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Morgengabevertrag #79453
18/01/07 02:47 PM
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Hichaso Offline OP
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Habe heute vom Standesamt eine Liste mit für eine Heirat nötigen Papiern geholt. Soweit erst mal alles klar, nur dieser Morgengabevertrag macht mir etwas zu schaffen.

Hat jemand vielleicht schon Erfahrungen damit gemacht? Habe zwar schon einen Artikel in "sueddeutsche" gelesen, war aber sehr theoretisch und persönliche Erfahrungen helfen vielleicht etwas mehr.

Warum muss dieser Vertrag gemacht werden? Was wird alles darin vereinbart? Und noch viele weitere Fragen zu diesem Thema ...

Re: Morgengabevertrag #79454
18/01/07 04:09 PM
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Rachida Azercane Offline
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Liebe Sonja
Morgengabe

Nach islamischem Recht ist die Morgengabe (arab.: mahr, sadâq)ein vor der Heirat festgesetzter Betrag, den der Bräutigam seiner zukünftigen Frau bei Abschluß des Ehevertrags zu entrichten hat. Die mahr ist ein wesentlicher Bestandteil des Ehekontrakts, ohne den die Ehe nichtig ist. Daß der Braut die Morgengabe zu zahlen ist, verfügt der Koran: „Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Geschenk (so daß sie frei darüber verfügen können)Der Termin der Auszahlung der Summe an die Frau ist nicht festgelegt. Sie kann der Ehegattin bei der Eheschließung oder kurz danach ausgehändigt oder auch in Raten gezahlt werden. Diese Gabe an die Braut dient ihrer finanziellen Absicherung im Falle einer Scheidung. Da es im islamischen Recht das Prinzip der Gütertrennung in der Ehe gibt, gehört der Frau diese Summe allein.
auch ein Symbolische Summe wird gern ernannt einfach um die Rechtgültigkeit der Ehe zu erlangen.
Z.B man sagt Frau X bekommt als Morgengabe 10€ davon 4000 jetzt ausbezahlt und 6000 als rest Morgengabe(mouakhar assadak).

Re: Morgengabevertrag #79455
20/01/07 05:28 PM
20/01/07 05:28 PM
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Karim Habbouri Offline
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Rachida,

ich empfehle die Ratenzahlung ooder zu einem später festgelegten Zeitpunkt.
Ansonsten geht das Geld leider vielmals an die Familie.

 Antwort auf:
Z.B man sagt Frau X bekommt als Morgengabe 10€ davon 4000 jetzt ausbezahlt und 6000 als rest Morgengabe(mouakhar assadak).
Also 4€ jetzt und 6€ später. \:D
Da ist das heiraten einfach.

Re: Morgengabevertrag #79456
20/01/07 08:02 PM
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Karim
du willst doch nicht feilchen
typich deutch :rolleyes:

Re: Morgengabevertrag #79457
20/01/07 08:28 PM
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Mal generell gefragt:

Seht Ihr die Morgengabe auch heute noch als sinnvoll an? Alle Morgengabe-Verträge, die ich kenne, nennen nur einen symbolischen (lächerlich kleinen) Betrag, von dem die Frau nach einer Scheidung realistisch nicht leben könnte.

Wenn man die Morgengabe nicht ernst nimmt und einen Mindestbetrag festsetzt (z.B. einen Prozentsatz des Einkommens des Mannes), dann verliert sie an Glaubwürdigkeit, denke ich.


Viele Grüße, Ulla

"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will" Francois Rabelais
Re: Morgengabevertrag #79458
20/01/07 09:12 PM
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Rachida Azercane Offline
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Hallo Ulla
ich komme gerade aus Marokko wo ich drei Hochzeiten erlebt habe und da bekammen die Mädels nicht wenig
die Höhe der Morgengabe ist von familienstand, von Bildung und die Großzügigkeit des Mannes.
sogar in einem kl.Ort habe ich erlebt dass der Mann ohne zu mucken 50000 DH als Morgengabe einbezahlt hat, ein Haufen Goldschmuck.
Aktuel: es ist bekannt dass im Norden die Morgengaben hoch sind in Riff Gebiet noch teuerer und in Ouejda ziemlich teuer.
unter 10 000 DH geht gar nichts.
eins darf man nicht vergessen, die Familie unterstützt die jungen Männer die heiraten wollen.
und das was die Braut sich kauft geht ja nicht verloren. UNd bei den Preisen heute und all das was trendy ist da ist 50000 Dh nichts.
es bleiben natürlich Ausnahmen, die, die ein Dirham symbolisch angeben, schenken Gold, bezahlen die gesammte Hochzeit
aber wenn ich um Verständis bitten darf:
was heißt hier
Zitat:
------------------------
Seht Ihr die Morgengabe auch heute noch als sinnvoll an?
-------------------------
sie ist islamisch verankert und ohne sie die Hochzeit-die Ehe nicht gültig darüber wollen wir nicht streiten ob sie sinnvoll ist oder nicht
es ist immer das gleiche:
ramadan: ist es noch modern zu fasten!
Beschneidung: wieso ist doch nicht aktuel!
Schweinfleisch: in Europa und in Zeiten vom Kühlschrank darf man doch Schwein essen!
Morgengabe: ist sie heute noch sinnvoll ?
es gibt Bereiche im muslimischen Verständnis fie nicht in Frage gestellt werden
so als wird man Kirche, Weihnachten, Ostern, Taufe Kommunion in Frage stellen werden und versucht :rolleyes: abschaffen
es ist unsere Religion und die Gesellschaft lebt gut damit, obwohl als vor ein paar Jahren die Morgengaben in die Höhe schossen, und viele nicht heiraten könnten war das schon ein Probleme
moderne Paare, ziehen vor ein Appartemnt zu kaufen statt ein teuere hochzeit zu finnazieren, aber es ist die Minderzahl die meisten arrangieren sich und man heiratet aus seiner Gesellschaftschicht
ob eine Braut akzeptiert ein kl Hochzeit macht oder gar nicht ändert das nichts daran dass ihr eine Morgengabe zusteht und sie darf auch nicht drauf verzichten.
aus der Morgengabe kann man vielleicht im Falle einer Scheidung nicht leben aber es ist auch mal beruhigend wenn ich weiss dass ich ein Recht auf eine Summe die mir zusteht als Hilfe bei einer Scheidung

Re: Morgengabevertrag #79459
20/01/07 10:39 PM
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Hallo Rachida, danke. Das von mir verwendete Wort "Sinn" war nicht glücklich getroffen, ich weiß, daß die Morgengabe islamisch verankert ist und ich schätze diese Berücksichtigung der Frau seitens des Koran. Was meine Überlegungen betraf, war die Praxis und da hast Du Gegenbeispiele gebracht.


Viele Grüße, Ulla

"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will" Francois Rabelais
Re: Morgengabevertrag #79460
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hallo

meine frau hat sich von der morgengabe ihren salon eingerichtet. das hat schon sinn gemacht für sie.
apropos sinn: ich denke auch, dass man nicht immer nach dem sinn von religiösen vorschriften fragen sollte. ich vermute, manchmal ist ihre blosse existenz ihr eigendlicher sinn.

gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

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Re: Morgengabevertrag #79461
21/01/07 12:38 AM
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 Antwort auf:
es gibt Bereiche im muslimischen Verständnis fie nicht in Frage gestellt werden
so als wird man Kirche, Weihnachten, Ostern, Taufe Kommunion in Frage stellen werden und versucht abschaffen
es ist unsere Religion und die Gesellschaft lebt gut damit, obwohl als vor ein paar Jahren die Morgengaben in die Höhe schossen, und viele nicht heiraten könnten war das schon ein Probleme
Schade, Rachida, dass du so reagierst.

Nach dem Sinn einer religiösen Vorschrift zu fragen, heißt ja nicht zwangsläufig, dass man sie für unsinnig hält und deshalb abschaffen will. Es heißt lediglich, dass man sich Gedanken darüber macht, was ihr ursprünglicher Sinn war und ob dieser Sinn unter den heutigen Lebensbedingungen überhaupt gewahrt bleibt. Dahinter steht eine ganz allgemeine Haltung: Was ist "fest" in der Religion und was ist wandelbar. Sowohl die symbolhafte Angabe eines geringen Betrages als auch die enorm hohen Betragsforderungen zeigen ja, dass sich hier längst etwas gewandelt hat, was vielleicht mit dem ursprünglichen Sinn nicht mehr übereinstimmt.
Warum soll man also nicht über andere "Modelle" der Morgengabe/Abgabe nachdenken, die dem ursprünglichen Sinn (der Absicherung der Frau) näher kommen?

Und @Najib: Ohne dich angreifen zu wollen, wofür hat der Schöpfer dem Menschen sein Hirn gegeben, wenn er nur stramm Regeln befolgen soll? Was unterscheidet uns dann von den Schafen?

Gruß

Re: Morgengabevertrag #79462
21/01/07 12:47 AM
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Was unterscheidet uns dann von den Schafen?
Antwort
die Hörner :p

Re: Morgengabevertrag #79463
21/01/07 12:52 AM
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hallo

elissa
 Antwort auf:
wofür hat der Schöpfer dem Menschen sein Hirn gegeben, wenn er nur stramm Regeln befolgen soll?
um dinge zu tun, die keinen sinn haben und um nicht alles zu tun, was man tun könnte.

alles andere kann ein schafshirn auch

gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
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Re: Morgengabevertrag #79464
21/01/07 05:12 AM
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Hallo,

wollte auch mal kurz was sagen.
Aber erstmal, oh Najib ist ja wieder da \:\)
(das ist doch dergleiche oder?? War ja auch länger nicht hier)

Den Sinn der Brautgabe finde ich gar nicht schlecht und für viele Frauen in islamischen Ländern ist/wäre das wirklich zumindest eine zeitlang eine finanzielle Absicherung, da die Unterhaltspflicht des Mannes ja nur für die Idda-Zeit gilt, oder?...
Allerdings, wie Ulla ja schon ansprach verfliegt natürlich der eigentliche Sinn (also die Absicherung), wenn nur symbolisch 10€ (in Ägypten teilweise nur 25 Piaster, also etwa 3-5 Cent) gezahlt werden.
Natürlich kann ich verstehen, dass eine sehr große Brautgabe vor allem für junge Männer bei den Arbeitslosenzahlen nicht immer möglich ist. Aber dann muss er sich nunmal anstrengen eine zeitlang und sparen, so dass zumindest eine Summe zusammen kommt, von der die Frau 2-3Monate auskommen könnte im Falle der Scheidung (wenn sie nicht schon vorher alles ausgegeben hat).
Der Mann kann sich ja nicht nur die Pflichten raussuchen, die ihm "angenehm" sind (soweit Pflichten angenehm sein können).
Heiraten sollte im Islam eigentlich sowieso nur wer auch eine Familie versorgen kann, also sollte er auch die mahr nicht vergessen - auch wenn es kein Bargeld ist, das zeigt auch einfach seinen Willen seine Pflichten ernst zu nehmen, finde ich.
Oder es gibt ja auch ein hadith, in dem es sinngemäß darum geht, dass ein Mann die mahr nicht aufbringen konnte und vom Propheten gefragt wurde, wieviele und welche Suren des Qur´ans er auswendig kann und nachdem er damit seinen Glauben "beweisen" konnte, die Frau heiraten durfte - find ich auch gut, wäre doch eine Alternative - macht aber keiner oder? Würden sich vermutlich auch kaum noch Familie darauf einlassen. Aber auch in diesem Fall, sollte der Mann sich dann in der Ehe bemühen, vielleicht der Frau ausreichend "Taschengeld" zu geben, damit sie evtl. was bei Seite legen könnte.
Auf der anderen Seite ist es in einigen arabischen Länder schon bald eine Unsitte der Frauen/ Familien völlig überhöhe "Preise" als Brautgabe zu fordern - ich glaube es gibt in einigen Ländern sogar gesetzliche Höchstgrenzen mittlerweile.

Mein Mann hatte in unserem Vertrag eine durchaus angemessene und realistische mahr vereinbart, nach meinem Empfinden (etwa 3 aktuelle Monatslöhne, ägyptische natürlich \:D ), ohne das wir darüber vorher gesprochen hätten. Mir persönlich als Deutsche ist das auch nicht so wichtig, aber es hat mir noch einmal gezeigt, dass es ihm wichtig und ernst ist, auch wenn ich ehrlich gesagt die üblichen Brautgaben-Preise in Ägypten nicht kenne - es ist wie gesagt nur meine Empfindung.
Allerdings haben wir es so geregelt, dass ich bei der Hochzeit "nur" 1 ägypt. Pfund bekomme (im Prinzip auch nur symbolisch), den Rest bei einer eventuellen Scheidung oder wenn er stirbt \:\( . Er hat mich noch gefragt, ob das in Ordnung für mich sei, ob ich es anders oder mehr möchte... und ich habe es so akzeptiert und unterschrieben. \:\)

@Hichaso... also ich würde einfach mal kucken, was er dir als Brautgabe anbietet :p und dann könnt ihr darüber reden, wie er es zahlen will.
Am Anfang fande ich das auch seltsam, dass mein Mann für mich etwas zahlen soll, aber es gehört eben zur Gültigkeit eines islamischen Ehevertrags dazu, also kann ich es auch super finden

viele Grüße und eine schöne Hochzeit dann hoffentlich.

Re: Morgengabevertrag #79465
21/01/07 11:33 AM
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Hallo zusammen,

durch das Thema "Morgengabe" ist eine Diskussion über Sinn und Unsinn religiöser Gebräuche entstanden.
Mir persöndlich haben die Fragen (die ich nicht müde werde an meine islamischen Freunde zu stellen) nach dem Sinn der verschiedenen Gründen der Gebräuche sehr gehofen, den Islam zu verstehen und ich betrachte ihn als eine sehr logische und eine gesunde Religion.
Die Religion sollte ja Gesetzte geben, so dass eine Gesellschaft funktioniert.

Ich habe vorallem Mühe damit, wenn religiöse Bräuche scheinheillig gelebt werden um vor der Gesellschaft "gut" zu erscheinen...
Und ich denke es ist wichtig immer wieder darüber nachzudenken, ob es noch Sinn macht einen Brauch so beizuhalten, wie es vor 1500 Jahren richtig war.

Die Gesetzbücher werden schliesslich auch immer wieder überarbeitet und was ist den eine Religion anders als Gesetze?

Liebe Grüsse
Zora


olé
Re: Morgengabevertrag #79466
21/01/07 01:06 PM
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@Zora
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Re: Morgengabevertrag #79467
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@Zora,
 Antwort auf:
Die Gesetzbücher werden schliesslich auch immer wieder überarbeitet und was ist den eine Religion anders als Gesetze?
Gesetzbücher werden überarbeitet oder neureformiert, weil sie eben von Menschen gesetzt sind und müssen öfter nach Bedarf korrigiert oder geändert werden.
Religionsgesetze sind für Gläubige Menschen unantastbar und dürfen nicht geändert werden, da sie nicht von Menschen sondern von Gott gesetzt sind. Man setzt sich damit auseinander, um die Inhalte zu verstehen und nicht zu korrigieren oder zu ändern.

Dies gilt insbesondere für Gesetze einer monotheistischen Religion.

Re: Morgengabevertrag #79468
22/01/07 03:15 AM
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@Elissa

 Antwort auf:
Warum soll man also nicht über andere "Modelle" der Morgengabe/Abgabe nachdenken, die dem ursprünglichen Sinn (der Absicherung der Frau) näher kommen?
Was wäre denn dann die Alternative die du vorschlägst.

Re: Morgengabevertrag #79469
22/01/07 10:10 AM
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Hallo Youssef,

 Antwort auf:
Religionsgesetze sind für Gläubige Menschen unantastbar und dürfen nicht geändert werden, da sie nicht von Menschen sondern von Gott gesetzt sind. Man setzt sich damit auseinander, um die Inhalte zu verstehen und nicht zu korrigieren oder zu ändern.

Dies gilt insbesondere für Gesetze einer monotheistischen Religion.
Was meinst Du mit: "Dies gilt insbesondere für Gesetze einer monotheistischen Religion." ? Heißt es, daß Du glaubst, daß in polytheistischen Religionen die Änderung der religiösen Gesetze möglich ist ? Oder meinst Du etwas Anderes ?


Viele Grüße, Ulla

"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will" Francois Rabelais
Re: Morgengabevertrag #79470
22/01/07 08:20 PM
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Lieber Youssef
und auch an alle andern,

 Antwort auf:
Relidionsgesetze sind für gläubige Menschen unantastbar und dürfen nicht geändert werden...
ich verstehe,
doch gibt es im Islam viele Bräuche,und ich nehme an auch den Morgengabevertrag,(ich habe nähmlich keine bekommen ;\) )
die nicht Gesetzte sind (von Gott gegeben), sondern Empfehlungen.
Leider werden diese vielfach wie Gesetzte gehandhabt und gerade diese sollten überdacht und geprüft werden, wir Menschen besitzen desshalb ein Hirn und ein Herz.



olé
Re: Morgengabevertrag #79471
22/01/07 08:54 PM
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Hallo,

nein, die mahr ist keine Tradition sondern unabdingbarer Bestandteil der isalmischen Hochzeitsvertrages, ohne sie ist im Grunde die Heirat nicht gültig - aus islamischer Sicht.
Allerdings ist keine Höhe festgelegt und die Frau kann dem Mann einen Teil erlassen - also im Grunde nicht alles. Und es ist in dem Sinne auch nicht festgeschrieben, wie die Brautabe auszusehen hat.

qur´an, Sure 4,4:

Und gebt den Frauen ihre Morgengabe gutwillig. Erlassen sie euch aber aus freien Stücken einen Teil davon, so genießt ihn als etwas Erfreuliches und Bekömmlichen.


viele Grüße

Re: Morgengabevertrag #79472
22/01/07 09:53 PM
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Aber Lady
Frauen z.b in Marokko haben überhaupt kein Problem damit
sie würden ganz schon böse wenn jemand so ein Vorschlag machen würde, auch sie haben Verstand und Herz und haben kein Problem damit dass ihre zukunftigen Partner sie mit ein Geldgeschenk oder Vermögen beschenkt (absichert) sind froh dass der Islam sie so bedacht hat;)
nun regen sich die Gemüter unsere Geschwester im Westen und ollen dies ändern, sprich refprmieren
darf ich das so verstehen dass du Lady am liebsten hättest wenn die Morgengabe in Aktien ausbezahlt wird und nicht in lächerlichen Dirhams?
wenn das der Fall ist, danke ich dir liebe Schwester im Namen aller marokkanischen Frauen die immer noch obwohl ma das Jahr 1428 schreibt, an ihre Morgengabe halten und keine Abschaffung oder Reform wünschen

noch mal Mahr: sadak=Morgengabe ist kein Brauch sondern Bestandteil islamischer Sharia3a

Re: Morgengabevertrag #79473
22/01/07 10:22 PM
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@Ulla
Gesetze einer monotheistischen Religion sind von einer unvorstellbaren, nicht-menschlichen Kraft, die man Gott, Allah, Dieu... nennt, erlassen. Sie wurden mit Hilfe von Propheten an den Menschen gebracht. Änderungen oder Korrekturen diese Gesetze sind nicht zulässig. Sie werden und dürfen höchstens unterschiedlich interpretiert.

Ob man in einer polytheistischen Religion von Gesetzen sprechen kann, weiß ich nicht. Wie dem auch sei, bleibt diese Art von Religion eine besondere Lebensphilosophie eines Menschen, den man nicht mit einer unvorstellbaren Kraft (Gott) gleichsetzt. Für mich gilt deswegen, alles was von den Menschen kommt, lässt sich ändern, auch Gesetze einer polytheistischen Religion.

@ Lady
Ich habe nicht speziell über Islam gesprochen, und ich habe auch meine Meinung nicht gesagt. Ich habe lediglich versucht klarzustellen, was Zora geschrieben hat, dass Religionsgesetze nicht wie Büchergesetze überarbeitet werden können. Die Texte sind oft nicht so einfach, sodass manchmal unterschiedliche Interpretationen gibt, dürfen aber nicht geändert werden, sonst braucht man nicht von Religionsgesetze zu sprechen. Es ist einfach so. Ob es einem nicht passt, ist jedermanns Sache.

Übrigens, auch so behält man sein Hirn und sein Herz. \:D

Re: Morgengabevertrag #79474
22/01/07 10:53 PM
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Hallo meine Lieben,
das die Morgengabe ein Islamisches Gesetz ist, freut mich natürlich besonders und zeigt mir wieder wie logisch diese Religion ist und so den Frauen eine finanzielle Freiheit und Sicherheit gibt!


Wie höher der Betrag umso besser :p \:D :p

@ Youssef,
sorry, habe dich wohl falsch gelesen...



olé
Re: Morgengabevertrag #79475
23/01/07 12:28 AM
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"Je höher der Betrag, desto besser" ?

Nein, das sehe ich überhaupt nicht so. Diese Haltung, die ja scheinbar viele Frauen aus allen Kulturkreisen teilen, leistet Raffgier und finanziellen Interessen bei einer Eheschließung Vorschub, und das Resultat sehen wir ja: In vielen Ländern der islamischen Welt ist das Heiratsalter rapide gestiegen, weil sich viele junge Männer/Paare die Kostspieligkeiten einer Hochzeit einschließlich mahr eben nicht leisten können.

Anstatt über religiöses Gesetz hin oder her zu debattieren, sollte man sich nach dem wahren Sinn dieses Gesetzes fragen und ob heute in allen Fällen dieser Sinn auch realisiert wird.

Wenn eine Frau beispielsweise eine gleichwertige oder bessere Ausbildung hat und/oder Arbeitsplatz oder bessere Jobchancen, warum muss sie dann durch den mahr abgesichert sein? Doch nur, wenn sie ihre berufliche Laufbahn zugunsten von Kindern und Familie abbricht oder einschränkt. Dann muss man da über einen Ausgleich nachdenken.
Übrigens finde ich auch das Prinzip der Alimentation in Deutschland von vorgestern und es müsste dringend reformiert werden. Warum sollen geschiedene Männer ihr Leben lang einer Frau Unterhalt zahlen, wenn diese längst in der Lage wäre sich selbst zu versorgen, weil etwa die Kinder schon aus dem Haus sind?
Wenn Gleichberechtigung, dann die ganze.

Re: Morgengabevertrag #79476
23/01/07 02:19 PM
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olé
Re: Morgengabevertrag #79477
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Hallo Youssef,

off-topic, aber ich möchte es ansprechen: Folgende These von Dir möchte ich ergänzen oder sie korrigieren, (in Bezug zu Deinen untenstehenden Zitaten), nämlich, daß nur monotheistische Religionen Religionsgesetze kennen, die nicht antastbar sind. Und daß die anderen Religionen (egal ob polytheistische, henotheistische) lediglich menschliche "Philosophien" sind (wie Du sagst), die man "nicht mit einer unvorstellbaren Kraft (Gott) gleichsezten kann" und deren Gesetze deshalb von Menschen geändert werden können.

Mit Deiner Meinung bist Du zwar nicht alleine - ich höre sie oft und deshalb zur Erläuterung:

Am Beispiel des Hinduismus (der zwar immer als Vielgötter-Religion bezeichnet wird, aber nicht wirklich eine polytheistische Religion ist. Die westliche Religionswissenschaft und die Indologie bezeichnet ihn als Henotheismus, da alle Götter - je nach individueller Glaubensausrichtung - Ausdruck des einen höchsten persönlichen Gottes (oder auch der "unpersönlichen Weltseele (Brahman)" gennant) sein können.) (Wikipedia)

Glaubensrichtungen und Lehre des Hinduismus: Jede Glaubensrichtung innerhalb des Hinduismus hat eigene nur für sie verbindliche heilige Schriften: z.B. Vishnuiten das Bhagavatapurana, Shaktianhänger das Devi Mahatmya, einem puranischem Werk zur Verehrung der Göttin. Dagegen gelten die Veden mit den Upanishaden und die Bhagavad Gita (als Bestandteil des Mahabharata) als die grundlegenden Heilige Texte für alle Hindus.

Jeder praktizierende Hindu betrachtet die Heiligen Gesetze als uneingeschränkt und ewig gültig und als nicht änderbar.

Was die Unterschiede dieser Religion zum Islam, Christentum etc. sind, das wäre vielleicht interessant zu diskutieren, aber es wäre ein anderes Thema.

Gruß, Ulla

Deine Worte waren:

 Antwort auf:
Religionsgesetze sind für Gläubige Menschen unantastbar und dürfen nicht geändert werden, da sie nicht von Menschen sondern von Gott gesetzt sind. Man setzt sich damit auseinander, um die Inhalte zu verstehen und nicht zu korrigieren oder zu ändern. Dies gilt insbesondere für Gesetze einer monotheistischen Religion.
 Antwort auf:
@Ulla
Gesetze einer monotheistischen Religion sind von einer unvorstellbaren, nicht-menschlichen Kraft, die man Gott, Allah, Dieu... nennt, erlassen. Sie wurden mit Hilfe von Propheten an den Menschen gebracht. Änderungen oder Korrekturen diese Gesetze sind nicht zulässig. Sie werden und dürfen höchstens unterschiedlich interpretiert.

Ob man in einer polytheistischen Religion von Gesetzen sprechen kann, weiß ich nicht. Wie dem auch sei, bleibt diese Art von Religion eine besondere Lebensphilosophie eines Menschen, den man nicht mit einer unvorstellbaren Kraft (Gott) gleichsetzt. Für mich gilt deswegen, alles was von den Menschen kommt, lässt sich ändern, auch Gesetze einer polytheistischen Religion.


Viele Grüße, Ulla

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Re: Morgengabevertrag #79478
26/01/07 10:41 AM
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Mimhaat, danke, daß Du die Koranstelle herausgesucht hast:
 Antwort auf:
qur´an, Sure 4,4: Und gebt den Frauen ihre Morgengabe gutwillig. Erlassen sie euch aber aus freien Stücken einen Teil davon, so genießt ihn als etwas Erfreuliches und Bekömmlichen.
Natürlich ist der Sinn einer Morgengabe unumstritten. Die Praxis habe ich hinterfragt und mir eine Konkretisierung gewünscht (daß die Morgengabe nicht zu hoch sein darf, um den Mann nicht unter Druck zu setzen, aber auch nicht zu gering, so daß sie für die Frau im Grunde wertlos ist.) Gibt es in den islamischen Schriften noch Weiteres dazu ?


Viele Grüße, Ulla

"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will" Francois Rabelais
Re: Morgengabevertrag #79479
26/01/07 03:14 PM
26/01/07 03:14 PM
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mimhaat Offline
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Hallo Ulla

Ja, ich weiß wie du das meinst und ich sehe das ganz genauso wie du, ich dachte das kam in meinem ersten Beitrag hierzu so rüber :rolleyes: - scheint jedoch leider untergegangen zu sein.

Der Kommentar mit der Sure bezog sich vor allem auf Lady Granadas Beitrag:

 Antwort auf:
doch gibt es im Islam viele Bräuche,und ich nehme an auch den Morgengabevertrag,(ich habe nähmlich keine bekommen )
die nicht Gesetzte sind (von Gott gegeben), sondern Empfehlungen.
Das wollte ich nur mit der aya aus dem qur´an erklären.
Genauere Angaben in anderen Schriften dazu habe ich auch nicht gefunden, wäre aber mal interessant.

Ich weiß nur, dass in einigen arabischen Ländern (oder allen?) symbolische Braugaben möglich sind; dass es aber auch einige arabische Länder gibt, die mittlerweile Höchstgrenzen gesetzlich festgelegt haben, damit eben keine unverschämt hohen Summen verlangt werden dürfen.
Es gab wohl nämlich mal Zeiten in denen das nur dazu geführt hatte, dass die arabischen Männern in diesen Ländern sich vorzugsweise ausländische Frauen suchten und die einheimischen ziemlich leer ausgingen - allerdings alles ohne Quellen oder Garantie \:\)

Ich suche mal weiter...

viele Grüße

Re: Morgengabevertrag #79480
26/01/07 03:15 PM
26/01/07 03:15 PM
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Hichaso Offline OP
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Hallo Ulla

Über das Thema Morgengabe/Brautgeld habe ich noch folgende Suren gefunden:
2: 229, 236, 237
4: 4, 19-21, 24, 25
5: 5
33: 50
60: 10,11
Hoffe Du kannst damit etwas anfangen (weiß nicht ob Du gerade den Koran parat liegen hast), ansonsten kann ich auch gerne noch die Texte dazu reinstellen.
Liebe Grüße

Re: Morgengabevertrag #79481
26/01/07 03:53 PM
26/01/07 03:53 PM
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mimhaat Offline
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Nochmal ich,

Hichaso hatte schon eine Stelle erwähnt,
Sure 4;24

"...Und wen ihr von ihnen heiratet, so gebt ihnen ihre Morgengabe - eine Pflichtgabe. Und es ist für euch keine Verfehlung wegen dem, worüber ihr euch einigt außerhalb der Pflichtgabe. Gewiß, ALLAH bleibt immer allwissend, allweise."

Bin ja keine Gelehrte, aber das heißt wohl soviel wie, es obliegt in erster Linie bei dem Paar selber ein Übereinkommen zu treffen.

Dann fand ich noch die Aussage:
(Handbuch der muslimischen Frau von Abu-r-Rida´Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul - sicherlich nicht in allen Punkten empfehlenswert dieses Buch :p )

"Damit (mit der mahr) repräsentiert der Mann auch seine Fähigkeit, den familiären Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die Brautgabe sollte genau aufgeführt werden. Jede Wertangabe ist akzeptabel. Es wird empfohlen, den Betrag des mahr oder sadaaqa so gering wie möglich zu halten, damit die Männer nicht abgeschreckt werden zu heiraten."

Das heißt aber für mich persönlich auch, dass es mehr als nur symbolische paar Cent sind, denn es soll ja gezeigt werden, dass der Lebensunterhalt bestritten werden kann, auch wenn es zum Beispiel Naturalien wären.

Dann jedoch noch folgender hadith (die ich im ersten Beitrag nur sinngemäß wiedergegeben habe):

Sahl Ibn Sa`d berichtete: „Eine Frau bot sich dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, (für die Ehe mit ihm) an. Darauf sagte ein Mann zu ihm: „O Gesandter Allahs, gib sie mir zur Frau!“ Der Prophet fragte ihn: „Was bietest du ihr (als Brautgabe) an?“ Er sagte: „Ich habe nichts.“ Der Prophet sagte zu ihm: „Geh und suche einen Ring, sei dieser auch aus Eisen!“ Der Mann ging dann, kam aber zurück und sagte: „Nein, bei Allah! Nichts habe ich gefunden, nicht einmal einen Ring aus Eisen. Aber hier ist mein Lendentuch, von dem sie die Hälfte besitzen kann.“ Der Mann besaß aber kein Oberkleid dazu, und der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu ihm: „Was soll die Frau mit deinem Lendentuch machen?: Wenn du es anhast, so hat sie nichts auf ihrem Leibe und wenn sie es anhat, hast du selbst nichts auf deinem Leibe. Der Mann setzte sich, und als es aber lange dauerte, stand er auf. Als der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, ihn nochmal sah, rief er ihn zu sich und sagte zu ihm: „Was hast du vom Qur´an (auswendig gelernt?)“ Der Mann sagte: „Ich behalte noch die Surah Soundso und die Surah Soundso.“ Er nannte ihm dann mehrere Suren. Da sagte der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu ihm: „Wir geben sie dir (zur Ehefrau) für das, was du von dem Qur´an behalten hast.“

und aus dem gleichen Buch von Ibn Rassoul nochmal der Hinweis.

"Sollte der Vertrag keine Klausel über den mahr enthalten, so hat die Frau ein Anrecht auf den mahr, gleichwertig dem anderer Frauen von gleichem sozialen Status. "


@Ulla... hilft das vielleicht ein bisschen? \:\)

viele Grüße

Re: Morgengabevertrag #79482
26/01/07 04:08 PM
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Danke das ist sicher für Viele interesssant !


Viele Grüße, Ulla

"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will" Francois Rabelais

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