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Einladung - Wer weiss bescheid ? #5152
03/05/03 01:27 AM
03/05/03 01:27 AM
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grenzach-wyhlen
wolfgang poiger Offline OP
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wolfgang poiger  Offline OP
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grenzach-wyhlen
Endlich möchte ich einen guten Freund aus Rissani für eine Woche zu mir nach D einladen. Das Ticket wird von uns finanziert. Wer weiss welche Voraussetzung es braucht, ihm diesen Flug zu ermöglichen. (Visa etc.)
Herzlichen Dank für eure Mithilfe.

Wolfgang


wolfgang poiger
grenzach-wyhlen-rührberg
Re: Einladung - Wer weiss bescheid ? #5153
03/05/03 01:49 AM
03/05/03 01:49 AM
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berlin
maryam Offline
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hallo,

sie brauchen eine einladung die sie bei ihrer stadt erhalten.hierzu müssen sie nachweiusen das sie eine wohnung haben und über einkommen verfügen.auch brauchen sie dazu die reisepassnummer ihres marokkanischen freundes.

diese daten werden geprüft und dann wird entschieden ob sie ein visum erhalten können für ihren freund.

wenn ja wird das visum dann in marokko bei der deutschen botschaft in rabat ausgestellt.

maryam


maryam
Re: Einladung - Wer weiss bescheid ? #5154
03/05/03 02:12 AM
03/05/03 02:12 AM
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Hessen
Mariah Offline
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Hallo!

Ich habe meine Cousine eingeladen und die hierfür erforderlichen Unterlagen beigeholt. Aber der Antrag wurde in Rabat abgelehnt. Der Ablehnungsgrund ist mir bislang nicht bekannt. Kann es damit zusammenhängen, daß wir nicht den gleichen Familiennamen tragen? Habe auch gehört, daß in manchen Fällen der Eingeladene ein gedecktes Konto vorweisen mußte.

Würde mich über Erfahrungsberichte diesbezüglich freuen!

Gruß und gute Nacht!


Leben und leben lassen!
Re: Einladung - Wer weiss bescheid ? #5155
03/05/03 02:29 AM
03/05/03 02:29 AM
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Elvire Offline
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Süddeutschland
Hallo und guten Abend Wolfgang,

die von Dir geforderten Unterlagen beizubringen sind für Dich kein Problem, dessen bin ich mir sicher.
Problematischer ist eigentlich immer den Anforderungen des dt. Konsulats in Rabat Genüge zu tun. Und da Rissani nicht grade um die Ecke von Rabat liegt, ist schon angesagt, die Papiere komplett zu haben.

Bei Arbeitnehmern:
Arbeitsvertrag
Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Bordereau der CNSS (letzten 3 Monate)
Pass - wie lange er noch Gültigkeit bei Antragsstellung haben muss, weiss ich leider nicht mehr
evtl. Bestätigung seitens des Arbeitgebers, dass Urlaubsanspruch besteht und gewährt wird

die Kriterien bei Freiberuflichen/Selbständigen kenne ich leider nicht, ausser bei Notaren, Anwälten, Geschäftsleuten, Grossgrundbesitzer etc. die ohne Schwierigkeiten ihr Visum erhalten.

Das sind die Erfahrungen, die wir bislang persönlich gemacht haben.

In einem Fall wurde das Visum nur erteilt, weil wir uns bereit erklärten, eine bestimmte Summe Geld beim Dt. Konsulat quasi als Pfand zu hinterlegen. Nach der Rückkehr unseres Freundes wurde das Geld wieder ausbezahlt.

Allerdings sagte mir unser zuständiges Landratsamt, dass wir das Geld auch bei ihnen hätten deponieren können (sie wären mit einer geringeren Summe einverstanden gewesen).

Re: Einladung - Wer weiss bescheid ? #5156
03/05/03 02:34 AM
03/05/03 02:34 AM
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Hallo Mariah,

ein gedecktes Konto muss es auf alle Fälle sein, sonst keine Chance ! (Mindestbetrag ist mir nicht bekannt)

Hatte Deine Cousine alle anderen Papiere (Borderaux CNSS etc.?)

Leider ist das dt.Konsulat nicht gezwungen, den Grund der Ablehnung bekanntzugeben.

Re: Einladung - Wer weiss bescheid ? #5157
03/05/03 11:58 AM
03/05/03 11:58 AM
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wolfgang poiger Offline OP
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grenzach-wyhlen
ich danke euch sehr für die guten tipps. mal schauen, zu wieviel klimmzügen mich die bürokratie zwingt. manchmal frage ich mich schon, warum man ausgerechnet für positive dinge, welche der völkerverständigung dienlich sind, solche acts bringen muss !!??

wünsche euch allen einen schönen tag, war bis letzten samstag auf einer wunderschönen wüstentour an der grenze zwischen taouz und mhamid - kaum zu hause habe ich schon wieder sehnsucht.

na ja - im herbst wieder.........

so long

wolfgang


wolfgang poiger
grenzach-wyhlen-rührberg
Re: Einladung - Wer weiss bescheid ? #5158
03/05/03 12:12 PM
03/05/03 12:12 PM
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Elvire Offline
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Süddeutschland
Guten Morgen Wolfgang,

nicht ermutigen lassen, immer wieder bei den Behörden bei Unklarheiten nachfragen, wobei ein guter Draht zu den deutschen hiesigen Ämtern sehr von Vorteil sein kann. Manchmal ist es auch nur vom Sachbearbeiter/In abhängig.

Ich komme auch eben von einem Kurzurlaub aus MA zurück - bei mir war's zwar nicht beschaulich, weil ich immer etwas zu tun und zu regeln habe, aber trotzdem.....dort habe ich keine gesundheitlichen Probleme!

Kannst Du uns noch etwas von deiner Wüstentour erzählen? Bin richtig neugierig drauf, etwas zu hören!

Ein sonniges Wochenende (damit die Entzugserscheinungen nicht zu stark sind!)!

Re: Einladung - Wer weiss bescheid ? #5159
05/05/03 01:50 AM
05/05/03 01:50 AM
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Thomas Friedrich Offline
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Hallo Wolfgang,

in der Tat musst Du dem Einzuladenen eine sog. Prise en Charge zukommen lassen, die er mit seinen Visumsunterlagen (u.a. auch eine fuer Deutschland gueltige Reisekrankenversicherung) an der dt. Visaabteilung abgiebt.
Diese Deine Erklaerung ist sehr weitreichend. Du buerfst quasie fuer alles. Im Extremfall uebernimmst Du also auch die Kosten einer Abschiebung. Du kannst eine solche Erklaerung also nur fuer Personen abgeben, die Du absolut gut kennst.
Das groessere Problem wird aber das Visum fuer den Marokkaner sein.
Er muss u.a. ein regelmaessiges Einkommen nachweisen. Ein Konto mit einem bestimmten Geldbetrag ist nicht zwingend, ggf. kann so etwas aber vorteilhaft sein.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Einladung - Wer weiss bescheid ? #5160
04/06/03 07:33 PM
04/06/03 07:33 PM
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Mariah Offline
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Mariah  Offline
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Hallo Leute!

nach Anfrage in Rabat, warum der Antrag abgelehnt wurde, bekam ich nur eine allgemeine Stellungnahme, da aus datenschutzrechtlichen Gründen nur dem Eingeladenen der Ablehnungsgrund mitgeteilt werden darf.

Seit wann gibt es in Marokko Datenschutz??

Nun die allgemein gehaltene Aussage beinhaltet folgendes:

"Für die Erteilung eines Visums ist von der Botschaft nach den ausländerrechtlichen Vorschriften die Rückkehrwilligkeit des Antragstellers zu prüfen. Hierbei spielt die Frage, ob der Antragsteller eine gesicherte Existenz und eine feste Verwurzelung im Heimatland hat, eine wesentliche Rolle. Bei der Prüfung des Visumantrags ist zwar die Vorlage einer beglaubigten Verpflichtungserklärung gemäß § 84 Ausländergesetz einer in Deutschland ansässigen Referenzperson erforderlich, für die Beurteilung der Rückkehrwilligkeit des Antragstellers sind jedoch nur seine persönlichen Verhältnisse in Marokko ausschlaggebend.
Können entsprechende Nachweise hierfür nicht erbracht werden und kann nicht auf eine andere Art ausgeschlossen werden, daß ein längerfristiger Aufenthalt in Deutschland beabsichtigt ist, ist der Visumantrag abzulehnen.
Ich bitte Sie überzeugt zu sein, daß die Botschaft den Umstand, daß eine Verpflichtungserklärung / Einladung ausgesprochen wurde, bei ihrer Entscheidung durchaus berücksichtigt hat und daß die Ablehnungsgründe alleine in der Person der Antragsstellerin liegen.

Auf der anderen Seite liegt es jedoch auch im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, Einreise und Aufenthalt von Ausländern in geordneten Bahnen zu halten sowie einen unerwünschten, den ausländerrechtlichen Regelungen widersprechenden längeren Aufenthalt zu verhindern."

Nun für meine Cousine ist das ein schwacher Trost. Für Ideen, die Einreise dennoch zu gewährleisten, wäre ich sehr dankbar!


Lieben Gruß,
Mariah

PS: Elvire was ist das für ein Paper? Bordereau der CNSS? Meine Cousine hat keinen festen Job. Ich schätze mal, daß dies für die Entscheidung ins Gewicht fiel.


Leben und leben lassen!
Re: Einladung - Wer weiss bescheid ? #5161
04/06/03 11:13 PM
04/06/03 11:13 PM
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Thomas Friedrich Offline
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Errachidia, Marokko
Hallo Mariah,

leider ist die Anzahl jener Marokkaner sehr hoch, die nach Deutschland moechten weil sie glauben, dort eine gute Chance haben eine gutbezahlte Arbeitsstelle zu bekommen oder der Meinung sind, dass auch ohne diese Arbeitsstelle das Leben in Europa besser sei als in Marokko.
Wie das Leben dieser Leute in den allermeisten Faellen dann tatsaechlich bei uns aussieht, ist uns ja bekannt.
Daher zaehlen besonders jene Marokkaner zu einer besonderen Risikogruppe, die keine Anstellung in Marokko haben.
Wer eine gute Anstellung hat ist halt eben eher gewillt zurueck zu kehren, als jemand ohne Anstellung.
Wenn Deine Cousine in Marokko verheiratet waere und sogar Kinder haette und ggf. eine berufl. Stellung, dann wollte sie ganz sicher nicht in Deutschland bleiben und bekaeme leichter ein Visum als ohne diese Verwurzelung.
Was kannst Du nun tun? Reiche mit dem naechsten Visumsantrag Deiner Cousine ein Schreiben ein, in dem Du glaubwuerdig belegst, dass Deine Cousine rueckkehrwillig ist und auch vor Ablauf des Visums zurueckkehren wird. Zudem bittest Du an, eine hohe Kaution zu hinterlegen (bei der dt. Botschaft bzw. bei Deinem Auslaenderamt). Dieses Geld bekommst Du zurueck, wenn Deine Cousine wieder ausgereist ist.
Mann sollte auch Verstaendniss fuer das Verhalten der Botschaftsangehoerigen haben, die verstaendlicherweise die Antragssteller nicht persoenlich kennen und ihre Entscheidung nur anhand der vorliegenden Informationen und aufgrund von Erfahrungswerten treffen koennen.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.

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