re: linchen27] #104564
05/04/10 01:29 PM
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linchen27 Offline OP
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danke für deine Antwort...


Sie hat keine arbeit,und bekommt harz4(ALG2)

Das Problem ist das sie nur Ihre Großeltern hat, und die bekommen ja nur Rente, und ich denke mal das es da das gleiche währe, das die das auch nicht unterschreiben dürften, oder?

Re: Verpflichtungserklärung [Re: linchen27] #104565
05/04/10 01:30 PM
05/04/10 01:30 PM
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ja sie wollen hier in Deutschland zusammen leben

Re: Verpflichtungserklärung [Re: Essaouira08] #104566
05/04/10 01:31 PM
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Falls sie nämlich in Deutschland leben wollen, dürfte das nicht so einfach sein. Hier habe ich was gefunden:

Familiennachzug zu Deutschen

§§ 27 und 28 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) regeln die Einwanderung von Ehepartnern, minderjähirgen, unverheirateten Kindern und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern, die zu einem deutschen Verwandten, bzw. Partner ziehen möchten.

Grundsätzlich können die genannten Personen nach Deutschland einreisen, ohne dass ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Allerdings kann die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis verweigert werden, wenn die Person, zu der der Zuzug erfolgt, auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe angewiesen ist, wenn seine Verwandte zu ihm ziehen (§ 27 Abs.3 AufenthG).

Trotzdem kann der besondere Schutz der Familie aus Art. 6 GG in bestimmten Fällen zu einem Anspruch auf Familenzusammenführung haben, selbst wenn dafür Mittel aus öffentlichen Kassen notwendig sind (vergleiche Abschnitt 28.1.1. der vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesinnenminsiteriums zur Anwendung des AufenthG. Alle einschlägigen Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften finden Sie unter www.Migrationsrecht.Net.

Familienangehörige erhalten zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung für drei Jahre, mit der sie eine Beschäftigung ausüben können. Nach drei Jahren können sie eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie zu diesem Zeitpunkt noch mit ihrem Verwandten in einem Haushalt wohnen, keine Ausweisungsgründe vorliegen und wenn der jeweilige Ausländer in der Lage ist, sich auf einem niedrigen Niveau auf deutsch zu unterhalten.

Endet die eheliche Gemeinschaft, hat der ausländische Ehepartner nach Art. 31 AufenthG eine eigenständiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr, vorausgesetzt, die eheliche Gemeinschaft hat bereits mindestes zwei Jahre (in Deutschland) bestanden, oder der deutsche Ehepartner ist während die eheliche Gemeinschaft bestand verstorben, oder wenn ansonsten besondere Härten bestünden. Letzteres wird angenommen, wenn Frauen infolge häuslicher Gewalt zum Verlassen des Ehepartners gezwungen waren.

Allerdings kann auch in solchen Fällen die Gewährung einer verlängerten Aufenthaltserlaubnis verweigert werden, wenn der- oder diejenige Sozialleistungen (z.B. AlG II) in Anspruch nimmt.



Tip: weitere Informationen unter www.Migrationsrecht.Net. Rechtsberatung vom Rechtsanwalt für Familiennachzug hier!

Re: Verpflichtungserklärung [Re: linchen27] #104567
05/04/10 01:35 PM
05/04/10 01:35 PM
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linchen27 Offline OP
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Ich danke dir für deine Hilfe, mal schauen wie es nun für sie weitergeht.

lg linchen27

Re: Verpflichtungserklärung [Re: linchen27] #104570
05/04/10 01:49 PM
05/04/10 01:49 PM
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Hallo linchen,

die Großeltern deiner Freundin können normalerweise die Verpflichtungserklärung unterschreiben, wenn die Rente ausreichend ist. Denn Sie beziehen kein Geld im Sinne von SGBII und SGB XII. Die Rente ist zwar eine Staatsleistung, fällt aber nicht in diese beiden Sozialgesetzbücher. Die Rente hat man sich ja sein Leben angearbeitet.

Lg Roy


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