Re: ehevisum beantragen
[Re: nurija]
#100509
10/01/10 11:47 AM
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Joined: Jan 2009
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katiii
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Das 2 te Ich hab das gehört weiss aber nicht ob das wirklichg stimmt. Wenn deine Verlobte dann Frau nicht innerhalb von 3 monaten in Deutschland arbeitet finden dann muss Sie Deutschland verlassen (DAS HAB ICH GEHÖRT ON DAS WAHR IST WeiSS ICH NICHT)
Hallo, also das bezweifel ich!!! Mein Mann hat als einzige Auflage bekommen, innerhalb der Zeit der ersten Aufenthaltsgenehmigung B1 zu machen, ob er nen Job findet oder nicht ist egal, da ich als Ehepartner ja für ihn aufkommen muss. Wann er den B1 Kurs macht ist auch egal, er muss nur nachweisen das er ihn gemacht hat. Lg Kati
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Re: ehevisum beantragen
[Re: katiii]
#100514
10/01/10 05:59 PM
10/01/10 05:59 PM
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Joined: Jul 2009
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Saico
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Deutschland
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Also so einfach ist das mit dem Standesamt nicht. Du brauchtst dort so einiges an Unterlagen, diese legalisiert von der Botschaft, teilweise überbeglaubigt, sowie übersetzt von einem in D beeidigten Übersetzer. Mit diesen Unterlagen beantragt der Standesbeamte beim zuständigen Oberlandesgericht die Befreiung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deine Verlobte, da dies normalerweise die Botschaft sehen will. Die Liste kann ich gerne posten. Aber stell dich, bzw. deine Verlobte auf einiges an Wegen und Erledigungen ein. Und es ist auch nicht ganz billig. Sorry, dass ich das dir jetzt so schreibe, weil bestimmt nicht gerade ermutigend. Was ich aber dir mutmachendes sagen möchte ist, dass es mit Sicherheit zu schaffen ist. Aber es braucht Ausdauer und Geduld.
LG saico
Last edited by Saico; 10/01/10 06:07 PM.
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Re: ehevisum beantragen
[Re: katiii]
#100516
10/01/10 06:09 PM
10/01/10 06:09 PM
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Joined: Feb 2009
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nurija
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B
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Das 2 te Ich hab das gehört weiss aber nicht ob das wirklichg stimmt. Wenn deine Verlobte dann Frau nicht innerhalb von 3 monaten in Deutschland arbeitet finden dann muss Sie Deutschland verlassen (DAS HAB ICH GEHÖRT ON DAS WAHR IST WeiSS ICH NICHT)
Hallo, also das bezweifel ich!!! Mein Mann hat als einzige Auflage bekommen, innerhalb der Zeit der ersten Aufenthaltsgenehmigung B1 zu machen, ob er nen Job findet oder nicht ist egal, da ich als Ehepartner ja für ihn aufkommen muss. Wann er den B1 Kurs macht ist auch egal, er muss nur nachweisen das er ihn gemacht hat. Lg Kati hallo kati ich sag ja das ich das ghehört habe. Und das mit den 3 monaten keinen anspruch auf h4 stimmt defenitiv. Das hab ich bei mehreren aus meinem bekannten kreis schon gehört. Richtig wenn ein/e deutsche heiratet einen ausländer nicht in deutschladn war vor der heirate( sprich zur heirat eingereist ist) dann haben diese ausländer keinen ansprcuh auf h4 und wenn der deutsche ehepatner h4 bezieht wird die miete auch noch um den mietanteil des ausländischen ehepatners gekürzt. Bespiel: Eine frau B bezieht h4 heiratet in deutschland. EIne unterhaltsgenehmigung seitens freuden oder vrewanten liegt vor!!!!!!!! Es kommt zur eheschliessung. Dann muss das sofort beim amt bekannt gemacht werden das man an Tag X vorhat zu heiraten und der zukünftige ehepatner an tag X einreisen wird. Damit die Vermählung statt finden kann. An dem tag der eheschliessung muss Frau B die heiratsurkunde vorlege, und bekannt machen das sie nun vermnählt ist. Das der Ehemann Herr b und sie jetzt zusammen wohnen. Daraufhin wird die MIete sofern frau B keine Kinder hat durch 2 geteilt. Und direkt abgezogen. Da Frau B ja jetzt nicht mehr alleine Wohnt. Herr B hat aber die ersten 3 Monate keinen anspruch h4. Den es liegt ja eine Unterhaltsverpflichtung vor. Und genau darauf beziehen sich in diesem Fall die Ämter. Wenn in Marokko geheiratet wurde liegt keine Unterhaltsverpflichtung vor, aber trotzdem gibt es keinen anspruch auhc H4 die ersten 3 mOnate. Was Frau B versuchen kann ist das Sie mit ihrem Mann zusammen Sozialhilfe für ihren Mann beantragt. So nun genug damit ich wünsche euch einen schönen Tag. wa salam nurija
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Re: ehevisum beantragen
[Re: nurija]
#100519
10/01/10 07:47 PM
10/01/10 07:47 PM
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Joined: Jan 2009
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katiii
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Das 2 te Ich hab das gehört weiss aber nicht ob das wirklichg stimmt. Wenn deine Verlobte dann Frau nicht innerhalb von 3 monaten in Deutschland arbeitet finden dann muss Sie Deutschland verlassen (DAS HAB ICH GEHÖRT ON DAS WAHR IST WeiSS ICH NICHT)
Hallo, also das bezweifel ich!!! Mein Mann hat als einzige Auflage bekommen, innerhalb der Zeit der ersten Aufenthaltsgenehmigung B1 zu machen, ob er nen Job findet oder nicht ist egal, da ich als Ehepartner ja für ihn aufkommen muss. Wann er den B1 Kurs macht ist auch egal, er muss nur nachweisen das er ihn gemacht hat. Lg Kati hallo kati ich sag ja das ich das ghehört habe. Und das mit den 3 monaten keinen anspruch auf h4 stimmt defenitiv. Das hab ich bei mehreren aus meinem bekannten kreis schon gehört. Richtig wenn ein/e deutsche heiratet einen ausländer nicht in deutschladn war vor der heirate( sprich zur heirat eingereist ist) dann haben diese ausländer keinen ansprcuh auf h4 und wenn der deutsche ehepatner h4 bezieht wird die miete auch noch um den mietanteil des ausländischen ehepatners gekürzt. Bespiel: Eine frau B bezieht h4 heiratet in deutschland. EIne unterhaltsgenehmigung seitens freuden oder vrewanten liegt vor!!!!!!!! Es kommt zur eheschliessung. Dann muss das sofort beim amt bekannt gemacht werden das man an Tag X vorhat zu heiraten und der zukünftige ehepatner an tag X einreisen wird. Damit die Vermählung statt finden kann. An dem tag der eheschliessung muss Frau B die heiratsurkunde vorlege, und bekannt machen das sie nun vermnählt ist. Das der Ehemann Herr b und sie jetzt zusammen wohnen. Daraufhin wird die MIete sofern frau B keine Kinder hat durch 2 geteilt. Und direkt abgezogen. Da Frau B ja jetzt nicht mehr alleine Wohnt. Herr B hat aber die ersten 3 Monate keinen anspruch h4. Den es liegt ja eine Unterhaltsverpflichtung vor. Und genau darauf beziehen sich in diesem Fall die Ämter. Wenn in Marokko geheiratet wurde liegt keine Unterhaltsverpflichtung vor, aber trotzdem gibt es keinen anspruch auhc H4 die ersten 3 mOnate. Was Frau B versuchen kann ist das Sie mit ihrem Mann zusammen Sozialhilfe für ihren Mann beantragt. So nun genug damit ich wünsche euch einen schönen Tag. wa salam nurija Das mit dem Anspruch auf H4 habe ich ja auch nicht abgestritten. Denn das stimmt ja(teilweise)und wenn der deutsche Ehepartner zu "viel" verdient gibts nach 3Monaten auch nix und Deutschkurse müssen in voller höhe bezahlt werden... Lg Kati
Last edited by katiii; 10/01/10 07:48 PM.
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