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Campingführer für Marokko #64715
24/05/05 09:06 AM
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Edith Kohlbach Offline OP
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Hallo Campingfreunde,
ich kam gerade zurück aus Marokko, wo ich mich nach neuen Informationen vor allem was Campingplätze anbetrifft, umgeschaut habe. Nach tage- und nächtelanger Arbeit am PC ist nun mein Campingführer völlig neu aktualisiert auf CD erschienen und enthält mit Stand Mai 2005 190 Campingplätze und 14 freie Stellplätze. Jede Beschreibung ist sowohl mit den GPS-Koordinaten des Platzes als auch mit dem Jahr der letzten Information versehen. Von diesen 204 Plätzen gibt es zu 78 eine Fotoseite mit Bild des Platzes und der Sanitäranlagen, 57 davon vom Mai 2005. Schaut einfach mal auf meiner Seite nach:
http://www.kohlbach.org/marokko/camping.htm


Gute Fahrt
Edith

Edith-Kohlbach-Reisebücher
Re: Campingführer für Marokko #64716
08/09/05 03:06 PM
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Edith Kohlbach Offline OP
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Nachdem im Mai 2005 vor allem die Campingplätze im Mittleren Atlas und in den Oasen besucht wurden habe ich nun im Sommer die Plätze an der Atlantikküste besucht, vor allem, um mir mal selbst ein Bild davon zu machen, wie es dort zur Hauptsaison zugeht. Der Campingführer ist bereits überarbeitet worden und enthält nun die Beschreibungen zu 190 Campingplätzen sowie 33 freien Stellplätzen. Jede Beschreibung ist sowohl mit den GPS-Koordinaten des Platzes als auch mit dem Jahr der letzten Information versehen, ferner gibt es zu fast allen Plätzen aktuelle Telefonnummern. Am Ende befindet sich außerdem eine Liste der Jugendherbergen in Marokko.

Dazu gibt es einen Teil 2 mit Campingplatz-Fotos (PDF-Format) zu 113 Plätzen, davon allein 90 aus dem Jahr 2005. Jede Fotoseite enthält in der Regel ein Foto von dem Stellplatz sowie Fotos von den Sanitäranlagen, damit Sie sich schon zu Hause ein Bild machen können. Natürlich alles in Farbe.


Gute Fahrt
Edith

Edith-Kohlbach-Reisebücher
Re: Campingführer für Marokko #64717
09/09/05 04:41 PM
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Hallo Edith,
bevor ich im Forum anfrage, kannst Du mir vielleicht eine Frage beantworten:

Wie sieht das aus wenn ich mit dem Wohnwagen nach Marokko fahre und vorhabe in dauerhaft dortzulassen. Ist sowas möglich, oder muß ich ihn dann verzollen?

Danke
Yussef


Der beste Beweis für existierende außerirdische Intelligenz ist, dass noch keiner versucht hat Kontakt mit uns aufzunehmen.
Re: Campingführer für Marokko #64718
09/09/05 04:58 PM
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@ Yussef: must du nach 6 monaten entweder wieder rausfahren oder verzollen.
gruss
rainer


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Re: Campingführer für Marokko #64719
09/09/05 05:31 PM
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@ Yussef

Aquawatch heisst zwar nicht Edith, \:D aber wo er Recht hat, hat er Recht!!

Re: Campingführer für Marokko #64720
09/09/05 06:26 PM
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Danke

Heißt das ich fahr´nach 6Mon. nach Ceuta (o.ä) und gleich wieder rein oder sind die 6Mon. pro Kalenderjahr.
...und jemand ne Ahnung was die Verzollung kostet!
Auf der Zollseite finde ich nur Autos.

@haskamp
aquawatch heißt nicht Edith

??? hab ich da was falsch verstanden???


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Re: Campingführer für Marokko #64721
09/09/05 06:33 PM
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hallo

werden wohnanhänger überhaupt erfasst?
ich weiss es nicht.
aber vor jahren habe ich einmal einen pferdeanhänger reingebracht, der kam nicht in den computer und steht jetzt noch da.

das sind 6 monate/kalenderjahr

gruss
Najib


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Re: Campingführer für Marokko #64722
09/09/05 06:47 PM
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@ Youssef

Wenn Du willst, erkundige ich mich am Montag hier mal beim Zoll, dann wissen wir's sicher! Auch was eine evt. Verzollung kostet!

 Antwort auf:
@haskamp
aquawatch heißt nicht Edith
Das sollte ein Joke sein, \:D war aber wohl ein Rohrkrepierer!! Du hattest Deine Frage doch direkt an Edith gerichtet und aquawatch hat geantwortet!

Re: Campingführer für Marokko #64723
09/09/05 07:01 PM
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@najib
... ich vermute Edith (also die richtige ;\) )weiß das bestimmt ob wein WW registriert wird!

@haskamp
Danke, sehr freundlich von Dir.


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Re: Campingführer für Marokko #64724
10/09/05 01:22 AM
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Die sechs Monate sind im jahr kummuliert anzusehen, geht also mehrmals rein und raus, z.B.
und die sechs Monate beziehen sich auf eine Person, die NICHT RESIDENT in Marokko ist.
Ergo koennte eine andere Person das Fahrzeug nach den sechs Monaten erneut einfuehren. Die erste Person, deren sechs Monate abgelaufen sind, kann dann keinen Wagen mehr reinbringen. Falls also ein Paar mit dem Womo laenger als 6 Monate im Land bleiben wollte, koennten sie therotisch am vorletzten Tag der sechs Monate rausfahren und am naechsten Tag wieder auf den namen der Frau rein.
Kompliziert, aber is so
Gruss
Rainer


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Re: Campingführer für Marokko #64725
10/09/05 03:31 PM
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hallo


 Antwort auf:
Falls also ein Paar mit dem Womo laenger als 6 Monate im Land bleiben wollte, koennten sie therotisch am vorletzten Tag der sechs Monate rausfahren und am naechsten Tag wieder auf den namen der Frau rein.
Kompliziert, aber is so
das geht schon daher schief, weil sich personen, die nicht resident sind, ja nur 3 monate im jahr in marokko aufhalten dürfen (lt. gesetz).
natürlich kann man länger bleiben, aber dann ist man auf das wohlwollen der zuständigen beamten angewiesen.

gruss
Najib


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Re: Campingführer für Marokko #64726
13/09/05 12:01 AM
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@ najib, wenn man den Leuten hier im Forum schon Tips und Antworten gibt, sollten die stimmen:
quote homepage Deutsche Botschaft:
"
Sie bekommen bei Ihrer Einreise (wenn Sie im selben Jahr noch nicht in Marokko waren) eine sechsmonatige Zollgenehmigung für Ihr Auto. Da Ihre persönliche Aufenthaltsgenehmigung (Stempel im Reisepass) nur für 3 Monate gilt, sollten Sie sich frühzeitig um eine Verlängerung kümmern, wenn Sie länger als 3 Monate im Land bleiben möchten. Wir empfehlen Ihnen, sich hierzu an eine Polizeistelle (beispielsweise das Kommissariat Essaouira) zu wenden, wo dies in der Regel problemlos möglich ist. Die häufig vorgeschlagene Lösung, einige Tage aus Marokko auszureisen, um mit neuer Aufenthaltsgenehmigung zurückzukehren, ist umständlicher und kann zu unvorhergesehenen Problemen führen; sei es, dass die eigentlich noch gültige Zollgenehmigung für das Auto einbehalten und für nichtig erklärt wird, sei es, dass der Grenzbeamte die Wiedereinreise gänzlich verweigert.
" unquote

Ich glaub nicht, dass die Deubot es sich leisten kann, auf ihrer HP falsche Informationen zu verbreiten.
Gruss
Rainer


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Re: Campingführer für Marokko #64727
13/09/05 12:58 AM
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 Antwort auf:
Wir empfehlen Ihnen, sich hierzu an eine Polizeistelle (beispielsweise das Kommissariat Essaouira) zu wenden, wo dies in der Regel problemlos möglich ist. Die häufig vorgeschlagene Lösung, einige Tage aus Marokko auszureisen, um mit neuer Aufenthaltsgenehmigung zurückzukehren, ist umständlicher und kann zu unvorhergesehenen Problemen führen; sei es, dass die eigentlich noch gültige Zollgenehmigung für das Auto einbehalten und für nichtig erklärt wird, sei es, dass der Grenzbeamte die Wiedereinreise gänzlich verweigert.
das ist genau das, was ich sage.
wenn du länger als 3 monate bleiben willst, bist du auf das wohlwollen der beamten angewiesen.
man sollte nicht davon ausgehehen, dass jenes auf jeden fall vorhanden ist.
und wenn man es so macht, wie du es vorgeschlagen hast, gilt der zweite teil des zitats, da beide ja schon 3 monate in marokko waren und es dann egal ist auf wessen namen man das gefährt wieder einführen will.

gruss
Najib


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Re: Campingführer für Marokko #64728
13/09/05 10:45 AM
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seid Ihr sicher das das funktionieren würde mit Fzg auf anderer Person? Mir wurde schon mal erklärt (aber nicht vom Zoll) das das nicht klappt, da die fzge via Kenzeichen Fahrgestellnummer oder was auch immer erfasst werden -

inwiefern ist das den für für "Green Card" Besitzer anders?

Mir ist auch persönlich jemand bekannt der es aus und einreisen musste da niemand seine 3 Monate verlängerte - derjenige meinte aber auchselber vieleicht mangels eigener Marokko Erfahrung \:\)

Re: Campingführer für Marokko #64729
13/09/05 02:02 PM
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 Antwort auf:
inwiefern ist das den für für "Green Card" Besitzer anders?
der muss sein fahrzeug lt. gesetz schon bei der einreise verzollen.

 Antwort auf:
seid Ihr sicher das das funktionieren würde mit Fzg auf anderer Person? Mir wurde schon mal erklärt (aber nicht vom Zoll) das das nicht klappt, da die fzge via Kenzeichen Fahrgestellnummer oder was auch immer erfasst werden
müsste klappen (sicher bin ich nicht), da das fzg ja an eine person gekoppelt ist. nur ist halt die frage, ob die person noch mal einreisen darf, wenn die 3 monate abgelaufen sind. die 3 monate sind nämlich auch pro jahr.
jemand, der zum ersten mal einreist oder noch keine 3 monate in ma war, dürfte keine probleme mit der einreise haben. er braucht halt eine vollmacht vom besitzer der kiste.

 Antwort auf:
Mir ist auch persönlich jemand bekannt der es aus und einreisen musste da niemand seine 3 Monate verlängerte
mir sind sämtliche variationen bekannt. dass nicht verlängert wird und auch dass man nicht mehr einreisen darf.

es kann sein, dass man beim verlängern auf dem komissariat nach geldmitteln gefragt wird und wenn man dann nicht eine ausreichende summe (ist im ermessen des zuständigen beamten) vorgezeigt wird, da heisst es halt nein.
desweiteren muss man den antrag auf verlängerung ja schon 3 wochen nach der einreise stellen. das ist ein eingebauter ablehnungsgrund. wer weiss das schon nach 3 wochen? höchstens rentner im wohnmobil.


ich will niemanden den mut nehmen. natürlich ist es kein problem den stempel zu verlängern oder mit einem auto nach 6 monaten wiedereinzureisen.
mein posting soll vielmehr dazu beitragen, dass man sich auf dem komissariat oder dem zoll der situation angepasst benimmt. es nützt nämlich nichts, wenn man denkt, man wäre im recht und auf sein vermeintliches recht besteht.
da hilft es eher, wenn man sich einsichtig zeigt und immer freundlich bleibt.
letztendlich geht es nur um einen "kaffee".

gruss
Najib


gruss


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Re: Campingführer für Marokko #64730
13/09/05 03:59 PM
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Danke zunächst mal für euere Beiträge!

als Zwischen-Fazit (wenn ich ein solches überhaupt möglich ist) fasse ich zusammen:

Es gibt wohl "geseztliche" Festlegungen, die aber oft unbekannt sind und/oder anders gehandhabt werden (kennen wir ja).
D.h. schlussendlich kann ich probieren auf bestehendes Recht zu pochen (was als Ausländer relativ schwierig wird) oder "traditionell" das Wohlwollen des betreffenden Beamten zu gewinnen!


Yussef


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Re: Campingführer für Marokko #64731
13/09/05 04:45 PM
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hallo


 Antwort auf:
D.h. schlussendlich kann ich probieren auf bestehendes Recht zu pochen
eben nicht. du hast kein recht länger als 3 monate im jahr in marokko zu sein, also bringst du die leute nur gegen dich auf, wenn du trotzdem darauf bestehst.
ob der beamte dich nochmal reinlässt oder nicht, ist allein in seinem ermessen. genauso wie mit dem verlängern auf dem komissariat.
verständniss heucheln, freundlich sein und ein "kaffeechen" bringen in den allermeisten fällen das gewünschte ergebnis.

das soll nicht heissen, dass es bei der wiedereinreise oder beim verlängern grundsätzlich probleme gibt, aber man sollte mental darauf vorbereitet sein. wenn dann alles ohne probleme abläuft, umso besser.

gruss
Najib

ps.: das mit dem wohnwagen würde mich auch interessieren.


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Re: Campingführer für Marokko #64732
13/09/05 05:04 PM
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@najib
..ja da magst Du recht haben!

Ist vielleicht nicht ganz rübergekommen, bzw. das ganze Thema wurde im Laufe der Beiträge immer mehr auf die Person fokussiert!

Eigentlich ging es mir um den DAUERHAFTEN Verbleib des Wohnwagens (ohne Person)!
Ich hab´davon gehört, daß es möglich ist Autos dauerhaft (gegen Bezahlung), unter Zollverschluss, z.B. am Flughafen in Casa stehen zu lassen.
Ich möchte aber wenn´s geht,
nicht dafür zahlen <img src=" title="" src="graemlins/lachen2.gif" /> und
den Wohnwagen irgendwo <img src=" title="" src="graemlins/lachen2.gif" /> (privat) stehen lassen!

Daher die Frage!

Gruß
Yussef


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Re: Campingführer für Marokko #64733
13/09/05 05:59 PM
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@ Yussef

Schlechte Nachricht: Wohnwagen wird zolltechnisch wie'n Auto behandelt, d. h. max. 6 Monate pro Kalenderjahr!!!

Re: Campingführer für Marokko #64734
13/09/05 06:04 PM
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hallo


weisst du wieviel man zoll zahlen muss?


gruss
Najib


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Re: Campingführer für Marokko #64735
13/09/05 06:33 PM
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Das ist doch mal eine Aussage!
( \:\( traurig, aber ist halt so \:\( )

@haskamp
Ganz herzlichen Dank für deine Bemühung!

@najib
... ja wär interessant wie das berechnet wird!
(nach "Gutdünken" o.ä. ;\) )


Danke
Yussef ( )


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Re: Campingführer für Marokko #64736
13/09/05 07:11 PM
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@ Najib

Nein, dafuer benoetige ich Modell, Baujahr, usw.!!!

Re: Campingführer für Marokko #64737
13/09/05 07:24 PM
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hallo


dann geht das wohl wie bei einem auto:
prozente vom neuwert plus tva.
kannst du rausfinden wieviel prozent das sind?
wie beim auto 32,5% vielleicht?

gruss
Najib


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Re: Campingführer für Marokko #64738
13/09/05 07:27 PM
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@ Najib

Bin die Tage wieder beim Zoll, geb' Dir dann die Prozentzahl!

Re: Campingführer für Marokko #64739
13/09/05 08:29 PM
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salamu 3alaikum,

 Antwort auf:
ob der beamte dich nochmal reinlässt oder nicht, ist allein in seinem ermessen. genauso wie mit dem verlängern auf dem komissariat.
verständniss heucheln, freundlich sein und ein "kaffeechen" bringen in den allermeisten fällen das gewünschte ergebnis.
ganz schön traurig, dass es dieses land nicht schafft einheitliche regelungen und gesetzte festzulegen und nach diesen auch zu agieren. so kommen die marox nie weiter.

beslama

yacin

Re: Campingführer für Marokko #64740
13/09/05 09:56 PM
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@yussuf:
"quote:
Eigentlich ging es mir um den DAUERHAFTEN Verbleib des Wohnwagens (ohne Person)!
Ich hab´davon gehört, daß es möglich ist Autos dauerhaft (gegen Bezahlung), unter Zollverschluss, z.B. am Flughafen in Casa stehen zu lassen.
Ich möchte aber wenn´s geht,
nicht dafür zahlen und
den Wohnwagen irgendwo (privat) stehen lassen!
"unquote
Du kannst den Wohnwagen irgendwo hinstellen (muss nicht beim Zoll sein, aber schon eine feste Adresse), den Zoll bitten das Teil zu verplomben und dir eine Bescheinigung zu geben, (Anwendung siehe Beitrag Kaffee) dass Du bei der Immigration die Ausreise bekommst. Ist aber recht muehsam, weil Du jedes mal bei Ausreise erst das Ausreisepapierchen vom Zoll unter Vorzeigen Deiner Bescheinigung, dass der WW unter Zollverplombung steht, abstempeln lassen musst.
Irgendwann koennte das Teil aber versteigert werden, wenn Du Pech hast.
Wie auch immer, bei dem ganzen Thema gibts zig Varianten und es obliegt Deinem persoenlichen Geschick, wie der Zoll und Immigration Dich behandeln.
Frohes verhandeln
Gruss
Rainer


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Re: Campingführer für Marokko #64741
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hallo


 Antwort auf:
ganz schön traurig, dass es dieses land nicht schafft einheitliche regelungen und gesetzte festzulegen und nach diesen auch zu agieren. so kommen die marox nie weiter
das gilt so ähnlich auch in deutschland.
wenn ein marokkaner ein visum will und erfüllt alle bedingungen kann das visum trotzdem abgelehnt werden.

gruss
Najib


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Re: Campingführer für Marokko #64742
14/09/05 12:47 AM
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@najib: genau, und wenn wir die deutschen DIN methoden in marokko bekommen, dann ist der charme des landes erst mal auf der kippe (plastikmuellreceyling )
in dem sinne
gruss
rainer


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Re: Campingführer für Marokko #64743
14/09/05 12:35 PM
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salamu 3alalikum,

 Antwort auf:
das gilt so ähnlich auch in deutschland.
wenn ein marokkaner ein visum will und erfüllt alle bedingungen kann das visum trotzdem abgelehnt werden.
najib,
vielleicht liegt es daran, dass die deutschen auslandsvertreter in marokko die marokkan. entscheidungskriterien annehmen. \:D

wie auch immer, möchte das eigentliche diskussionsthema nicht mit off-topic themen stören .....

yacin

à propos: ich hasse wohnwagen!

Re: Campingführer für Marokko #64744
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Für mich ist das Thema bereits hinreichend geklärt! Danke

@yacin
à propos: ich hasse wohnwagen!

Wohnwagen muß man nicht hassen. Hass ist ein schlechter Ratgeber! \:\)
Die Dosis (Menge) bestimmt die (Aus)-Wirkung!

Yussef


Der beste Beweis für existierende außerirdische Intelligenz ist, dass noch keiner versucht hat Kontakt mit uns aufzunehmen.
Re: Campingführer für Marokko #64745
15/09/05 02:06 PM
15/09/05 02:06 PM
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Holger R. Offline
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@ najib bib immer davon ausgegangen 6 Monate sind ok quasi geteilt in 2 mal 3 Monate? (also aus und widereireise garantiert?)

interresant das man mit "green card" theoretisch quasi gar nicht mit europäischen Fzg einreisen?

da es angeschnitten wurde: beim Abstellen am Zoll oder sonstwo und ausreise laufen die 6 Monate leider weiter auch wenn niemand das fzg nutzt - leider -

Re: Campingführer für Marokko #64746
26/01/06 04:25 PM
26/01/06 04:25 PM
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Edith Kohlbach Offline OP
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Edith Kohlbach  Offline OP
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@Youssef

 Antwort auf:
ich vermute Edith (also die richtige )weiß das bestimmt ob wein WW registriert wird!
Vielen Dank für das Vertrauen, ich fühle mich gebauchpinselt. Das große problem ist nur, dass es für mich in diesem Forum nur den Touristikbereich gibt, nie schaue ich in eine andere Rubrik. deshalb habe ich nicht geantwortet.
Aber du hast die Frage ja sehr erschöpfend beantwortet bekommen, besser hätte ich es auch nicht gekonnt. Und wenn wieder mal was ist einfach drüben in Tourismus posten, da bin ich fast täglich.

Ich hatte ja zunächst meinen Campingführer auch dort erwähnt, aber da wurde ich gerügt, es wäre Werbung. Dabei finde ich, genau dort gehört es hin!

Und falls es euch interessiert, etwa im März wird er als Buch heraus kommen.


Gute Fahrt
Edith

Edith-Kohlbach-Reisebücher

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