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Reform des Sorgerechts für Kinder #78893
18/09/03 04:11 PM
18/09/03 04:11 PM
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Hallo,

Neuigkeiten aus Marokko: Es gibt in diesem Jahr 2 Reformen, die sich auf das Sorgerecht für elternlose Kinder (arab. die Kafala) beziehen.

1. Ehepaare muessen nicht mehr, wie bisher, 3 Jahre verheiratet sein, bevor sie sich um das Sorgerecht für ein Kind bewerben. Es werden auch kürzere Zeiten der Ehe anerkannt.

2. Auch ledige Frauen koennen sich nun für das Sorgerecht um ein Kind bewerben. Damit will man der Entwicklung Rechnung tragen, daß es zunehmend mehr Frauen gibt, die geschieden sind oder alleine leben, und die trotzdem ein Kind aufziehen wollen.

Zur Information:

Im Islam gibt es keine "Adoption" in unserem Sinne. Die Kafala ist eine in islamischen Staaten praktizierte Form des Sorgerechts (ähnliche Rechte und Pflichten wie beim "Sorgerecht" in Deutschland). Diese ist zwar – wie die Adoption - als endgueltig definiert und kann nur vom Richter rueckgaengig gemacht werden, wenn die Eltern der Sorge nicht nachkommen. Die Kinder uebernehmen bei der Kafala jedoch nicht den Namen ihrer Pflegeeltern und sind auch nicht erbberechtigt.

Viele Gruesse, Ulla

P.S. Ich habe auch einen Artikel aus einer marokkanischen Frauenzeitschrift ueber die Thematik "Kafala", 4 Seiten, auf franzoesisch. Bei Interesse sende ich Teilnehmern aus dem Forum gerne eine Kopie.


Viele Grüße, Ulla

"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will" Francois Rabelais
Re: Reform des Sorgerechts für Kinder #78894
26/01/04 02:55 PM
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Karim Habbouri Offline
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Meine Frau hat als Marokkanerin eine Kafala. Das Kind darf aber nicht einreisen, da es ja laut Behörden nicht ihr eigenes ist. Wir kämpfen jetzt schon über ein halbes Jahr für dieses Kind, dass in Marokko bei der schwer kranken Mutter meiner Frau lebt. ohne unsere finanzielle Unterstützung wurde beide verhungern. Aber das ist hier bei den Behörden ohne Belang.
Dann haben wir in Deutschland ein gemeinsames Kind, dieses bekommt halt weniger als ihm zusteht, da die Gelder wie Kindergeld nach Marokko gehen. Das ist halt unser Rechtsstaat.

Anmerkung: In Bayern dürfen generell keine Kinder die über Kafala in eine Familie kommen einreisen, da diese nicht adoptiert werden können.
Wir haben bereits mehrmals gesagt, dass es nicht um Adoption geht, da diese für uns Haram ist.

Eine Kafala die nicht ausgeübt wird ist nach Artikel 25 (Des Gesetzes für die kafala) des marokkanischen Rechts eine strafbare Handlung. D.h. meine Frau macht sich strafbar wenn sie keine familiäre Atmosphäre schafft.

Ansonsten würde mich interessieren welche Gesetzesnummer diese Änderung hat.

Re: Reform des Sorgerechts für Kinder #78895
28/01/04 03:07 PM
28/01/04 03:07 PM
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michaela Offline
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hallo karim!!!

wir haben im mai die kafala für unser kind aus marokko bekommen,hatten dann auch monatelang ärger,weil d-land unser kind nicht einreisen lassen wollte. laut unserem bundesland(sh) darf ein "kafala"kind nur mit dem grund "adoption" hier einreisen.es muss innerhalb eines jahres in d nachadoptiert sein,sonst wird es wieder ausgewiesen.ihr könnt euer kind hier in d beim zuständigen jugendgericht adoptieren.das allein entscheidet über die adoption. nur der jugendrichter entscheidet ob ihr geeignet seid und ob er die adoption ausspricht.das hat keine andere behörde zu entscheiden,nur der jugendrichter.
das kind soll ja dauerhaft in d leben,also auch in zukunft ein dt.staatsbürger werden,also muss er vorher auch adoptiert werden hier in d. sonst spielt d da nicht mit. in marokko bekommt man die kafala und in d adoptiert man nach.
bei welcher behörde macht man euch denn schwierigkeiten mit der einreise???

gruss michaela

Re: Reform des Sorgerechts für Kinder #78896
29/01/04 12:23 AM
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Hallo Karim,

Das Problem ist, daß die islamischen Länder, wie Marokko, und die europäischen Länder, wie Deutschland (aber auch Frankreich) in Bezug auf das Sorgerecht für Kinder verschiedene Gesetze haben, die nicht zusammenpassen.

Du wirst bei Deinen Bemühungen auf folgenden Sachverhalt treffen:

Zum Thema Pflegekind

Obwohl augenscheinlich die marokkanische Kafala und der deutsche Pflegekind-Status das gleiche sein mögen, sind sie nicht dasselbe !

Eines der Unterschiede ist, daß Du in Deutschland, wenn Du ein Kind zur Pflege aufnimmst, vom Staat Geld dafür bekommst. Die deutsche “Pflege” eines Kindes ist nur temporär - vorübergehend gedacht, für Kinder, deren Familien vorübergehend in Krisensituationen geraten sind. Das Ziel ist, daß ein Pflegekind wieder in seine originäre Familie zurückkehren soll, sobald sich die Herkunftsfamilie stabilisiert hat. Deshalb ist ein Pflegekind auch eine emotionale Belastung für eine Familie in der Hinsicht, daß man weiß: Irgendwann verläßt das Kind seine Pflegefamilie wieder ! Darum zahlt der Staat Geld auch als Motivation für Familien, die bereit sind, Pflegekinder temporär aufzunehmen.

Wenn Du nun zu den Behörden gehst und sagst “Ich möchte mein Pflegekind aus Marokko zu uns holen” – gehen vermutlich die Alarmglocken bei den Behörden an. Denn Du hättest bei einem Pflegekind Anspruch auf Pflegegeld ! (Das ist weit, weit mehr als Kindergeld.) Darüber hinaus bedeutet eine Kafala im marokkanischen Sinne nur ein "Sorgerecht". Du kannst die Kafala in Marokko auch wieder zurückgeben, für den Fall, daß Du nicht mehr für das Kind sorgen kannst. Es fürchtet der Staat hier, daß sie für ein Kind im schlimmsten Falle Verantwortung übernehmen müßten, falls Ihr als Eltern Eurer Verantwortung nicht mehr nachkommen wollt/könnt.

Aus deutscher bzw. auch aus französischer Sicht heißt es halt: Wenn ein Kind - dann ganz oder gar nicht. Was möglicherweise irgendwann Adoption bedeutet. Und eine Adoption ist lebenslänglich, Du kannst sie nie mehr rückgängig machen, Du bist für das Kind verantwortlich wie für Dein eigenes Kind.

Zum Thema Adoption

Seit Januar 2003 akzeptieren die deutschen/europäischen Behörden bei Auslandsadoptionen nur noch Kinder aus einem Land, das die Haager Konvention unterschrieben hat und das eine Adoptionsvermittlungsstelle im eigenen Land hat. Marokko hat die Haager Konvention zum Schutz der Kinder NICHT unterschrieben. Die Haager Konvention stellt strenge Vorschriften, die zum Beispiel Kinderhandel verhindern soll. Sozusagen eine Art “Qualitätssicherung”, die sicherstellt, daß Kinder nicht “verkauft” werden. Aber auch eine Unterstützung für Eltern bei der Auswahl des Kindes im Ausland, bei der Erledigung von Behördengängen etc.

Da Marokko jedoch “Adoption” nicht kennt bzw. der Islam “Adoption” verbietet, richtet Marokko selbstverständlich keine Adoptionsvermittlungsstelle ein bzw. unterschreibt Marokko die Haager Konvention auch nicht.

Somit ist in Deutschland und Europa, auch zum Beispiel in Frankreich, der Start eines Adoptionsprozesses für ein Kind aus Marokko in der Regel nicht möglich. (Ich habe von französischen Familien gehört, die einfach den Prozeß der Kafala in Marokko gestartet haben, ohne sich Gedanken darüber zu machen, ob das Kind überhaupt ein Visum für Frankreich bekommt. Sie haben nun die Kafala, aber nach einem Jahr sagen die französischen Einwanderungsbehörden immer noch "NEIN - Es ist Ihre Schuld, wenn Sie ohne unsere Kooperation die Kafala beantragen." Die Leute warten schon seit über einem Jahr auf ein Visum für ihr Kind.)

Allerdings werden manchmal – wie in Michaela’s Fall – Einzelfallentscheidungen getroffen und das Jugendamt macht eine Ausnahme, das heißt, es führt trotzdem ein Überprüfungsverfahren von dem Elternpaar mit Hinblick auf eine spätere Adoption durch.

Diese Überprüfung ist sehr wichtig. Denn die Ausländerbehörde erteilt nur ein Einreisevisum und eine Aufenthaltserlaubnis für das Kind, wenn das Jugendamt nach der Überprüfung des Elternpaares grünes Licht gegeben hat. Die Überprüfung dient zum Schutz des Kindes: Man will sicherstellen, daß das Kind zum Beispiel nicht zu alkoholkranken oder kriminellen Menschen kommt.

Deshalb sollte man niemals versuchen, ohne die Kooperation mit den deutschen Behörden im voraus, die Kafala in Marokko zu beantragen.

Streng nach dem Gesetz habt Ihr wenig Chancen. Das hat nichts mit "mangelndem Rechtsstaat" zu tun. Ganz im Gegenteil: Ihr verlangt in den Augen der Behörden etwas, was gegen das Recht in Deutschland/Europa ist.

Denn wie ich oben schon anmerkte, die Gesetze passen leider nicht zueinander, schlimmer noch: Sie schließen sich auch gegenseitig aus.

Du kannst also nur auf eine Einzelfall- oder Ausnahme-Entscheidung für Euch hoffen.

Ich hoffe, es haben die Erläuterungen zumindest zum Verständnis beigetragen.

Viel Glück !

Ulla


Viele Grüße, Ulla

"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will" Francois Rabelais
Re: Reform des Sorgerechts für Kinder #78897
29/01/04 12:58 AM
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P.S. Michaela hat Dir oben auch geantwortet !


Viele Grüße, Ulla

"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will" Francois Rabelais
Re: Reform des Sorgerechts für Kinder #78898
02/02/04 04:53 AM
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Karim Habbouri Offline
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Hallo Michaela und Ulla,
das mit der Adoption mag ja sein.
Nur ist eine Adoption für Muslime verboten und wenn ihr ein Kind mit der Kafala bekommen habt, so dürft ihr dieses anschließend nicht aoptieren.
Zu dem Thema gibt es dieses:http://www.unhchr.ch/tbs/doc.nsf/385c2add1632f4a8c12565a9004dc311/428d18439f1f6dbc412562dc00522b78?OpenDocument&Highlight=0,kafala

Hier ist auch ganz klar erklärt dass eine Kafala nicht geändert werden darf.

Wenn man Kafala und Adoption vergleicht so sind nicht viele Unterschiede da.

Hier Auszüge aus dem marokkanischen Gesetz:

Artikel 2: Das Gericht wird selbst tätig oder wird durch dritte angerufen.
(Meine Frau wurde durch das Gericht benannt, da keine andere Person geeignet war)
Artikel 3: Das Gericht erster Instanz befiehlt gegebenenfalls eine Untersuchung über die Familienmitglieder des Kindes.
(Dieses geschah im Vorfeld)
Artikel 4: Das Gericht erster Instanz erklärt durch Urteil, daß das Kind aufgegeben werde, wenn am Ende der Untersuchung es sich erweist, daß dieses sich in einer der Situationen gemäß Artikel eins befindet (ohne Eltern!).
(Ist geschehen)
Artikel 9: Die Tatsache für Ehegatten, Kinder zu haben stellt kein Hindernis für verlassene Kinder dar, unter der Bedingung, daß all diese Kinder gleichmäßig von den Mitteln profitieren können, über die die Familie verfügt.
(Ist durch die dortigen Behörden geprüft worden)
Artikel 10: Kinder über 10 Jahre werden persönlich gefragt.
(Kind wurde befragt obwohl erst 9 Jahre alt)
Artikel 23: Die Organisation (Behörde), die die Kafala gewährleistet, achtet auf die Ausführung der Verpflichtungen betreffend den Schutz des verlassenen Kindes und muß ihre Erziehung in einer gesunden Familienumgebung gewährleisten, in dem die Betreffenden für seine wesentlichen Bedürfnisse aufkommen, bis es die legale Volljährigkeit erreicht.
(Das sagt ganz klar dass die Form der Pflegschaft dauerhaft ist)
Artikel 25: Die Person die die ihre Verbindlichkeiten gegenüber dem verlassenen Kind nicht erfüllt, ist verantwortlich für die Sanktionen, die im Strafgesetzbuch vorgesehen sind.

Kafala und chr. Kinder
http://www.unhchr.ch/tbs/doc.nsf/385c2ad...hlight=0,kafala

Wenn deutsche Behörden auf eine fehlende Adoptionsregelung hinweisen, so vergessen sie eigene Regelungen.
Hinzu kommen Menschenrechte für Kinder die Deutschland ratifiziert hat(1992)und in der die Kafala eindeutig genannt wurde. Dieses ist auch der Grund warum im Haager Abkommen für Adoptionen keine Kafala auftaucht obwohl Marokkaner anwesend waren und versucht haben die Kafala aufzunehmen.
Die anderen Deligierten verwiesen immer darauf dass die Kafala schon durch die Menschrechte für Kinder gedeckt sei.

Zum deutschen Adoptionsverfahren:
Im Vorfeld vor der Kafala sollte dieses geklärt werden. Dieses wurde aber von höchster Stelle (LJA) blockiert weil meine Frau Marokkanerin ist und der Sachverhalt in Marokko den Behörden hier bekannt war. Der Kommentar der Behörden hier zu:
Die Marokkanischen Behörden müssen halt eine andere Lösung finden; Uns geht die Marokkinsche Entscheidung nichts an; Wenn ihnen unsere Entscheidung nicht passt, so können sie das Land sofort verlassen; Sollten sie eine Adoption anstreben so werdenwir mit allen Mitteln dagegen vorgehen; Marokkanischer Kinder bekommen generell kein Visum; Wenn ihre Frau eine Kafala macht, so macht sie sich strafbar weil sie nicht den korrekten Weg einhält.

Zu diesen ganzen Kommentaren ist zu sagen dass die Entscheidung der Kafala eine interne Marokkanische Entscheidung war. Laut unserem Anwalt hat sie sich nicht strafbar gemacht.

Frankreich: Mir ist bekannt das laut Verordnung von Oben generell kein Kind mehr über eine Kafala adoptiert werden kann.

Adoption: Es wird keine Adoption geben weil diese gegen islamischen Glauben verstößt und weil diese auch gegen die Menschenrechtskonvention für Kinder verstoßen würde.
Im Gerichtsurteil steht eindeutig drinnen dass die Kafala solange gilt bis das Kind für sich ganz alleine Sorgen kann und dass meine Frau aus eigenen Mitteln das Kind versorgen muss.

Die Behauptung dass ein Kind kein Verwandschaftverhältnis hat wenn eine Kafala erfolgt ist ist falsch, denn dieses hängt vom Einzelfall ab. In diesem Fall ist das Kind bereits ohne Kafala mit meiner Frau Verwandt gewesen. Ebenso ist das Verhältnis zwischen beiden wie Mutter und Tochter. Wenn Kind und Annehmender den gleichen Namen haben, so erhält das Kind den Namen von dem Vater der Mutter des Kindes.

Laut Marokkanischen Recht kann ein Kind dass durch eine Kafala in eine Familie kommt ebenso erben, wenn das Kind mittels Testament bedacht wird.

Re: Reform des Sorgerechts für Kinder #78899
02/02/04 02:42 PM
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michaela Offline
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hallo karim!!

das ist schon alles richtig was du da schreibst,korrekt von beiden seiten. marokko sieht das eben so und deutschland so. wenn ihr das kind herhaben wollt dann müsst ihr es adoptieren. das ihr es hier adoptiert hat ja nichts mit marokko zu tun. in marokko habt ihr die kafala und hier die adoption. für jedes land das "passende" und korrekte papier. man muss nunmal kompromisse eingehen wenn man in einem anderen land lebt. ich konnte in marokko ja auch nicht auf adoption bestehen,sondern bekam eben dort die kafala. jedes land hat eben seine regeln und gesetze und bedingungen. und d und m passen eben nicht zusammen in sachen adoption. eigentlich geht solch eine "kindesannahme" egal in welcher form zwischen den beiden ländern gar nicht,weil es eben keine einigung und keine verträge darüber gibt.es müsste eine auslndsvermittlungs-stelle geben um diese adoptionen abzuwickeln.diese gibt es aber nicht. ich finde es gut das d trotzdem all die ausnahmen macht und es den paaren ermöglicht die kinder doch zu adoptieren.,eigentlich müsste d das nicht und könnte einfach darauf bestehen-nein das geht nicht. wir hatten auch sehr sehr viel ärger mit den dt.behörden und ich bin nicht gerade glücklich darüber gewesen. aber es gibt einen weg,den d möglich macht, für jedes dieser kafala-kinder aus marokko. in marokko bekommt man auch eine "liste" von bedingungen die man erfüllen muss,um die kafala zu bekommen,also kann auch deutschland wohl ein paar bedingungen stellen.
neben der kafala bekommt man aber eine sogenannte reiseerlaubnis vom gericht in marokko mit für das kind.darin gestattet marokko das das kind dauerhaft mit euch reisen darf und bei euch leben darf,mit eurer deutschen adresse!das heisst marokko erlaubt das das kind dauerhaft in deutschland lebt!!damit gibt marokko doch indirekt die erlaubnis zur "adoption",denn marokko weiss auch ganz genau das man hier nachadoptieren muss,damit das kind eine dauerhafte aufenthaltsgenehmigung bekommt. adoptiert das kind hier nach(seht ihr persönlich die adoption hier als sorgerechtsübertragung"kafala" von deutschland an euch an)und dann wird das auch klappen.auch ich musste viele kompromisse eingehen wegen der "kafala"in marokko,aber zum wohle des kindes sollte man mal über seinen schatten springen. es hilft dem kind nicht wenn ihr hier monatelang mit den behörden kämpft wegen eines stück papieres.

viel glück wünscht euch
michaela

Re: Reform des Sorgerechts für Kinder #78900
02/02/04 10:42 PM
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Hallo, was mich anfangs sehr wunderte, ist, daß Frankreich für Kafala-Kinder ebenfalls in der Regel kein Bleibe-Visum ausstellt.

In Deutschland - ok - Nordafrika und seine Kultur sind hier relativ unbekannt. Aber Frankreich ? Mit seinen Millionen Franzosen nordafrikanischer Herkunft ?

Mir wurde das so erklärt, daß Frankreich befürchtet, daß "Pflegekinder" zusätzlich das Land "überschwemmen". Die Kafala wird nicht nur in Marokko praktiziert, sondern auch in Tunesien und Algerien (und allen anderen islamischen Ländern). Zuweilen soll das Kafala-Papier auch recht einfach zu erhalten sein beim zuständigen Richter. Zumindest ist es (angeblich) leichter als ein Adoptionsverfahren.

Anscheinend befürchtet Frankreich, daß Nordafrikaner für diverse Verwandtschaft oder Kinder von Freunden auf diese Weise schnell für sie ein Bleiberecht und damit Anspruch für diese auf Sozialleistungen erwerben.

Notabene: Diese Erklärung stammt nicht von mir, sondern von einer Französin.

Karim, Du schreibst, daß für Dich die Kafala fast das gleiche wie eine Adoption ist. Dieser Meinung bin ich nicht. Eine Kafala ist eine Pflegschaft, die der Richter jederzeit wieder rückgängig machen kann. Eine Adoption kann niemals mehr rückgängig gemacht werden. Bei einer Adoption werden die Kinder rechtlich (nicht biologisch) den eigenen Kindern gleichgestellt. Das sind für mich die wesentlichen Unterschiede zur Pflegschaft.

Um zum Thema zurückzukommen: "Reform des Sorgerechts für Kinder" - ich finde, es ist eine erstaunliche Modernisierung, die erfolgt ist. Daß eine Frau alleine ein Sorgerecht übernehmen durfte, war früher unmöglich - jetzt geht es! Hut ab vor den Reformern in Marokko.

Gruß, Ulla


Viele Grüße, Ulla

"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will" Francois Rabelais

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